
69011
18.09.2012
Benötige Aufzeichnungstool zur Problemanalyse
hallo zusammen,
habe eine sehr ungewöhnliche Anfrage aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. bei uns im Hauptlager haben wir immer wieder Probleme mit unserem ERP System, wir können das Problem nicht genau eingrenzen und kamen deshalb auf die Idee auf jeden Arbeitsplatz eine Screen Capture Software zu installieren, die den Bildschirm aufzeichnet und daraus ne herkömmliche AVI macht, damit wir dann nachverfolgen können wohin die User so klicken wenn das Problem auftaucht.
habe schon viele ausprobiert, screen recorder, win recorder, cam studio usw... keines erfüllt meine anforderungen. es soll beim Starten von Windows automatisch mit der Aufzeichnung auf eine externe Platte beginnen. keines der genannten Programme kann das, man muss die Aufzeichnung manuell anstossen. das werden meine lagermitarbeiter aber nicht tun wollen.
hat da jemand ne idee für mich?
habe eine sehr ungewöhnliche Anfrage aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. bei uns im Hauptlager haben wir immer wieder Probleme mit unserem ERP System, wir können das Problem nicht genau eingrenzen und kamen deshalb auf die Idee auf jeden Arbeitsplatz eine Screen Capture Software zu installieren, die den Bildschirm aufzeichnet und daraus ne herkömmliche AVI macht, damit wir dann nachverfolgen können wohin die User so klicken wenn das Problem auftaucht.
habe schon viele ausprobiert, screen recorder, win recorder, cam studio usw... keines erfüllt meine anforderungen. es soll beim Starten von Windows automatisch mit der Aufzeichnung auf eine externe Platte beginnen. keines der genannten Programme kann das, man muss die Aufzeichnung manuell anstossen. das werden meine lagermitarbeiter aber nicht tun wollen.
hat da jemand ne idee für mich?
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17 Kommentare
Neuester Kommentar

Hallo germanese,
mal den Betriebsrat vorab fragen ob er dem ganzen überhaupt zustimmt!
Und was glaubst Du, tun die Mitarbeiter, wenn Sie das eh nicht wollen und
dann doch raus finden, dann gehen eben diese zum Betriebsrat und beschweren sich?
Wer will denn die ganzen Filme nachher einsammeln und nachsehen?
Hat Eurer ERP-System keine Protokolldatei (log files) die man sich mal ansehen könnte?
Am besten habt Ihr schon Kameras und aufs Klo kommt man nur mit der Stempelkarte.
Gruß
Dobby
mal den Betriebsrat vorab fragen ob er dem ganzen überhaupt zustimmt!
Und was glaubst Du, tun die Mitarbeiter, wenn Sie das eh nicht wollen und
dann doch raus finden, dann gehen eben diese zum Betriebsrat und beschweren sich?
Wer will denn die ganzen Filme nachher einsammeln und nachsehen?
Hat Eurer ERP-System keine Protokolldatei (log files) die man sich mal ansehen könnte?
Am besten habt Ihr schon Kameras und aufs Klo kommt man nur mit der Stempelkarte.
Gruß
Dobby
Hi!
probier mal ein skript.
http://opensource.about.com/od/tutorials/ss/How-To-Capture-A-Screencast ...
http://www.mandsoft.com/
die Probleme merkt ihr niergends?! auch nicht am Switch oder an hoher CPU-Last, RAID, ...??
sg Dirm
probier mal ein skript.
http://opensource.about.com/od/tutorials/ss/How-To-Capture-A-Screencast ...
http://www.mandsoft.com/
die Probleme merkt ihr niergends?! auch nicht am Switch oder an hoher CPU-Last, RAID, ...??
sg Dirm
Hallo
Windows 7 bietet auch eine eigene Capture-Anwendung.
http://www.giza-blog.de/Windows7ProblemStepsRecorderProblemaufzeichnung ...
LG
Windows 7 bietet auch eine eigene Capture-Anwendung.
http://www.giza-blog.de/Windows7ProblemStepsRecorderProblemaufzeichnung ...
LG
Hi!
das mit dem Benutzer-Fehlerbericht ist auch bei einem Konstruktionsbüro schwer *gg*
hört sich aber recht zach an mit dem Haufen.
die Tools sind aber ungetestete Google treffer.
@Fidel83 cool
sg Dirm
das mit dem Benutzer-Fehlerbericht ist auch bei einem Konstruktionsbüro schwer *gg*
hört sich aber recht zach an mit dem Haufen.
die Tools sind aber ungetestete Google treffer.
@Fidel83 cool
sg Dirm
Hallo
Eben. Startskript schreiben und dann capturen auf nen UNC-Pfad oder dergleichen.
LG
Hallo,
kurz zur Info:
es ist egal ob das mit dem Betriebsrat geklaert ist. Der User muss der Ueberwachung schriftlich zustimmen.
AUSZUG aus Wikipedia:
Netzwerke und PC-Überwachung
Zugangsregeln und Zugriffsregeln gehören zur Datensicherheit unabdingbar dazu. Daher muss sich jeder Nutzer an einem sicheren Netzwerk identifizieren. Ein anonymer Zugriff ist in der regel nicht erlaubt, die Zugriffe auf schutzwürdige und gesicherte Daten und Änderungen daran werden zudem einzeln protokolliert. Das fordert bereits das international genormte Vorgehensmodell nach ISO 15408 (Common Criteria).
Regelungen in Bezug auf die Überwachung der PC-Tätigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter Anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf „[o]hne Wissen der Benutzer […] keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden“. Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Überwachungssoftware und -hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt darüber hinaus, dass „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des Personalrats, vgl. 3 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.
Wir nutzen SpectorSoft.
http://www.spectorsoft.de
Gruss
kurz zur Info:
es ist egal ob das mit dem Betriebsrat geklaert ist. Der User muss der Ueberwachung schriftlich zustimmen.
AUSZUG aus Wikipedia:
Netzwerke und PC-Überwachung
Zugangsregeln und Zugriffsregeln gehören zur Datensicherheit unabdingbar dazu. Daher muss sich jeder Nutzer an einem sicheren Netzwerk identifizieren. Ein anonymer Zugriff ist in der regel nicht erlaubt, die Zugriffe auf schutzwürdige und gesicherte Daten und Änderungen daran werden zudem einzeln protokolliert. Das fordert bereits das international genormte Vorgehensmodell nach ISO 15408 (Common Criteria).
Regelungen in Bezug auf die Überwachung der PC-Tätigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter Anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf „[o]hne Wissen der Benutzer […] keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden“. Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Überwachungssoftware und -hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt darüber hinaus, dass „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des Personalrats, vgl. 3 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.
Wir nutzen SpectorSoft.
http://www.spectorsoft.de
Gruss
Moin,
hier noch ein Tool: http://www.dvdvideosoft.com/de/guides/free-screen-video-recorder.htm
Bezüglich Überwachung wurde ja bereits angesprochen...Aber hast du dir schon gedanken über das Datenvolumen gemacht?
Wenn ein paar Mitarbeiter das gut 8 Stunden laufen lassen, dann haste aber die Platte voll...Und vorallem wer sichtet den ganzen Kram?
Willst du dich durch vielleicht 50 Stunden Video quälen und genau die Sekunde wo der Fehler besteht raussuchen?
Na dann besorg dir viiiel Kaffee und die Nummer vom Pizzaboten!
Gruß
hier noch ein Tool: http://www.dvdvideosoft.com/de/guides/free-screen-video-recorder.htm
Bezüglich Überwachung wurde ja bereits angesprochen...Aber hast du dir schon gedanken über das Datenvolumen gemacht?
Wenn ein paar Mitarbeiter das gut 8 Stunden laufen lassen, dann haste aber die Platte voll...Und vorallem wer sichtet den ganzen Kram?
Willst du dich durch vielleicht 50 Stunden Video quälen und genau die Sekunde wo der Fehler besteht raussuchen?
Na dann besorg dir viiiel Kaffee und die Nummer vom Pizzaboten!
Gruß
und ganz ehrlich, mir ist es wirklich scheiss egal was meine Lagermitarbeiter den ganzen tag da unten treiben, meinetwegen können die auch den ganzen Tag Kaffee trinken, interessiert mich nicht... mir geht es nur darum nachvollziehen zu können was passiert und warum es zu den Fehlern kommt...
der Richter sieht das aber anders - halte dich da unbedingt an Alchimedes.
ABER das Forum kann dir keine Rechtsauskunft geben! Das musst du mit eurem Anwalt abklären.
Dann lag das Video wo und der Chef hats zufällig gesehen. Der Mitarbeiter hat aber niiiie den Zettel am PC gesehen. und DUU hast das alles aufgezeichnet. Und der Chef dachte natürlich, dass du das alles abgeklärt hast. sogar mit einer schriftlichen Bestätigung von deinem Chef solltest du aufpassen.
Oder was machst du wenn du doch zufällig Dinge siehst die du gar nicht wissen willst?!
sg Dirm
Hallo,
um sicher zu gehen das Du Dich nicht in die Naesseln setzt, klaere das unbedingt
mit dem Datenschutzbeauftragten eures Unternehmens ab.
Wir hatten hier gerade eine Datenschutzschulung,was fuer uns Admin's
altaegliche Arbeit ist war fuer die Frau Datenschutztante eine reine Katastrophe.
Unser Vorstand wurde auf den Prompt gesetzt mit einer Buss*geldandrohung von
250.000 ,- Euro. Nur um mal ne Hausnummer zu nennen.
*Sorry hab hier kein Deutsches sz.
Gruss
um sicher zu gehen das Du Dich nicht in die Naesseln setzt, klaere das unbedingt
mit dem Datenschutzbeauftragten eures Unternehmens ab.
Wir hatten hier gerade eine Datenschutzschulung,was fuer uns Admin's
altaegliche Arbeit ist war fuer die Frau Datenschutztante eine reine Katastrophe.
Unser Vorstand wurde auf den Prompt gesetzt mit einer Buss*geldandrohung von
250.000 ,- Euro. Nur um mal ne Hausnummer zu nennen.
*Sorry hab hier kein Deutsches sz.
Gruss