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20.07.2010
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Ist es möglich, das Öffnen einer Anlage aus Outlook nachzuweisen
Öffnen einer Anlage in Outlook
Aus unserer Rechtsabteilung wurde die Frage gestellt, ob das Öffnen einer Anlage aus Outlook nachweisbar ist und zwar rechtlich standhaft.
Aus unserer Rechtsabteilung wurde die Frage gestellt, ob das Öffnen einer Anlage aus Outlook nachweisbar ist und zwar rechtlich standhaft.
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7 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
mit Standardmitteln dürfte das nicht nachweisbar sein.
Selbst ein abspeichern eines Anhanges in einem Ordner ist nur schwer rechtssicher nachweisbar, wenn der Ordner dann
noch ein privater USB Stick oder ähnliches ist kannst du das vergessen.
Innerhalb eines Exchange Servers sollte das aber zumindest nachvollziehbar sei, ob das aber rechtssicher ist wage ich mal zu bezweifeln
Geht es darum das jemand ein Anhang gelesen hat oder um das Gegenteil das derjenige den Anhang nicht gelesen hat?
brammer
mit Standardmitteln dürfte das nicht nachweisbar sein.
Selbst ein abspeichern eines Anhanges in einem Ordner ist nur schwer rechtssicher nachweisbar, wenn der Ordner dann
noch ein privater USB Stick oder ähnliches ist kannst du das vergessen.
Innerhalb eines Exchange Servers sollte das aber zumindest nachvollziehbar sei, ob das aber rechtssicher ist wage ich mal zu bezweifeln
Geht es darum das jemand ein Anhang gelesen hat oder um das Gegenteil das derjenige den Anhang nicht gelesen hat?
brammer
Hi !
Oder darum dass ein Anhang das System infiziert hat?
mrtux
Zitat von @brammer:
Geht es darum das jemand ein Anhang gelesen hat oder um das Gegenteil das derjenige den Anhang nicht gelesen hat?
Geht es darum das jemand ein Anhang gelesen hat oder um das Gegenteil das derjenige den Anhang nicht gelesen hat?
Oder darum dass ein Anhang das System infiziert hat?
mrtux
Moin,
nun wartet doch erstmal eine Antwort von jowe3005 ab.
Solange wir nicht wissen, ab die wissen wollen, ob sich
... sind ja mindestens vier Fälle, und wir wissen nicht, was diese Frage nun für einen konkreten Hintergrund hatte.
Und Zusatzfrage wäre ja dann, ob ihr vielleicht eine Möglichkeit sucht, Outlook-Mailanlagen-Öffnungen zu "protokollieren".
Grüße
Biber
nun wartet doch erstmal eine Antwort von jowe3005 ab.
Solange wir nicht wissen, ab die wissen wollen, ob sich
- das Öffnen nachweisen
- oder das Öffnen nicht nachweisen
- oder das Nicht-Öffnen nicht nachwiesen
- oder gar das Nicht-Öffnen nachwiesen lässt
... sind ja mindestens vier Fälle, und wir wissen nicht, was diese Frage nun für einen konkreten Hintergrund hatte.
Und Zusatzfrage wäre ja dann, ob ihr vielleicht eine Möglichkeit sucht, Outlook-Mailanlagen-Öffnungen zu "protokollieren".
Grüße
Biber