Ist eine Vereinbarung erforderlich?
Müssen Arbeitnehmer darüber informiert werden, dass Netzwerk-Verbindungsdaten und Druckaufträge temporär gespeichert werden?
Hallo
Meiner erster Beitrag und gleich zum Thema Recht. Aber als "frischer" Verantwortlicher für alle Belange der IT, sind natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Und da übersteigt es derzeit einfach noch meinen Horizont. Aber irgendwann muss man eben beginnen.
Grundsätzlich gehe ich bei meiner Frage davon aus, dass für Unternehmen, Behörden und Körperschaft des öffentlichen Rechts die selben Bedingungen gelten. Ich hoffe, dies ist korrekt. Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass bisher überhaupt keine Vereinbarungen oder vergleichbares zum Thema Datenschutz/Datenverarbeitung existieren. Auch ein Datenschutzbeauftragter existiert nur auf dem Papier. Der betreffende Mitarbeiter ist seit fast 10 Jahren in Rente.
Nach vielen einleitenden Worten nun meine Frage:
Müssen Arbeitnehmer (mehr als 10 Mitarbeiter) darüber informiert werden, dass (Netzwerk-)Verbindungsdaten und Druckaufträge (temporär) gespeichert werden?
Im Falle der Drucker werden diese ca., 30 Tage gespeichert.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Pjotr
Hallo
Meiner erster Beitrag und gleich zum Thema Recht. Aber als "frischer" Verantwortlicher für alle Belange der IT, sind natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Und da übersteigt es derzeit einfach noch meinen Horizont. Aber irgendwann muss man eben beginnen.
Grundsätzlich gehe ich bei meiner Frage davon aus, dass für Unternehmen, Behörden und Körperschaft des öffentlichen Rechts die selben Bedingungen gelten. Ich hoffe, dies ist korrekt. Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass bisher überhaupt keine Vereinbarungen oder vergleichbares zum Thema Datenschutz/Datenverarbeitung existieren. Auch ein Datenschutzbeauftragter existiert nur auf dem Papier. Der betreffende Mitarbeiter ist seit fast 10 Jahren in Rente.
Nach vielen einleitenden Worten nun meine Frage:
Müssen Arbeitnehmer (mehr als 10 Mitarbeiter) darüber informiert werden, dass (Netzwerk-)Verbindungsdaten und Druckaufträge (temporär) gespeichert werden?
Im Falle der Drucker werden diese ca., 30 Tage gespeichert.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Pjotr
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6 Kommentare
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Hallo Pjotr,
aus Datenschutzrechtlichengründen müssen die Mitarbeiter schriftlich im Kenntnis gesetzt werden. Die Bestätigung sollte jedenfall schriftlich erfolgen.
Hier ein Munsterformular:
Hinweise zur Datenspeicherung / Datenweitergabe persönlicher Daten in der Geschäftsstelle
Speicherung und Auswertung von Daten über die Telefonanlage
Die in der Geschäftsstelle eingesetzte Telefonanlage speichert für jeden Nebenstellen-Apparat Daten über die von dort aus geführten Gespräche (z.B. Datum, Uhrzeit, Gebühreneinheiten, Zeitdauer des Gesprächs und angewählte Rufnummer).
Speicherung und Auswertung von Daten über die PC-Nutzung
Aus technischen Gründen werden Nutzungsdaten zur PC und Internetnutzung gespeichert.
Datenweitergabe für betriebliche Zwecke....
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung berechtigt ist, die Daten abzurufen und auszuwerten.
Zur Kenntnis genommen
__________________________ ____________________________
Datum Unterschrift
aus Datenschutzrechtlichengründen müssen die Mitarbeiter schriftlich im Kenntnis gesetzt werden. Die Bestätigung sollte jedenfall schriftlich erfolgen.
Hier ein Munsterformular:
Hinweise zur Datenspeicherung / Datenweitergabe persönlicher Daten in der Geschäftsstelle
Speicherung und Auswertung von Daten über die Telefonanlage
Die in der Geschäftsstelle eingesetzte Telefonanlage speichert für jeden Nebenstellen-Apparat Daten über die von dort aus geführten Gespräche (z.B. Datum, Uhrzeit, Gebühreneinheiten, Zeitdauer des Gesprächs und angewählte Rufnummer).
Speicherung und Auswertung von Daten über die PC-Nutzung
Aus technischen Gründen werden Nutzungsdaten zur PC und Internetnutzung gespeichert.
Datenweitergabe für betriebliche Zwecke....
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung berechtigt ist, die Daten abzurufen und auszuwerten.
Zur Kenntnis genommen
__________________________ ____________________________
Datum Unterschrift
Hi,
also ich stimme ticuta1 nicht zu! (allerdings fehlt mir noch die Rückmeldung von unserem Datenschutzbeauftragten)
Existiert eine Betriebsvereinbarung bezüglich einer privaten Nutzung? Wenn nicht, dann kann der Arbeitgeber seine Betriebsdaten speichern! Drucker Jobs sind eindeutig Betriebsdaten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und ich vermute es wird auch keine "Leistungsabrechnung" über diese Daten erhoben. Hier wäre eher das Thema security relevant. Falls eine Leistungsbewertung der MA über die Druckerdaten erfolgt ist der Betriebsrat relevant.
Bei Telefondaten kommt es ebenfalls auf die Betriebsvereinbarung an. Sind privat Gespräche erlaubt? Hier sollte ein entsprechendes Dokument existieren, in dem das genaue Verfahren beschrieben ist., mit dem Hinweis das Auswertungen möglich sind.
Dito bei email! Wenn nur geschäftlich darf gespeichert werden, da Betriebsdaten. Meines Erachtens ist in diesem Fall kein Hinweis notwendig. Sofern eine private Nutzung erlaubt ist, sollte der Hinweis entsprechend erfolgen. Sind meines Erachtens auch Betriebsdaten.
Spannend wird es erst, wenn Mitarbeiter Personenbezogene Daten verarbeiten! Hier ist ein Risiko, da die MA ja gegen den Datenschutz verstoßen können, in dem Sie Daten weiter geben. Da würde ich eher eine entsprechende Erklärung als notwendig erachten.
Würde mich an Deiner Stelle erst mal mit der Personalabteilung auseinandersetzen und dann darauf dringen einen Datenschutzbeauftragten zu bekommen. Das kann auch ein externer machen (wie bei uns).
Gruß
Nagus
also ich stimme ticuta1 nicht zu! (allerdings fehlt mir noch die Rückmeldung von unserem Datenschutzbeauftragten)
Existiert eine Betriebsvereinbarung bezüglich einer privaten Nutzung? Wenn nicht, dann kann der Arbeitgeber seine Betriebsdaten speichern! Drucker Jobs sind eindeutig Betriebsdaten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und ich vermute es wird auch keine "Leistungsabrechnung" über diese Daten erhoben. Hier wäre eher das Thema security relevant. Falls eine Leistungsbewertung der MA über die Druckerdaten erfolgt ist der Betriebsrat relevant.
Bei Telefondaten kommt es ebenfalls auf die Betriebsvereinbarung an. Sind privat Gespräche erlaubt? Hier sollte ein entsprechendes Dokument existieren, in dem das genaue Verfahren beschrieben ist., mit dem Hinweis das Auswertungen möglich sind.
Dito bei email! Wenn nur geschäftlich darf gespeichert werden, da Betriebsdaten. Meines Erachtens ist in diesem Fall kein Hinweis notwendig. Sofern eine private Nutzung erlaubt ist, sollte der Hinweis entsprechend erfolgen. Sind meines Erachtens auch Betriebsdaten.
Spannend wird es erst, wenn Mitarbeiter Personenbezogene Daten verarbeiten! Hier ist ein Risiko, da die MA ja gegen den Datenschutz verstoßen können, in dem Sie Daten weiter geben. Da würde ich eher eine entsprechende Erklärung als notwendig erachten.
Würde mich an Deiner Stelle erst mal mit der Personalabteilung auseinandersetzen und dann darauf dringen einen Datenschutzbeauftragten zu bekommen. Das kann auch ein externer machen (wie bei uns).
Gruß
Nagus
Hi Pjotr,
das locker halte ich für Problematisch! Du solltest eine verbindliche Regelung schaffen, damit jeder weiß was er darf und was nicht. Private Nutzung etc.
Die Datenschutzerklärung greift hier zu kurz! Es geht auch darum was das als rechtliche Konsequenz bedeutet.
Im ungünstigsten Fall haftet bspw. die Frima als Störer - es war ja geduldet!
Deswegen: Email Regelung mit Umfang der Nutzung, Internet Regelung mit Nutzung Inhalte etc., was nicht erlaubt ist (porno, Facebook?, filesharing,...), Nutzung der Drucker und dem Hinweis das alle Daten protokolliert werden und bei Verdacht geprüft werden in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (Beispiel ....)
damit bist du und das Unternehmen auf der sicheren Seite!
Gruß
Nagus
das locker halte ich für Problematisch! Du solltest eine verbindliche Regelung schaffen, damit jeder weiß was er darf und was nicht. Private Nutzung etc.
Die Datenschutzerklärung greift hier zu kurz! Es geht auch darum was das als rechtliche Konsequenz bedeutet.
Im ungünstigsten Fall haftet bspw. die Frima als Störer - es war ja geduldet!
Deswegen: Email Regelung mit Umfang der Nutzung, Internet Regelung mit Nutzung Inhalte etc., was nicht erlaubt ist (porno, Facebook?, filesharing,...), Nutzung der Drucker und dem Hinweis das alle Daten protokolliert werden und bei Verdacht geprüft werden in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (Beispiel ....)
damit bist du und das Unternehmen auf der sicheren Seite!
Gruß
Nagus
Auf die ganzen Bestimmungen nach Datenschutz- und Arbeitsrecht an dieser Stelle einzugehen, würde an dieser Stelle ausufern, da bei Deinem Arbeitgeber offensichtlich ein intensives "Nichts" gepflegt wurde und Du somit der zwangsläufig Verantwortliche bist, der die Freude haben wird, sich gegen den Widerstand der Mitarbeiter durchsetzen zu müssen bei gleichzeitiger Hilflosigkeit der Vorgesetzten.
Deshalb mein Tipp: Suche Dir bei XING eine von den vielzähligen IT-Gruppen, in der CIOs/IT-Leiter/Personalleiter und Datenschutzbauftragte genau diese Themen behandeln und Du bekommst fundierte, haltbare Informationen.
Gruß - DAA-DAU
Deshalb mein Tipp: Suche Dir bei XING eine von den vielzähligen IT-Gruppen, in der CIOs/IT-Leiter/Personalleiter und Datenschutzbauftragte genau diese Themen behandeln und Du bekommst fundierte, haltbare Informationen.
Gruß - DAA-DAU