sk-it83
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Aufbewahrungspflicht für Dateien von ehemaligen Mitarbeitern

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage, die da wäre:

Wie haltet ihr es mit dem aufbewahren von alten Dateien von ehemaligen Mitarbeitern?

Ich weiss es gibt ja die gesetzliche Aufbewahrungspflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht

allerdings bezieht sich das nur auf die genannten Dokumente die für den Geschäftsbetrieb wichtig sind
und nicht auf Dateien bzw. E-Mail.

Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?

VG

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 06:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 27.03.2014, aktualisiert am 03.04.2014 um 15:52:41 Uhr
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Zitat von @sk-it83:

Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?

Sofern private Dateien erlaubt waren, ihn sich die dateien heraussuchen lassen, die er haben will (ggf. unter Aufsicht). Ansonsten sind es geschäftliche Daten und das bleibt im Entscheidungsbereich des für den Mitarbeiter verantwortlichen (Vorgesetzte, fehscäftsleitung, vorstand, etc.). Sofern das keine privaten daten sind und nciht im Rahmen des Geschäftsbetriebes notwendige Dateien, kann man die im Prinzip entsorgen. man soltle aber vorher nch ein Backup machen, ganeuso wie man von dem Papierdokumenten des Mitarbeites eine Kopie für die Ablage macht, bevor man sie schreddert. face-smile

Am besten laßt Ihr Euch vom MNitarbeiter bestätigen, daß da keine Privaten Daten sind, die er noch haben will.

lks

nachtrag: IANAL
sk-it83
sk-it83 03.04.2014 um 15:52:38 Uhr
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Danke für die Einschätzung lks

Und zu face-smile