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Kann man einfach so den Firmennamen über eine statische IP-Adresse herausfinden?

Hallo,

heute mal eine etwas ungewöhnliche Bitte an Euch:

Ein Freund hat in seiner Firma Ende letzten Jahres einen Film herunter geladen.
Diesen PC hat er nun der Firma abgekauft und anschließend einem Bekannten verkauft. Mit diesem Bekannten hat er sich nun heftig verkracht!!

Nun behauptet der Bekannte, er habe auf der Festplatte des PCs entdeckt, dass mein Freund einen Film in seiner Firma heruntergeladen habe.
Er habe die IP-Adresse herausgefunden und über diese IP festgestellt, dass der Download über seine Firma gelaufen sei.

Die Firma hat natürlich eine statische IP-Adresse!

Nun fragte er mich, ob es einfach so für Jedermann möglich sei, dies nachzuweisen... und wie es sein kann, dass der Bekannte schon weiß, dass er den Film in der Firma heruntergeladen hat?

Soweit ich weiß, kann man über die IP-Adresse zwar den Provider herausfinden, aber nicht die Firma.
Darf der Provider denn überhaupt die Firmenadresse herausgeben?

Oder gibt es sonst eine Möglichkeit für den Bekannten, die Zusammengehörigkeit von statischer IP-Adresse und Firma herzustellen?

Wäre schön, wenn Ihr schnell antworten könntet, denn mein Freund befürchtet, dass er einen riesigen Ärger in der Firma bekommt, wenn der Bekannte die Firma informiert... was diesem wohl zuzutrauen ist.

Danke und schöne Grüße,
imebro

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Ausgedruckt am: 06.11.2024 um 03:11 Uhr

Mitchell
Mitchell 22.08.2010 um 13:39:28 Uhr
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Hi imebro,

wenn man (illegal?!) Filme runterlädt, muss man mit Ärger rechnen...würde ich deinem Freund so sagen.

Ansonsten darf der Provider die IP weitergeben, wenn etwas rechtliches vorliegt. Allerdings nicht an Privatpersonen, sowas erwirkt man per Anwalt bzw. höherer Instanz. Ich nehme einfach mal an, das hat der Bekannte dann wohl gemacht.

Mfg
Mitchell
DonCool
DonCool 22.08.2010 um 14:09:49 Uhr
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Wenn auf der statischen IP Server laufen wird es eine oder mehrere Domains geben und die sind dann wohl auch über Reverse Lookup im DNS eingetragen. Alles andere wäre eine unsaubere Konfiguration.

Reverse Lookup geht unter anderem hier: http://remote.12dt.com/

Und damit hat man dann eine Domain auf der vielleicht sogar ein Webserver läuft, und auf dem gibts vielleicht auch ein Impressum.

Oder man gibt einfach die IP in den Webbrowser ein und schaut mal ob sich ein Server meldet und wenn ja mit was...

Ich bezweifle dass da ein Anwalt oder eine höhere Instanz nötig war um die Firma zu ermitteln.

Greets, DC
maretz
maretz 22.08.2010 um 14:37:49 Uhr
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Moin,

erstmal hoffe ich inständig das dein Freund durchaus gewaltigen Ärger mit der Firma bekommt. Denn ganz ehrlich: Durch solche dummen Aktionen hat der Admin der Firma generell die Pappnase auf - wenn nen schreiben vom Anwalt kommt steht DER nämlich erstmal vorm Chef und darf sich den Einlauf abholen weil irgendein Depp meint er macht Unsinn...

Ansonsten kann man sehr leicht den Firmennamen über die (statische) IP rausfinden. Entweder indem man mal guckt ob sich da nen Server meldet (die sagen dann meistens wie die firma heisst). Oder man guckt mal auf dem Rechner nach Informationen - da findet man üblicherweise auch noch einiges... Ansonsten kann es das reverse lookup auch noch geben - und da steht auch so einiges drin...

Von daher würde ich sagen: Viel Spass an deinen Bekannten... Und von mir persönlich eben das der sich nen Ordentlichen Einlauf von der EDV abholen darf (oder vom Chef) so das der dann ggf. mal versteht das Rechner in der Firma zum Arbeiten da sind - und nich zum (illegalen) runterladen...
DerRob
DerRob 22.08.2010 um 16:02:10 Uhr
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"Oder gibt es sonst eine Möglichkeit für den Bekannten, die Zusammengehörigkeit von statischer IP-Adresse und Firma herzustellen?"

Auch eine Anlaufstelle
==> ripe.net

Ich frage mich im Moment zwar eher, wie der bekannte herausgefunden hat, dass dieser Film über diese IP heruntergeladen worden ist, aber egal.

Es ist zum Ersten nicht sonderlich clever in der Firma runterzuladen und zum Zweiten nicht sonderlich clever den Rechner weiterzuverscheuern ohne sich um das sorgfältige Löschen der Daten darauf zu kümmern...
dog
dog 22.08.2010 um 16:08:17 Uhr
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Nein, natürlich lässt sich aus einer heruntergelandenen Datei auf der Festplatte nicht mehr ableiten mit welcher IP sie geladen wurde.
(außer der Dateianbieter benutzt Steganografie um Infos einzubetten)

Wer aber etwas grundsätzliche Kombinationsgabe besitzt kann aus dem Erstellungsdatum der Datei natürlich recht schnell ableiten, dass du sie an der Arbeit heruntergeladen hast face-wink

Und spar dir die Sache mit "Mein Freund", das machen nur Mädchen face-smile
atbs84
atbs84 22.08.2010 um 16:49:17 Uhr
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Moin.

rechtlich gesehen hat doch da garnix Hand und Fuß, ne Datei mit irgend nem Datum kann ich ja mal eben erzeugen. Aus dem Erstellungsdatum dann abzuleiten wann die Datei (nämlich als der Rechner noch in der Firma stand) heruntergeladen wurde, ist also alles andere als richtig. Und dann noch die IP-Adresse der Firma rausfinden (DNS Lookup) und ich kann irgendwem drohen? Das war ja einfach :D

Als Admin der Firma würde mich der Film nich wirklich kümmern (jaja ich weiß man ist selbst dran), sondern eher die Tatsache dass der Rechner samt Datenbestand die Firma verlassen konnte...
hoppeleddy
hoppeleddy 22.08.2010 um 17:10:47 Uhr
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wenn dein bekannter clever gewesen wäre, dann hätte er den PC vor´m Verkauf komplett formatiert und alles gelöscht um keine Firmendaten oder "Filme" zu hinterlassen.

Dummheit schützt vor Strafe nicht.
maretz
maretz 22.08.2010 um 17:32:20 Uhr
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Genau das ist ja das Problem des TO: Es gibt ärger mit dem Admin.

Nehmen wir mal an das wäre bei uns passiert. Mir sagt jemand das der Kollege X ihm nen Rechner mit nem Film drauf verkauft hat. Meine erste Aktion: Ich guck in die Protokolle und überprüfe ob da wirklich was runtergeladen wurde. Schon hab ich als Admin durchaus einen genauen Hinweis darauf das der da was falsch gemacht hat.

So - dann erfahre ich auch gleichzeitig das der Kollege den Rechner weiterverkauft hat. Normal gibt es bei uns die "alte" Hardware an die Kollegen nur zum EIgengebrauch. Sorry - wenn die damit Geld verdienen wollen dann sehe ich das nicht ein. Bei EBay und Co. könnte ich die auch selbst einstellen und so notfalls die Kaffeekasse noch auffüllen. Also ist auch das schon ein Punkt für das Gespräch - und ne sichere Sache das der Kollege nicht mal mehr ne defekte Tastatur von mir bekommen würde...

DANN kommt dazu das der Kollege den Rechner offentsichtlich nichtmal vernünftig Platt gemacht hat. D.h. er hat Firmendaten rausgegeben und ggf. sogar die Firmenlizenz einfach weiterverwendet. Hier kommt es auf die genaue Absprache an. Ich würde z.B. den Kollegen bei uns den Rechner "wie er ist" mitgeben - und die müssen den zuhause selbst löschen / neu installieren (selbstverständlich gehe ich davon aus das die das machen und sich dafür die XP-Lizenz und andere SW-Lizenzen kaufen!). Sollten die das nicht machen UND den Rechner auch noch weiterverkaufen dann sehe ich das schon als persönlichen Vertrauensmissbrauch...

Und dann kommt noch der Punkt: Wie wurden die Daten aus der Firma geschafft? Denn der hat den Film ja sicher nicht auf dem PC geladen um den während der Arbeitszeit anzusehen. Also muss der auch ne Option haben wie er sowas mit rausnimmt. Und hier verstößt der dann mit großer Sicherheit gegen ne andere EDV-Richtlinie -> er muss private Hardware betreiben (USB-Stick, Wechselplatte,...). Wenn ich einer Person aber nicht vertrauen kann und diese gezeigt hat das die sich über alles mögliche eh wegsetzt -> woher weiss ich das diese Person nicht auch die Firmendaten bereits kopiert hat? Soweit die Person also die Firma verlässt hat die ggf. schon alle Kundendaten, Tech. Zeichnungen, Preislisten usw. geklaut. Noch ein guter Grund warum man der Person ggf. die Tür weisen sollte...

Und das alles zusammen wären für mich Punkte bei denen ich ehrlich gesagt nicht eine Sekunde nen Problem damit hätte die Person vor die Tür zu setzen bzw. dem Chef dieses zu empfehlen. Denn wenn man so leichtfertig MEINEN Job gefährdet dann habe ich auch keine Probleme damit wenn die Leute aus der Firma fliegen. Und was passiert denn wohl mit dem Admin wenn da nen entsprechendes Schreiben vom Anwalt kommt? Ich glaub nicht das dieses meine nächste Gehaltserhöhung begünstigen würde...

Man darf hier eines nicht vergessen: Wenn es sich um 100%-Beweise handelt und man will der Person ans Bein pissen dann geht man nicht an die Firma sondern zum Anwalt/Polizei. DIE würden dann mehr als die Firma machen können... Bei einer Firma braucht es aber keine 100%-Beweise, sondern hier reicht es wenn es sich plausibel anhört. Den rest kann sich der Admin selbst raussuchen - und dann entsprechend handeln...
37414
37414 22.08.2010 um 19:38:54 Uhr
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naja, ich verstehe das alles im Grunde schon.

Mir ging es aber vor allem darum, zu erfahren, ob man definitiv sagen kann, dass

- dieser Film
- in dieser bestimmten Firma
- an einem bestimmten Tag

herunter geladen wurde, wenn man lediglich den PC mit Festplatte besitzt?
Oder blufft der Typ einfach nur, da er ja weiß, in welcher Firma "mein Bekannter" (besser so "dog"?) arbeitet?

Natürlich war das blöde von ihm und natürlich bereut er auch seine Dummheit face-wink

Freue mich über eine weitere Antwort.

Danke und Gruß,
imebro
2hard4you
2hard4you 22.08.2010 um 19:44:32 Uhr
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Zitat von @37414:
naja, ich verstehe das alles im Grunde schon.

Mir ging es aber vor allem darum, zu erfahren, ob man definitiv sagen kann, dass

- dieser Film
- in dieser bestimmten Firma
- an einem bestimmten Tag

herunter geladen wurde, wenn man lediglich den PC mit Festplatte besitzt?
Oder blufft der Typ einfach nur, da er ja weiß, in welcher Firma "mein Bekannter" (besser so "dog"?)
arbeitet?

Natürlich war das blöde von ihm und natürlich bereut er auch seine Dummheit face-wink

Freue mich über eine weitere Antwort.

Danke und Gruß,
imebro



kurze Antwort, ja kann man

aber der blufft

24
Diskilla
Diskilla 22.08.2010 um 19:52:46 Uhr
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Zitat von @2hard4you:

kurze Antwort, ja kann man

aber der blufft

24

Ganz ehrlich, genau das glaube ich auch. Was für mich nur absolut unbegreiflich ist, wie eine Firma, einen PC verkaufen kann, auf dem noch Geschäftsdaten enthalten sind. Das ist nämlich ein ganz großer Verstoß gegen das Datenschutz Gesetz.

Greetz Diskilla
60730
60730 22.08.2010 um 21:06:16 Uhr
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Moin,
Zitat von @Diskilla:
> Zitat von @2hard4you:

> kurze Antwort, ja kann man

aber der blufft

24

Ganz ehrlich, genau das glaube ich auch.
"Glaube" ich nicht...
Wessen IQ dazu ausreicht:
  • nen Firmenrechner incl. Festplatte zu verticken
  • auf dem Arbeitsplatz Filme zu saugen
.... der macht das auch mit einem P2P Client, der fleissig Logs schreibt....

Also - ohne zu wissen, was der Freund vom Freund von unserem TO face-wink da an saugsystem verwendet hat - ist glauben und unglauben zu nah beieinander.
Sagt zumindestens der Vater meines Kindes, der in Personalunion auch der Onkel meiner Neffen ist und der hat immer recht (sag ich). face-wink

Gruß.
Diskilla
Diskilla 22.08.2010 um 21:37:11 Uhr
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mhmm ok.
Ich glaube der Meinung des Vaters deines Kindes respektives des Onkels deiner Neffen muss ich mich dann doch Beugen. Klingt auf jeden Fall mal plausibel und nachvollziehbar.
mrtux
mrtux 23.08.2010 um 03:15:49 Uhr
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Hi !

Zitat von @37414:
- dieser Film
- in dieser bestimmten Firma
- an einem bestimmten Tag

Nein, kann man im Nachhinein so gut wie nicht mehr. Zumindest nicht so, dass es vor einem Gericht bestand hätte, denn wie will der ehemalige Kumpel deines Kumpels beweisen, dass es wirklich dein Kumpel war? Es könnte ja der Exkumpel deines Kumpels selbst gewesen sein oder ein anderer Vorbesitzer. Ein Dateidatum oder die Logfiles eines Proxy-Servers kann man manipulieren...Mit dem nötigen Know-How kann man so ziemlich alles manipulieren. So eine Beweissicherung ist für ein Gericht nur glaubhaft, wenn z.B. der Rechner von Ermittlungsbeamten beschlagnahmt wurde und durch einen staatlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen für IT-Forensik begutachtet wurde. Nur der hat die notwendige Reputation um vom Gericht anerkannt zu werden. Das Thema hatten wir hier erst kürzlich...Und es gibt die Möglichkeit des Gegengutachtens....

Mit so einer schlechten Beweislage ist es so gut wie ausgeschlossen ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, zumindest im Urheberrecht. Und das Verfahren kann auch nur der Rechteinhaber (des Contents also in diesem Beispiel, des Films) oder dessen Anwalt anstrengen. Die meisten Gerichte setzen zudem auch noch ein Schadensminimum fest. Liegt der Schaden darunter, wird ein Verfahren meist gar nicht erst eröffnet oder sofort wieder eingestellt...Die ganzen o.g. Vorgänge kosten allesamt viel Geld und das wird der Exkumpel sicherlich nicht setzen, von daher kannst Du da eher von einem grossen Bluff ausgehen....

Die Gefahr einer Schelte durch den Admin (wie maretz schon erwähnte) und im Extremfall ein Rauswurf deines Kumpels aus dem Betrieb sind allerdings nicht unmöglich...Aber auch da wird der Einsatz eines anerkannten Sachverständigen notwendig sein, sollte es zu einem Rechtsstreit z.B. vor einem Arbeitsgericht kommen....Denn ein Chef könnte ja deinen Kumpel einfach nur aus der Firma haben wollen und das alles nur für diesen Zweck erfunden haben...

Aber zugegeben, einen Rechner mit Daten ausser Haus zu geben, war sowohl vom Betrieb, wie auch von deinem Kumpel, schon arg "dümmlich"... face-wink

mrtux

Das Kleingedruckte: Das ist keine Rechtsberatung! Notfalls immer einen Anwalt konsultieren!
adminst
adminst 23.08.2010 um 08:39:51 Uhr
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Ich hoffe inständig, dass solche Dummheit bestraft wird...

1. Macht man solche Dinge nicht (zumindest vom Arbeitsplatz nicht), wer will schon fristlos gekündigt werden?
2.Man kann diese Person als * bezeichnen, denn 3 Wipevorgänge gehören dazu, wenn der PC weiterverkauft wird...

aminst