Ordner Freigabe kontrollieren
Hallo,
Ich habe gerade erfahren dass der persönlichen Order von ein Mitarbeiter für mich freigegeben wurde. natürlich werde ich beschuldigt mir seine Daten angeschaut bzw manipuliert zu haben.
gibt es eine Möglichkeit festzustellen wer die Freigabe erteilt hat oder mindestens zu zeigen das ich diese Freigabe nie benutzt habe? (irgendwa um zu beweisen dass ich nichts damit zu tun habe)
Mit freundlichen Grüße
Tony
Ich habe gerade erfahren dass der persönlichen Order von ein Mitarbeiter für mich freigegeben wurde. natürlich werde ich beschuldigt mir seine Daten angeschaut bzw manipuliert zu haben.
gibt es eine Möglichkeit festzustellen wer die Freigabe erteilt hat oder mindestens zu zeigen das ich diese Freigabe nie benutzt habe? (irgendwa um zu beweisen dass ich nichts damit zu tun habe)
Mit freundlichen Grüße
Tony
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Ausgedruckt am: 04.04.2025 um 20:04 Uhr
4 Kommentare
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Hallo,
Der Vorgesetzte hat erteilt und der Admin hat es dann umgesetzt. oder was meinst du?
Welche OSe sind involviert (dein Rechner ist ja wohl ein Windows 7)?
Welcher Rechte hast du auf den Zielsystem?
Was ist an Protokollierung aktiviert bzw. eingerichtet gewesen bevor dies passierte (Nachträglich gibt es nichts)?
Gruß,
Peter
Der Vorgesetzte hat erteilt und der Admin hat es dann umgesetzt. oder was meinst du?
oder mindestens zu zeigen das ich diese Freigabe nie benutzt habe?
Wo ist diese Freigabe beheimatet?Welche OSe sind involviert (dein Rechner ist ja wohl ein Windows 7)?
Welcher Rechte hast du auf den Zielsystem?
Was ist an Protokollierung aktiviert bzw. eingerichtet gewesen bevor dies passierte (Nachträglich gibt es nichts)?
(irgendwa um zu beweisen dass ich nichts damit zu tun habe)
Darfs auch ein Foto sein oder Video sein oder eine Versicherung per Eidesstatt sein?Gruß,
Peter
bist du der Administrator in eurem Unternehmen? Wenn nicht, dann kann man auf Fahrlässigkeit plädieren, selbst wenn du nichts getan hast, kannst du dann argumentieren, wie es denn dann möglich gewesen sein soll dass du die Freigabe hast.
Wenn ja, wirds schwierig da wieder raus zu kommen aus solch einem vorwurf. Wobei im Grund "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt
Wenn ja, wirds schwierig da wieder raus zu kommen aus solch einem vorwurf. Wobei im Grund "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt