Wie wichtig ist die Email Archivierung in Z3 Form für elektronische Steuerprüfung?
Wie wichtig ist für (kleine) Unternehmen eigentlich die Speicherung der Emails in Z3 Form wegen $147 Absatz 1-6 Abgabenordnung?
Laut Gesetz müssen Geschäftsdokumente, wozu auch Emails zählen, 10 Jahre aufbewahrt werden und für die elektronische Auswertbarkeit in Z3 Form gespeichert werden. Es werden für jede Email eine fortlaufende Nummer vergeben und die Daten gegen Manipulation geschützt.
Wer hat in seiner Firma oder beim Kunden bereits Lösungen zu diesem Thema eingesetzt? Für welche Firmen greift diese Gesetz eigentlich? Jeder? Dann müsste es seit Anfang 2002 doch Tonnenweise Produkte für diesen Bereich geben, doch ich habe bisher nur vereinzelt etwa davon gehört.
Also Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu diesem Thema
GO
Laut Gesetz müssen Geschäftsdokumente, wozu auch Emails zählen, 10 Jahre aufbewahrt werden und für die elektronische Auswertbarkeit in Z3 Form gespeichert werden. Es werden für jede Email eine fortlaufende Nummer vergeben und die Daten gegen Manipulation geschützt.
Wer hat in seiner Firma oder beim Kunden bereits Lösungen zu diesem Thema eingesetzt? Für welche Firmen greift diese Gesetz eigentlich? Jeder? Dann müsste es seit Anfang 2002 doch Tonnenweise Produkte für diesen Bereich geben, doch ich habe bisher nur vereinzelt etwa davon gehört.
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Ausgedruckt am: 26.12.2024 um 19:12 Uhr
2 Kommentare
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In §147, Absatz 3, steht, dass nur Bilanzen und Buchhaltungsunterlagen u.ä. 10 Jahre aufgehoben werden müssen (d.h. diese werden fast durchgängig in Papierform aufgehoben). Alle anderen Unterlagen sind "nur" 6 Jahre auszuheben.
Ob einfache eMails zu denen in §147, Absatz 1.2/1.3, genannten Handels- und Geschäftsbriefe (die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe / Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe) zählen, wage ich zu bezweifeln.
Vielmehr denke ich, dass "fortgeschrittene" eMails, die mit einer qualifiziert fortgeschrittenen Signatur versehen sind, als Handels- oder Geschäftsbriefe im Sinne dieser Absagenordnung gesehen werden können.
Und da das Aufkommen solcher eMails derzeit noch nicht hoch ist, rate ich meinen Kunden diese auf CD zu brennen (siehe garantierte Haltbarkeit von CD/DVDs !!!). Bei anderen Kunden muss eine "geprüfte" (d.h. zertifizierte) eletronische Archivierung vorgenommen werden (Aufwand vergleichbar mit einer ISO-Zertifizierung!!)
Ob einfache eMails zu denen in §147, Absatz 1.2/1.3, genannten Handels- und Geschäftsbriefe (die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe / Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe) zählen, wage ich zu bezweifeln.
Vielmehr denke ich, dass "fortgeschrittene" eMails, die mit einer qualifiziert fortgeschrittenen Signatur versehen sind, als Handels- oder Geschäftsbriefe im Sinne dieser Absagenordnung gesehen werden können.
Und da das Aufkommen solcher eMails derzeit noch nicht hoch ist, rate ich meinen Kunden diese auf CD zu brennen (siehe garantierte Haltbarkeit von CD/DVDs !!!). Bei anderen Kunden muss eine "geprüfte" (d.h. zertifizierte) eletronische Archivierung vorgenommen werden (Aufwand vergleichbar mit einer ISO-Zertifizierung!!)
@mecie21313: Ich habs dir vorhin schon in 'nem anderen Thema gesagt:
Regel Nr. 4: Werbung
Werbung in normalen Beitragen und Kommentaren ist verboten!
Zusätzlich zu dieser Aufforderung, sich die Regeln zu Gemüte zu führen, wurdest dein Verstoß bei den Moderatoren gemeldet.
Gruß
Snow
PS:
Ausserdem erweckt man keine 4 Jahre alten Themen aus dem Tiefschlaf!
Regel Nr. 4: Werbung
Werbung in normalen Beitragen und Kommentaren ist verboten!
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Gruß
Snow
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Ausserdem erweckt man keine 4 Jahre alten Themen aus dem Tiefschlaf!