voodoo4711
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Rückzahlung von Schulungskosten

Hallo zusammen,

bei mir (befristet Angestellt an einer Hochschule) steht aktuell das Thema Schulungen im Raum.
Der Arbeitsvertrag läuft noch ca. 2 Jahre. (Der Vertrag wurde schon 2x um 2 Jahre verlängert.)
Mein Arbeitgeber würde mir evtl. noch Schulungen zahlen, möchte aber eine Art "Rückzahlungsvereinbarung"
mit mir machen, in dem Fall, dass ich vor Vertragsende bzw. gleich nach den Schulungen kündige.
Evtl. würde eine Klausel eingefügt werden, dass ich ca. 3 Monate vor Vertragsende "rückzahlungsbefreit" wäre.

Nun wollte ich fragen, wie das bei euch so gehandhabt wird.
Existieren bei euch solche Vereinbarungen?
Was sind da die gängigen (und rechtlich korrekten) Praktiken?
Worauf muss ich achten?

Vielen Dank im Voraus!

Content-ID: 222593

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kontext
kontext 21.11.2013 aktualisiert um 10:15:03 Uhr
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Hi @VooDoo4711,

also bei uns in Ö ist dieses Vorgehen gang und gebe ...
... Meiner Meinung auch verständlich face-wink

Naja - die gängigsten Praktiken sind meiner Meinung ...
... Vereinbarung auf 2 / 3 Jahre (oder Mehr - je nach Kurskosten)
... wenn Innerhalb dieser Zeit gekündigt wird (vom Mitarbeiter) muss er denn offenen Betrag übernehmen
... Beispiel: Kündigung nach einem Jahr - Hälfte der Kurskosten zahlen, etc.

Bzgl. Rechtslage:
Aber am besten ist es, wenn du dir ein wenig Bedenkzeit nimmst und das alles von dem Rechtsanwalt deines Vertrauen prüfen lässt face-smile
Wir sind hier zwar Systemadmins und haben auch solche Verträge, kennen uns jedoch nicht mit der Rechtslage aus face-wink

Gruß
@kontext
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 21.11.2013 um 10:27:54 Uhr
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Moin,

Wie kontext schon sagte,

wir sind keine Anwälte, daher wäre ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht, der richtige Ansprechpartner.

Ansonsten (IANAL!):

Solche Klauseln gibt es in vielen variationen in vielen Vterägen, wobei da auch viele Klauseln drin sind, die "nicht zählen", d.h. von einem Arbeitsgercith kassiert werden. Alelrdings muß man das im einzelfal immer wieder vor Gericht klären. Insbesondere "lange Tilgungszeiträume" werden immer wieder gern eingestampft. bei Deinen befristetetn Verträgen würde ich das sogar ganz eng sehen. Maximal bis ein jahr nach Schulung und 6 Monate vor vertragsende, es sei denn, der vertrag wird verlängert.

lks

PS: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag schon 2 mal verlängert wurde, kannst Du im meistens einen festen Vertrag einklagen. face-smile
108012
108012 21.11.2013 um 10:44:02 Uhr
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Hallo,

Nun wollte ich fragen, wie das bei euch so gehandhabt wird.
Genau so wie bei Dir und das wird wohl auch bei rund 90% aller Arbeitgeber so machen.

Existieren bei euch solche Vereinbarungen?
Ja.

Was sind da die gängigen (und rechtlich korrekten) Praktiken?
Genau so wie bei Euch!

Worauf muss ich achten?
Auf nichts!

Es gibt zwei gängige Wege in der Arbeitswelt wie man so etwas löst:
1. Der Arbeitgeber zahlt die Schulung und Du musst dann eben noch mindestens xyz Jahre dort arbeiten.
2. Du zahlst selber die Schulung und setzt die Kosten über die Lohnsteuer ab und bekommst diese Kosten dann auch zu 100% bei dem
Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurück gezahlt.

Alternativen:
1. Der Arbeitgeber borgt Dir das Geld für die Schulung und zieht Dir monatlich einen gewissen Betrag ab, bis die Schulung bezahlt wurde
und er stellt Dich für die Schulung frei von der Arbeit, bei voller Bezahlung, aber Du musst solange bleiben bis mindestens 50% oder 60%
der Schulungskosten abgezahlt sind.
2. Du nimmst Urlaub und machst in dem Urlaub die Schulung und die Schulungskosten übernimmt der Arbeitgeber, aber Du kannst dann
schneller die Firma verlassen!

Wie man so etwas regelt ist auch immer verschieden denn man bildet ja auch nicht Leute aus die man dann verliert und Leute die man
nicht aus- bzw. weiterbildet schauen sich eben meist nach einem anderen Arbeitgeber um, aber irgend wie muss man halt übereinkommen.

Freue Dich doch, Du bekommst eine Weiterbildung und dann hast Du auch noch eine befristete Arbeitsplatzgarantie!

Gruß
Dobby
keine-ahnung
keine-ahnung 21.11.2013 um 10:55:52 Uhr
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Zitat von @108012:

Mensch Dobby,
2. Du zahlst selber die Schulung und setzt die Kosten über die Lohnsteuer ab und bekommst diese Kosten dann auch zu 100% bei dem Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurück gezahlt.
Dich als meinen zuständigen Finanzbeamten... ein Träumchen face-wink!

Ansonsten zur Richtigstellung: die finanzielle Aufwändung für die Weiterbildung wird steuerlich anerkannt, d.h., die Summe wird Dir vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Mithin sparst Du je nach persönlichem Steuersatz zwischen 0 und 49%, die Progression jetzt mal aussen vor gelassen. Mithin "übernimmt" das Finanzamt maximal 49% der Kosten. Wobei ich davon ausgehe, dass Du keine Weiterbildungen mehr machen musst, wenn der Anteil Deines Gehaltes, der jenseits der 100.00 Eurogrenze liegt, überwiegt face-wink.

Ansonsten gehe ich völlig da chore: warum soll ich einem Arbeitnehmer teure Weiterbildungen bezahlen, wenn dieser den Effekt dann bei einem anderen Arbeitgeber amortisiert? Wäre irgendwie blöd, gelle?

Also: völlig normal. Das hat auch etwas mit Loyalität zu tun ...

LG, Thomas
108012
108012 21.11.2013 um 11:10:46 Uhr
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Hallo nochmal,

Dich als meinen zuständigen Finanzbeamten... ein Träumchen
Ich habe mehrere (3) Weiter- bzw. Fortbildungen gemacht und mein Arbeitgeber hat mich dafür freigestellt aber
die Kosten habe ich selber getragen und sie mir dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zu 100% zurück geholt.
Ich wüsste jetzt auch nicht warum das bei anderen Berufsbildern nicht so sein sollte!

Gruß
Dobby
obliterator
obliterator 21.11.2013 um 11:22:42 Uhr
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Bei uns im Unternehmen gibt es auch solche Verträge.
Ich soll nun zu einer Konferenz fahren die ca. 2000€ kostet. Mich interessiert diese Konferenz überhaupt nicht und wenn es nach mir gehen würde wäre ich dort auch nicht hingefahren, aber trotzdem muss ich diesen Wisch unterschreiben obwohl als Einleitungssatz dort steht "Der Arbeitnehmer nimmt in der Zeit von bla bla bla auf eigenen Wunsch an folgender Fortbildungsmaßnahme teil..." :/ für ewig ein Gefangener ^^
Th0mKa
Th0mKa 21.11.2013 um 11:35:03 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

PS: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag schon 2 mal verlängert wurde, kannst Du im meistens einen festen Vertrag einklagen.
face-smile

Moin,

Darauf würd ich nicht wetten wollen.
http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/

VG,

Thomas
keine-ahnung
keine-ahnung 21.11.2013 um 12:29:23 Uhr
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Zitat von @108012:

Hi,
die Kosten habe ich selber getragen und sie mir dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zu 100% zurück geholt.
Ich wüsste jetzt auch nicht warum das bei anderen Berufsbildern nicht so sein sollte!
das hat mit der Branche nix zu tun - das geht so gar nicht, sonst wäre ganz Deutschland nur auf Weiterbildung. Das Finanzamt erkennt Dir die Kosten an, indem diese von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sagen wir mal, Du bekommst 100.000 Ocken brutto. Kannst Du nix absetzen, zahlst Du Steuern auf 100.000 Euro. Kannst Du nur Deine Weiterbildung in Höhe von 3000 Ocken absetzen, zahlst Du Steuern auf 97.000 Euro. Ich schätze mal den durchschnittlichen Steuersatz auf 100.000 €• auf 33%. Ergo zahlst Du im ersten Fall Steuern 33.333 Euro, im zweiten Fall 32.333 Euro.

Mithin hast Du 3000€ ausgegeben, zahlst aber 1000 Ocken Steuern weniger. In summa bleibst Du trotzdem noch auf 2000 Euro sitzen ...

Steuersystematik ist wie Angie und Brutto und Netto face-wink

LG, Thomas
VooDoo4711
VooDoo4711 21.11.2013 um 12:36:34 Uhr
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Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal an alle, die so schnell geantwortet haben.
Das hilft mir schon sehr weiter und deckt sich auch mit dem, wie ich das Thema sehe.

Klar schult man keinen Mitarbeiter, der dann gleich kündigen kann/wird.
Es ist ja schon schön, dass ich - nach 4 Jahren ohne Schulung - jetzt doch noch
gehen darf, bevor mein Vertrag ausläuft.

Klar muss ich mich schon vor Vertragsende nach was Neuem umschauen, aber ich hab aktuell nicht vor,
den Laden gleich nach Ende der Fortbildung im Stich zu lassen, denn loyal bin ich sehr.

Freue mich, dass hier auf so tolle Resonanz stößt. Weiter so!
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 21.11.2013 um 15:59:08 Uhr
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Zitat von @108012:

die Kosten habe ich selber getragen und sie mir dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zu 100% zurück geholt.
Ich wüsste jetzt auch nicht warum das bei anderen Berufsbildern nicht so sein sollte!

Un ich wüßrte gerne, welches Finazamt einem die ganzen Kosten bezahlt. Die meisten Finazämter mindern dadurch nru Dein Einkommen so daß Du dafür keien Steuern zahlen mußt. Wenn Die Dir tatsächlich die ganzen Kosten erstatten, müßtest Du einen Steuersatz von 100% haben, was heirzulande ungewöhnlich wäre. Oder bist Du Mitarbeite rbeim finazamt. face-smile

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 21.11.2013 um 16:02:50 Uhr
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Zitat von @Th0mKa:

> Zitat von @Lochkartenstanzer:
>
> PS: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag schon 2 mal verlängert wurde, kannst Du im meistens einen festen Vertrag
einklagen.
> face-smile

Moin,

Darauf würd ich nicht wetten wollen.
http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/

Meistens heißt nicht immer. face-smile

es komtm wie imerm auf den einzelfall an. Klar durch die Drittmittelprostitution an den Unis bieten sich für die Uni da mehr Möglichkeiten, aber trotzdem gibt es doch das ein oder andere Mal die Gelegenheit, falls man nicht nur aus drittmiteln bezahlt wird.

lks