Vertrag Schweiz Arbeiten Afghanistan Wohnsitz Deutschland
Aufgrund meiner momentanen Situation bin ich gezwungen mein Leben umzugestallten. Ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und kann so nicht weiter leben. Deshalb bitte ich EUCH mir zu helfen.Auf dem Arbeitsamt kann man mir im Moment nicht helfen, weil sie nicht wissen ob ich unter die "Freiberufler" falle.
Ich mache es sehr kurz und hoffe, dass es einfach zu beantworten ist.
INFO:
Firma : XXX Hauptsitz in der Schweiz
Arbeitsvertrag : Englisch
Arbeitsdauer : Eine Probezeit von 3 Monaten
Arbeitbeginn : In den nächsten 14 Tage /hängt vom Visum ab
Arbeitsort : Mazzar el Sharif /Afghanistan
Aufenthalt BRD: genau 63 Tage ist Vertraglich festgelegt
Aufenthalt Afgh: 202 Tage
Vertragdetails: Bonus nach einem Jahr, "Monatsdienstgebühr" (Gehalt oder sonstiges Trifft nicht zu) ist in Euro angegeben. Ohne Brutto bzw Netto .
Rechtliches: Es zählt das Schweizer Recht , Verteuerung ist meine SAche
Nun zu meiner Frage :
Ich weiß nicht wie bzw wo diese Monatsdienstgebühr verteuert wird.Afgahnistan fäält nicht unter das Doppelsteuergesetz, wenn ich mich richtig informiert habe. Im Europaservic für Arbeit konnte man mir auch nicht sagen wie es zb mit der Arbeitlosenvericherung verhält.Meine Versicherung z.Z Gesetzliche bietet mir eine Anwaltschaft an. Privatversichern muss ich mich. Nur der Versicherungsmitarbeiter muss erst klären ob ich mich privat verichern darf ! Wie ihr seht ist es nicht einfach aber bin um jeden RAT DANKBAR!
Ich möchte nur endlich arbeiten und mich der SCHANDE entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
xxdemixx
Ich mache es sehr kurz und hoffe, dass es einfach zu beantworten ist.
INFO:
Firma : XXX Hauptsitz in der Schweiz
Arbeitsvertrag : Englisch
Arbeitsdauer : Eine Probezeit von 3 Monaten
Arbeitbeginn : In den nächsten 14 Tage /hängt vom Visum ab
Arbeitsort : Mazzar el Sharif /Afghanistan
Aufenthalt BRD: genau 63 Tage ist Vertraglich festgelegt
Aufenthalt Afgh: 202 Tage
Vertragdetails: Bonus nach einem Jahr, "Monatsdienstgebühr" (Gehalt oder sonstiges Trifft nicht zu) ist in Euro angegeben. Ohne Brutto bzw Netto .
Rechtliches: Es zählt das Schweizer Recht , Verteuerung ist meine SAche
Nun zu meiner Frage :
Ich weiß nicht wie bzw wo diese Monatsdienstgebühr verteuert wird.Afgahnistan fäält nicht unter das Doppelsteuergesetz, wenn ich mich richtig informiert habe. Im Europaservic für Arbeit konnte man mir auch nicht sagen wie es zb mit der Arbeitlosenvericherung verhält.Meine Versicherung z.Z Gesetzliche bietet mir eine Anwaltschaft an. Privatversichern muss ich mich. Nur der Versicherungsmitarbeiter muss erst klären ob ich mich privat verichern darf ! Wie ihr seht ist es nicht einfach aber bin um jeden RAT DANKBAR!
Ich möchte nur endlich arbeiten und mich der SCHANDE entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
xxdemixx
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 20735
Url: https://administrator.de/contentid/20735
Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 19:11 Uhr
5 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
zuerst einmal:
Die wirtschaftliche Lage ab Ende 2003 ist nicht das Verschulden der KMU´s (Kleine- /mittelständische Unternehmen). Von SCHANDE zu sprechen degradiert jeden arbeitssuchenden,
das ist nicht fair. Sicherlich magst Du es persönlich für Dich als Schande empfinden, das ist Dein gutes Recht.
Zu Deiner Frage:
Leider ist die NICHT so einfach zu beantworten
Der WOHNSITZ (ist nicht = AUFENTHALT) ist und bleibt Deutschand. Daher greift hier das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Wenn in DL keine Tätigkeiten anfallen, wird für DL keine Steuer gezahlt.
Bei EU- und Auslandseinsätzen gilt immer das weltweit erwirtschaftete Einkommen. Nach deutschem Steuerrecht muss aber nur der "deutschlandweit" erwirtschaftete Anteil versteuert werden. Der Rest immer in dem Land, in dem die lohnabhängige Tätigkeit ausgeübt wird.
ACHTUNG! Da der Aufenhalt in Afghanistan bereits eine feste Zeitbegrenzung hat, könnte hier auch der Tatbestand der "Entsendung" greifen, dann könnten die Schweizer wieder relevant werden! Der Begriff "Entsendung" ist jedoch nur (zumindest in DL) für das Sozialrecht relevant.
Mein Tipp: Per Post Anfragen an
· Deutsche (Deine derzeitige) Krankenkasse
· Deutsches Finanzamt
· Schweizer Krankenkasse
· Schweizer Finanzamt
Wenn hier in den Antworten schon unterschiedliche Aussagen herrschen, dann weist Duu, was für evtl. Probleme auf Dich zukommen.
Grundsätzlich kannst Du aber immer (bei evtl. Problemen) auf die schriftlichen deutschen Vorschriften/Aussagen Bezug nehmen.
Gruß, Rene
PS:
Auch ist das Sozialrecht wesentlich "offener", man kann sich ohne Weiteres privat versichern.
zuerst einmal:
Ich möchte nur endlich arbeiten und
mich der SCHANDE entziehen.
... ist Arbeitslosigkeit KEINE SCHANDE!! Die meisten derzeit arbeitssuchenden sind ohne Verschulden in diese Situation geraten (ich rede hier nicht von Sozialschmarotzern)!mich der SCHANDE entziehen.
Die wirtschaftliche Lage ab Ende 2003 ist nicht das Verschulden der KMU´s (Kleine- /mittelständische Unternehmen). Von SCHANDE zu sprechen degradiert jeden arbeitssuchenden,
das ist nicht fair. Sicherlich magst Du es persönlich für Dich als Schande empfinden, das ist Dein gutes Recht.
Zu Deiner Frage:
Leider ist die NICHT so einfach zu beantworten
Der WOHNSITZ (ist nicht = AUFENTHALT) ist und bleibt Deutschand. Daher greift hier das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Wenn in DL keine Tätigkeiten anfallen, wird für DL keine Steuer gezahlt.
Bei EU- und Auslandseinsätzen gilt immer das weltweit erwirtschaftete Einkommen. Nach deutschem Steuerrecht muss aber nur der "deutschlandweit" erwirtschaftete Anteil versteuert werden. Der Rest immer in dem Land, in dem die lohnabhängige Tätigkeit ausgeübt wird.
ACHTUNG! Da der Aufenhalt in Afghanistan bereits eine feste Zeitbegrenzung hat, könnte hier auch der Tatbestand der "Entsendung" greifen, dann könnten die Schweizer wieder relevant werden! Der Begriff "Entsendung" ist jedoch nur (zumindest in DL) für das Sozialrecht relevant.
Mein Tipp: Per Post Anfragen an
· Deutsche (Deine derzeitige) Krankenkasse
· Deutsches Finanzamt
· Schweizer Krankenkasse
· Schweizer Finanzamt
Wenn hier in den Antworten schon unterschiedliche Aussagen herrschen, dann weist Duu, was für evtl. Probleme auf Dich zukommen.
Grundsätzlich kannst Du aber immer (bei evtl. Problemen) auf die schriftlichen deutschen Vorschriften/Aussagen Bezug nehmen.
Gruß, Rene
PS:
Rechtliches: Es zählt das Schweizer Recht , Verteuerung ist meine SAche
Falls es hier jemanden wundern mag: Die Schweizer sind nicht zur Lohnversteuerung des Arbeitnehmers verpflichtet, nicht wie in DL.Auch ist das Sozialrecht wesentlich "offener", man kann sich ohne Weiteres privat versichern.
Hallo Demi,
ich denke, das Problem wird sein, dass Du zwar einen deutschen Wohnsitz hast, aber Deine Arbeitsstätte im Ausland ist. Dies ist der Kackpunkt.
Ehrlich gesagt, würde ich mich (musst Du sogar wegen dem Schweizer AG!) bei einer schweizerischen KrKs erkundigen, die werden garantiert nicht so "rumzicken". Sorry, bin ich auch erst jetzt drauf gekommen
Viele Grüße, Rene
ich denke, das Problem wird sein, dass Du zwar einen deutschen Wohnsitz hast, aber Deine Arbeitsstätte im Ausland ist. Dies ist der Kackpunkt.
Ehrlich gesagt, würde ich mich (musst Du sogar wegen dem Schweizer AG!) bei einer schweizerischen KrKs erkundigen, die werden garantiert nicht so "rumzicken". Sorry, bin ich auch erst jetzt drauf gekommen
Viele Grüße, Rene
Hallo ich bin auch seit ca 3 Monate arbeitsuchend, und habe festgestellt das hier in Deutschland nicht viele stellen frei sind und wenn dann habe ich zuwenig Berufserfahrung ( bin 25 Jahre). Bin gerade ausgelernt die Noten sind Top.
Aber wie soll man oder ich Berufserfahrungen sammeln können wenn keiner einen die Chance dazu gibt !!!
Habe einige Bewerbungen in Holland, Dänemark und noch viele in Deutschland am laufen.
Wie bist du denn an der Schweiz drangekommen ??
Kann mir sonst jemand helfen ?!?!?!
MFG Daniel Claus
Aber wie soll man oder ich Berufserfahrungen sammeln können wenn keiner einen die Chance dazu gibt !!!
Habe einige Bewerbungen in Holland, Dänemark und noch viele in Deutschland am laufen.
Wie bist du denn an der Schweiz drangekommen ??
Kann mir sonst jemand helfen ?!?!?!
MFG Daniel Claus
Hallo, mich würde mal interessieren was es in Mazzar el Sharif für IT Arbeitsmöglichkeiten gibt. Oder ist das so eine Sicherhietsdienstgeschichte? Ich habe wie viele andere mal ein halbes Jahr für Vater Staat da unten verbracht. Mazzar el Sharif ist schon ein bisschen größer als die meisten andern Ortschaften da aber Strom ist dort trotzdem Mangelware und die Lebensumstände nicht jedermanns Sache. Aber da will ich dir nicht reinreden. Interessiert mich nur was es da gibt.
mfg
Jabberwock
mfg
Jabberwock