DVD über iMac streamen
Hallo
Gibt es eine Möglichkeit eine DVD über meinen iMac in mein Wlan zu streamen sodas ich mir das dann über mein iPhone anschauen kann? Ich kenne schon Air Video aber das stream nur lokal auf der Platte gespeicherte Filme.
Gibt es eine Möglichkeit eine DVD über meinen iMac in mein Wlan zu streamen sodas ich mir das dann über mein iPhone anschauen kann? Ich kenne schon Air Video aber das stream nur lokal auf der Platte gespeicherte Filme.
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 05:11 Uhr
17 Kommentare
Neuester Kommentar
Das von Apple neu vorgestellte AirPlay kommt glaich raus, also ein bisschen Geduld noch dann wissen wir mehr.
Andernfals wuerde eine simple Suche bei Google deinem Wissen mehr Macht verleihen:
http://www.google.com/search?q=stream+video+to+iphone&rls=com.micro ...
Andernfals wuerde eine simple Suche bei Google deinem Wissen mehr Macht verleihen:
http://www.google.com/search?q=stream+video+to+iphone&rls=com.micro ...
moin,
[OT]
wenn das eine DVD mit Kopierschmutz ist, dann ist die Antwort ganz kurz und Schmerzvoll
[/OT]
Gruß
[OT]
wenn das eine DVD mit Kopierschmutz ist, dann ist die Antwort ganz kurz und Schmerzvoll
[/OT]
Gruß
Moin,
/snip
Schau einfach mal auf den einen gemeinen Buchstaben, der als einzigster kursiv geschrieben ist.
Gruß
/snip
- lass uns Freitags nicht über Sinn /Zweck oder über die Verballhornung des zusammengesetzen Wortes "Raubkopie" reden.
- Oder von Gängelung der ehrlichen dummen zahlenden - über die die "schlauen" lachen....
- Oder von Herrn Arbeits, der seine Kunden gerne gängelt, sich an die Spielregeln halten muß und der sich natürlch auch denkt - wenn so viele dullen Ihre Vinyls als silberne Polycarbonat nochmal gekauft haben, hey mein EituuEs Shop soll ja auch leben.
Schau einfach mal auf den einen gemeinen Buchstaben, der als einzigster kursiv geschrieben ist.
Gruß
Zitat von @Zymian:
Was hat denn das mit "Verboten" zu tun, wenn ich von mir selbst gekaufte DVD's in meinen iMac schieben will um die
dann über mein iPhone anzuschauen? Hätte ich sie rippen und als Datei auf Platte ablegen wollen, würde ich die
Frage doch nicht stellen.
Ich möchte sie nur streamen um sie mir im Bett (mag vielleicht albern klingen) oder wo auch immer anzuschauen.
Was hat denn das mit "Verboten" zu tun, wenn ich von mir selbst gekaufte DVD's in meinen iMac schieben will um die
dann über mein iPhone anzuschauen? Hätte ich sie rippen und als Datei auf Platte ablegen wollen, würde ich die
Frage doch nicht stellen.
Ich möchte sie nur streamen um sie mir im Bett (mag vielleicht albern klingen) oder wo auch immer anzuschauen.
Du darfst nur Inhalte von einer DVD über eine unverschlüsselte Verbindung verteilen, wenn sie nicht CSS-wiedergabegeschüzt sind.
Grundsätzlich verbietet die Content Scramble System (CSS)-Lizenz eine Verteilung nach dem Dekodiervorgang.
Theoretisch könnte man DVDs über ein Netzwerk mit einer sicheren Point2Point verbindung schon streamen.
Das Problem ergibt sich aber, dass der DVD-Player einen Teil der Dekodierung übernimmt. Ist die vollzogen ist mit der Verteilung essig.
Wenn man einen DVD-Player bekommen könnte, der ohne Dekodierung eine verschlüsselte Bitübertragung zu einem Client zur Athentifizierung hinbekäme und dort erst die eigenliche Mediendekodierung vollzogen würde, wäre das (hochrichterliche Prüfung bedürfend) wohl Legal. Aber ein solches System gibts leider nicht.
Strittig ist der Fall, wenn man nach CSS-Dekodierung den Stream verschlüsselt überträgt. Es gibt meines Wissens kein Urteil dazu. Es ist aber davon auszugehen, dass einiges für die Legaltät spricht. So erlaubten amerik. Gerichte Herstellern von Medienservern CSS-Geschützte DVD verschlüsselt auf der Festplatte abzulegen. Voraussetzung wäre aber hier eine Verbindungsart, die dem eines Kabels gleichkäme.
Das darfst Du meines Wissen überigens immer, die DVD auf einem Server dekodieren und über Kabel an ein Gerät verteilen. Hilft Dir in Deinem Fall aber nicht weiter.
Ist alles etwas komplizierte, da es ich um lizenz-, i.d.F zivilrechtliche Fragen handelt. Und da kommt es darauf an wie die Vertragsbestandteile geartet sind.
Wie oben angedeutet, wären durchaus lizenzkonforme Systeme denkbar.
Aber auf der Seite der Filmindustrie herrscht zuviel Angst und die verteilende Industrie hat da auch kein Interesse.
Warum sollt auch ein Apfelmogul, TimoBeil nennt ihn so nett Herrn Abeits, ein Interesse daran haben. Der holt sich lieber Lizenzen, die er über seinen eiMelodien-Shop verteilen kann...
Ganz einfach mit VLC - http://videolan.org
Wenn Du Dich mit der Kommandozeile auskennst, kannst Du vielleicht auch mjpeg-streamer verwenden. http://sourceforge.net/projects/mjpg-streamer/ . Im Netz findest Du Anleitungen dazu. http://wiki.ubuntuusers.de/MJPG-Streamer (sollte abgewandelt auch mit MacOS X funtkionieren, installierte Developer Tools vorausgesetzt).
Wenn nicht, installiere Ununtulinux auf einer externen HD, von der Du booten kannst und mache einen Linux-DVD-Broadcastserver damit.
Die Frage nach der Legalität finde ich überflüssig, wenn es nur darum geht, dass Du alleine die gekaufte DVD mit Deinem iPhone ansehen willst und ansonsten niemandem zugänglich machst, indem Du Deine IP-Adresse oder DynDNS-Adresse nicht weitergibst.
Wenn nicht, installiere Ununtulinux auf einer externen HD, von der Du booten kannst und mache einen Linux-DVD-Broadcastserver damit.
Die Frage nach der Legalität finde ich überflüssig, wenn es nur darum geht, dass Du alleine die gekaufte DVD mit Deinem iPhone ansehen willst und ansonsten niemandem zugänglich machst, indem Du Deine IP-Adresse oder DynDNS-Adresse nicht weitergibst.
Zitat von @linuxtom:
Die Frage nach der Legalität finde ich überflüssig, wenn es nur darum geht, dass Du alleine die gekaufte DVD mit Deinem iPhone ansehen willst und ansonsten niemandem zugänglich machst, indem Du Deine IP-Adresse oder DynDNS-Adresse nicht weitergibst.
Wenn Du "unerheblich" im Sinne von, "Ich finde, da kann man schon mal ein Auge zudrücken, wer verhält sich denn schon bis ins letzte Detail rechtlich gesehen konform...und wo kein Kläger, da kein Richter, da kein Henker..." meinst, gebe ich Dir recht. Aber der Vollständigkeit halber muss man schon anmerken, dass beide Varianten nicht rechtens sind. Wenigstens meinem bescheidenen Kenntnisstand nach.Die Frage nach der Legalität finde ich überflüssig, wenn es nur darum geht, dass Du alleine die gekaufte DVD mit Deinem iPhone ansehen willst und ansonsten niemandem zugänglich machst, indem Du Deine IP-Adresse oder DynDNS-Adresse nicht weitergibst.
LG Florian
Wenn ich im Besitz einer Original-CD/DVD (gekauft) bin, darf ich EINE Sicherungskopie davon machen. Insofern ich diese nur selbst benutze ist das legal. Ob ich die nun auf einem MP3-Player höre oder auf dem iPhone ist Wurscht. Remember: Früher überspielte man frischgekaufte LP's auf Kassette und hörte dann immer nur vom Band und schonte das Original. Das ist rechtlich auch heute noch erlaubt!
Moin,
@tomtux:
[OT]
wenn du dir mal die Frage im genauen Wortlaut anschaust, dann wirst du auch drauf kommen, das und was wir geschrieben haben. Sinn ergibt.
Und "ganz" einfach via VLC, naja - das muß man schon etwas mehr Knoff Hoff investieren, als nur den VLC runterzuladen und aufs Iphone zu schauen - auch das war nicht die Ursprungsfrage....
[/OT]
Gruß
@tomtux:
[OT]
wenn du dir mal die Frage im genauen Wortlaut anschaust, dann wirst du auch drauf kommen, das und was wir geschrieben haben. Sinn ergibt.
Gibt es eine Möglichkeit eine DVD über meinen iMac in mein Wlan zu streamen sodas ich mir das dann über mein iPhone anschauen kann?
Ich kenne schon Air Video aber das stream nur lokal auf der Platte gespeicherte Filme.
Ich kenne schon Air Video aber das stream nur lokal auf der Platte gespeicherte Filme.
Und "ganz" einfach via VLC, naja - das muß man schon etwas mehr Knoff Hoff investieren, als nur den VLC runterzuladen und aufs Iphone zu schauen - auch das war nicht die Ursprungsfrage....
[/OT]
Gruß
Zitat von @linuxtom:
Wenn ich im Besitz einer Original-CD/DVD (gekauft) bin, darf ich EINE Sicherungskopie davon machen. Insofern ich diese nur selbst benutze ist das legal.
Richtig! Soweit man dabei keine Schutzrechte dritter verletzt, was man bei der Umgehung eines Kopierschutzes aber macht.Wenn ich im Besitz einer Original-CD/DVD (gekauft) bin, darf ich EINE Sicherungskopie davon machen. Insofern ich diese nur selbst benutze ist das legal.
Ob ich die nun auf einem MP3-Player höre oder auf dem iPhone ist Wurscht.
Soweit auch "richtig", Aber wenn Du meinen Beitrag weiter oben durchliest, wird Dir schnell klar, warum das in diesem Fall eben NICHT richtig ist. Die Frage ist, wer dekodiert und wann wird verteilt...Remember: Früher überspielte man frischgekaufte LP's auf Kassette und hörte dann immer nur vom Band und schonte das Original. Das ist rechtlich auch heute noch erlaubt!
So ist es. Würden Schallplatten heute mit Kopierschutz ausgeleifert, wäre es das aber auch nicht. In sofern halte ich das Argument in diesem Zusammenhang für unpassend.LG Florian
Ich dachte nicht, dass es um Descrambling (DeCSS) ginge sondern nur darum, eine gekaufte DVD zu streamen- Da ist es doch letztendlich gleich, welches Gerät für die Darstellung verwendet wird, Solange er alleine darauf Zugriff hat, sollte das auch legal sein..
Allerdings fällt mir eines auf. Wie soll das praktisch aussehen? Zu Hause die DVD starten, dann aus dem Haus gehen und unterwegs dann irgendwo im Film das Ansehen beginnen... Es ist ja wohl kaum möglich, diese DVD vom iPhone aus zu steuern. Insofernn verstehe ich, dass einige hier annehmen, das es hierbei nicht nur um Alleingucken geht.
Allerdings fällt mir eines auf. Wie soll das praktisch aussehen? Zu Hause die DVD starten, dann aus dem Haus gehen und unterwegs dann irgendwo im Film das Ansehen beginnen... Es ist ja wohl kaum möglich, diese DVD vom iPhone aus zu steuern. Insofernn verstehe ich, dass einige hier annehmen, das es hierbei nicht nur um Alleingucken geht.
Hallo nochmal,
Ich bezog mich aber mit dem Ausdruck \"dekodieren\" immer auf die Bedeutung, die ihr im folgenden Vorgang beigemessen wird.
Quelle: Wikipedia
Ein lizenzierter DVD-Player durchläuft die folgenden Schritte, um ein CSS-geschütztes Video abzuspielen:
In den CSS Procedural Specifications wird eine Übertragung über ein IP-Protokoll (wie übrigens auch über HDMI, USB, oder Firewire) nur unter Einsatz von DTCP (Digital Transmission Content Protection) gestattet. So heisst es dort z.B.
Further, without limiting the terms of Section 6.2.1.3, DVD Players may
transmit CSS Data (including, for the avoidance of doubt, CSS Video Data,
CSS Audio Data, or both), to the following digital outputs:
to any digital output equipped with DTCP over Internet Protocol with
(i) full authentication, (ii) Internet datagram header time to live
constrained to a value no greater than three, (iii) wired equivalent
privacy or its successor engaged when wireless, and (iv) round trip
time location protocol set to no more than 7ms (“DTCP-IP”)in
accordance with the applicable DTCP specification and the DTCP
license.
In wie weit solche Bestimmungen Teil des vertraglichen Nutzung werden, kann wieder nur hochrichterliche Rechtsprechung entscheiden. Mir ist in dem Bereich kein deutsches Urteil bekannt.
Daher mein obiger Einwand, dass wenn man über ein Lesegerät, das ohne die Dekodierung der Rohdaten in CSS-Daten nur die Rohdaten streamen könnte und die Dekodierung dem empfangenen Endgerät überliesse, wohl nicht gegen die Lizenz verstoßen würde.
LG Florian
Zitat von @linuxtom:
Ich dachte nicht, dass es um Descrambling (DeCSS) ginge sondern nur darum, eine gekaufte DVD zu streamen-
Das ist ja auch richtig. Das dekodieren von käuflich erworbenen CSS-Abspielgeschützten Trägern, z.B. um sie auf der FP zu speichern, könnte legal sein. §95 UrhG schliesst das zunächst einmal aus, spricht aber von \"wirksame technische Maßnahmen\". Einige, z.B. der CCC, zweifeln zurecht an, dass CSS als wirksam gelten kann, was zur Folge hätte, dass die Schutzwirkung des §95 UrhG nicht greifen würden. Die Entscheidung bleibt aber der hochrichterlichen Rechtsprechung vorbehalten, die durchaus dieser Meinung folgen könnte. Ein Grund, dass die Industrie es in diesem Bereich wohl nicht zu einem Urteil kommen lassen würde und sich lieber auf Tatbestände der \"Verbreitung\" von urheberrechtlich geschützem Material konzentriert.Ich dachte nicht, dass es um Descrambling (DeCSS) ginge sondern nur darum, eine gekaufte DVD zu streamen-
Ich bezog mich aber mit dem Ausdruck \"dekodieren\" immer auf die Bedeutung, die ihr im folgenden Vorgang beigemessen wird.
Quelle: Wikipedia
Ein lizenzierter DVD-Player durchläuft die folgenden Schritte, um ein CSS-geschütztes Video abzuspielen:
- Mit einem dem Player bekannten Geräte-Schlüssel wird der Disk-Key entschlüsselt.
- Mit Hilfe des Disk-Keys wird der Title-Key für das betreffende Kapitel entschlüsselt.
- Mit dem Title-Key wird der Sektor-Schlüssel entschlüsselt.
- Der Sektor-Schlüssel wird benutzt, um die zum Teil verschlüsselten MPEG-2-komprimierten Videodaten zu entschlüsseln.
Da ist es doch letztendlich gleich, welches Gerät für die Darstellung verwendet wird, Solange er alleine darauf Zugriff hat, sollte das auch legal sein..
Du hast recht: Es SOLLTE. Das würde auch meinem Rechtsempfinden entsprechen! Es ist aber nicht so.In den CSS Procedural Specifications wird eine Übertragung über ein IP-Protokoll (wie übrigens auch über HDMI, USB, oder Firewire) nur unter Einsatz von DTCP (Digital Transmission Content Protection) gestattet. So heisst es dort z.B.
Further, without limiting the terms of Section 6.2.1.3, DVD Players may
transmit CSS Data (including, for the avoidance of doubt, CSS Video Data,
CSS Audio Data, or both), to the following digital outputs:
to any digital output equipped with DTCP over Internet Protocol with
(i) full authentication, (ii) Internet datagram header time to live
constrained to a value no greater than three, (iii) wired equivalent
privacy or its successor engaged when wireless, and (iv) round trip
time location protocol set to no more than 7ms (“DTCP-IP”)in
accordance with the applicable DTCP specification and the DTCP
license.
In wie weit solche Bestimmungen Teil des vertraglichen Nutzung werden, kann wieder nur hochrichterliche Rechtsprechung entscheiden. Mir ist in dem Bereich kein deutsches Urteil bekannt.
Daher mein obiger Einwand, dass wenn man über ein Lesegerät, das ohne die Dekodierung der Rohdaten in CSS-Daten nur die Rohdaten streamen könnte und die Dekodierung dem empfangenen Endgerät überliesse, wohl nicht gegen die Lizenz verstoßen würde.
Allerdings fällt mir eines auf. Wie soll das praktisch aussehen? Zu Hause die DVD starten, dann aus dem Haus gehen und unterwegs dann irgendwo im Film das Ansehen beginnen... Es ist ja wohl kaum möglich, diese DVD vom iPhone aus zu steuern.
Das wäre wohl mit RPC oder ähnlichem zu schaffen.Insofernn verstehe ich, dass einige hier annehmen, das es hierbei nicht nur um Alleingucken geht.
Davon bin ich nichtmal ausgegangen LG Florian
Hallo Florian
Zu den rechtlichen Aspekten, die Du nennst, muss ich uneingeschränkt zustimmen. Dennoch finde ich das etwas haarklein. Sollte man die Kirche nicht im Dorf lassen? Erstens bekommt es ja von außen keiner mit, denn er streamt ja im eigenen Intranet. Zweitens bezweifle ich sehr, dass die Rechteinhaber sich die Mühe machten, Heimanwender, die mit Ihrer DVD einfach nur ein wenig rumspielen, zu ermitteln und zu verfolgen. Da lacht sich sicher jeder Richter drüber kaputt.
Fazit: rechtlich sicher nicht ganz sauber, aber faktisch unproblematisch. Und wenn es ne DVD aus dem XXX Rotlichtmilieu ist, nun ja, die sind eh nie kopiergeschützt. Dafür ist das Bett sicher ein geeigneter Ort.
Zu den rechtlichen Aspekten, die Du nennst, muss ich uneingeschränkt zustimmen. Dennoch finde ich das etwas haarklein. Sollte man die Kirche nicht im Dorf lassen? Erstens bekommt es ja von außen keiner mit, denn er streamt ja im eigenen Intranet. Zweitens bezweifle ich sehr, dass die Rechteinhaber sich die Mühe machten, Heimanwender, die mit Ihrer DVD einfach nur ein wenig rumspielen, zu ermitteln und zu verfolgen. Da lacht sich sicher jeder Richter drüber kaputt.
Fazit: rechtlich sicher nicht ganz sauber, aber faktisch unproblematisch. Und wenn es ne DVD aus dem XXX Rotlichtmilieu ist, nun ja, die sind eh nie kopiergeschützt. Dafür ist das Bett sicher ein geeigneter Ort.
Hallo linuxtom,
Wenn die Frage gelautet hätte:
"Würdet ihr persönlich eine DVD, die Ihr käuflich erworben habt, in einem privaten Netzwerk zum ausschliesslichen Eigengebrauch streamen?"
Wäre meine weitaus kürzere Antwort nur "JA!" gewesen
LG Florian
Zitat von @linuxtom:
Sollte man die Kirche nicht im Dorf lassen? Erstens bekommt es ja von außen keiner mit, denn er streamt ja im eigenen Intranet...
Versteh mich nicht falsch. Ich bin da ganz bei Dir! Mir gings ja auch echt nicht um eine moralische Wertung mit erhobenem Zeigefinger. Ich schrieb ja bereits:Sollte man die Kirche nicht im Dorf lassen? Erstens bekommt es ja von außen keiner mit, denn er streamt ja im eigenen Intranet...
Zitat von @Florian.Sauber:
Wenn Du "unerheblich" im Sinne von, "Ich finde, da kann man schon mal ein Auge zudrücken, wer verhält sich denn schon bis ins letzte Detail rechtlich gesehen konform...und wo kein Kläger, da kein Richter, da kein Henker..." meinst, gebe ich Dir recht.
Alles bezog sich ausschliesslich auf die Frage des TOWenn Du "unerheblich" im Sinne von, "Ich finde, da kann man schon mal ein Auge zudrücken, wer verhält sich denn schon bis ins letzte Detail rechtlich gesehen konform...und wo kein Kläger, da kein Richter, da kein Henker..." meinst, gebe ich Dir recht.
Zitat von @Zymian:
Was hat denn das mit "Verboten" zu tun, wenn ich von mir selbst gekaufte DVD's in meinen iMac schieben will um die dann über mein iPhone anzuschauen?
Und alles, was ich geschrieben habe, war nur mein Blick auf die Rechtslage (der, wie angedeutet bei weitem nicht stimmen muss).Was hat denn das mit "Verboten" zu tun, wenn ich von mir selbst gekaufte DVD's in meinen iMac schieben will um die dann über mein iPhone anzuschauen?
Wenn die Frage gelautet hätte:
"Würdet ihr persönlich eine DVD, die Ihr käuflich erworben habt, in einem privaten Netzwerk zum ausschliesslichen Eigengebrauch streamen?"
Wäre meine weitaus kürzere Antwort nur "JA!" gewesen
LG Florian
Also im klartext kumpel heisst das: vergiss es! Den Kopierschutz zu umgehen ist schon mal verboten auch wenns nur für dich selbst ist.
Aus Ende das gehört versiegelt.
Aus Ende das gehört versiegelt.