Erkennen ob ein Laptop als Fernsehgerät gilt
Wann ist ein Rechner/Laptop gebührenpflichtig im Sinne der GEZ
Hallo zusammen,
nur gleich vorne weg, bevor ich in das eigentiche Thema einsteige. Dieser Thread soll keine Rechtberatung werden, es geht hier um eine rein technische Auskunft.
Ich besitze schon seid Jahren kein Fernsehegerät mehr, aus diesem Grund bekomme ich von der GEZ jetzt jedes Jahr ein freundliches Erinnerungsschreiben ob ich nicht inzwischen ein Gerät angeschaft habe.
Nach der viel diskutierten Gesetzesänderung nach dem nun auch PC´s mit Internetzugang gebührenpflichtig sind war für mich klar, wenn ich zuhause ein Laptop oder PC aufstelle bin ich voll dabei im Club. Sprich 17.03 € im Monat, bisher bezahle ich ja nur 5.52 im Monat weil ich nur Radio habe.
In dem letzten Schreiben der GEZ hab ich jetzt einen interssanten Satz entdeckt.
Wenn ich das richtig verstehe, ist ein PC solange er keine Fernsehkarte hat, nur gebührepflicht als Rundfunkempfänger?
Jetzt aber die entscheidente Frage: Wie erkennt man eine Fernsehkarte? Gibt es bestimmte Anschlüße an denen man erkennt, dass das Gerät in der Lage ist Fernsehprogramme zu empfangen?
Wie kann ich den Nachweis erbingen, dass mit diesem Gerät kein Fernseh, sondern nur Rundfunkempfang möglich ist?
Gruß Huhjukel
Hallo zusammen,
nur gleich vorne weg, bevor ich in das eigentiche Thema einsteige. Dieser Thread soll keine Rechtberatung werden, es geht hier um eine rein technische Auskunft.
Ich besitze schon seid Jahren kein Fernsehegerät mehr, aus diesem Grund bekomme ich von der GEZ jetzt jedes Jahr ein freundliches Erinnerungsschreiben ob ich nicht inzwischen ein Gerät angeschaft habe.
Nach der viel diskutierten Gesetzesänderung nach dem nun auch PC´s mit Internetzugang gebührenpflichtig sind war für mich klar, wenn ich zuhause ein Laptop oder PC aufstelle bin ich voll dabei im Club. Sprich 17.03 € im Monat, bisher bezahle ich ja nur 5.52 im Monat weil ich nur Radio habe.
In dem letzten Schreiben der GEZ hab ich jetzt einen interssanten Satz entdeckt.
Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Fernsehempfang möglich ist. Hierzu zählen auch Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Pcs mit Fernsehkarte, DVD-/Videorekorder mit
Empfangsteil. Auf die technische Beschaffenheit, z.B. die Größe des Gerätes, die Wahl oder Anzahl der empfangbaren Programme sowie die tatsächliche Nutzung, kommt es nicht an
Empfangsteil. Auf die technische Beschaffenheit, z.B. die Größe des Gerätes, die Wahl oder Anzahl der empfangbaren Programme sowie die tatsächliche Nutzung, kommt es nicht an
Wenn ich das richtig verstehe, ist ein PC solange er keine Fernsehkarte hat, nur gebührepflicht als Rundfunkempfänger?
Jetzt aber die entscheidente Frage: Wie erkennt man eine Fernsehkarte? Gibt es bestimmte Anschlüße an denen man erkennt, dass das Gerät in der Lage ist Fernsehprogramme zu empfangen?
Wie kann ich den Nachweis erbingen, dass mit diesem Gerät kein Fernseh, sondern nur Rundfunkempfang möglich ist?
Gruß Huhjukel
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7 Kommentare
Neuester Kommentar
bin zwar aus österreich aber von meiner seite aus gilt rein technisch, wenn keine integrieter empfänger für TV im Notebook bereits vorhanden ist, brauchst du keine rundfunk gebühr bezahlen. wenn ein fixer tuner integriert ist, würde ich es anmelden, da auch bei uns in österreich ein fernseher angemeldet werden muss auch wenn ich technisch gar nicht in der lage sein sollte das österreichische programm anzusehen!! aber auch wenn es dich rechtlich nicht interessiert, die EU wird das schon mal unter die lupe nehmen, da in österreich auch gerade geprüft wird ob die rundfunk gebühren im sinne der EU noch erhoben werden dürfen...
für alle österreicher die es interessiert www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at
für alle österreicher die es interessiert www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at
Hallo,
ich denke Du kannst Dir die Frage ganze einfach beantworten:
Hast Du einen TV/DVB-T-Tuner im Laptop mit dem Du Fersehen empfangen kannst?
Wenn ja, mußt Du zahlen.
Hast Du so eine TV-Karte in "griffweite" und kannst die ohne "großen technischen Aufwand" einbauen und in Betreib nehmen?
Wenn ja, zahlst Du auch.
Kannst auch mal hier schauen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#20
Da steht auch der Sonderfall zum Thema Internet drinn....
nur meine nicht "advokatische" Meinung
Ralf
ich denke Du kannst Dir die Frage ganze einfach beantworten:
Hast Du einen TV/DVB-T-Tuner im Laptop mit dem Du Fersehen empfangen kannst?
Wenn ja, mußt Du zahlen.
Hast Du so eine TV-Karte in "griffweite" und kannst die ohne "großen technischen Aufwand" einbauen und in Betreib nehmen?
Wenn ja, zahlst Du auch.
Kannst auch mal hier schauen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#20
Da steht auch der Sonderfall zum Thema Internet drinn....
nur meine nicht "advokatische" Meinung
Ralf
nachschauen? wenn eine drin ist, muss ja irgendwo ein Antennenschluss sein.(bis jetzt hatten alle, die ich gesehen habe eine externe Antenne). Und so groß ist ein Laptop nicht. Sonst mal auf der Herstellerseite schauen, da ist das bestimmt angegeben, ist ja immerhin ein Verkaufsargument. Handbuch ist auch immer ein guter Tip. Und zu guter Letzt mal im Gerätemanager unter Multimedia schauen.
Also ich denke, dass bekommst du schon raus.
Nils
Also ich denke, dass bekommst du schon raus.
Nils
in deinem letzten Posting hast du gefragt, wie du einen TUNER erkennen kannst, ein Tuner ist Hardware. Die kannst du so erkennen, wie ich es beschrieben habe.
Live-Streams im Internet kannst du mit jedem Internetfähigen Rechner schauen. Aber danach hattest du nicht gefragt. Meiner Meinung nach ist das aber nicht gleichzusetzen mit einer Fernsehkarte (die ja in dem GEZ Schreiben steht), denn eine Karte ist nach meiner Auslegung mit Hardware verbunden.
Nils
Live-Streams im Internet kannst du mit jedem Internetfähigen Rechner schauen. Aber danach hattest du nicht gefragt. Meiner Meinung nach ist das aber nicht gleichzusetzen mit einer Fernsehkarte (die ja in dem GEZ Schreiben steht), denn eine Karte ist nach meiner Auslegung mit Hardware verbunden.
Nils