Erstellung einer Benutzerrichtlinie für IT-Nutzung
Erstellung einer Benutzerrichtlinie für alle Netzuser innerhalb eines Firmennetzwerkes
Ich möchte für unser Netzwerk (Win SBS 2003) für alle Benutzer eine Richtlinie in Form einer Arbeitsanweisung erstellen, welche die User über die zulässigen Arbeiten, Internet-Nutzung etc. verbindlich informiert und auch über rechtliche Folgen warnt etc.
Hat jemand so etwas, am besten im Word-Format zum direkten weiterbearbeiten ?
Mit Dank im Voraus
DaVinci
Ich möchte für unser Netzwerk (Win SBS 2003) für alle Benutzer eine Richtlinie in Form einer Arbeitsanweisung erstellen, welche die User über die zulässigen Arbeiten, Internet-Nutzung etc. verbindlich informiert und auch über rechtliche Folgen warnt etc.
Hat jemand so etwas, am besten im Word-Format zum direkten weiterbearbeiten ?
Mit Dank im Voraus
DaVinci
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Ausgedruckt am: 14.04.2025 um 15:04 Uhr
4 Kommentare
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Moin,
solche "Anweisungen" sind immer sehr individuell.
Bedenke bitte auch, dass solche Anweisungen von "weisungsbefugten" Vorgesetzen abgesegnet werden müssen.
Besteht ein Betriebsrat? Ist dieser in den Vorgang involviert?
Ferner sollte man solche "Anweisungen" nicht per "einseitiger Willenserklärung" seitens der GF abfassen, sondern über den Weg der Betriebsvereinbarung gehen ? eine solche Anweisung könnte sonst (arbeitsrechtlich) verpuffen (Stichwort: "nicht greifendes Direktionsrecht").
Du schreibst aber, dass Ihr nur "informieren" wollt; das wäre dann keine Anweisung! Verstößt nun eine Mitarbeiter gegen diese "Information" hätte das arbeitsrechtlich wohl keine Konsequenzen (Er-/Abmahnung).
Hier muss der Begriff "Information" und "Anweisung" sehr dezidiert getrennt werden! Eine Anweisung kann zwar informellen Charakter haben, muss aber deutlich die "Do´s" and "Dont´s" anführen.
Auch die "nur globale" Verbotsnennung von "Seiten von Auktionshäusern" etc. sollte nur als Zusatz zu namentlich genannten Seiten dienen.
Ich empfehle mit den notwendigen Beteiligten (siehe Arbeitsrecht und Betriebsverfassung bei bestehendem BR) die Reglementierung zu erarbeiten und dann gezielt die "Dont´s" anzuführen.
Ein "Beiblatt" mit dem informellen Hintergrund der Gefahren und geschäftsschädigenden Konsequenzen (Zeitverlust der Mitarbeiter = Verlust von Manpower = Umsatzrückgang) sollte dann nicht fehlen.
Gruß, Rene
solche "Anweisungen" sind immer sehr individuell.
Bedenke bitte auch, dass solche Anweisungen von "weisungsbefugten" Vorgesetzen abgesegnet werden müssen.
Besteht ein Betriebsrat? Ist dieser in den Vorgang involviert?
Ferner sollte man solche "Anweisungen" nicht per "einseitiger Willenserklärung" seitens der GF abfassen, sondern über den Weg der Betriebsvereinbarung gehen ? eine solche Anweisung könnte sonst (arbeitsrechtlich) verpuffen (Stichwort: "nicht greifendes Direktionsrecht").
Du schreibst aber, dass Ihr nur "informieren" wollt; das wäre dann keine Anweisung! Verstößt nun eine Mitarbeiter gegen diese "Information" hätte das arbeitsrechtlich wohl keine Konsequenzen (Er-/Abmahnung).
Hier muss der Begriff "Information" und "Anweisung" sehr dezidiert getrennt werden! Eine Anweisung kann zwar informellen Charakter haben, muss aber deutlich die "Do´s" and "Dont´s" anführen.
Auch die "nur globale" Verbotsnennung von "Seiten von Auktionshäusern" etc. sollte nur als Zusatz zu namentlich genannten Seiten dienen.
Ich empfehle mit den notwendigen Beteiligten (siehe Arbeitsrecht und Betriebsverfassung bei bestehendem BR) die Reglementierung zu erarbeiten und dann gezielt die "Dont´s" anzuführen.
Ein "Beiblatt" mit dem informellen Hintergrund der Gefahren und geschäftsschädigenden Konsequenzen (Zeitverlust der Mitarbeiter = Verlust von Manpower = Umsatzrückgang) sollte dann nicht fehlen.
Gruß, Rene
Hallo DaVinci,
schau dir mal die Vorlage des Bundesamtes in der Informationstechnik (BSI), http://www.bsi.de/gshb/deutsch/hilfmi/mu_ntne.htm
an. Vielleicht nützt sie dir ja was.
Gruß
raicop
schau dir mal die Vorlage des Bundesamtes in der Informationstechnik (BSI), http://www.bsi.de/gshb/deutsch/hilfmi/mu_ntne.htm
an. Vielleicht nützt sie dir ja was.
Gruß
raicop