unerlaubter postfachzugriff eines Admins ?
Ein AdminKollege von mir steht vor der Kündigung , weil dem Chef eine Exchange Protokolldatei vorliegt wo er bei einigen Usern einen Postfachzugriff initiiert hat.
Was steht den da so in dem Protokoll ? Ein Postfachzugriff heißt doch noch lange nicht das mails geöffnet wurden.ODER ?
Wenn man eine Besprechungsanfrage startet oder Termine abgleicht findet doch immer ein Postfachzugrif in der Protokolldatei statt.
Wie ist da die Beweislast ???
Was steht den da so in dem Protokoll ? Ein Postfachzugriff heißt doch noch lange nicht das mails geöffnet wurden.ODER ?
Wenn man eine Besprechungsanfrage startet oder Termine abgleicht findet doch immer ein Postfachzugrif in der Protokolldatei statt.
Wie ist da die Beweislast ???
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 13:11 Uhr
15 Kommentare
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Beweislast ?
Na, ich denke, daß die Log-Dateien schon eine wahre "Last" darstellen.
Das Versenden von Mails soll bitte nicht mit dem POP-oder IMAP- oder sonstwie-Zugriff auf ein Postfach verwechseln.
Wer als Admin seine Neugierde nicht im Griff hat und das Ding mit dem Postgeheimnis nicht kennt, der ist wohl fehl am Platz. Man sollte sich vorher überlegen, ob es das wert ist.
Na, ich denke, daß die Log-Dateien schon eine wahre "Last" darstellen.
Das Versenden von Mails soll bitte nicht mit dem POP-oder IMAP- oder sonstwie-Zugriff auf ein Postfach verwechseln.
Wer als Admin seine Neugierde nicht im Griff hat und das Ding mit dem Postgeheimnis nicht kennt, der ist wohl fehl am Platz. Man sollte sich vorher überlegen, ob es das wert ist.
Was steht den da so in dem Protokoll ? Ein
Postfachzugriff heißt doch noch lange
nicht das mails geöffnet wurden.ODER ?
Postfachzugriff heißt doch noch lange
nicht das mails geöffnet wurden.ODER ?
Ich frage mich gerade auch was das für ein Log ist. Im Eventlog oder im Exchnage Admin kann man sehen wer zuletzt aufs Postfach zugreift. Aber wie du schon sagst, ein zugriff findet auch statt wenn man auf den Kalender zugreift.
Wenn dein Kollege meint ihm sei nichts vorzuwerfen würde ich an seiner Stelel der Sache mal genauer nachgehen und mir die Logs zeigen lassen, bzw zumindest mal nachhaken was für Logs das sind.
Transaktionsprotokolle
Exchange protokolliert alle Änderungen in der Datenbank und benötigt dazu die so genannten Protokolldateien (EDB*.LOG).
Exchange protokolliert alle Änderungen in der Datenbank und benötigt dazu die so genannten Protokolldateien (EDB*.LOG).
Der Transaktionslog macht ja nur das, was sein name sagt - er loggt alle Transaktionen. Jeden zugriff aufs Postfach. Löschen von Nachrichten. Senden von Nachrichten. Alles Alles was man machen kann mit einem Postfach.
Der Transaktionslog macht ja nur das, was
sein name sagt - er loggt alle
Transaktionen. Jeden zugriff aufs Postfach.
Löschen von Nachrichten. Senden von
Nachrichten. Alles Alles was man machen kann
mit einem Postfach.
sein name sagt - er loggt alle
Transaktionen. Jeden zugriff aufs Postfach.
Löschen von Nachrichten. Senden von
Nachrichten. Alles Alles was man machen kann
mit einem Postfach.
Das stimmt so nicht:
von: http://www.msxfaq.net/admin/database.htm
Transaktionsdateien
Die Transaktionsdateien sind die Dateien, in denen Exchange die Änderungen protokolliert
Ich wüsste jetzt nicht wo Exchange sowas wirklich mitloggt und das in leserlicher Form. Ich bin aber kein Echange Experte und dementsprechend ist es sehr wohl möglich das man sowas loggen kann.
Moin,
und hier nun (neben der technischen Seite) ein Tipp nach meinem Rechtsempfinden (um hier evtl. prof. Abmahnern vorzubeugen, die ständig das Netz nach Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz durchforsten):
Existiert ein Betriebsrat? => Goto BR!
Schriftliche Stellungsnahme des Arbeitnehmers (AN) zu den Vorwürfen
Achtung!
1. Der Inhalt sollte kurz und knackig sein!
2. Keine dezidierten Einlassungen zu den Vorwürfe vornehmen
In diesem Schreiben sollte (sinngemäß) einzig und allein stehen, dass die vorgebrachten Anschuldigungen durch den Arbeitgeber (AG) haltlos sind und zurückgewiesen werden. Die Vorwürfe werden "mit Nichtwissen" bestritten! (Bitte genau so formulieren!) Bitte keinesfalls ein evtl. gestörtes Vertrauensverhältnis anbringen!! Dies könnte im schlimmsten Fall signalisieren, dass der AN ohnehin einen "gelockerten" Bezug zum Anstellungsverhältnis hat ? bei evtl. (Worst-Case) Abfindungsverhandlungen (Arbeitsgericht), kann das ein Bumerang werden.
Dieses Schreiben setzt nun den Arbeitgeber punktuell (in die ohnehin schon vorhandene) Nachweispflicht. Das ist wichtig, falls in Kürze eine Kündigung folgen sollte! Denn dann hätte der AN bereits der Kündigung im Vorwege ? durch die Strittigkeit ? einigen Wind aus den Segeln genommen.
Folgt die KDG tatsächlich, sollte der Gekündigte erneut mit Schriftstück seinem Arbeitgeber schreiben, dass er wiederholt die Vorwürfe (mit Bezug auf erstes Schreiben) zurückweist und seine Arbeitsleistung weiterhin anbietet ? dies versetzt den Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug". Im Übrigen wird das Misstrauen nun durch den AG ausgesprochen, und zwar durch die Natur der "Verhaltensbedingten Kündigung".
Bei Kündigung: Sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und ggf. entsprechende Schutz-/Feststellungsklage formulieren und einreichen lassen (Arbeitsgericht).
Keine Sorge wegen der Protokolle. Da dies die einzigen vermeintlichen Beweisstücke des AG´s sind, kommen die automatisch in´s Spiel.
Ob nun wirklich gezielte "Lese-Zugriffe" in die Postfächer stattgefunden haben, wird dann geklärt werden.
Denn wie meine Vorredner schon schrieben, die Zugriffe allein müssen noch nicht bedeuten, dass auch gelesen wurde! Man sollte auch bedenken, dass viele Dienste und Service-Operationen als ADMIN laufen, ohne manuelles dazutun.
Gruß, Rene
und hier nun (neben der technischen Seite) ein Tipp nach meinem Rechtsempfinden (um hier evtl. prof. Abmahnern vorzubeugen, die ständig das Netz nach Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz durchforsten):
Existiert ein Betriebsrat? => Goto BR!
Schriftliche Stellungsnahme des Arbeitnehmers (AN) zu den Vorwürfen
Achtung!
1. Der Inhalt sollte kurz und knackig sein!
2. Keine dezidierten Einlassungen zu den Vorwürfe vornehmen
In diesem Schreiben sollte (sinngemäß) einzig und allein stehen, dass die vorgebrachten Anschuldigungen durch den Arbeitgeber (AG) haltlos sind und zurückgewiesen werden. Die Vorwürfe werden "mit Nichtwissen" bestritten! (Bitte genau so formulieren!) Bitte keinesfalls ein evtl. gestörtes Vertrauensverhältnis anbringen!! Dies könnte im schlimmsten Fall signalisieren, dass der AN ohnehin einen "gelockerten" Bezug zum Anstellungsverhältnis hat ? bei evtl. (Worst-Case) Abfindungsverhandlungen (Arbeitsgericht), kann das ein Bumerang werden.
Dieses Schreiben setzt nun den Arbeitgeber punktuell (in die ohnehin schon vorhandene) Nachweispflicht. Das ist wichtig, falls in Kürze eine Kündigung folgen sollte! Denn dann hätte der AN bereits der Kündigung im Vorwege ? durch die Strittigkeit ? einigen Wind aus den Segeln genommen.
Folgt die KDG tatsächlich, sollte der Gekündigte erneut mit Schriftstück seinem Arbeitgeber schreiben, dass er wiederholt die Vorwürfe (mit Bezug auf erstes Schreiben) zurückweist und seine Arbeitsleistung weiterhin anbietet ? dies versetzt den Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug". Im Übrigen wird das Misstrauen nun durch den AG ausgesprochen, und zwar durch die Natur der "Verhaltensbedingten Kündigung".
Bei Kündigung: Sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und ggf. entsprechende Schutz-/Feststellungsklage formulieren und einreichen lassen (Arbeitsgericht).
Keine Sorge wegen der Protokolle. Da dies die einzigen vermeintlichen Beweisstücke des AG´s sind, kommen die automatisch in´s Spiel.
Ob nun wirklich gezielte "Lese-Zugriffe" in die Postfächer stattgefunden haben, wird dann geklärt werden.
Denn wie meine Vorredner schon schrieben, die Zugriffe allein müssen noch nicht bedeuten, dass auch gelesen wurde! Man sollte auch bedenken, dass viele Dienste und Service-Operationen als ADMIN laufen, ohne manuelles dazutun.
Gruß, Rene
Hallo,
also das wird unmöglich nachzuweisen sein....
Da der Administrator - respektive das Administratorkonto standardmäßig als Dienstekonto für Exchange fungiert, repektive das benötigt wird um Einstellungen und Zugriffe zu machen - es sei denn es wurde bei der Installation ein anderes als der Standard-Administrator angegeben, kann sich dein Kollege gemütlich zurücklehnen und den AG auf sich zukommen lassen.
Natürlich nur, wenn er nicht mit einem anderen Konto mit Administrator-Rechten zugegriffen hat...
Das zeigt mal wieder, dass viel Wirbel um nichts gemacht wird... der Chef hat keinen Plan und schlägt erstmal Wellen...
Bleibt geschmeidig...
mfg
Ritchy
also das wird unmöglich nachzuweisen sein....
Da der Administrator - respektive das Administratorkonto standardmäßig als Dienstekonto für Exchange fungiert, repektive das benötigt wird um Einstellungen und Zugriffe zu machen - es sei denn es wurde bei der Installation ein anderes als der Standard-Administrator angegeben, kann sich dein Kollege gemütlich zurücklehnen und den AG auf sich zukommen lassen.
Natürlich nur, wenn er nicht mit einem anderen Konto mit Administrator-Rechten zugegriffen hat...
Das zeigt mal wieder, dass viel Wirbel um nichts gemacht wird... der Chef hat keinen Plan und schlägt erstmal Wellen...
Bleibt geschmeidig...
mfg
Ritchy
Die Mails kann man auch sniffen.
Solange es unverschlüsselt ist.
Solange es unverschlüsselt ist.
Moin,
In dem Moment, wo das Unternehmen eine entsprechende Anschuldigung vorbringt, muss es auch den entsprechenden "Beweis anbieten". Das Unternehmen zwingt sich bei der Anschuldigung also selbst zur Erbingung der lückenlosen Beweisführung. "Ermangelt" es an dieser, kann das Unternehmen rechtswirksam verpflichtet werden, sämtliche Maßnahmen, die "kausal" aus der Anschuldigung hervorgingen, zurückzunehmen (Kündigung, schlechte Beurteiung im Zeugnis etc...).
Möchtest Du (bzw. der Beschuldigte) nun aber dem Unternehmen zuvorkommen, kann Negative Feststellungsklage erhoben werden. Diese bezieht sich dann auf die Feststellung, dass die Anschuldigung haltlos und nicht beweisbar ist.*
In manchen Fällen kann man damit den Gegner böse an die Wand fahren ? wenn man z.B. einen hohen Streitwert ansetzen kann! Sowas ist teilweise bei Abmahnungen sehr hilfreich 8-)
Diese Ansprüche sind im deutschen Recht verankert
Gruß, Rene
*Das Prozessrisiko sollte natürlich gering für den Klageführer sein.
Mich würde mal interessieren wie man
ein Unternehmen zwingen kann eine
lückenlose Aufklärung zu
erwirken.
ein Unternehmen zwingen kann eine
lückenlose Aufklärung zu
erwirken.
In dem Moment, wo das Unternehmen eine entsprechende Anschuldigung vorbringt, muss es auch den entsprechenden "Beweis anbieten". Das Unternehmen zwingt sich bei der Anschuldigung also selbst zur Erbingung der lückenlosen Beweisführung. "Ermangelt" es an dieser, kann das Unternehmen rechtswirksam verpflichtet werden, sämtliche Maßnahmen, die "kausal" aus der Anschuldigung hervorgingen, zurückzunehmen (Kündigung, schlechte Beurteiung im Zeugnis etc...).
Möchtest Du (bzw. der Beschuldigte) nun aber dem Unternehmen zuvorkommen, kann Negative Feststellungsklage erhoben werden. Diese bezieht sich dann auf die Feststellung, dass die Anschuldigung haltlos und nicht beweisbar ist.*
In manchen Fällen kann man damit den Gegner böse an die Wand fahren ? wenn man z.B. einen hohen Streitwert ansetzen kann! Sowas ist teilweise bei Abmahnungen sehr hilfreich 8-)
Diese Ansprüche sind im deutschen Recht verankert
Gruß, Rene
*Das Prozessrisiko sollte natürlich gering für den Klageführer sein.