Alle Mailadressen exportieren
Mailadressen aller ein- und ausgehenden Mails exportieren
Hallo zusammen,
ich möchte meinen Exchange mal etwas überwachen und hierzu alle Mailadressen ein- und ausgehend in einer Liste ausgeben.
Im Prinzip so wie es im Exchange System-Manager der Punkt Nachrichtenstatus macht, nur eben in eine Datei.
Geht sowas oder gibt es da ein Tool?
Herzlichen Dank vorab
Hallo zusammen,
ich möchte meinen Exchange mal etwas überwachen und hierzu alle Mailadressen ein- und ausgehend in einer Liste ausgeben.
Im Prinzip so wie es im Exchange System-Manager der Punkt Nachrichtenstatus macht, nur eben in eine Datei.
Geht sowas oder gibt es da ein Tool?
Herzlichen Dank vorab
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Content-ID: 103893
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Ausgedruckt am: 26.12.2024 um 04:12 Uhr
8 Kommentare
Neuester Kommentar
.. ich möchte meinen Exchange mal etwas überwachen ..
Guten Morgen Herr Schäuble,
nett dass Sie sich hier im Forum outen. Nicht genug damit, daß jeder, der einen Mailserver oder Proxy administriert ständig mit einem Bein im Gefängnis steht, wollen Sie aus reiner Lust am Detail ein solches Risiko eingehen, oder besteht ein gesetzlich vorgeschriebener, rechtlich höherwertiger Grund für Ihre Kontrollliste ?
Mit so einer Liste verletzen Sie vom Bundesdatenschutzgesetz, über Arbeitnehmerrechte, bis hin zum Grundgesetz (informationelles Selbstbestimmungsrecht, Postgeheimnis) ein gutes Dutzend hochrangiger Rechte - oder animieren die hier präsenten Administratoren sich dafür Lösungen auszudenken.
Ich kann mir einen solch leichtfertigen Umgang mit Ihrer persönlichen Angreifbarkeit nur so erklären, dass Sie als Mitglied des deutschen Bundestages ja Imunität besitzen - das gilt aber nicht für die Administratoren dieses Forums - pfui, Herr Schäuble !
@curlybiggelow
Gegen diese Unterstellung möchte ich mich auch im Namen von GuentherH aufs Allervehementeste verwahren.
Auch wenn es einer Vielzahl von hier gesichteten Forumsmitgliedern handwerklich ein leichtes wäre, derartige Auswertungen zu erzeugen, würden sich doch nur sehr wenige zu derlei Grenzwertigkeiten verleiten lassen.
Die meisten hier unterscheiden schon zwischen dem, was gemacht werden könnte und dem, was gemacht werden sollte .
Auch adminsb verfolgt sein Ansinnen bestimmt in der besten Absicht ("ich will ja nur Gutes tun") und wird sicherlich auch die Verhältnismäßigkeit/Fragwürdigkeit noch mal kritisch reflektieren.
immer an das Gute und die Lernfähigkeit der Mitmenschen glauben.
Grüße
Biber
oder animieren die hier präsenten Administratoren sich dafür Lösungen auszudenken
Gegen diese Unterstellung möchte ich mich auch im Namen von GuentherH aufs Allervehementeste verwahren.
Auch wenn es einer Vielzahl von hier gesichteten Forumsmitgliedern handwerklich ein leichtes wäre, derartige Auswertungen zu erzeugen, würden sich doch nur sehr wenige zu derlei Grenzwertigkeiten verleiten lassen.
Die meisten hier unterscheiden schon zwischen dem, was gemacht werden könnte und dem, was gemacht werden sollte .
Auch adminsb verfolgt sein Ansinnen bestimmt in der besten Absicht ("ich will ja nur Gutes tun") und wird sicherlich auch die Verhältnismäßigkeit/Fragwürdigkeit noch mal kritisch reflektieren.
immer an das Gute und die Lernfähigkeit der Mitmenschen glauben.
Grüße
Biber
@Stephan
Tschulligung, daß meine Realsatire bei dir so negativ angekommen ist. War keine Absicht. Ich habe auch noch ein paar mehr Augenzwinkern drunter gepostet, damit das klarer herauskommt. Allerdings meine ich, daß die rechtliche Problematik einen Ausflug zu Deutschlands Verfassungsfeind Nr.1 gerechtfertigt hat und damit der Sache durchaus zuträglich ist.
Genau das schien mir eben nicht der Fall. Denn allein das nächste Ansinnen:
.. beeinträchtigt elementare Mitbestimmungsrechte des Betriebs-bzw. Personalrates. Es reicht nämlich bereits, daß eine Maßnahme (rein theoretisch) dazu geeignet ist das Verhalten (oder die Leistung) von Arbeitnehmern zu kontrollieren, um unter das Mitbestimmungerecht des Betriebsrates zu fallen. Auf deine persönliche (oder technische) Motivation kommt es da erstmal gar nicht an. (Ich glaube ja auch nicht wirklich, daß du der Schäuble bist. Du argumentierst nur in diesem Fall so wie er.)
Das will ich doch stark hoffen, aber hier reichen ja auch die Erkenntnisse wer mit wem wie oft emails austauscht. Am Fernmeldegeheimnis sind wir da noch gar nicht dran. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen entsprechende Lehrgänge zur rechtlichen Seite administrativer Tätigkeiten zu belegen. Das sind wirklich keine trivialen Gefahren, die da auf jeden von uns lauern und darum geht es mir bei diesen Ausführungen. (der junge Rechtsfreund liest das ganze Werk - und zwar vorher, wurde uns immer beigebracht...). Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit den Seminaren von auf Online-Recht spezialisierten Juristen gemacht, wie z.B. die ESB Rechtsanwälte (Kanzlei.de). Eine Mischung aus juristischem und technischem Sachverstand trifft man nicht so oft.
.. wie gesagt Stephan - nur Satire - den Rest, incl. deiner guten Absicht habe ich nie wirklich bezweifelt.
Schade, dass technisch Fragen schnell in polemische Diskussionen
enden... Der Sache wenig zuträglich.
enden... Der Sache wenig zuträglich.
Tschulligung, daß meine Realsatire bei dir so negativ angekommen ist. War keine Absicht. Ich habe auch noch ein paar mehr Augenzwinkern drunter gepostet, damit das klarer herauskommt. Allerdings meine ich, daß die rechtliche Problematik einen Ausflug zu Deutschlands Verfassungsfeind Nr.1 gerechtfertigt hat und damit der Sache durchaus zuträglich ist.
die rechtliche Seite ist mir durchaus bewusst.
Genau das schien mir eben nicht der Fall. Denn allein das nächste Ansinnen:
Mir gehts ganz simpel darum einen Überblick zu bekommen wieviel
Mails gehen da rein und raus
Mails gehen da rein und raus
.. beeinträchtigt elementare Mitbestimmungsrechte des Betriebs-bzw. Personalrates. Es reicht nämlich bereits, daß eine Maßnahme (rein theoretisch) dazu geeignet ist das Verhalten (oder die Leistung) von Arbeitnehmern zu kontrollieren, um unter das Mitbestimmungerecht des Betriebsrates zu fallen. Auf deine persönliche (oder technische) Motivation kommt es da erstmal gar nicht an. (Ich glaube ja auch nicht wirklich, daß du der Schäuble bist. Du argumentierst nur in diesem Fall so wie er.)
Der Inhalt der Mails ist mir relativ egal.
Das will ich doch stark hoffen, aber hier reichen ja auch die Erkenntnisse wer mit wem wie oft emails austauscht. Am Fernmeldegeheimnis sind wir da noch gar nicht dran. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen entsprechende Lehrgänge zur rechtlichen Seite administrativer Tätigkeiten zu belegen. Das sind wirklich keine trivialen Gefahren, die da auf jeden von uns lauern und darum geht es mir bei diesen Ausführungen. (der junge Rechtsfreund liest das ganze Werk - und zwar vorher, wurde uns immer beigebracht...). Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit den Seminaren von auf Online-Recht spezialisierten Juristen gemacht, wie z.B. die ESB Rechtsanwälte (Kanzlei.de). Eine Mischung aus juristischem und technischem Sachverstand trifft man nicht so oft.
lg Stephan NICHT Schäuble
.. wie gesagt Stephan - nur Satire - den Rest, incl. deiner guten Absicht habe ich nie wirklich bezweifelt.
und außerdem:
> Schade, dass technisch Fragen schnell in polemische Diskussionen
enden... Der Sache wenig zuträglich
Bei näherer Betrachtung wäre es auch schade, wenn sich die Kompetenzen eines/einer Unternehmens-Admins/Admine auf technische und handwerkliche Fertigkeiten reduzieren würden.
Und ich finde es eher ein gutes Zeichen für dieses Forum, wenn auch mal die Fragen hinterfragt werden.
Erst recht, wenn es mit Niveau und Augenzwinkern geschieht.
Grüße
Biber
> Schade, dass technisch Fragen schnell in polemische Diskussionen
enden... Der Sache wenig zuträglich
Bei näherer Betrachtung wäre es auch schade, wenn sich die Kompetenzen eines/einer Unternehmens-Admins/Admine auf technische und handwerkliche Fertigkeiten reduzieren würden.
Und ich finde es eher ein gutes Zeichen für dieses Forum, wenn auch mal die Fragen hinterfragt werden.
Erst recht, wenn es mit Niveau und Augenzwinkern geschieht.
Grüße
Biber