Aktivitätsüberwachung der Nutzung eines PC.
Ich habe einen Kunden, dessen Mitarbeiter auch von aussen per VPN und Remotedesktop auf Ihren PC zugreifen sollen um Home-Office zu machen.
Da dieses erstmal in einen Testbetrieb laufen soll stellt sich mein Kunde die Frage ob der Arbeitnehmer auch wirklich zu den Arbeitszeiten am PC sitzt und für die Kollegen über VoIP auch erreichbar ist.
Ist es möglich oder weiss jemand etwas wie man die aktivität am PC (der ja in der Firma steht und per Remote angesprochen wird) überprüfen oder loggen kann?
Eigentlich muss sowas ja möglich sein, da der PC ja auch von selber merkt wenn keiner mehr was macht und den Bildschirmschoner startet...
Wichtig ist, dass keine überwachung der arbeit stattfinden soll, sondern eigentlich nur, ob die maus bewegt und / oder getippt wird (dabei ist egal was getippt wird)!
Da dieses erstmal in einen Testbetrieb laufen soll stellt sich mein Kunde die Frage ob der Arbeitnehmer auch wirklich zu den Arbeitszeiten am PC sitzt und für die Kollegen über VoIP auch erreichbar ist.
Ist es möglich oder weiss jemand etwas wie man die aktivität am PC (der ja in der Firma steht und per Remote angesprochen wird) überprüfen oder loggen kann?
Eigentlich muss sowas ja möglich sein, da der PC ja auch von selber merkt wenn keiner mehr was macht und den Bildschirmschoner startet...
Wichtig ist, dass keine überwachung der arbeit stattfinden soll, sondern eigentlich nur, ob die maus bewegt und / oder getippt wird (dabei ist egal was getippt wird)!
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 248585
Url: https://administrator.de/forum/aktivitaetsueberwachung-der-nutzung-eines-pc-248585.html
Ausgedruckt am: 24.12.2024 um 03:12 Uhr
6 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
ich glaube so etwas ist einfach so nicht zulässig. Was ist denn, wenn er z.b. angemeldet ist, aber gerade eine andere Art der Büroarbeit erledigen muss? z.B. Ablage von Dokumenten. Dann tippt man nicht oder bewegt auch nicht die Maus, Wäre in dem Walle ja fast wie -> arbeitet nicht.
Ansosnten kann man im RDP Server sehen, wer sich wann angemeldet hat und ob die Verbindung aktiv ist.
Gruß
ich glaube so etwas ist einfach so nicht zulässig. Was ist denn, wenn er z.b. angemeldet ist, aber gerade eine andere Art der Büroarbeit erledigen muss? z.B. Ablage von Dokumenten. Dann tippt man nicht oder bewegt auch nicht die Maus, Wäre in dem Walle ja fast wie -> arbeitet nicht.
Ansosnten kann man im RDP Server sehen, wer sich wann angemeldet hat und ob die Verbindung aktiv ist.
Gruß
Moin,
cih glaubem, wenn Ihr, bzw der Kunde zu so einem Mittel greifen will/muß, hat er ein grundsätzkliches Problem:
Er hat Mitarbeiter eingestellt, denen er nicht hinreichend vertraut.
Er ist zwar damit nicht alleine, aber er muß sich erstmal bewußt werden, was er will. Wenn er Geld sparen will, weil er Mitarbeiter Zuhause arbeiten läßt, muß er denen auch soweit vertrauen, daß diese ihre Arbeit machen. Man kann durch Erfolgskontrollen (z.B. Aufträge abgearbeitet, Anzahl Kundenbefriedigt zufriedengestellt, Anzahl Akten geschreddert abgelegt, etc.) versuchen nachzuvollziehen, ob der Mitarbeiter seine Aufgaben erledigt.
Sobald man aber Mausklicks zählt, kommt man mit diversen Arbeitsschutzgesetzen in Konflikt, was dann ganz arg nach hinten losgehen kann. Abgesehen davon ist die Simulation von Mausklicks durch einen Makrorecorder, der in einer Endlosschleife läuft, geradezu trivial.
Wenn also der Kunde denkt, die Mitarbeiter würden nicht arbeiten, wenn sie zuhause sind, soll er sie halt im Büro bei sich festtackern, wobei körperliche Anwesenheit noch lange nichts darüber aussagt, ob die Arbeit auch erledigt wird.
lks
Nachtrag: IOGraph ist ein lustiges Visualisierungstool.
cih glaubem, wenn Ihr, bzw der Kunde zu so einem Mittel greifen will/muß, hat er ein grundsätzkliches Problem:
Er hat Mitarbeiter eingestellt, denen er nicht hinreichend vertraut.
Er ist zwar damit nicht alleine, aber er muß sich erstmal bewußt werden, was er will. Wenn er Geld sparen will, weil er Mitarbeiter Zuhause arbeiten läßt, muß er denen auch soweit vertrauen, daß diese ihre Arbeit machen. Man kann durch Erfolgskontrollen (z.B. Aufträge abgearbeitet, Anzahl Kunden
Sobald man aber Mausklicks zählt, kommt man mit diversen Arbeitsschutzgesetzen in Konflikt, was dann ganz arg nach hinten losgehen kann. Abgesehen davon ist die Simulation von Mausklicks durch einen Makrorecorder, der in einer Endlosschleife läuft, geradezu trivial.
Wenn also der Kunde denkt, die Mitarbeiter würden nicht arbeiten, wenn sie zuhause sind, soll er sie halt im Büro bei sich festtackern, wobei körperliche Anwesenheit noch lange nichts darüber aussagt, ob die Arbeit auch erledigt wird.
lks
Nachtrag: IOGraph ist ein lustiges Visualisierungstool.
Zitat von @JTRipperZ:
Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch alle
Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.
Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch alle
Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.
Dann mach ihm skype (oder einen anderen Messenger mit Videofunktion) mit auf seine Kiste udn der Chef soll ihn "anskypen", wenn er ihn überprüfen möchte.
lks
Hallo,
dass eine Überwachung der Tätigkeit rechtlich problematisch ist, wurde ja schon dargelegt. Außerdem sind private Vereinbahrungen, die rechtswidrig sind, nichtig. Dh., eine Abmahnung oder Kündigung kann niemals auf Erkenntnissen beruhen, die rechtswidrig erlangt wurden.
Das Bsp. mit dem Büro, wo der Chef jederzeit durch die Tür kommen kann, hinkt gewaltig. Im Büro (Firmengelände) hat der Chef Hausrecht. In der Privat-Wohnung nicht! Er darf nur angekündigt im Home-Office erscheinen.
Hier 2 Links, die sich mit der Telearbeit aus rechtlicher Sicht beschäftigen:
http://www.d-johanning.de/ta_book/html/x63.html
http://www.impulse.de/recht-steuern/was-arbeitsrechtlich-bei-der-telear ...
Überwachungskamera scheidet auch aus, solange Dritte in der Wohnung / Haus leben. Bzw. scheidet generell aus, da die Wohnung zur grundgesätzlich geschützten Privatsphere gehört und nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung überwacht werden darf.
Wenn in Eurer Firma ein Betriebsrat existiert, geht das ganze eh nur mit seinem "Segen" (den er nicht erteilen wird).
Ansonsten kann ich nur @Lochkartenstanzer beipflichten: Telearbeit geht nur bei gegenseitigem Vertrauen. Überwachung vergiftet immer die Atmosphäre.
Jürgen
dass eine Überwachung der Tätigkeit rechtlich problematisch ist, wurde ja schon dargelegt. Außerdem sind private Vereinbahrungen, die rechtswidrig sind, nichtig. Dh., eine Abmahnung oder Kündigung kann niemals auf Erkenntnissen beruhen, die rechtswidrig erlangt wurden.
Das Bsp. mit dem Büro, wo der Chef jederzeit durch die Tür kommen kann, hinkt gewaltig. Im Büro (Firmengelände) hat der Chef Hausrecht. In der Privat-Wohnung nicht! Er darf nur angekündigt im Home-Office erscheinen.
Hier 2 Links, die sich mit der Telearbeit aus rechtlicher Sicht beschäftigen:
http://www.d-johanning.de/ta_book/html/x63.html
http://www.impulse.de/recht-steuern/was-arbeitsrechtlich-bei-der-telear ...
Überwachungskamera scheidet auch aus, solange Dritte in der Wohnung / Haus leben. Bzw. scheidet generell aus, da die Wohnung zur grundgesätzlich geschützten Privatsphere gehört und nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung überwacht werden darf.
Wenn in Eurer Firma ein Betriebsrat existiert, geht das ganze eh nur mit seinem "Segen" (den er nicht erteilen wird).
Ansonsten kann ich nur @Lochkartenstanzer beipflichten: Telearbeit geht nur bei gegenseitigem Vertrauen. Überwachung vergiftet immer die Atmosphäre.
Jürgen
Zitat von @Lochkartenstanzer:
> Zitat von @JTRipperZ:
>
> Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch
alle
> Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.
Dann mach ihm skype (oder einen anderen Messenger mit Videofunktion) mit auf seine Kiste udn der Chef soll ihn
"anskypen", wenn er ihn überprüfen möchte.
lks
> Zitat von @JTRipperZ:
>
> Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch
alle
> Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.
Dann mach ihm skype (oder einen anderen Messenger mit Videofunktion) mit auf seine Kiste udn der Chef soll ihn
"anskypen", wenn er ihn überprüfen möchte.
lks
So sehe ich das auch, evtl. kann man auch über Teamviewer ne permanent überwachte Session draus machen.