frank
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Apple: BGH verweigert Patent auf Wischgeste fürs iPhone

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wischgeste zum Entsperren des iPhones von Apple nicht patentierbar ist. Damit wurde das Urteil des Bundespatentgerichts von 2013 bestätigt.

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Ausgedruckt am: 12.04.2025 um 03:04 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 27.08.2015 aktualisiert um 11:17:54 Uhr
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Zitat von @Frank:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wischgeste zum Entsperren des iPhones von Apple nicht patentierbar ist.
Damit wurde das Urteil des Bundespatentgerichts von 2013 bestätigt.

Aber leider aus den falschen Gründen: Nicht, weil es Dummfug ist und keine ausreichen Höhe für Patentierbarkeit hat, sondern weil irgendein WindowsCE-Teil das schon vorher hatte.

lks

PS. Die Wischgeste ist nichts anderes als mit einem "Schieber" einen Riegel aufzumachen, wie es jahrhundertelang vorher schon gemcaht wurde. In mechanischer Form sieht man das heute noch an viele Notebooks, deren Decekl oder Akku so entriegelt wird.