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26.02.2008, aktualisiert am 27.02.2008
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Datenschutz wo fängt er an
Usershares
Hallo,
wo fängt der Datenschutz an?
Beim Überfliegen der Usershares ist aufgefallen, dass ein User besonders großes LW hat.
Die Daten entsprachen nicht der die auf einem Server abgelegt werden sollen ( mp3 / videos ).
Ein Betreibsvereinbarung gibt es nicht ( noch nicht )
Kann der Admin mit einem Auszug der Inhalte des Usershares zum Vorgesetzen gehen und ihm dies melden?
gruß
Hallo,
wo fängt der Datenschutz an?
Beim Überfliegen der Usershares ist aufgefallen, dass ein User besonders großes LW hat.
Die Daten entsprachen nicht der die auf einem Server abgelegt werden sollen ( mp3 / videos ).
Ein Betreibsvereinbarung gibt es nicht ( noch nicht )
Kann der Admin mit einem Auszug der Inhalte des Usershares zum Vorgesetzen gehen und ihm dies melden?
gruß
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11 Kommentare
Neuester Kommentar
Also ich würde mal so kurz allgemein mit dem User reden das er relativ viele Daten auf seinem Share hat und er soll mal überprüfen ob alles damit stimmt. Wenn er dann immer noch nicht reagiert würde ich dann zu ihm sagen das du es auch noch einmal konntrollierst nicht das da ein größeres Problem vorliegt. Wenn er dann zustimmt kannst du ja dann problemlos nachsehen. Entweder er löscht dann alles kurzfristig oder er ist blöd dann wirst du natürlich herausfinden wirst was er da alles sammelt, wobei er dann nachweisen soll das alles legal erworben ist (was er sicher nicht kann). Und dann kannst du ihm sagen das eine Straftat vorliegt und es dem Vorgesetzten melden musst.
Entweder er löscht
dann alles kurzfristig oder er ist blöd
dann wirst du natürlich herausfinden
wirst was er da alles sammelt, wobei er dann
nachweisen soll das alles legal erworben ist
(was er sicher nicht kann). Und dann kannst
du ihm sagen das eine Straftat vorliegt und
es dem Vorgesetzten melden musst.
dann alles kurzfristig oder er ist blöd
dann wirst du natürlich herausfinden
wirst was er da alles sammelt, wobei er dann
nachweisen soll das alles legal erworben ist
(was er sicher nicht kann). Und dann kannst
du ihm sagen das eine Straftat vorliegt und
es dem Vorgesetzten melden musst.
Hallo,
da unterliegst du einem wirklich katastrophalen Irrtum! Es gilt die Unschuldsvermutung, und der Besitz von MP3s ist völlig legal - auch wenn es immer wieder Interessenvertreter gibt, die uns Gegenteiliges einreden wollen.
Aber zurück zum Thema: Welches Interesse hast du, zum Vorgesetzten zu gehen? Geht es dir um den Speicherplatz, oder darum solche Dinge für die Zukunft durch ein (hart ausgedrückt) Exempel zu verhindern? Wenn es der Speicherplatz ist: warum nicht wirklich einfach mit dem Nutzer sprechen. Oder mal eine ganz allgemeine Aussage an offizieller Stelle einkippen "Serverspeicher wird knapp, Backup schwierig... wollen in Zukunft die Maximalgröße beschränken." Und dann kann man sich da auch an den Nutzer (oder notfalls Vorgesetzten) wenden "Zu viel Speicher belegt, bitte löschen". Und ansonsten: mal anonym mit dem Betriebsrat drüber sprechen. Eine Policy, nach der bestimmte Inahlte verboten sind - schon aus Sicherheitsgründen- ist sehr üblich.
Gruß
Filipp
da unterliegst du einem wirklich
katastrophalen Irrtum! Es gilt die
Unschuldsvermutung, und der Besitz von MP3s
ist völlig legal - auch wenn es immer
wieder Interessenvertreter gibt, die uns
Gegenteiliges einreden wollen.
katastrophalen Irrtum! Es gilt die
Unschuldsvermutung, und der Besitz von MP3s
ist völlig legal - auch wenn es immer
wieder Interessenvertreter gibt, die uns
Gegenteiliges einreden wollen.
Der besitz ist sicher legal. Es stellt sich dann aber die Frage wie er daran gekommen ist. Und das soll er begründen. Wenn er die sich in der Firma von irgendwelchen illegalen Seiten runterlät dann hat dieser Mitarbeiter ein riesiges Problem!
Datensicherung abändern und alle Multimedia-Inhalte nicht mehr mitsichern
und dann auch einen Platten-Crash am Server hoffen
Nee mal im Ernst:
Wenn bereits Mahnungen ausgesprochen wurden, dann existiert bereits so etwas wie eine betr. Nutzungsanweisung.
Auf solche mündliche Vereinbarungen kann man durchaus verweisen und eine schriftl. Vereinbarung auf den "kleinen Dienstweg" bringen.
Andererseits:
So ganz unernst war das da oben doch nicht... Es besteht nicht die geringste betriebl. Veranlassung MP3- und andere Multimedia-Dateien im Backup zu berücksichtigen... hmmm...
Fugu
und dann auch einen Platten-Crash am Server hoffen
Nee mal im Ernst:
Wenn bereits Mahnungen ausgesprochen wurden, dann existiert bereits so etwas wie eine betr. Nutzungsanweisung.
Auf solche mündliche Vereinbarungen kann man durchaus verweisen und eine schriftl. Vereinbarung auf den "kleinen Dienstweg" bringen.
Andererseits:
So ganz unernst war das da oben doch nicht... Es besteht nicht die geringste betriebl. Veranlassung MP3- und andere Multimedia-Dateien im Backup zu berücksichtigen... hmmm...
Fugu
Frage wäre kann man mit dem Auszug
direkt zum Vorgesetzen gehen, oder ist das
Datenschutz?
direkt zum Vorgesetzen gehen, oder ist das
Datenschutz?
Deswegen die ganzen Antworten entweder du bringst ihn im Gespräch dazu unter irgend einen Vorwand dazu das er dir erlaubniss gibt auf sein Verzeichniss zu schauen. Oder es passiert natürlich "unabsichtlich" ein Datenverlust wo nur die mp3's verlohren gehen wo er dann bei einer Beschwerde zugeben muss was es war.
Bei beiden Geschichten umgehst du den Datenschutz weil du entweder Erlaubnis hast oder du das Problem löst ohne offiziell drauf siehst.
Mal ne andere Frage... ihr werdet doch nicht eure Nutzer an Rechner lassen bevor sie nicht sowas wie die Nutzungsregeln unterschrieben haben oder? Die missbraeuchliche Nutzung von Firmeneigentum waere natuerlich eine Abmahnung wert.
Desweiteren stellt sich mir die Fragen wie die Daten dahin gekommen sind. Er hat sie doch nicht in eurer Firma runtergeladen oder?
Desweiteren stellt sich mir die Fragen wie die Daten dahin gekommen sind. Er hat sie doch nicht in eurer Firma runtergeladen oder?