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Wirkung von Gruppenrichtlinien

Hallo,

ich arbeite zum ersten Mal mit Gruppenrichtlinien, habe schon einige Tutorials gelesen, aber eine Frage ist offen geblieben, aber von vorne:

Ich habe in der GPMC eine neue OU namens "softwareverteilung" eingerichtet. Für jede Software, die ich nun verteilen möchte, habe ich in dieser OU ein Gruppenrichtlinienobjekt eingerichtet, welches den Namen der jeweiligen Software trägt. Wenn ich jetzt die Gruppenrichtlinienobjekte (z.b.: winrar) mit der Domäne verknüpfe und die Sicherheitsfilterung anpasse, wird winrar auch erfolgreich installiert. Die Frage ist jetzt: Muss ich die Gruppenrichtlinienobjekte mit der Domäne verknüpfen, oder reicht es, wenn diese sich in der OU befinden?

Wenn es reicht, dass diese sich in der OU befinden, wie kann ich deren Wirkung abschalten? Ich möchte ja nicht ständig Software zuweisen, sondern nur dann, wenn sie auch installiert werden soll. Wie geht man da bzw. bei der softwareverteilung vor?

Und schließlich: Kann es sein, dass ich in den einzelnen Gruppenrichtlinien keine Computergruppen angeben kann, sondern die einzelnen Computer direkt eintragen muss?

Vielen Dank!

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Ausgedruckt am: 20.11.2024 um 12:11 Uhr

tutnixweh
tutnixweh 22.06.2007 um 23:06:01 Uhr
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Hallo,

verstehe ich nicht ganz. Wenn die Richtlinie mit der Domäne verknüpft ist, erhalten alle Objekte diese. Wenn sie auf eine OU angewandt wird, dann nur die Objekte die in der OU sind. Du musst halt darauf achten, dass Computer und User in der OU sind, je nachdem wie du die Sofware verteilst. Entweder per Computerrichtlinie oder Benutzerrichtlinie.

Was für eine Wirkung willst du abschalten? Die Softwareinstallation? Wenn die Software schon verteilt ist wird sie halt ignoriert. Software muss ja auch nicht installiert werden, du kannst sie ja auch erst veröffentlichen, gilt aber nur für Benutzerrichtlinien.

Wo trägt man Computer direkt ein? Was meinst du damit? Die Computer auf denen die Software installiert werden soll? Die müssen sich, wie oben beschrieben, in der OU befinden.

Gruss