voodoo4711
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Urlaubstage für Schulung hergeben?

Hallo zusammen,

nachdem ich letztes Mal in eigener Sache gefragt habe, stehen nun bei meinem Kollegen 3 Schulungen (5+5+3 Tage) an.

Da es "doch recht lange" ist, soll er - neben der Rückzahlungsverpflichtung wie bei mir Link zum Thread auch noch ca. die Hälfte der Schulungstage von seinem Urlaub/Gleitzeitguthaben hergeben.
(Da er auch noch einigen Resturlaub aus dem Jahr 2013 hat.)

Er übernimmt bereits - von sich aus (wie ich bei meiner Schulung) - die Übernachtungskosten in München.
Die Schulungen (MOC-Kurse) nutzen natürlich dem Unternehmen/der Hochschule und verbessern dadurch auch seine Qualifikationen im Allgemeinen.
Die Prüfungsgebühren bei Prometric - um die Microsoft-Zertifizierung zu erlangen - zahlen wir immer selbst.

Nun unsere Frage:
Kann unser Arbeitgeber (Hochschule in BaWü) von ihm (Vertrag befristet, Laufzeit noch ~20 Monate) verlangen, dass er Urlaubstage für die Schulung "opfert"?
§1 Bundesurlaubsgesetz sagt ja eigentlich, dass der Urlaub der Erholung dienen soll.

Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback!

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 09:11 Uhr

Dirmhirn
Dirmhirn 15.01.2014 um 12:37:18 Uhr
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Hi!

im Prinzip hast du eh schon die Lösung.
Kündigungsgrund kann es meiner Meinung nach auch nicht sein.

Besteht die "Gefahr", dass die Schulung nicht bewilligt wird - wenn keine Urlaubstage genommen werden? Je nach Arbeitsklima müsst ihr das wohl selbst entscheiden oder ggf. an einen Anwalt wenden.

Der AG versucht natürlich immer den AN zu Urlaub zu überreden - vor allem wenn der viel stehen hat. Vor allem bei Befristeten Verträgen, da der AG gegen Ende sonst auszahlen muss oder den AN früher verliert. Auch wenn der AN kündigt, ist es für den AG besser wenn nicht mehr viel Urlaub steht...

sg Dirm
Ausserwoeger
Ausserwoeger 15.01.2014 um 15:27:30 Uhr
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Hi

Also ich kann nur für mich persönlich sprechen aber wenn ich eine Schulung mache um dem Unternehmen mehr Leistung zu bieten und somit zusätzliche Arbeiten oder bisherige Arbeit besser und schneller erledigt werden kann würde ich niemals meinen Urlaub opfern.

Maximal dann wenn ich nach der Schulung bzw. durch die Schulung mehr geld vom Untenehmen bekomme da sich ja auch meine Qualifikation erhöht hat.

LG
wiesi200
wiesi200 15.01.2014 um 19:33:10 Uhr
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Also von meiner Meinung her,

Wenn ich persönlich ne Schulung mache um mich aus Interesse weiter zu bilden dann ist das mein Bier auch meine Private Zeit.
Was mir dann der Chef erstattet ist sein wohlwollen.

Wenn aber mein Chef sagt, ich soll eine Schulung machen dann geht das auf seine Kappe und er muss alles zahlen, auch die Zeit.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.01.2014 um 19:54:20 Uhr
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Es ist wie immer ein geben und nehmen.

Wenn der AG darauf besteht, Urlaub nehmen zu müssen, würde ich darauf bestehen, auf die Rückzahlungsklausel (oder einen Teil davon) zu verzichten.

lks