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Möglichkeiten der Geschäftsführung nach meiner Wahl zum Betriebsrat

Nachdem ich vor kurzer Zeit zum Betriebsrat gewählt wurde steht nun ein Gespräch mit dem Personalleiter und der Geschäftsführung an in dem es vor allem darum gehen soll, wie mit meinen Rechten umgegangen werden soll, da ich ja in unserem Fall als Systemadministrator praktisch unbeschränkten Zugriff auf alles habe. Datenschutz ist wichtig und wird von mir in kritischen Fragen immer restlos geklärt.

Meine Frage ist nun, welche Mittel die Geschäftsführung hat, meine Tätigkeit zu behindern oder einzuschränken? Denn bei der momenantanen Struktur kann ich den Zugriff nicht so schnell einschränken.

Content-ID: 179560

Url: https://administrator.de/forum/moeglichkeiten-der-geschaeftsfuehrung-nach-meiner-wahl-zum-betriebsrat-179560.html

Ausgedruckt am: 21.12.2024 um 13:12 Uhr

brammer
brammer 25.01.2012 um 20:20:05 Uhr
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Hallo,

Ohne Kenntniss eurer Struktur ist kaum zu beurteilen wie deine Geschäftsleitung dir Steinen in den Weg legen kann.

Ob du als Administrator so in der Form wieterarbeiten kannst hängt extrem was du bisher wie gemacht hast.

Worin befürchtest du den Einschränkungen?

brammer
c4ever
c4ever 25.01.2012 um 20:55:35 Uhr
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Unsere Struktur ist recht einfach gewachsen. Fast ausschließlich Windows Rechner und auch eine Windows 2003 Domäne. Fileserver ist ein Windows 2003 Server. Mailserver MDaemon von AltN.
Bin als IT-Leiter beschäftigt und hab 2 Mitarbeiter und einen Lehrling.
Berechtigungen und Benutzeranlagen mache nur ich. Verwalte Telefonserver und das Netzwerk. Eigentlich bin ich für alles zuständig und hab fleissige Helfer.

Unsere GF ist mir gegenüber nicht unbedingt positiv eingestellt, da ich bei einer Diskussion über eine Rufbereitschaft auf da Arbeitsrecht gepocht habe. Und einem anderen BR musste ich vor einem halben Jahr alle Rechte entziehen, nachdem er gewählt wurde.

Die Frage ist vielleicht nicht, was ich befürchte, sondern eher ob es einen Konflikt zwischen meinem Zugriff als Administrator und als Betriebsrat gibt, der auch rechtlich fundiert ist und ob dieser von der GF zu meinem Nachteil genutzt werden kann.

Denn daß ich dem Datenschutz und der Vertraulichkeit verpflichtet bin ist für mich für beide Positionen selbstverständlich.
clSchak
clSchak 25.01.2012 um 21:07:19 Uhr
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für dich ja, aber dein Chef kann annehmen, dass du Emails lesen könntest und diese für deine Zwecke gebrauchen könntest oder Arbeitsverträge lesen usw. - so unberechtigt ist die Frage des persönlichen Konflikts und des Vertrauens nicht.

Kein Mitarbeiter steht grün mit der GF wenn er auf sein Recht des Feierabends pocht face-smile da kann ich dir auch Liedchen von Singen

Ich pers. würde mich niemals in den BR wählen lassen face-smile
brammer
brammer 25.01.2012 um 21:28:42 Uhr
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Hallo,

Zitat von @clSchak:
für dich ja, aber dein Chef kann annehmen, dass du Emails lesen könntest und diese für deine Zwecke gebrauchen
könntest oder Arbeitsverträge lesen usw. - so unberechtigt ist die Frage des persönlichen Konflikts und des
Vertrauens nicht.

Ganz ehrlich, als Chef der versucht einen ungeliebten Betriebsrat rasuzukriegen würde ich ihn die Rechte lassen!
Beim ersten Begründeten Verdacht das er diese Optionen ausnutzt, hagelt es eine Abmahnung und bei der dritten Abmahnung hilft auch der Kündigungsschutz für Betriebsräte nicht mehr

@c4ever
Du solltest mit ganz klaren Vorgaben in dieses Gepsräch gehen, deinem Chef klar sagen das beide Tätigkeiten komplett voneinander getrennt zu sehen sind.
Wenn er dir Rechte entziehen will muss er erklären, notfalls vor Gericht, wieso, allerdigns würde ich das Thema Gericht erst mal ganz außen vor lassen.
Wenn dein Chef dir Rechte entziehen will, sprich zuerst mit der zuständigen Gewekrschaft.

brammer
AndiEoh
AndiEoh 25.01.2012 um 23:23:46 Uhr
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Also dein Problem ist eher das du bereits Differenzen mit der GF hast, dein Wahl zum BR trägt allerdings auch nicht zur Beruhigung bei...
Was passieren kann ist folgendes:

- Die GF fühlt sich hintergangen/bedroht und entzieht alle Rechte. Damit kannst du deine Arbeit nicht mehr erledigen d.h. es ist faktisch eine "Degradierung"
- Die GF belässt alle Rechte, organisiert aber externe Überwachung der EDV, eventuell auch um dir ein Fehlverhalten "nachzuweisen"

Rein rechtlich ist es kein Problem BR und Administrator zu sein, allerdings basiert ein Großteil deiner Tätigkeit darauf das die GF zu dir Vertrauen hat. Ob die GF Vertrauen zu Betriebsräten hat kannst du dir selbst ausrechnen.

Gruß

Andi
c4ever
c4ever 26.01.2012 um 11:43:05 Uhr
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Der Hang zu externen Beratern ist ja schon da...

Also die Situation wird sich heute klären, da hab ich ein Gespräch mit der GF und dem Personalleiter.

Leider war die Entscheidung für den Betriebsrat relativ alternativlos. War der einzige der noch übrig war.

Für mich sind beide Tätigkeiten getrennt zu betrachten und auch von der GF so zu akzeptieren. Wenn das nicht möglich ist, muss ich meine Konsequenzen daraus ziehen.

Wahlvorschlag und Wahlergebnis hingen aus, hintergangen kann sich niemand fühlen. Und bedroht muss sich die GF ja nur fühlen, wenn sie im Unrecht ist. Sehe ich das falsch?

Jedenfalls Danke
cse
cse 26.01.2012 um 13:45:08 Uhr
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hi,

ist auf jeden fall eine beschissene situation.

was ich nicht verstehe wie du als leitender angestellter in den BR gewählt werden kannst.
bei uns durften diese noch nicht mal wählen oder auf einer liste stehen.

wobei leitender angestellter bist du bestimmt nicht, sonst würdest du nicht solche aufgaben erledigen ;), dass macht doch nur das "fussvolk", bist du eher sowas wie ein teamleiter?

vielleicht noch was anderes:
biete deinem chef doch an allen personen, welche spoiniert werden könnten, eine mail-verschlüsselung einzurichten ;)

sonst ahne ich wo die reise hingeht. einer deiner fleißigen helfer übernimmt deine aufgaben...


grüße!