redline
Goto Top

Durchführung von Penetrationtests

Rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Penetrationtests.

Hallo Zusammen,

wie sehen die aktuellen rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Penetrationtests aus?
Mein letzter Stand ist, dass sich die Grundlagen in den letzten Jahren geändert haben und ein Gesetz zumindest in Planung war, diese zu verbieten und entsprechende Software überhaupt einzusetzen.

Bin für jede Info dankbar.

LG

Content-ID: 92788

Url: https://administrator.de/contentid/92788

Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 21:11 Uhr

StayTuned
StayTuned 24.07.2008 um 09:06:47 Uhr
Goto Top
ja richtig.

wenn du ein bisschen googelst wirst du massenhaft berichte finden. das sollte vor posts geschehen!

z.b.
http://www.chip.de/artikel/Vorsicht-Hackerparagraph-Diese-Tools-sind-fu ...
harald21
harald21 24.07.2008 um 09:28:02 Uhr
Goto Top
Hallo,

das Gesetz, auf das du anspielst ist StGB §202c (http://de.wikipedia.org/wiki/Hackerparagraf). Dort werden der Besitz, das Verfügbarmachen, die Benutzung, etc. von Tools, die vornehmlich zur Verübung von Straftaten eingesetzt werden unter Strafe gestellt.
Natürlich gibt es aber auch wieder die berühmten Ausnahmen: Personen, die diese Tools aus beruflichen Gründe benötigen (Sicherheitsadmins, Pentester, etc.) dürfen sie weiterhin benutzen. Das setzt natürlich die Einwilligung des Eigentümers des überprüften Servers voraus. Eine solche Einwilligung sollte aber auch schon vor Inkrafttreten des §202c unter Profis üblich gewesen sein.
Vor Beginn eine Pentests (oder einer anderen Art von Sicherheitsüberprüfung) sollte man sich auf jeden Fall einen schriftlichen Auftrag von der Geschäftsleitung geben lassen (ein Auftrag des Admins reicht hier nicht aus), und natürlich die Art und den Umfang der Überprüfung ebenfalls schriftlich festhalten.

mfg
Harald
67369
67369 24.07.2008 um 12:10:52 Uhr
Goto Top
redline
redline 25.07.2008 um 08:54:53 Uhr
Goto Top
Vielen Dank für eure schnellen Hilfen und Hinweise.

War mir leider nicht mehr ganz sicher, ob es rechtlich mittlerweile ganz ausgeschaltet wurde. Habe aber schon den Schritt gemacht und zusätzlich einen entsprechenden Rechtsbeistand zur Prüfung eingeschaltet.

Danke.

mfg