Aufbewahrungspflicht für Dateien von ehemaligen Mitarbeitern
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage, die da wäre:
Wie haltet ihr es mit dem aufbewahren von alten Dateien von ehemaligen Mitarbeitern?
Ich weiss es gibt ja die gesetzliche Aufbewahrungspflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht
allerdings bezieht sich das nur auf die genannten Dokumente die für den Geschäftsbetrieb wichtig sind
und nicht auf Dateien bzw. E-Mail.
Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?
VG
ich habe mal wieder eine Frage, die da wäre:
Wie haltet ihr es mit dem aufbewahren von alten Dateien von ehemaligen Mitarbeitern?
Ich weiss es gibt ja die gesetzliche Aufbewahrungspflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht
allerdings bezieht sich das nur auf die genannten Dokumente die für den Geschäftsbetrieb wichtig sind
und nicht auf Dateien bzw. E-Mail.
Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?
VG
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2 Kommentare
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Zitat von @sk-it83:
Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?
Würde mich mal interessieren wie ihr verfahrt wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt?
Sofern private Dateien erlaubt waren, ihn sich die dateien heraussuchen lassen, die er haben will (ggf. unter Aufsicht). Ansonsten sind es geschäftliche Daten und das bleibt im Entscheidungsbereich des für den Mitarbeiter verantwortlichen (Vorgesetzte, fehscäftsleitung, vorstand, etc.). Sofern das keine privaten daten sind und nciht im Rahmen des Geschäftsbetriebes notwendige Dateien, kann man die im Prinzip entsorgen. man soltle aber vorher nch ein Backup machen, ganeuso wie man von dem Papierdokumenten des Mitarbeites eine Kopie für die Ablage macht, bevor man sie schreddert.
Am besten laßt Ihr Euch vom MNitarbeiter bestätigen, daß da keine Privaten Daten sind, die er noch haben will.
lks
nachtrag: IANAL