Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten in die USA nach Schrems II
Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
https://www.heise.de/news/Gericht-Deutsche-Webseiten-duerfen-keine-US-Co ...
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 11:11 Uhr
13 Kommentare
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Begrüßenswert. Damit gibt es nun keine Ausrede mehr, Daten an Unternehmen in unsicheren Drittstaaten wie den USA abfließen zu lassen, bevor der Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ich schiele aktuell auf DHL und insbesondere die Deutsche Bahn.
Ui toll, und morgen bitte M365, Azure & Co als illegal verbieten - fänd ich mega gut!
"Die Richter erkennen rechtfertigungsbedürftige Datenübertragung bereits dann, wenn die Konzernmutter eines Cloud-Anbieters in den USA sitzt. Dies ist nicht nur bei Akamai der Fall, sondern auch bei anderen Cloud-Größen wie Amazon, Microsoft, Google, Apple und Cloudflare. Sollte der Beschluss im Hauptverfahren bestätigt und in der Folge rechtskräftig werden, dürfte er weit über die Hochschule und den Cookiebot hinaus wirken."
Wichtig wäre auch, dass Microsoft endlich verboten wird, auf seiner Webseite mit DSGVO-konformität zu werben, nur weil die Rechenzentren in Deutschland stehen. Ist doch total hupe, wo die RZ stehen - entscheidend ist, wer Zugriff darauf hat.
"Die Richter erkennen rechtfertigungsbedürftige Datenübertragung bereits dann, wenn die Konzernmutter eines Cloud-Anbieters in den USA sitzt. Dies ist nicht nur bei Akamai der Fall, sondern auch bei anderen Cloud-Größen wie Amazon, Microsoft, Google, Apple und Cloudflare. Sollte der Beschluss im Hauptverfahren bestätigt und in der Folge rechtskräftig werden, dürfte er weit über die Hochschule und den Cookiebot hinaus wirken."
Wichtig wäre auch, dass Microsoft endlich verboten wird, auf seiner Webseite mit DSGVO-konformität zu werben, nur weil die Rechenzentren in Deutschland stehen. Ist doch total hupe, wo die RZ stehen - entscheidend ist, wer Zugriff darauf hat.
Ui toll, und morgen bitte M365, Azure & Co als illegal verbieten - fänd ich mega gut!
Kann ja sein, dass Du Dich darüber freust. Der Mehrheit der Nutzer dürften aber die Konsequenzen eines solchen Vorgehens nicht klar sein. Ich würde zumindest damit warten, bis die Weihnachtseinkäufe erledigt sind.
Und fürs nächste Weihnachten haben wir dann ein deutsches Amazonien in der GayX-Cloud ... in MS-Rechenzentren gehostet. So, wie es die Politik hierzulande präferiert.
Viele Grüße
PS: Hoffentlich wissen die das ...
https://www.golem.de/news/aws-vodafone-setzt-beim-5g-edge-computing-auf- ...
Zitat von @ukulele-7:
Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
Es ist eine einstweiligen Anordnung und wie die Bezeichnung "Anordnung" schon suggeriert KEIN Urteil. Ich weiß nicht warum hier alle glauben das hätte irgendeine größere Relevanz.Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
/Thomas
Zitat von @Th0mKa:
/Thomas
Zitat von @ukulele-7:
Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
Es ist eine einstweiligen Anordnung und wie die Bezeichnung "Anordnung" schon suggeriert KEIN Urteil. Ich weiß nicht warum hier alle glauben das hätte irgendeine größere Relevanz.Deutsches Gericht urteilt über die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbeziehbaren Daten in die USA nach Schrems II
/Thomas
Definiere mal "alle".
"Alle die vor mir kommentiert haben" 🤷♂️
/Thomas
Du sprichst von wegweisendem Grundsatzurteil oder Einzelfallentscheidung und möglicher Revision. Es ist halt nichts davon da es lediglich eine gerichtliche Anordnung im Wege des einstweiligen Rechtschutz ist. Ein wegweisendes Urteil gegen das man Revision einlegen könnte ist doch noch gar nicht ergangen.
/Thomas
Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Das heißt nicht, ich sei sicher, dass es sich um ein wegweisendes Grundsatzurteil handelt.
Das heißt nicht, ich sei sicher, dass es sich um ein wegweisendes Grundsatzurteil handelt.
Es handelt sich eben um überhaupt kein Urteil, es kann somit auch keines welcher Ausprägung auch immer werden.