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Überwachungsgesetz: Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Wie erwartet, hat das Kabinett das umstrittene Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung heute beschlossen. Nun muss es noch durch den Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung strebt hierbei ein Eilverfahren an, damit die neue Vorratsdatenspeicherung noch vor der parlamentarischen Sommerpause eingeführt werden kann.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft vermutet in dem Eilverfahren eine Überrumpelungstaktik, damit die Grundrechtswidrigkeit und die Begründungsschwäche des Vorhabens verschleiert wird und eine öffentliche Debatte damit vermieden wird.

Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt dagegen, dass mit dem Entwurf eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt wird. Zahlreiche Kritiker halten das Gesetz aber für Grundrechtswidrig.

Hier die aktuellen Regelungen:

  • Verbindungsdaten werden künftig für zehn Wochen gespeichert
  • Standortdaten werden für vier Wochen gespeichert

Beim Telefon betrifft das die Rufnummer und die Rufumleitung. Anrufe über Internetdienste wie zum Beispiel Skype müssen die IP-Adresse des Geräts und den Namen des Benutzers speichern. Bei Mobiltelefonen wird die IMSI-Nummer gespeichert. Damit wird das Telefon auch dann identifiziert, wenn der Nutzer seine SIM-Karte wechselt.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE_Hoechstspe ...
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Ausgedruckt am: 14.05.2025 um 23:05 Uhr