Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur Linkhaftung
Rolle rückwärts, teilweise:
"Das Landgericht (LG) Hamburg hält nicht länger an einem strengen Haftungsmaßstab bei Verlinkungen auf urheberrechtsverletzende Inhalte fest. Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen."
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Hamburg-distanziert- ...
"Das Landgericht (LG) Hamburg hält nicht länger an einem strengen Haftungsmaßstab bei Verlinkungen auf urheberrechtsverletzende Inhalte fest. Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen."
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Ausgedruckt am: 31.03.2025 um 05:03 Uhr
2 Kommentare
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Danke.
Es wird lebensnäher.
Ist schonmal jemand aufgefallen, dass die Annahme der Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte von der Marktmacht der verlinkten Webseite abhängt? So gibt es z.B. die Aussage eines Gerichts (sorry, keine Quelle), dass Youtube für den Verbraucher unverdächtig ist, hinsichtlich des Urheberrechts. Völliger Quatsch, wenn ich überlege, was ich mir über Youtube anschaue. Aber da ist (so hiess es) davon auszugehen, dass die Lizenz erworben wurde. Interessant. Die kleinen..... und die Grossen... Und die Funktionsfähigkeit des Internets ist die Funktionsfähigkeit der Suchmaschinenbetreiber und nicht der Contentanbieter....
War es nicht das LG Hamburg, das vor ca. 1 Jahr auf die Anfrage der juristischen Abteilung des Heise-Verlags nicht garantieren konnte, dass auf den von ihnen verlinkten Webseiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden?
Homo Sapiens
Buc
Es wird lebensnäher.
Ist schonmal jemand aufgefallen, dass die Annahme der Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte von der Marktmacht der verlinkten Webseite abhängt? So gibt es z.B. die Aussage eines Gerichts (sorry, keine Quelle), dass Youtube für den Verbraucher unverdächtig ist, hinsichtlich des Urheberrechts. Völliger Quatsch, wenn ich überlege, was ich mir über Youtube anschaue. Aber da ist (so hiess es) davon auszugehen, dass die Lizenz erworben wurde. Interessant. Die kleinen..... und die Grossen... Und die Funktionsfähigkeit des Internets ist die Funktionsfähigkeit der Suchmaschinenbetreiber und nicht der Contentanbieter....
War es nicht das LG Hamburg, das vor ca. 1 Jahr auf die Anfrage der juristischen Abteilung des Heise-Verlags nicht garantieren konnte, dass auf den von ihnen verlinkten Webseiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden?
Homo Sapiens
Buc