Mitarbeiter Information bzgl. Überwachung der PCs durch Monitoring
Hallo liebe Community,
folgende Frage stellt sich mir gerade.
Muss ein Kunde, welcher durch mich eine vollumfängliche IT Wartung erhält, seine Mitarbeiter darüber in Kenntniss setzen, dass der Dienstleister vollen Zugang zu den Computersystemen erhält?
Oder ist dies für den Mitarbeiter komplett unrelevant und der Arbeitgeber kann an den PC's machen was er will?
LG, Frank
folgende Frage stellt sich mir gerade.
Muss ein Kunde, welcher durch mich eine vollumfängliche IT Wartung erhält, seine Mitarbeiter darüber in Kenntniss setzen, dass der Dienstleister vollen Zugang zu den Computersystemen erhält?
Oder ist dies für den Mitarbeiter komplett unrelevant und der Arbeitgeber kann an den PC's machen was er will?
LG, Frank
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 11:11 Uhr
7 Kommentare
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Zitat von @minimalwerk:
Oder ist dies für den Mitarbeiter komplett unrelevant und der Arbeitgeber kann an den PC's machen was er will?
Oder ist dies für den Mitarbeiter komplett unrelevant und der Arbeitgeber kann an den PC's machen was er will?
Es ist für den Mitarbeiter irrelavant, ob er durch den AG oder durch eine Auftragnehmer überacht wird. verklagen kann er beide, wenn nicht die gestzlichen Erfordernisse von Arbeitsplatzüberwachungen eingehalten werden.
Wichtig ist immer, daß sofern ein betriebsrat vorhanden ist, dieser mit in die Prozesse einbezogen wird.
Wenn Du nur zu Wartungszwecken auf die Kisten darfst/gehst, ist das ncihts kritisches. das ist in jedem betrieb so und Du unterliegst den gesetzlichen Anforderunge die dafür Sorgen, daß ein Admin imemr mit einem Bein im Gefängnis steht.
Wenn Du Monitoring machen sollst, wird die Sache schon kritischer, weil da ganz genau hingesehen werden muß, was überwacht werden soll. Kann diese Monitoring zur "leistungsüberwachund" der Mitarbeiter genutzt werden, z.B. ob er lieber auf youp..n startt auf yout..e ist, so wirst Du Dich ganz schnell im gefängis wiederfinden, wenn darüber kein betriebsrat oder mitarbeiter informiert wurde.
Aber ianal, daher fragst du am besten einen Rechtsverdreher Deines Vertrauens.
lks
Hi,
was du haben möchtest ist eher eine Rechtsberatung und das ist hier nicht möglich, daher Richtung spezialisierter Rechtsberatung gehen und diese in Anspruch nehmen.
In unserem Fall informieren wir die betroffenen Kollegen wenn ein externer Dienstleister wegen Wartungs- oder Supportarbeiten Zugriff auf ein von ihm genutztes System erhält. Im Zuge einer vollständigen Wartung würde ich das Ganze aber auch auf irgendeine Weise im Unternehmen kommunizieren unabhängig davon ob man es muss oder nicht.
Gruß
was du haben möchtest ist eher eine Rechtsberatung und das ist hier nicht möglich, daher Richtung spezialisierter Rechtsberatung gehen und diese in Anspruch nehmen.
In unserem Fall informieren wir die betroffenen Kollegen wenn ein externer Dienstleister wegen Wartungs- oder Supportarbeiten Zugriff auf ein von ihm genutztes System erhält. Im Zuge einer vollständigen Wartung würde ich das Ganze aber auch auf irgendeine Weise im Unternehmen kommunizieren unabhängig davon ob man es muss oder nicht.
Gruß
Zitat von @minimalwerk:
Das ist ja im Grunde was ausreichen würde. Reicht es denn hier einfach einen zweizeiler zu schreiben oder muss man sich diese
Mitteilung von einem Rechtsanwalt mit Hinweisen auf Paragraphen usw. erstellen lassen?
Das ist ja im Grunde was ausreichen würde. Reicht es denn hier einfach einen zweizeiler zu schreiben oder muss man sich diese
Mitteilung von einem Rechtsanwalt mit Hinweisen auf Paragraphen usw. erstellen lassen?
Die frage ist doch eher, was das Monitoring beinhaltet.
Ist das einfach nur "lebenszeichen" melden oder aktiv protokollieren, was auf der Kiste gemacht wird. ggf. machst Du Dich strafbar, auch wenn Dein Auftraggeber das angeordnet und den Mitarbeitern bescheidgesagt hat, daß "gemonitort" wird.
Es hängt also im wesentlichen davon ab, ob und wann Du zugriff bekommst und ob der Mitarbeiter das mitbekommt, wenn Du auf die Kisten zugreifst.
Es würde auch helfen, ein zugriffsprptokoll zu vereinbaren, z.B. daß man imemr vorher den Mirtarbeiter kontaktiert, bevor man auf seine maschine zugreift.
lks
PS: Als Dienstleister ist man immer in der Zwickmühle udn muß aufpassen, daß man den schmalen Grat zwischen Kundenzufriedenheit und gestzlichen fallstricken nicht verläßt.
Zitat von @minimalwerk:
Auf den Server läuft ein Monitoring mittels PRTG Network Monitor. Darüber hinaus gibt es aber auch 3 kritische PC's
welche auf Hardware Probleme überwacht werden. Auf alle PC's würden wir per Fernwartung drauf kommen. Voraussetzung
dafür ist jedoch ein kurzes Telefonat mit dem Mitarbeiter dass wir kurz die Kontrolle übernehmen.
Auf den Server läuft ein Monitoring mittels PRTG Network Monitor. Darüber hinaus gibt es aber auch 3 kritische PC's
welche auf Hardware Probleme überwacht werden. Auf alle PC's würden wir per Fernwartung drauf kommen. Voraussetzung
dafür ist jedoch ein kurzes Telefonat mit dem Mitarbeiter dass wir kurz die Kontrolle übernehmen.
So aus dem Bauch heraus würde ich bei dieser Konstellation sagen, daß es ausreicht, den Mitarbeitern bescheidzugeben, daß Du monitorst. Sobald aber Aktionen des Benutzers geloggt und ausgewertet werden, bist du in einem Minenfeld.
lks