fishfaceeddy
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Einverständniserklärung zu Marketing zwingend - ist das erlaubt?

Hallo zusammen

Ein uns bekannter Dienstleister veranstaltet einen online Verkaufsevent, der für uns z.T. doch interessante Speaker hat. Bei der Anmeldung für den Event bin ich am Schluss gestolpert, weil die Einwilligung zur Datenverarbeitung und -weitergabe (!) zwingend ist. Ich habe den Veranstalter darauf angesprochen und wurde abgewiesen mit der Botschaft, dass dies so sei und keine Anmeldung ohne dies möglich ist.

Link: www.matrix42.com/de/ressourcen/events-und-webinare/events/matrix42-experience-day-2021-digital

Ganz unten im Formular: "Ich bin einverstanden, dass Matrix42 meine E-Mail nutzt, um mir regelmäßig Produkt- u. Service-Informationen zu senden. Wenn meine Telefonnummer erhoben wurde, darf diese zur Interessenqualifizierung verwendet werden. Ich bin einverstanden, dass Matrix42 meine Daten an Partner/-Dienstleister weitergibt, die mich im Auftrag von Matrix42 kontaktieren. Ein Verkauf meiner Daten an Dritte findet nicht statt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an datenschutz@matrix42.com widerrufen. In diesem Fall werden meine Daten bei Matrix42, ihren Partnern und Dienstleistern gelöscht."

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Wie seht ihr das - ist das erlaubt, Grauzone oder klar widerrechtlich? Danke für eure Einschätzung.
Grüsse

Content-ID: 667220

Url: https://administrator.de/forum/einverstaendniserklaerung-zu-marketing-zwingend-ist-das-erlaubt-667220.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.06.2021 um 09:02:27 Uhr
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Moin,

Ich denke zwar daß das unschön, aber erlaubt ist.

Du bezahlst mit Deinen Daten für den Eintritt. Du mußt da ja nicht hingehen.

lks

PS: stell das Bild hier direkt rein. Externe Links sind Mist und werden hier selten angeschaut.
Vision2015
Vision2015 01.06.2021 um 09:02:30 Uhr
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moin...

ich denke du bist dafür im falschen Forum!
ein Datenschutzbeauftragter bzw. Anwalt oder dergleichen wäre deine anlaufstelle!
wir reden bei administrator.de eh schon mehr über Datenschutz als Technik... leider face-sad

aber das was du da schreibst, über den Dienstleister ist wohl das übliche vorgehen, und rechtens....
du kannst ja nen Tag später widerrufen face-smile

Frank
fishfaceeddy
fishfaceeddy 01.06.2021 um 09:08:27 Uhr
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Moin

Danke für dein Feedback. Auch besonders zum Bild, das habe ich übersehen und es nun nachträglich noch eingefügt. Danke dir.

Grüsse
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.06.2021 aktualisiert um 09:14:39 Uhr
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Gern geschehen.

also nochmal zum Thema: Meine Kristallkugel sagt, daß das eine Merketingveransraltung von Matrix42 ist um ihre eigenen Produkte vorzustellen, und ihr vermutlich kein Geld dafür Löhnen müßt.

Nun kostet sowas aber Geld und das bekommt Natrix42 nur über den Verkauf ihrer Produkte herein. Die werden Eure Daten daher als "lead" für die Matrix42-Partner haben wollen, damit die Euch dann deren Produkte anbieten können.

Von daher ist es in meinen Augen durchaus legitim, wenn sie versuchen nur Leute reinzulassen, mit denen man anschließend auch ein Verkaufsgespräch führen darf.

lks
BirdyB
BirdyB 01.06.2021 um 09:16:53 Uhr
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Moin,
ich denke auch, dass es erlaubt ist. Wie die Vorredner schon sagten, „bezahlst“ du mit deinen Daten für die Teilnahme.
Aber für solche Dinge gibt es ja auch Wegwerf-Mail-Adressen…
VG
lcer00
lcer00 01.06.2021 um 10:23:24 Uhr
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Hallo,
Zitat von @fishfaceeddy:
Wie seht ihr das - ist das erlaubt, Grauzone oder klar widerrechtlich? Danke für eure Einschätzung.

Anmerkung1: Schweiz? != DSGVO
Anmerkung2: Das ist keine Rechtsberatung

Was soll daran widerrechtlich sein? Solange der Haken aktiv gesetzt wird, ist das Deine aktive Entscheidung.

Und wo ist eigentlich Dein Problem: Das ist ein Verkaufs-Event eines Dienstleisters. Bei Dienstleistern will man einkaufen. Wenn der Dienstleister Dir nicht gefällt, wechsle ihn. Oder glaubst Du, Du bekommst bessere Preise, wenn Du ihn darauf ansprichst? face-smile

Oder ist das ein Konkurrent, und Du willst ihm "eine reindrehen"?

Grüße

lcer
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.06.2021 um 10:30:35 Uhr
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Zitat von @Vision2015:

aber das was du da schreibst, über den Dienstleister ist wohl das übliche vorgehen, und rechtens....
du kannst ja nen Tag später widerrufen face-smile

Aber erst nach der Veranstaltung, ansonsten komtm er ja da nciht rein, weil seine Daten ja nicht mehr da sind. face-smile


Und wenn der Veranstalter fit ist, gibt er die Daten gleich mit der Anmeldung an die Partner weiter, bevor der User widerrufen kann.

lks
137960
137960 01.06.2021 um 12:23:46 Uhr
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Da ich im Dunstkreis des Datenschutzes tätig bin, habe ich da eine ganz klare Meinung:

1. Das ist rechtlich NICHT zulässig. Die Zusendung von Werbung wird hier mit der Erbringung einer anderen Dienstleistung verknüpft.
2. Es wird eine Einwilligung und Freiwilligkeit mit dem noch nicht gesetzten Haken bei der Option vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist.

Wäre die zweite Option tatsächlich optional, sähe die Sache anders aus. Aber hier würde man beim Ankreuzen eindeutig die Kontrolle über die eigenen Daten verlieren, weil sich der Anbieter unangemessen viele Rechte einräumt.

Die Rechtsprechung und die Ansicht der Datenschutzbehörden ist, was die Verknüpfung von Dienstleistungen mit Werbezwecken angeht, ist ziemlich eindeutig.

Ich empfehle, die Datenschutzbeauftragten von Anbieter und den Einladenden offiziell anzuschreiben und eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Alternativ meldest Du dich dort an, widerrufst Deine Einwilligung am nächsten Tag und rückst Denen dann nach einem Monat mit einem Auskunftsersuchen auf die Pelle. Wenn die Deine Daten immer noch haben oder eine falsche oder unzureichende Auskunft erteilen, reichst Du Klage beim Landgericht ein und forderst Schmerzensgeld (das geht mit der DSGVO).

Manchmal muss man sich so zur Wehr setzen. Diese Unternehmen, die unverhohlen und öffentlich so personenbezogene Daten sammeln, gehören abgewatscht. Auch die Antwort nach dem Motto "das ist ebenso" gehört abgewatscht.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.06.2021 aktualisiert um 12:37:50 Uhr
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@137960

Moin,

İch sehe das anders: wer in deren Werbeveranstaltung will, muß die Hosen runterlassen. Und wer das nicht will bekommt halt kein Freibier.

Was anderes wäre es, wenn die Geld dafür nehmen würden.

Dann wäre das eine nicht erlaubtes Kopplungsgeschäft.

lks, İANAL!
Vision2015
Vision2015 01.06.2021 aktualisiert um 16:20:33 Uhr
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moin...
Zitat von @137960:

Da ich im Dunstkreis des Datenschutzes tätig bin, habe ich da eine ganz klare Meinung:
oha...

1. Das ist rechtlich NICHT zulässig. Die Zusendung von Werbung wird hier mit der Erbringung einer anderen Dienstleistung verknüpft.
2. Es wird eine Einwilligung und Freiwilligkeit mit dem noch nicht gesetzten Haken bei der Option vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist.

Wäre die zweite Option tatsächlich optional, sähe die Sache anders aus. Aber hier würde man beim Ankreuzen eindeutig die Kontrolle über die eigenen Daten verlieren, weil sich der Anbieter unangemessen viele Rechte einräumt.

Die Rechtsprechung und die Ansicht der Datenschutzbehörden ist, was die Verknüpfung von Dienstleistungen mit Werbezwecken angeht, ist ziemlich eindeutig.

Ich empfehle, die Datenschutzbeauftragten von Anbieter und den Einladenden offiziell anzuschreiben und eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
ok...

Alternativ meldest Du dich dort an, widerrufst Deine Einwilligung am nächsten Tag und rückst Denen dann nach einem Monat mit einem Auskunftsersuchen auf die Pelle. Wenn die Deine Daten immer noch haben oder eine falsche oder unzureichende Auskunft erteilen, reichst Du Klage beim Landgericht ein und forderst Schmerzensgeld (das geht mit der DSGVO).
ja ja.. die Dunstkreise... face-smile
also... natürlich kann er, das habe ich ja auch geschrieben, nach der veranstaltung einen widerruf ausführen, dann wird er die Antwort bekommen, das seine Daten gelöscht worden sind.... diese Auskunft wirst du auch einen monat später bekommen!
das mit der klage wird nicht so einfach... erstens- frage besser deine Rechtschutzversicherung vorher, denn günstig wird das nicht!
und dann wäre noch der punkt , das du beweisen musst, das die daten nicht gelöscht sind- obwohl der anbieter geschrieben hat, das keine Datensätze mehr vorhanden sind!
das mit der Klage und Schmerzensgeld ist nicht so einfach, das versucht nämlich momentan jeder Hans und Franz... face-smile

Frank


Manchmal muss man sich so zur Wehr setzen. Diese Unternehmen, die unverhohlen und öffentlich so personenbezogene Daten sammeln, gehören abgewatscht. Auch die Antwort nach dem Motto "das ist ebenso" gehört abgewatscht.
148656
148656 01.06.2021 um 13:01:33 Uhr
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Zitat von @137960:

Da ich im Dunstkreis des Datenschutzes tätig bin, habe ich da eine ganz klare Meinung:

2 Burritos und ein kühles Bier am Abend? In dem Dunstkreis sieht man schon mal lila Elefanten face-smile

B2B != B2C
137960
137960 01.06.2021 um 13:12:19 Uhr
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Grundsätzlich unterscheidet sich die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz von dem, was wir vorher hatten. Die alles überschreibenden Grundregeln der DSGVO lauten:

1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten. Punkt.
2. Erlaubt ist die Verarbeitung, wenn man einen Ausnahmetatbestand z.B. nach Artikel 6 DSGVO vorweisen kann.

Die datenverarbeitenden Stellen müssen beweisen, dass sie die Daten verarbeiten dürfen und nicht umgekehrt (die Betroffen müssen ihnen beweisen, dass sie es nicht dürfen). Diese Beweislastumkehr ist von den Machern der DSGVO gewollt.

Speziell zum Thema "Kopplung" wartet die DSGVO mit Artikel 7 auf. Absatz 4 sagt:

[..]
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.
[..]

Und jetzt stelle ich die Frage: ist für die Erfüllung des Vertrags (hier wohl die Teilnahme an einer Veranstaltung) die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte (die man noch nicht einmal genannt bekommt) zum Zweck der Werbung erforderlich?
Meine Vermutung: Äh. Nein.

Also: Verstoß gegen das Kopplungsverbot in Artikel 7, Abs 4 DSGVO. Das ist Bußgeld bewährt und kostet teuer Geld.

Eine Lösung für das von mir beschimpfte Unternehmen face-wink wäre es, alles zu entkoppeln und tatsächlich ein optionales Kästchen anzubieten, womit dann ganz klar "Daten für Teilnahme" und "Daten für Werbung" getrennt wäre. Wünschenswert im Sinne einer guten Kundenbeziehung wäre es, wenn man - so wie es die DSGVO fordert - klar schreibt: "Es kostet kein Geld, aber Du bezahlst mit Deinen Daten".
148656
148656 01.06.2021 um 13:18:14 Uhr
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Zitat von @137960:

Grundsätzlich unterscheidet sich die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz von dem, was wir vorher hatten. Die alles überschreibenden Grundregeln der DSGVO lauten:

1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten. Punkt.
Und wo siedelst du jetzt die Firmenanschrift, die Firmen-Email-Adresse und Firmen-Telefonnummer des Mitarbeiters an?
lcer00
lcer00 01.06.2021 um 13:24:51 Uhr
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Hallo,
Zitat von @137960:
Und jetzt stelle ich die Frage: ist für die Erfüllung des Vertrags (hier wohl die Teilnahme an einer Veranstaltung) die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte (die man noch nicht einmal genannt bekommt) zum Zweck der Werbung erforderlich?

Frag besser einen Anwalt... Ich kann der Argumentation nicht folgen.

Ganz unten im Formular: "Ich bin einverstanden, dass Matrix42 meine E-Mail nutzt, um mir regelmäßig Produkt- u. Service-Informationen zu senden. Wenn meine Telefonnummer erhoben wurde, darf diese zur Interessenqualifizierung verwendet werden. Ich bin einverstanden, dass Matrix42 meine Daten an Partner/-Dienstleister weitergibt, die mich im Auftrag von Matrix42 kontaktieren. Ein Verkauf meiner Daten an Dritte findet nicht statt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an datenschutz@matrix42.com widerrufen. In diesem Fall werden meine Daten bei Matrix42, ihren Partnern und Dienstleistern gelöscht."

Ich lese das so, dass hier matrix24 einen (nicht genannten) Dritten als Dienstleister mit der Kontaktaufnahme beauftragt. Im Auftrag von steht da. Das bedeutet keine fremde Werbung, sondern nur Werbung von Matrix24

Außerdem ist eine Verkaufsveranstaltung nun mal eine Werbeveranstaltung. Dass hier Werbung gemacht wird, ist implizit. Und, wie oben schon geschrieben B2B != B2C

Grüße

lcer
137960
137960 01.06.2021 um 13:35:20 Uhr
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Was verleitet Dich zur Annahme, dass die Datenschutzverordnungen bei "B2B" nicht gelten? Habe ich eine Verordnung bzw. einen Artikel der DSGVO übersehen, wo drinsteht, dass man etwas nur als "ist Business" deklarieren muss, damit man alle Datenschutzverordnungen ignorieren kann?

Die DSGVO gilt IMMER und WOÜBERALL, wo es um personenbezogene Daten geht. Es spielt keine Rolle, ob B2B oder B2C. Die Aufsichtsbehörden und Gerichte haben auch schon in der Vergangenheit mehrfach entschieden, was unter "personenbezogen" zu verstehen ist (z.B. IP-Adressen, Mailadressen, etc.).

Es gibt im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwar Ausnahmetatbestände, die eine Verarbeitung von Daten erlauben, z.B. zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen. Das ist völlig legitim.

Aber in dem Fall hier geht es um eine Kopplung von Einwilligung und Zwecke von Verarbeitungen sowie einer gewissen Intransparenz der Verarbeitung bzw. Weitergabe. Das ist durch Art. 6 DSGVO nicht abgedeckt. Sproch: man soll eine Einwilligung für etwas abgeben, was mit der ursprünglichen Dienstleistung nichts zu tun hat.
lcer00
lcer00 01.06.2021 um 13:37:41 Uhr
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Hallo,
Zitat von @137960:

Was verleitet Dich zur Annahme, dass die Datenschutzverordnungen bei "B2B" nicht gelten? Habe ich eine Verordnung bzw. einen Artikel der DSGVO übersehen, wo drinsteht, dass man etwas nur als "ist Business" deklarieren muss, damit man alle Datenschutzverordnungen ignorieren kann?

Die DSGVO gilt IMMER und WOÜBERALL, wo es um personenbezogene Daten geht. Es spielt keine Rolle, ob B2B oder B2C. Die Aufsichtsbehörden und Gerichte haben auch schon in der Vergangenheit mehrfach entschieden, was unter "personenbezogen" zu verstehen ist (z.B. IP-Adressen, Mailadressen, etc.).

Es gibt im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwar Ausnahmetatbestände, die eine Verarbeitung von Daten erlauben, z.B. zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen. Das ist völlig legitim.

Aber in dem Fall hier geht es um eine Kopplung von Einwilligung und Zwecke von Verarbeitungen sowie einer gewissen Intransparenz der Verarbeitung bzw. Weitergabe. Das ist durch Art. 6 DSGVO nicht abgedeckt. Sproch: man soll eine Einwilligung für etwas abgeben, was mit der ursprünglichen Dienstleistung nichts zu tun hat.

Du solltest richtig lesen. Den Häkchenpassus und meinen Text. Und - wieso ist ein Verkaufsevent jetzt plötzlich eine Dienstleistung?

Grüße

lcer
137960
137960 01.06.2021 um 13:40:21 Uhr
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Was hat "B2B != B2C" mit der DSGVO zu tun? Gilt die DSGVO bei "B2B" nicht mehr? Ich bitte für diese kühne Behauptung die Angabe der passenden Rechtsnorm.

Personenbezogene Daten bleiben personenbezogene Daten, egal in welchem Kontext sie verarbeitet werden.

WO bitte steht in der DSGVO geschrieben, dass sie im Geschäftsbereich nicht gilt?
137960
137960 01.06.2021 um 13:43:58 Uhr
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Konkret:
Wenn es sich um generische Angaben handelt, z.B. "info@...." bei der Mailadresse, dann ist das kein personenbezogenes Datum. Ergo keine DSGVO.
Wenn die Telefonnummer keine persönliche ist, sondern eine "Hauptleitung" zur Firma, dann ist das auch kein personenbezogenes Datum. Keine DSGVO.
Die Firmenanschrift ist auch kein personenbezogenes Datum.

Aber Vorsicht: Solo-Selbständige bzw. Freelancer arbeiten mit ihrem echten Namen, da haben wir also wieder personenbezogene Daten.

Enthält die Firmen-Mailadresse den echten Namen des Mitarbeiters, dann handelt es sich um ein personenbezogenes Datum.

Personenbezogene Daten sind halt - wie die Bezeichnung vermuten lässt - dazu geeignet ein Individuum zu identifizieren.
137960
137960 01.06.2021 um 13:48:18 Uhr
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Zitat von @lcer00:

Du solltest richtig lesen. Den Häkchenpassus und meinen Text. Und - wieso ist ein Verkaufsevent jetzt plötzlich eine Dienstleistung?

Grüße

lcer

Warum ist ein "Verkaufevent" plötzlich keine "Dienstleistung"...? Ist das eine Tüte Brötchen oder ein Werkvertrag?

Es geht darum, dass es ein Vertrag ist. Man darf an einem wie-auch-immer-man-das-nennt teilnehmen. Dafür hinterlegt man seine Daten. Soweit ist das OK.

Nicht OK ist, dass man den EIndruck erweckt, dass die Datenhinterlegung optional ist und ebenfalls nicht OK ist, dass man die "Einwilligung" gleich an die Werbung (egal von/durch wen) koppelt.
lcer00
lcer00 01.06.2021 um 13:54:15 Uhr
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Hallo,
Zitat von @137960:

Was hat "B2B != B2C" mit der DSGVO zu tun? Gilt die DSGVO bei "B2B" nicht mehr?
habe ich nicht geschrieben.

WO bitte steht in der DSGVO geschrieben, dass sie im Geschäftsbereich nicht gilt?
habe ich nie behauptet.

Nicht für Dich, aber für alle die mitlesen: Für Privatpersonen ist es beispielsweise nicht erforderlich, Korrespondenz zum Einkauf eines neuen Staubsaugers für 10 Jahre aufzuheben. Unternehmen müssen dies. Damit besteht eine Grundlage zur Verarbeitung der Daten.

Aber egal, du hast meinen Text immer noch nicht gelesen. Deine Art der Argumentationsführung ist heute sehr modern geworden; leider ist sie wenig zielführend. Dem Datenschutz nützt sie auch nichts. Dass Du das Wort "Rechtsnorm" kennst, heißt noch nicht, dass Du juristischen Sachverstand besitzt. Den besitzt ein Anwalt. Gib dem etwas Geld, er kauft sich davon was schönen und alles ist geholfen.

Grüße

lcer
148656
148656 01.06.2021 um 14:13:34 Uhr
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Hi Icer00,

Meinst du, es wäre angebracht die Berufsausbildung als Wissensquelle mit anzugeben? In dem Fall das Fach Wiso/Wirtschaftslehre face-smile
https://www.lehrer-online.de/unterricht/berufsbildung/allgemeinbildung/w ...

Gruß
C.C.
148656
148656 01.06.2021 um 14:22:57 Uhr
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Zitat von @137960:
...
Die DSGVO gilt IMMER und WOÜBERALL, wo es um personenbezogene Daten geht. ...
Wenigstens in dem Punkt, sind wir Zwei uns zu 100% einig.
Mystery-at-min
Mystery-at-min 02.06.2021 um 10:11:18 Uhr
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Außer bei Corona, wie es scheint.
148656
148656 02.06.2021 aktualisiert um 12:07:31 Uhr
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Die Erkenntnis beruht auf welcher Grundlage?

Aber zur Beruhigung.
PCR-Test: Negativ
Alkoholtest: Überdurchschnittlich
Also alles beim altem, danke der Nachfrage face-smile

Zurück zum Thema.
Die Verkaufsveranstaltung, um die es hier geht richtet sich an Unternehmen und nicht an den Privathaushalt.
BlaBlaBla…Auflistung der Ergebnisse des Bullshitbingomarketingkonferenzkränzchens
> … sind immer neue Stromschnellen, auf die Unternehmen reagieren müssen.

> Wie können IT-Organisationen diese neuen Herausforderungen schnell und effizient umsetzen?

> Wie erreiche ich ein optimales Zusammenspiel von Systemen, Prozessen und (IT)-Teams?


Um daran Teilzunehmen wird folgender Datensatz eingefordert.
matrix42

Sogar weniger Infos als auf einer geschäftlichen Visitenkarte zu finden sind.

Und da @137960 noch nicht geantwortet hat, kannst du mir eventuell eine Antwort auf die Frage geben.

Wo siedelst du die Firmenanschrift, die Firmen-Email-Adresse und Firmen-Telefonnummer des Mitarbeiters an?
Als kleine Hilfestellung, noch ein buntes Bildchen.
dsunbenannt
Quelle
SarekHL
SarekHL 02.06.2021 um 16:14:02 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Und wenn der Veranstalter fit ist, gibt er die Daten gleich mit der Anmeldung an die Partner weiter, bevor der User widerrufen kann.

Gut, in diesem Fall ist es ja auf die Vertriebspartner von Matrix42 beschränkt. Hätten sie die Weitergabe an Dritte nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wäre das in meinen Augen eine unfaire Datenerschleichung. So aber stimmt natürlich, was Lochkartenstanzer gestern um 9:14 Uhr schrieb ...
GrueneSosseMitSpeck
GrueneSosseMitSpeck 02.06.2021 um 17:50:32 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

@137960

Moin,

İch sehe das anders: wer in deren Werbeveranstaltung will, muß die Hosen runterlassen. Und wer das nicht will bekommt halt kein Freibier.

Was anderes wäre es, wenn die Geld dafür nehmen würden.

Dann wäre das eine nicht erlaubtes Kopplungsgeschäft.

lks, İANAL!
also bei Citrix gabs immer Freibier im Customer Circle face-smile Der CC war von meim Brötchengeber als Dienstreise anerkannt, und das Bier hinterher hat keinen gestört.
Vision2015
Vision2015 02.06.2021 um 18:19:33 Uhr
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moin...
Zitat von @GrueneSosseMitSpeck:

Zitat von @Lochkartenstanzer:

@137960

Moin,

İch sehe das anders: wer in deren Werbeveranstaltung will, muß die Hosen runterlassen. Und wer das nicht will bekommt halt kein Freibier.

Was anderes wäre es, wenn die Geld dafür nehmen würden.

Dann wäre das eine nicht erlaubtes Kopplungsgeschäft.

lks, İANAL!
also bei Citrix gabs immer Freibier im Customer Circle face-smile Der CC war von meim Brötchengeber als Dienstreise anerkannt, und das Bier hinterher hat keinen gestört.
oh ja... das waren noch zeiten... mit aufgeschlossene und motivierte hostessen, und zimmer in laufweite.

frank
148656
148656 02.06.2021 um 18:32:45 Uhr
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oh ja... das waren noch zeiten... mit aufgeschlossene und motivierte hostessen, und zimmer in laufweite.
zum Kalt duschen...versteht sich von selbst face-kiss