lochkartenstanzer
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EUGH sagt Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden!

Der leidige Streit zwischen Oracle und Usedsoft ist einen Schritt weiter.

moin,

Der EUGH sagt in seinem Urteil, daß man gebrauchte Software weiterverkaufen darf, auch wenn diese "nur" per download erworben wurde und nicht als physisches Medium .

lks

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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 17:11 Uhr

nikoatit
nikoatit 06.07.2012 um 08:45:31 Uhr
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Hi,

vielleicht noch interessant:
Es gibt einige Experten die nun darüber spekulieren, ob somit auch der Wiederverkauf von gekauften MP3s und Filmen betrifft.
Also ich kaufe und lade mir dann einen Titel bei z.B. Musicload und darf ihn anschließend weiterverkaufen, wenn ich die Ressourcen nach der Übergabe an den Kunden vollständig von meinem System entferne.

Das ganze Thema bleibt jedenfalls sehr spannend face-smile

Gruß
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.07.2012 um 10:08:58 Uhr
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Zitat von @nikoatit:
Es gibt einige Experten die nun darüber spekulieren, ob somit auch der Wiederverkauf von gekauften MP3s und Filmen betrifft.

Prinzipiell she ich da keinen Unterschied zu gekaufter Software. Da sowohl die Form (großes Datenpäckchen zum download) als auch die Lizenzierung (zeitlich unbegrenztes nutzungrecht an den Daten) ähnlich sind.

Einen unterschied dürfet es nur bei zeitlich eingeschränktem Nutzungsrecht (Mietsoftware, payper view, etc.) geben.

Aber IANAL und ggf muß man sich offensichtlich bis zum EUGH durchackern.

lks
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 07.07.2012 um 08:42:11 Uhr
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moin,

Da kommen wir endlich der Realität wieder ein Stück näher und erahnen wie Real etwas sein muss um es jemand Anderen schmackhaft zu machen.

Ob Papier, Plastik, Magnetismus, Schwingungen, oder auf Stein gemeiselt - ohne diese Medien gebe es nachweislich keine Urheber und dessen Werke.

Ich ORACLE noch mal ein wenig:
Gekauft wie gesehen.

Gruß Phil
16568
16568 07.07.2012 um 14:30:53 Uhr
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Finde ich eh gut, weil jetzt habe ich einen Grund, Apple mal ein wenig Hodenschmerzen zu bereiten.

Werde mein iPhone aus frusttechnischen Gründen ENDLICH gegen ein Android eintauschen, und da werde ich dann mal zusehen, wie ich die Software weiterverkaufen kann xD


Lonesome Walker
Cthluhu
Cthluhu 09.07.2012 um 09:52:39 Uhr
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Hi,

Genau bei der von Lochkartenstanzer erwähnten "zeitlich eingeschränktem Nutzungsrecht" sehe ich den Knackpunkt. Softwarehersteller könnten dann in Zukunft einfach nur zeitlich limitierte Nutzung erlauben (das Nutzungsrecht wird dann z.B. jedes Jahr automatisch erneuert, quasi ein Abo ohne Monatsgebühren). Damit könnte man Gesetz elegant umschiffen und den Weiterverkauf wieder unterbinden.

lg

Cthluhu
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 09.07.2012 um 10:08:33 Uhr
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IANAL, aber ich denke mal, da dürften einige Richter diese Hersteller wieder zur ordnung rufen. Das Problem ist dann halt, daß man zum einen wieder klagen muß und zum anderen darauf hoffen , daß man nciht an die Hamburger oder Münchner gerät.

lks
16568
16568 10.07.2012 um 21:07:51 Uhr
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Iwas, das regeln dann die Firmen, denn KEIN Admin will Software zeitlich beschränkt nutzen wollen, da kann man sich dann schon auf die global Player verlassen face-wink


Lonesome Walker
Cthluhu
Cthluhu 10.07.2012 um 23:01:53 Uhr
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Hi Lonesome Walker,

von WOLLEN ist ja hier gar nicht die Rede. Da gehts eher um MÜSSEN. Was willste machen, wenn diverse Spezialsoftware (kenn da einiges wo es entweder keine Alternative gibt, oder auch die Konkurrenz das gleiche Geschäftsmodell fährt) jedes Jahr für nur Jahr gekauft werden muss. Wer nicht zahlt, dem läuft das Lizenzfile aus und die Software geht nicht mehr. So einfach geht das. Brauchen nur noch andere Softwareschmieden auf diese Bezahlmodell (hoffentlich hab ichs mit meinem posting nicht allen verraten) draufkommen.

mfg

Cthluhu
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 09.10.2013 um 09:39:44 Uhr
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Zitat von @Cthluhu:
von WOLLEN ist ja hier gar nicht die Rede. Da gehts eher um MÜSSEN. Was willste machen, wenn diverse Spezialsoftware (kenn da
einiges wo es entweder keine Alternative gibt, oder auch die Konkurrenz das gleiche Geschäftsmodell fährt) jedes Jahr
für nur Jahr gekauft werden muss. Wer nicht zahlt, dem läuft das Lizenzfile aus und die Software geht nicht mehr. So
einfach geht das. Brauchen nur noch andere Softwareschmieden auf diese Bezahlmodell (hoffentlich hab ichs mit meinem posting nicht
allen verraten) draufkommen.


Bin mal wieder in diesem Thread vorbeigekommen, daher die späte Anwort:

Es gibt solche Hersteller, die Lizenzen jährlich gegen eine "geringe" Gebühr erneuern, nachdem man schon für die Software ordentlich gelöhnt hat. Die wenn man dann die Lizenz nicht verlängert, kann man dann die Software nur ncoht nutzen, um die Archivdaten anzuschauen, aber keine neuen Daten zu generieren und zu verarbeiten. Ich nenne da jetzt keine Namen, aber die können sich das offensichtlich leisten.

lks