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Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten in die USA nach Schrems II

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Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II

https://www.heise.de/news/Gericht-Deutsche-Webseiten-duerfen-keine-US-Co ...

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 11:11 Uhr

ukulele-7
ukulele-7 08.12.2021 um 14:56:04 Uhr
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Meine Meinung:
Absolut konsequent und richtig, besser spät als nie. Gerne mehr davon bis es keiner mehr leugnen kann.

Ich kann die Totschlagsargumente, warum wir US-Cloud-Dienste brauchen und ohne völlig hilflos sind, nicht mehr hören. In die jetzige Situtation haben wir uns sehenden Auges begeben ohne wirklich ein Interesse daran zu zeigen ob das nötig, richtig und legal ist. Es wurden auch in meinem Umfeld Fakten geschaffen mit denen man dann später die Rechtmäßigkeit der selbigen als alternativlos hinstellt.
GNULinux
GNULinux 08.12.2021 um 16:22:12 Uhr
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Begrüßenswert. Damit gibt es nun keine Ausrede mehr, Daten an Unternehmen in unsicheren Drittstaaten wie den USA abfließen zu lassen, bevor der Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ich schiele aktuell auf DHL und insbesondere die Deutsche Bahn.
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 08.12.2021 um 20:21:54 Uhr
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Ich bin mal gespannt, ob es sich um ein wegweisendes Grundsatzurteil handelt oder eine Einzelfallentscheidung. Soweit ich weiß, ist Revision möglich.

Würde mich nicht wundern, wenn zu Gunsten höherer Interessen das Gesetz mit Füßen getreten oder geändert wird.
coltseavers
coltseavers 08.12.2021 aktualisiert um 23:59:06 Uhr
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Ui toll, und morgen bitte M365, Azure & Co als illegal verbieten - fänd ich mega gut!

"Die Richter erkennen rechtfertigungsbedürftige Datenübertragung bereits dann, wenn die Konzernmutter eines Cloud-Anbieters in den USA sitzt. Dies ist nicht nur bei Akamai der Fall, sondern auch bei anderen Cloud-Größen wie Amazon, Microsoft, Google, Apple und Cloudflare. Sollte der Beschluss im Hauptverfahren bestätigt und in der Folge rechtskräftig werden, dürfte er weit über die Hochschule und den Cookiebot hinaus wirken."

Wichtig wäre auch, dass Microsoft endlich verboten wird, auf seiner Webseite mit DSGVO-konformität zu werben, nur weil die Rechenzentren in Deutschland stehen. Ist doch total hupe, wo die RZ stehen - entscheidend ist, wer Zugriff darauf hat.
Visucius
Visucius 10.12.2021 aktualisiert um 15:20:09 Uhr
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Ui toll, und morgen bitte M365, Azure & Co als illegal verbieten - fänd ich mega gut!

Kann ja sein, dass Du Dich darüber freust. Der Mehrheit der Nutzer dürften aber die Konsequenzen eines solchen Vorgehens nicht klar sein. Ich würde zumindest damit warten, bis die Weihnachtseinkäufe erledigt sind.

Und fürs nächste Weihnachten haben wir dann ein deutsches Amazonien in der GayX-Cloud ... in MS-Rechenzentren gehostet. So, wie es die Politik hierzulande präferiert.

Viele Grüße

PS: Hoffentlich wissen die das ...
https://www.golem.de/news/aws-vodafone-setzt-beim-5g-edge-computing-auf- ...
Th0mKa
Th0mKa 15.12.2021 um 14:09:27 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
Es ist eine einstweiligen Anordnung und wie die Bezeichnung "Anordnung" schon suggeriert KEIN Urteil. Ich weiß nicht warum hier alle glauben das hätte irgendeine größere Relevanz.

/Thomas
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 15.12.2021 um 14:10:54 Uhr
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Zitat von @Th0mKa:

Zitat von @ukulele-7:

Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
Es ist eine einstweiligen Anordnung und wie die Bezeichnung "Anordnung" schon suggeriert KEIN Urteil. Ich weiß nicht warum hier alle glauben das hätte irgendeine größere Relevanz.

/Thomas

Definiere mal "alle". face-big-smile
Th0mKa
Th0mKa 15.12.2021 um 14:19:21 Uhr
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Zitat von @beidermachtvongreyscull:

Definiere mal "alle". face-big-smile

"Alle die vor mir kommentiert haben" 🤷‍♂️

/Thomas
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 15.12.2021 um 14:24:12 Uhr
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Wo glaube ich, das hätte eine größere Relevanz?
Th0mKa
Th0mKa 15.12.2021 um 14:30:49 Uhr
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Zitat von @beidermachtvongreyscull:

Wo glaube ich, das hätte eine größere Relevanz?

Du sprichst von wegweisendem Grundsatzurteil oder Einzelfallentscheidung und möglicher Revision. Es ist halt nichts davon da es lediglich eine gerichtliche Anordnung im Wege des einstweiligen Rechtschutz ist. Ein wegweisendes Urteil gegen das man Revision einlegen könnte ist doch noch gar nicht ergangen.

/Thomas
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 15.12.2021 aktualisiert um 14:42:50 Uhr
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Nein.
Ich drücke lediglich eine Erwartungshaltung aus. Ich schrieb "Ich bin mal gespannt".
Das heißt nicht, ich sei sicher, dass es sich um ein wegweisendes Grundsatzurteil handelt.

Grüße
Th0mKa
Th0mKa 15.12.2021 um 14:45:23 Uhr
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Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Das heißt nicht, ich sei sicher, dass es sich um ein wegweisendes Grundsatzurteil handelt.

Es handelt sich eben um überhaupt kein Urteil, es kann somit auch keines welcher Ausprägung auch immer werden.
ukulele-7
ukulele-7 16.12.2021 um 15:34:11 Uhr
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Stimmt, es ist noch kein Urteil und selbst bei einem Urteil hat es erstmal nur für Kläger und Beklagten bindende Wirkung. Ein Grundsatz läßt sich daraus noch lange nicht ableiten.

Ich lehne mich jetzt aber mal aus dem Fenster und sage es zeigt eine Tendenz bzw. die Auffassung des Gerichts. Da ist ja jetzt nicht wirklich Gefahr im Verzug und dennoch wurde in einem Eilverfahren eine einstweilige Vergfügung (glaube ich) erwirkt. Ich glaube schon das da auch ein entsprechendes Urteil zustande kommen kann.

Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht und wie weitere Fälle in der Art entschieden werden. Auch Gremien wie die Datenschutzkonferenz von Bund und Länder werden sicher solche Entscheidungen zur Kentniss nehmen.