simonheinrich
Goto Top

Urheberrechtsabgaben auf Computer etc.

Hallo,

vor kurzem war das Thema ja oft in Medien bzgl. der USB Sticks. So weit so gut, ich habe vorhin in einer Anzeige den Preis für einen Drucker ohne UHG gefunden und habe dazu bei Wikipedia folgende Tabelle herangezogen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsabgabe


Stimmen die Angaben dort? 10,68 € pro DVD Brenner ob intern oder extern ist ja beinahe unmöglich und auch die Sätze pro CD Rohling finde ich reichlich hoch bei den momentanen Preisen.

Was geschieht mit einem in Deutschland aus Komponenten zusammengebauten PC, muss der Händler, der dieses PC baut (wenn er selbst baut) dann die UHG abführen? Leider gibts dazu kaum Infos im Netz.

Content-Key: 188686

Url: https://administrator.de/contentid/188686

Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 14:03 Uhr

Mitglied: Yuusou
Yuusou 26.07.2012 um 20:23:33 Uhr
Goto Top
Hallöchen,

es steht im Text sogar drin: Die Einforderung der Pauschalabgabe bei den Geräteherstellern und -importeuren wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (kurz ZPÜ) wahrgenommen.

Schönen Abend
Yuusou
Mitglied: nxclass
nxclass 27.07.2012 um 09:48:26 Uhr
Goto Top
ich würde gerne noch die Fragen anhängen:

Kann man diese Gebühr zurückfordern, wenn man nachweislich nur seine eigenen Daten kopiert, speichert, brennt ?
... meine Überlegung dabei ist, dass man ja schließlich als Endverbraucher diese Gebühr mit zahlt.

Weiterhin frage ich mich, ist diese Gebühr eine Art Ablass-Zahlung wenn man zB. Filme Raubkopiert ?
Mitglied: Yuusou
Yuusou 27.07.2012 um 10:11:43 Uhr
Goto Top
Hallöchen,

nein, die Gebühr kannst du nicht zurückfordern. Es gibt zur Zeit eine Debatte über die Abgabe, da laut Befragung von Datenspeicherherstellern ergeben hat, dass ein Großteil des Speichers von externen Festplatten und optischen Datenträger für die Speicherung von eigenen Daten bzw. Backups verwendet wird. Und wie willst du nachweisen, dass du jedes einzelne Medium nur dafür verwendest? Es muss sich nur ein Mitarbeiter einen optischen Datenträger aus der Spindel nehmen und schon hat sich das erledigt mit deinem Versprechen.

Diese Zahlung soll die Privatkopie ermöglichen, d.h. du bezahlst eine CD, hast aber die Möglichkeit, eine identische CD zu erstellen und somit zwei zum Preis für eine erhalten. Der Urheber (also Autor oder Musiker) hat aber von der Privatkopie nichts. Deshalb wurde diese Gebühr eingeführt, damit diese anteilig an die Urheber ausgezahlt werden. Diese "Raubkopie" (Raub ist gewalttätiger Diebstahl und passt überhaupt nicht als Begriff) soll damit eigentlich nicht abgedeckt werden, aber die Industrie hat entsprechend die Abgaben erhöht, um finanziell einen Ausgleich zu schaffen.

VG
Yuusou
Mitglied: simonheinrich
simonheinrich 27.07.2012 um 13:30:35 Uhr
Goto Top
Mahlzeit!


Das habe ich gelesen, aber es beantwortet meine Frage nicht: Laut der Tabelle müssen auf einen PC 13,65 € gezahlt werden. Die Angabe gültig bis 2010 erschließt sich mir nicht ganz, zumindest für Drucker gelten diese Werte ja aktuell auch noch. Aber gut 13,65 € pro PC, wenn der PC nun aber nicht komplett importiert wird, sondern hier aus Einzelkomponenten zusammengestellt wird, habe ich ja genauso einen PC, aber es wurden keine oder weniger Abgaben geleistet. Was passiert nun? Interessiert das die ZPÜ, muss es vom Händler angemeldet werden?

Und zu den Sätzen: Nehmen wir einen VK-Preis von 14€ netto pro DVD Brenner an. Wie steht das in Einklang mit der Abgabe von 10,68€ ? Selbst mit 20% Bitkom Rabatt und sagen wir noch 20% Mengenrabatt würden über die Hälfte des Preises nur für die Abgabe draufgehen.
Mitglied: nxclass
nxclass 27.07.2012 um 13:50:24 Uhr
Goto Top
muss der Händler, der dieses PC baut dann die UHG abführen?
Wenn Du die Hardware verbaust, ist die Abgabe doch schon entrichtet vom Produzenten o. Lieferant - so würde ich das sehen.
Mitglied: Yuusou
Yuusou 27.07.2012 um 16:12:51 Uhr
Goto Top
Hallöchen,

die Kosten fallen beim Produzenten an, nicht beim Verkäufer. Da du die Komponenten ja irgendwo kaufst, musst die Abgabe dementsprechend schon entrichtet worden sein bzw. wird dir beim Preis einfach draufgeschlagen. Natürlich geben Produzenten Mengenrabatte, sodass der Zwischenhändler deines Vertrauens mitunter viel weniger bezahlt.

Und wenn du den importierst, dann wird das bestimmt irgendwie beim Zoll mit verrechnet, wobei ich mich damit nun nicht auskenne. Ich weiß nicht, wie sich das bei importierten Waren verhält. Und wenn du einen PC selbst zusammenschraubst, hast du die Abgaben durch die Komponenten ebenfalls geleistet, denn die sind im Endkundenpreis enthalten. Jede Festplatte, jeder Brenner, jedes Speichermedium muss diese Abgabe leisten. Und wenn du nicht der Endkunde bist und die Kosten für diese Abgabe nicht übernehmen möchtest, dann trägst du diesen Kostenpunkt an deinen Endkunden weiter. Nochmal: Erstmalig zahlt der Hersteller diese Abgabe und jeder Verkäufer dieses Produktes trägt diesen Preis, bis er irgendwann beim Endkunden aufschlägt.

Traurig aber wahr: So ist das mit den DVD-Brennern. Und genau deswegen gehen die Hersteller auf die Barrikaden bei solchen überhöhten Abgaben, die fernab jeglicher Realität sind und auf keine empirische Untersuchung beruht. Früher mag das Verhältnis mal gestimmt haben, jetzt sieht's aber ganz anders aus.

VG
Yuusou
Mitglied: simonheinrich
simonheinrich 27.07.2012 um 18:10:47 Uhr
Goto Top
Ja vielen Dank für die Einschätzung. Wie auch immer sich die 10,68€ für einen Brenner reduzieren lassen - die Hersteller werden das wohl tun um zu diesen Preisen anbieten zu können.

Ob das Verhältnis früher gestimmt hat kann man drüber diskutieren. Früher hatten optische Laufwerke auch noch ein Mindestmaß an Qualität ;)