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Neue Informationspflichten ab 1. Februar: Impressum AGB rechtzeitig anpassen!

"Neue Informationspflichten ab 1. Februar: Impressum & AGB rechtzeitig anpassen!
Wenn Sie als Online-Händler mehr als 10 Personen beschäftigen oder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, müssen Sie das Impressum Ihrer Webseite und Ihre AGB zum 01.02.2017 anpassen, um Abmahnungen zu vermeiden. "

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Ausgedruckt am: 17.12.2024 um 03:12 Uhr