Was darf ein Administrator, was nicht?
Guten Abend
Ich bin an einer Schule und möchte gerne Fragen, ob ein Admin in den Profilen der Schülern sachen löschen darf ??? Mit der Begründung, das die dateien das netzwerk gefährenen ???? Er arbeitet alleine und untersteht auch nicht wirklich einer höherstehender Person.
Er hat auch einen Proxy laufen, wo er theoretisch unsere PW´s aus dem inet lesen kann und verbietet uns wenn wir via externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
Könnt mir ja mal ne Liste erstellen, was er darf und was er definitv nicht darf !!!!
MFG Nemesis
Ich bin an einer Schule und möchte gerne Fragen, ob ein Admin in den Profilen der Schülern sachen löschen darf ??? Mit der Begründung, das die dateien das netzwerk gefährenen ???? Er arbeitet alleine und untersteht auch nicht wirklich einer höherstehender Person.
Er hat auch einen Proxy laufen, wo er theoretisch unsere PW´s aus dem inet lesen kann und verbietet uns wenn wir via externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
Könnt mir ja mal ne Liste erstellen, was er darf und was er definitv nicht darf !!!!
MFG Nemesis
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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 12:11 Uhr
7 Kommentare
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gerne Fragen, ob ein Admin in den Profilen
der Schülern sachen löschen darf??? Mit der Begründung, das die dateien
das netzwerk gefährenen ???? Er arbeitet
Wenn die Dateien wirklich das Netzwerk gefährden muss er das wohl.
Da machen sie ggf sogar die Schüler strafbar und das nicht zu knapp.
Er hat auch einen Proxy laufen, wo er
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via
Solange die Passwörter per SSL abgefragt werden kann er das nicht.
externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
Der Admin ist verwantwortlich fürs Netz und kann ggf auch haftbar gemacht werden, wenn die Schüler über Seiten surfen die verboten sind.Könnt mir ja mal ne Liste erstellen,
was er darf und was er definitv nicht darf
was er darf und was er definitv nicht darf
So einfach ist das nicht.
Es ist schon die Frage wieweit ihr überhaupt in der schule privat surfen dürft.
wir dürfen komplett privat surfen
Sofern die Schüler in der Schule noch nicht volljährig sind, dürfen sie nicht frei surfen!
Also daher ist der Einsatz eines Proxy's der bestimmte Seiten für die MInderjährigen filtert, für diesen Zweck erforderlich. Auch ist er notwendig, um z.B. Urheberrechts-Problemen aus dem Weg zu gehen, wenn die Schüler da wie blöd saugen.
Und wenn die Schüler Viren, Virenverseuchte Daten oder strafbare bzw. zweifelhafte Dateien (Urheberrecht, Pornografie,...) auf dem Schulserver ablegen, hat er mit Sicherheit das Recht -bei Verdacht- dort einzugreifen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Schulserver und nicht einen Privatserver.
HI
wir dürfen komplett privat surfen
wir dürfen komplett privat surfen
Hi!
Bist Du Dir wirklich sicher, dass euch niemals jemand belehrt hat? Und in der Schulordnung steht auch nichts diesbezüglich? Oder sonstwo an einem schwarzen Brett oder auf einem anderen Stück Papier in der Schule?
Ich frag extra nach, weil ich mir das nicht vorstellen kann. Wer, mit verlaub, in einer Schule(!) die Nutzung der IT zu privaten Zwecken erlaubt sollte eine wirklich gute Disaster Recovery haben, oder aber Wechselplatten in absolut jedem Rechner und Abends einmal rumgehen :>
Hat allerdings den Vorteil, dass man sich keine Backuplösung ausdenken muss - so schnell kann man die Daten ja garnicht wegsichern..
Sry wegen meine etwas überzogenen Darstellung, allerdings bedeutet meiner Meinung nach die private Nutzung der IT an Schulen den vorzeitigen Hirntod des Netzes.. Immerhin hat dies weitreichende Folgen gerade mit datenschutzrechtlichem Hintergrund.
Bevor Du dir jetzt also überlegst wie Du dem armen Admin eins auswischen kannst mach Dich da lieber nochmal schlau..
MfG
Xadis
Prinzipielle gibt es an jeder Schule eine Benutzerordnung meist im Rahmen der Hausordnung. In dieser ist üblicherweise festgelegt, dass die Schulinfrastruktur nur zu Unterrichtszwecken genutzt werden darf.
Darf er definitiv. Da das Netzwerk ja nicht privaten Zwecken dient, können auch keine privaten Daten am Server liegen
Doch dem gesamten Dienstweg vom Direktor bis zum Bildungsminister. Er ist als Bundesbediensteter ein Exekutivorgan und vollzieht die für ihne wesentlichen Gesetze.
Er muss seine Benutzer und sich schützen (strafbare Handlungen - Stichwort: mp3, mpeg4, divX, iso, ...)
Kann er und darf er. Das Netz dient den Unterrichtszwecken, daher gibt es keinen Grund einen externen Proxy zu verwenden. Wenn er ein Profi ist kann auch die Passwörter mitlesen. Wenn er einen Ehrenkodex hat, wird er es aber nicht tun.
Im Allgemeinen:
NetAdmins in einer Schule sind dafür da, dass Ihr etwas lernen könnt und das mit den modernsten Mitteln. Wenn Ihr saugen, spielen, oder, oder, oder wollt geht in ein Internetcafe oder besorgt euch einen breitbandigen Internetanschluss und macht das zu Hause. Der netAdmin will seine Zeit ja nicht für das Einschränken der Nutzerrechte und zur Suche nach Dateien verwenden, sondern etwas neues, besseres verwirklichen. Also laßt ihn in Ruhe und versucht die vorhandene IT-Infrastruktur für das zu verwenden für das sie da ist: nämlich lernen!!!!
ByteBros
ob ein Admin in den Profilen
der Schülern sachen löschen darf
??? Mit der Begründung, das die dateien
das netzwerk gefährenen ????
der Schülern sachen löschen darf
??? Mit der Begründung, das die dateien
das netzwerk gefährenen ????
Darf er definitiv. Da das Netzwerk ja nicht privaten Zwecken dient, können auch keine privaten Daten am Server liegen
Er arbeitet
alleine und untersteht auch nicht wirklich
einer höherstehender Person.
alleine und untersteht auch nicht wirklich
einer höherstehender Person.
Doch dem gesamten Dienstweg vom Direktor bis zum Bildungsminister. Er ist als Bundesbediensteter ein Exekutivorgan und vollzieht die für ihne wesentlichen Gesetze.
Er muss seine Benutzer und sich schützen (strafbare Handlungen - Stichwort: mp3, mpeg4, divX, iso, ...)
Er hat auch einen Proxy laufen, wo er
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via
externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via
externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
Kann er und darf er. Das Netz dient den Unterrichtszwecken, daher gibt es keinen Grund einen externen Proxy zu verwenden. Wenn er ein Profi ist kann auch die Passwörter mitlesen. Wenn er einen Ehrenkodex hat, wird er es aber nicht tun.
Im Allgemeinen:
NetAdmins in einer Schule sind dafür da, dass Ihr etwas lernen könnt und das mit den modernsten Mitteln. Wenn Ihr saugen, spielen, oder, oder, oder wollt geht in ein Internetcafe oder besorgt euch einen breitbandigen Internetanschluss und macht das zu Hause. Der netAdmin will seine Zeit ja nicht für das Einschränken der Nutzerrechte und zur Suche nach Dateien verwenden, sondern etwas neues, besseres verwirklichen. Also laßt ihn in Ruhe und versucht die vorhandene IT-Infrastruktur für das zu verwenden für das sie da ist: nämlich lernen!!!!
ByteBros
Hier steht die Verantwortung des Unternehmens/Der Schule gegenüber dem Strafgesetzbuch (Aufruf von Seiten mit strafbarem Inhalt/ Versenden von strafbarem Inhalt) im Spannungsverhältnis mit dem Postgeheimnis und dem Schutz der Persönlichkeit.
Für Unternehmen empfehliche ich über eine entsprechende Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Internet und E-Mail zu regeln und damit das Recht auf Einsichtnahme, Protokollierung und Zurückhaltung von Informationen (Spam-Filter etc.) per Einverständniserklärung einzuholen.
Für Schulen wäre das ähnlich über eine Benutzerordnung zu gewährleisten, aus der klar hervorgeht unter welchen Rahmenbedingungen (Rechte des Admin) die Nutzung erlaubt ist.
Gerne kann ich weitere Informationen dazu geben.
Martin Mielke
Externer Datenschutzbeauftragter
www.3g-business.de
Für Unternehmen empfehliche ich über eine entsprechende Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Internet und E-Mail zu regeln und damit das Recht auf Einsichtnahme, Protokollierung und Zurückhaltung von Informationen (Spam-Filter etc.) per Einverständniserklärung einzuholen.
Für Schulen wäre das ähnlich über eine Benutzerordnung zu gewährleisten, aus der klar hervorgeht unter welchen Rahmenbedingungen (Rechte des Admin) die Nutzung erlaubt ist.
Gerne kann ich weitere Informationen dazu geben.
Martin Mielke
Externer Datenschutzbeauftragter
www.3g-business.de