ithund
Goto Top

Paragraf 613a - Rechte und Pflichten bei Betriebsübernahme - Kann man irgendetwas tun?

Moin zusammen,

wir haben ein 5er Team Admins übernommen. Betriebsübernahme. Wir machen jetzt die IT für den Kunden und mussten wegen Paragraf 613a (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html) alle Admins übernehmen. Der Paragraf ist sicherlich sehr sinnvoll. Er garantiert, dass der neue Arbeitgeber (wir) mindestens 1 Jahr die neuen Kollegen beschäftigen müssen. Mit allem was dazu gehört. Inkl. gleichem Gehalt und inkl. der Übernahme aller Ansprüche.

Jetzt ist es so, dass 4 von 5 der Kollegen super sind. Einer jedoch ist kein Administrator. 10 Beispiele können nicht belegen, wie unfähig der Kollege ist. Glaubt es, er geht max. als User durch. Zudem ist er nicht gewillt daran etwas zu ändern. Hält sich an nichts und weiß alles besser.

Unsere Personalabteilung hat geprüft, ob man innerhalb des besagten Jahres eine Freisetzung anstreben könnte. Leider kam man nicht zu einem für uns positiven Ergebnis. Es wurden bereits 2 Personalgespräche geführt und der Person die Lage verklickert. Des Weiteren wurden wir dazu angehalten Fehlverhalten zu dokumentieren.

Meine Frage: Kennt jemand von euch ggf. doch noch eine Möglichkeit die Freisetzung zu Beschleunigen? Ich kann nicht glauben, dass es keine Möglichkeit gibt jemanden der 9/10 aller Aufgaben versaut nicht fester auf den Zahn zu fühlen.

Leider kann ich aus Furcht vor Wiedererkennung keine Beispiele, wie er arbeitet, nennen. Aber stellt euch vor jemand der Bäcker gelernt hat kann keinen Kuchen backen und kriegt es auch mit einem Rezept, das man ihm gibt, nicht hin.

Danke für eure Hilfe.
IThund.

Content-ID: 290174

Url: https://administrator.de/contentid/290174

Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 16:11 Uhr

transocean
transocean 05.12.2015 um 19:43:14 Uhr
Goto Top
Moin,

dieses Forum ist keine Rechtsabteilung.
Für dein Anliegen gibt es einschlägig bekannte Winkeladvokaten,
die gegen entsprechendes Honorar gewiss gerne helfen.

Gruß

Uwe
clSchak
clSchak 05.12.2015 um 20:17:00 Uhr
Goto Top
Hi

die so genannte seitliche Abreske (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter-Prinzip) dürfte schon helfen und das eine Jahr sauber überbrücken und dann eine Verantwortungsbereich für den Druckserver des Hausmeisters der Niederlassung X face-wink. Das wird die wirtschaftlichste und "humanste" Lösung sein.

Für alles andere konsultiert einen Anwalt oder so etwas in der Art.

Gruß
@clSchak
122990
122990 05.12.2015 aktualisiert um 20:31:05 Uhr
Goto Top
Moin,
das ihr die Leute übernehmen müsst ist klar, aber im Paragrafen Absatz 4 heißt es ja
Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.
Er ist also nur aufgrund der Übernahme nicht kündbar, d.h. nicht das er generell in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden kann. Wenn er also die Anforderungen nicht erfüllt und seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt könnt ihr ihn aus diesem Grund ohne weiteres Abmahnen und nach erneutem Auffallen kündigen.

Gruß grexit

Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur eine unverbindliche Forendiskussion
emeriks
emeriks 05.12.2015 um 21:10:33 Uhr
Goto Top
Hi,
auch von mir: Das ist keine Rechtsberatung!
Aber ...
Als erstes alle administrativen Berechtigungen entziehen. Wenn er Passwörter dafür kennt, diese sofort ändern.
Dann weist ihm eine Aufgabe zu, die er bewältigen kann und stellt ihm dafür alle notwendigen Arbeitsmittel zu Verfügung. Als Arbeitsmittel sehe ich dabei dann ggf. auch ein dediziertes Konto für ihn mit ausgesuchten, für die Aufgabe(n) ausreichenden Berechtigungen.

E.
certifiedit.net
certifiedit.net 05.12.2015 aktualisiert um 21:22:18 Uhr
Goto Top
Zitat von @122990:

Moin,
das ihr die Leute übernehmen müsst ist klar, aber im Paragrafen Absatz 4 heißt es ja
Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.
Er ist also nur aufgrund der Übernahme nicht kündbar, d.h. nicht das er generell in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden kann. Wenn er also die Anforderungen nicht erfüllt und seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt könnt ihr ihn aus diesem Grund ohne weiteres Abmahnen und nach erneutem Auffallen kündigen.

Gruß grexit

Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur eine unverbindliche Forendiskussion

Moin grexit,

nun wenn er in der alten Firma als Admin lief ist das schwer Ihn nun zu kündigen, egal ob er seinen Job gut macht oder nicht. Nach dem einen Jahr....

Ihr könnt Ihn natürlich auch jetzt bereits Freistellen - bezahlt, versteht sich. Aber manchmal ist das sogar günstiger als sich dauernd zu ärgern.

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet..." nunja, keine Rechtsberatung, für alles weitere: Rechtsanwalt. Am Zeche zahlen führt kein Weg vorbei.

VG

PS: Am ehesten würde ich das Thema unter Sicherheit: Rechtliche Fragen einsortieren. Hier ist es auf jeden Fall komplett falsch.
IThund
IThund 05.12.2015 um 21:43:30 Uhr
Goto Top
Vielen Dank erstmal euch allen. Der Fred ist umsortiert. Klar, dass ihr keine Rechtsberatung liefert. Wollte nur mal eure Erfahrungen hören. Das blöde/witzige an der Sache: Er verdient bzw. bekommt mit Abstand am meisten im ganzen Team. Das doppelte wie der Durchschnitt. Daher ist die Sache mit ins Sterbezimmer abschieben auch irgendwie nur bedingt toll. ;)

Danke schon mal bis hier und das, was womöglich noch an Feedback kommt.
IThund.
122990
122990 05.12.2015 aktualisiert um 21:49:54 Uhr
Goto Top
Hier noch mehr Infos
http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung-wegen-schlec ...
Mittel gibts genug auch eine Vertragsänderung mit weniger Bezahlung, wenn man genug stichhaltige Beweise präsentiert, und die gilt es halt penibelst zu sammeln.
certifiedit.net
certifiedit.net 05.12.2015 um 22:28:44 Uhr
Goto Top
Hallo IThund,

wofür wurde er denn vorher eingesetzt? Interessanterweise sind meine Erfahrungen mit IT-Managern/Koordinatoren genau dahingehend. Wenn er also vorher entsprechend gearbeitet hat, kannst du ihn deswegen schlecht vor die Tür setzen. Auch oder gerade wenn er am meisten verdient hat.

VG
IThund
IThund 05.12.2015 aktualisiert um 23:33:38 Uhr
Goto Top
Er hat bei seinem alten Arbeitgeber nur First Level gemacht und Jahrzehnte IT-Entwicklung verpennt. Bsp: Brennt ISO Datei als Datei auf DVD statt entpackt über Tool. (PC kann erstaunlicherweise nicht davon booten.) Selbst einfache First Level Arbeiten sind zu hoch für ihn. Der Zug ist bei der Person sowas von abgefahren, dass selbst an den Gleisen lauschen nichts mehr bringt.

Er war 12 Jahre in seinem alten Unternehmen und ist halt stetig im Gehalt mit aufgestiegen. An der Leistung ist das keineswegs orientiert. Und er war auch keineswegs in Managerposition. First Level-MA.

Die Härte.. Wenn ihr das mitbekommen würdet. Dürfte unmöglich für ihn werden wieder nen Job zu finden. Ist er aber selbst dran schuld und wir sind kein Sozialverein.
IThund
clSchak
clSchak 05.12.2015 um 23:33:27 Uhr
Goto Top
wie bereits oben beschrieben, wegbefördern oder freistellen (bei beiden halt die Zähne zusammenbeißen und das Jahr durchstehen face-wink.

Ansonsten: was sagt die aktuelle und was sagt die alte Stellenbeschreibung? Steht dort geschrieben was sein Aufgabengebiet ist? Wie sieht es mit alten Mitarbeitergesprächen / -bewertungen aus?
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.12.2015 aktualisiert um 01:16:57 Uhr
Goto Top
Ihr habt das Paket (=5 Admins) gekauft und müsst damit leben.

Üblicherweise schaut man sich die Ware vor dem Kauf an.

lks
kaiand1
kaiand1 06.12.2015 um 01:59:19 Uhr
Goto Top
Nun wenn du sagts das der quasi End-User ist als Admin vom Wissen her stellt sich die Frage wie er in den 12 Jahren dort "Überlebt" hat.
Immerhin merken doch die Kollegen wenn einer nicht wirklich was kann und dadurch Arbeit liegen bleibt oder durch einen Kollegen dauernd was Kaputt Repariert wird ect.
Dazu auch der Vorgesetzte der Bewertung ect macht wo sich ggfs die Kollegen mal Beschweren...
Aber ihr könnt ihn ja sicherlich auch anders Einsetzten.
Zudem wenn ihr einen Betrieb übernommen habt müssen doch sicherlich die Netzwerkleitung nachgemessen werden ob die Länge auch stimmt ect xD
Aber sowas wie du sagts kenn ich aus einen anderen Betrieb jedoch das es dort ein Betriebselektriker ist.
Auch schon Jahrelang dabei aber von den Kollegen immer wieder beim Vorgesetzten Beschwert haben aber da er sich "gut" Verkauft...
Aber Technisch/Wissen her kaum eine Fehlersuche hinbekommt oder neue Installation neuer Geräte...
clSchak
clSchak 06.12.2015 um 09:29:23 Uhr
Goto Top
wie bereits geschrieben, wenn die Kündigung nicht möglich ist "wegbefördern" und das Thema einfach aussitzen. Dann "stört" er wenigstens nicht mehr den regulären Ablauf.
keine-ahnung
keine-ahnung 06.12.2015 um 10:18:43 Uhr
Goto Top
Moin,
der Mensch scheint in seinem Job nicht schlechter zu sein als Du und Deine Personalabteilung in Eurem. In dem von Dir verlinkten BGB § steht nichts weiter drin, als das Ihr aufgrund des Betriebsüberganges nicht ändern dürft ... ansonsten tretet Ihr lediglich in die Pflichten und Recht des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Mit allen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten ...

LG, Thomas
transocean
transocean 06.12.2015 aktualisiert um 10:31:27 Uhr
Goto Top
Moin,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Ihr habt das Paket (=5 Admins) gekauft und müsst damit leben.

Üblicherweise schaut man sich die Ware vor dem Kauf an.

lks

Jo. Und wenn man das unterlässt, hat man eben die Katze im Sack gekauft. face-wink

Gruß

Uwe
transocean
transocean 06.12.2015 um 10:30:51 Uhr
Goto Top
Moin,

Zitat von @IThund:

Er hat bei seinem alten Arbeitgeber nur First Level gemacht und Jahrzehnte IT-Entwicklung verpennt. Bsp: Brennt ISO Datei als Datei auf DVD statt entpackt über Tool. (PC kann erstaunlicherweise nicht davon booten.) Selbst einfache First Level Arbeiten sind zu hoch für ihn. Der Zug ist bei der Person sowas von abgefahren, dass selbst an den Gleisen lauschen nichts mehr bringt.

Er war 12 Jahre in seinem alten Unternehmen und ist halt stetig im Gehalt mit aufgestiegen. An der Leistung ist das keineswegs orientiert. Und er war auch keineswegs in Managerposition. First Level-MA.

Die Härte.. Wenn ihr das mitbekommen würdet. Dürfte unmöglich für ihn werden wieder nen Job zu finden. Ist er aber selbst dran schuld und wir sind kein Sozialverein.
IThund

Das deine Postings hier durchaus geeignet sind, deinem Brötchengeber als Steilvorlage für eine Abmahnung zu dienen, ist dir bewusst?


Gruß

Uwe
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.12.2015 um 10:38:47 Uhr
Goto Top
Zitat von @transocean:

Jo. Und wenn man das unterlässt, hat man eben die Katze im Sack gekauft. face-wink

Wenistens kann man aus Katzen noch Kaninchenbraten machen, wenn sie keine Mäuse fangen wollen.. face-smile

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.12.2015 um 10:49:03 Uhr
Goto Top
Zitat von @keine-ahnung:

Moin,
der Mensch scheint in seinem Job nicht schlechter zu sein als Du und Deine Personalabteilung in Eurem. In dem von Dir verlinkten BGB § steht nichts weiter drin, als das Ihr aufgrund des Betriebsüberganges nicht ändern dürft ... ansonsten tretet Ihr lediglich in die Pflichten und Recht des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Mit allen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten ...


Genau das.

Ich habe auch mal vor Jahrzehnten in einer Fiirma garbeitet, die als einer "Betriebsausgründung" eienr Abteilung eines Großkonzerns bestanden hat. Die haben damals viel Startkapital mitbekommen, dafür mußten sie aber auch alle die "mitgehen" wollten übernehmen, mit allen Ansprüchen die manche üerb jahrzehnte angesammelt hatten. Im Endeffekt lief das darauf hinaus, daß einige Mitarbeiter das doppelte von anderen neu angestellten als Gehalt bekamen, dafür aber nciht mal die Hälfte leisteten. Gab zwar Unmut, war aber nicht zu ändern.

Die Chefs (ehemalige Leiter dieser IT-Abteilung) haben zwar gemurrt, hatten aber anscheinend keine Bedenken bei der Ausgründung die bittere Pille unproduktive Mitarbeiter sich mit ordentlich Startkapital versüßen zu lassen.

Im obigen fall liest es sich für mich ähnlich. Einen lukrativen Auftrag an Land gezogen und dabei vergessen, daß da auch die ein oder andere bittere Pille dabei ist. Wie sagt der Amerikaner: "deal with it".

lks
transocean
transocean 06.12.2015 um 10:49:35 Uhr
Goto Top
Damit die einem Kaninchen auf dem Tisch aber ähnlich sehen, sind ein paar Vorarbeiten mit dem Skalpell nötig.
Aber davon hat keine-ahnung sicherlich mehr Ahnung. face-wink

Gruß

Uwe
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.12.2015 um 10:56:42 Uhr
Goto Top
Zitat von @transocean:

Damit die einem Kaninchen auf dem Tisch aber ähnlich sehen, sind ein paar Vorarbeiten mit dem Skalpell nötig.
Aber davon hat keine-ahnung sicherlich mehr Ahnung. face-wink

Das bekomme ich als angelernter Mediziner auch hin. Kopf ab, Schwanz, ab, Pfoten ab. Geht auch mit Hackebeilchen. Wenn dann auch die Haut ab ist, ist das Vieh von einem Kaninchen nur noch mit genauen Anatomikenntnissen zu identifizieren.face-smile

lks
clSchak
clSchak 06.12.2015 um 11:27:00 Uhr
Goto Top
Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @transocean:

Jo. Und wenn man das unterlässt, hat man eben die Katze im Sack gekauft. face-wink

Wenistens kann man aus Katzen noch Kaninchenbraten machen, wenn sie keine Mäuse fangen wollen.. face-smile

lks

weitergeleitet an PETA!!!11111einselfelfelf ... face-smile
JudgeDredd
JudgeDredd 06.12.2015 um 14:37:44 Uhr
Goto Top
Er verdient bzw. bekommt mit Abstand am meisten im ganzen Team. Das doppelte wie der Durchschnitt.
Na dann hat er ja schonmal einiges richtig gemacht. In Verhandlungen scheint er ja TipTop zu sein face-smile
holli.zimmi
holli.zimmi 07.12.2015 um 09:28:36 Uhr
Goto Top
Hi,

wenn der Kollege es nicht hinbekommt. Dann soll er bei seinen Aufgaben eine (Admin)-DAU-Anleitung dazubekommen und es genau danach abarbeiten. So finde ich kann man feststellen, ob er genau lesen und es danach abarbeiten kann.

Vorteil:
es ist genau dokumentiert, wie gewissen Sachen oder Software eingestellt werden müssen usw. und keiner kann sich rausreden.
Dazu muß die Anleitung auch einwandfrei sein.

Gruß

Holli
itandme
itandme 07.12.2015 um 10:13:58 Uhr
Goto Top
Eine "Freisetzung" anzustreben wird hier überhaupt schwierig.
Wenn der Kerl sich das schon 12 Jahre erlaubt hat bzw. es ihm erlaubt wurde, wird es ein steiniger Weg.
Schuld ist eher die alte Personalabteilung bzw. der alte Vorgesetzte.
Die sind diesem Konflikt sehr lange aus dem Weg gegangen.
Und das wirkt nach der Übernahme weiter.

Probieren kann man hier nur, ihn abzumahnen und dann konsequent verhaltensbedingt zu kündigen, wenn es schnell gehen soll.
Die Frage ist nur, ob es auch klappt, sprich vor Gericht hält.

Aber außer das er Admin ist, ist das kein wirkliches IT-Thema.
Olfryygt
Olfryygt 07.12.2015 um 10:56:46 Uhr
Goto Top
Hallo,

Wieso ist das ein Problem? Ich kann jeden jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn ich die Fristen und Termine einhalte.
Der Arbeitnehmer kann die Knüdigung zwar anfechten, wenn er glaubt wegen bestimmter unzulässiger Gründe gekündigt zu werden, allerdings muss der das auch beweisen.
Und wegen Unfähigkeit (sofern das korrekt ist) gekündigt zu werden, ist, soweit mir bekannt, nicht unzulässig.

Oder übersehe ich irgend etwas grundlegendes?
(Ich bin aus Österreich, Achtung)

Lg
certifiedit.net
certifiedit.net 07.12.2015 um 11:12:46 Uhr
Goto Top
Zitat von @Olfryygt:

Hallo,

Wieso ist das ein Problem? Ich kann jeden jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn ich die Fristen und Termine einhalte.
Der Arbeitnehmer kann die Knüdigung zwar anfechten, wenn er glaubt wegen bestimmter unzulässiger Gründe gekündigt zu werden, allerdings muss der das auch beweisen.
Und wegen Unfähigkeit (sofern das korrekt ist) gekündigt zu werden, ist, soweit mir bekannt, nicht unzulässig.

Oder übersehe ich irgend etwas grundlegendes?
(Ich bin aus Österreich, Achtung)

Lg

Hallo olf...

ja, du vergisst den obigen Paragraphen zur Mitarbeiterhaltung bei Betriebsübernahme.

Das "leichteste" dürfte tatsächlich das Aussitzen mit bezahlter Freistellung sein. Außer er hat andere Qualitäten.
Criemo
Criemo 07.12.2015 um 11:16:40 Uhr
Goto Top
Zitat von @Olfryygt:

Hallo,

Wieso ist das ein Problem? Ich kann jeden jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn ich die Fristen und Termine einhalte.
Der Arbeitnehmer kann die Knüdigung zwar anfechten, wenn er glaubt wegen bestimmter unzulässiger Gründe gekündigt zu werden, allerdings muss der das auch beweisen.
Und wegen Unfähigkeit (sofern das korrekt ist) gekündigt zu werden, ist, soweit mir bekannt, nicht unzulässig.

Oder übersehe ich irgend etwas grundlegendes?
(Ich bin aus Österreich, Achtung)

Lg

so einfach geht das in DE nicht. da musste das begründen und ggf. Abfindungen zahlen.

VG
Olfryygt
Olfryygt 07.12.2015 um 11:27:14 Uhr
Goto Top
Ich habe mir das jetzt einmal durchgelesen und das 1 Jahr bezieht sich meines erachtens auf etwas anderes.

Der betroffene Teil bzgl Kündigung ist:
 (4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Und er wird hier nicht gekündigt, weil er übernommen wurde und er leider zu teuer ist, sondern er wird gekündigt, weil er seine Vertraglich festgesetzten Aufgaben mangels Wissen bzw. Bereitschaft dieses zu erwerben nicht erfüllen kann.
Olfryygt
Olfryygt 07.12.2015 aktualisiert um 11:38:44 Uhr
Goto Top
Schnell gesucht;:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/772_was-ist-ein-kuendigun ...

Da wären schon 3, 4 Sachen, die man anwenden könnte. Dokumentieren muss man das ganze eben. Und ob das so nett ist, ist jetzt wieder die andere Frage.

Abfindung, eh klar, wenn jemand schon so lange in der Firma ist, dann muss man eben in den sauren Apfel beissen und das zahlen. Hier zieht eben das eine Jahr, von dem gesprochen wird, innerhalb des Jahres dürfen keine Bestimmungen zum Nachteil von dem Arbeitnehmer verändert werden.

EDIT: Nach dem hier gäbs gleich ein paar mehr Gründe http://www.drweb.de/magazin/kundigung-wie-werde-ich-einen-mitarbeiter-l ...
Immer voraussgesetzt, ich habe das mit dem einen Jahr korrekt verstanden --> habe ich eines oberhalb zitiert.
Criemo
Criemo 07.12.2015 um 11:41:08 Uhr
Goto Top
ich habe da was gefunden:

ARBEITSRECHT: BETRIEBSÜBERGANG UND KÜNDIGUNG; § 613 A BGB

Folgen eines Betriebsübergangs und Kündigungsverbot

Kündigung nach Betriebsübergang:

Ein Wechsel des Betriebsinhabers bringt für den Arbeitnehmer oft viele Risiken mit sich. So kann ein Betriebsübergang nicht nur eine Änderung des Tarifbereichs bewirken, sondern auch die Anwendbarkeit von Betriebs- und Tarifvereinbarungen in Frage stellen.

Folgen eines Betriebsübergang für den einzelnen Arbeitsvertrag

Mit dem Wechsel des Arbeitgebers kann auch der einzelne Arbeitsvertrag in Gefahr geraten. § 613 a Abs. 4 BGB schützt jedoch in einem solchen Fall den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, indem dieses im Zuge des Betriebsübergangs unverändert auf den neuen Arbeitgeber übergeht. Der Betriebserwerber tritt damit kraft Gesetzes in das bestehende Arbeitsverhältnis ein.
Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse, sowohl für Angestellte, Teilzeitbeschäftigte als auch für Auszubildende.

Verbot einer Kündigung wegen Betriebsübergangs
Eine Kündigung wegen Betriebsübergangs ist daher verboten. § 631 a Abs. 4 BGB bezweckt jedoch nicht einen generellen Kündigungsschutz, sondern verhindert lediglich eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers im Falle eines Betriebsübergangs. Daher gilt dieses Verbot nicht für Kündigungen, die aus anderen Gründen (Bsp.: betriebsbedingte Kündigung) ausgesprochen werden.
Eine Kündigung wegen Betriebsübergangs ist der Rechtsprechung zur Folge dann anzunehmen, wenn die Kündigung im wesentlichen durch den Betriebsübergang motiviert ist. Das heißt, dass neben diesem Hauptmotiv kein weiterer sachlicher Grund vorliegt, der die Kündigung objektiv rechtfertigen könnte. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Kündigungsgrundes ist dabei der Zugang der Kündigungserklärung.
Der Arbeitnehmer kann sich daher mit einer Klage gegen die Kündigung wehren, wobei es auf die Einhaltung der 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) nicht ankommt. 

Schutzbereich des Kündigungsverbots nach Betriebsübergang
Das Kündigungsverbot ist auf alle Arbeitnehmer anwendbar. Insbesondere fallen auch solche Arbeitnehmer in den Schutzbereich des § 613 a Abs. 4 BGB, die nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Die also in einem Kleinbetrieb arbeiten (§ 1 Abs. 2 KSchG) oder weniger als sechs Monate im Berieb beschäftigt sind (§ 23 KSchG). 
Auch erstreckt sich das Kündigungsverbot sowohl auf die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung, sowie die Änderungskündigung.
Es verbietet jedoch nicht anlässlich des Betriebsübergangs neue Arbeitsverträge anzufertigen. Zur Unterzeichnung dieser ist der Arbeitnehmer jedoch gemäß § 613 a Abs. 4 BGB nicht verpflichtet. 

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater Berlin berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Soweit Sie Fragen zum Betriebsübergang oder sonstige Fragen zum Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an uns. Die telefonische Auskunft zu Gebühren und Verfahren ist kostenfrei. Für eine schriftliche Erstberatung bzw. Ersteinschätzung in Arbeitsrechtssachen berechnen wir 30,00 € inkl. MwSt.  

Autorin:
Alexandra Kosacheva

Ansprechparter:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56


Quelle
Olfryygt
Olfryygt 07.12.2015 um 11:46:31 Uhr
Goto Top
Bestätigt, was ich gesagt habe. Er darf nicht nachweisbar wegen der Übernahme gekündigt werden, was laut Threadersteller kein Problem ist.

Was mir eher sorgen machen würde, sind folgende Kündigungsfristen:
    - zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    - zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    - fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. 


Wobei 5 oder 6 Monate immer noch besser als 12 Monate sind.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 07.12.2015 um 13:08:03 Uhr
Goto Top
Zitat von @Olfryygt:

Bestätigt, was ich gesagt habe. Er darf nicht nachweisbar wegen der Übernahme gekündigt werden, was laut Threadersteller kein Problem ist.

Wenn aber die fehlenden kenntnisse in der alten Firma kein Problem waren dürfen sie in der neuen Firma auch kein problem sein!

Ich würde mich da mal warm anziehen, wenn er sich sturstellt.

Imho wäre ein gütliche Einigung und ein klärendes Gespräch mit ihm viel sinnvoller als sich tausend Wege zu überlegen, wie man ihn loswird udn er dann solange pokert wie es geht.

lks
Olfryygt
Olfryygt 07.12.2015 um 13:28:30 Uhr
Goto Top
Warum die in der neuen Firma kein Problem sein dürfen, musst du mir bitte erklären. Ich bin noch jung und sehe da wohl etwas anders als du, aber ich lerne gerne dazu.

Was wird denn gemacht, wenn ein neuer Abteilungsleiter von aussen kommt, sich alle Leute ansieht und sagt "Den und den brauchen wir nicht mehr, die machen sowieso nichts." und diese Stellen dann kürzt (entsprechend dann auch vorweisen kann, dass es wirklich so war und vorher geredet hat)?
Ist ja nichts anderes und auch legitim, auch wenn der vorherige Abteilungsleiter womöglich anderer Meinung war.
Anforderungen ändern sich und wenn jemand nicht bereit ist (meine ich oben gelesen zu haben) sich technischen Neuerungen zu stellen um seinen Beruf vernünftig weiter ausüben zu können, dann ist das mM nach durchaus ein guter Grund.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 07.12.2015 um 13:34:25 Uhr
Goto Top
Zitat von @Olfryygt:

Warum die in der neuen Firma kein Problem sein dürfen, musst du mir bitte erklären. Ich bin noch jung und sehe da wohl etwas anders als du, aber ich lerne gerne dazu.

Was wird denn gemacht, wenn ein neuer Abteilungsleiter von aussen kommt, sich alle Leute ansieht und sagt "Den und den brauchen wir nicht mehr, die machen sowieso nichts." und diese Stellen dann kürzt (entsprechend dann auch vorweisen kann, dass es wirklich so war und vorher geredet hat)?

Der Unterschied ist, daß jetz tnicht ein neuer Abteilungsleiter in der alten Abteilugn da ist, sondern ein betriebsübergang stattgefunden hat. Da wird es sehr schwer werden, das vom betriebsübergang zu trennen.

Versteh mich nicht falsch. Ich habe mich vor über 20 jahren auch über den Kollegen geärgert, der aus dem alten betrieb üebrnommen wurde, und nur seine AS/400 kannte und sich mit PC &Co. nicht beschäftigen wollte, kaum was zu tun hatte udn nur noch auf seine Rente gewartet hat. der bekam doppelt soviel Gehalt wie ich und war praktisch unkündbar.

Was ich sagen will, ist daß derjenige der den betrieb üebrnommen hat, sich halt nicht nur die Rosinen rauspicken kann, sondern damit leben muß, daß er auch die faulen eier bekommen hat. Die sauberste Lösung wäre demjenigen eien Abfindung anzubieten und freizustellen.

lks
certifiedit.net
certifiedit.net 07.12.2015 um 15:11:45 Uhr
Goto Top
Zitat von @Olfryygt:

Ich habe mir das jetzt einmal durchgelesen und das 1 Jahr bezieht sich meines erachtens auf etwas anderes.

Der betroffene Teil bzgl Kündigung ist:
 (4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Und er wird hier nicht gekündigt, weil er übernommen wurde und er leider zu teuer ist, sondern er wird gekündigt, weil er seine Vertraglich festgesetzten Aufgaben mangels Wissen bzw. Bereitschaft dieses zu erwerben nicht erfüllen kann.

Du sprichst hier, entschuldige die Aussage, aber von Äpfeln wenn es um Birnen geht.

Natürlich kann er ohne Gründe gekündigt werden - nach einem Jahr + ggf. die Übergangszeit wegen Betriebszugehörigkeit. Nicht mehr, nicht weniger.
transocean
transocean 07.12.2015 um 17:27:04 Uhr
Goto Top
Moin,

weil er seine Vertraglich festgesetzten Aufgaben mangels Wissen bzw. Bereitschaft dieses zu erwerben nicht erfüllen kann.

Was der Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage des AN aber wasserdicht beweisen muss.

Gruß

Uwe
itandme
itandme 07.12.2015 aktualisiert um 18:00:39 Uhr
Goto Top
Du sagst es.
Und nachdem er den gleichen Job schon 12 Jahre gemacht hat, wird das gelinde gesagt schwierig werden.
Oder eben teuer face-wink
122990
122990 07.12.2015 aktualisiert um 18:27:57 Uhr
Goto Top
Und nachdem er den gleichen Job schon 12 Jahre gemacht hat, wird das gelinde gesagt schwierig werden.
Nicht wirklich wenn du das mal gelesen hast ... http://www.anwaltskanzlei-naujoks.com/kundigung-von-unkundbaren/
Ob sich das jemand Antut ist seine Entscheidung. Schön ist es definitiv für beide Seiten nicht. Ein klärendes Gespräch bringt meist wesentlich mehr auf friedlichem Wege, man muss sich nur gut vorbereiten und für den Fall des Falles genug Druckmittel bereithalten.
transocean
transocean 07.12.2015 um 18:38:34 Uhr
Goto Top
Moin,

sich technischen Neuerungen zu stellen um seinen Beruf vernünftig weiter ausüben zu können, dann ist das mM nach durchaus ein guter Grund.

Womit Du nun wirklich vollends im Irrtun bist. Das reicht für eine personenbezogene Kündigung nicht aus.
Der AG muss beweisen, dass der AN wegen seiner persönlichen Eigenschaften und seines Könnens in der Zukunft nicht in der Lage ist,
seine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen Pflichten vollumfänglich zu erfüllen. Und eines darf man dabei auch nicht vergessen. Der AN schuldet dem AG keinen Erfolg. Er schuldet dem AG lediglich sein möglichstes Bemühen am Zustandekommen des Erfolges. Und wenn er das im Rahmen seiner bislang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits zwölf Jahre getan hat, dürfte man es als AG selbst mit einem findigen Advokaten schwer haben, nun plötzlich glaubhaft das Gegenteil zu behaupten oder gar zu beweisen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass jede Entscheidung eines Arbeitsrichters immer auf den Einzelfall abstellt.

Gruß

Uwe
transocean
transocean 07.12.2015 um 18:41:05 Uhr
Goto Top
Moin,

Zitat von @122990:

Und nachdem er den gleichen Job schon 12 Jahre gemacht hat, wird das gelinde gesagt schwierig werden.
Nicht wirklich wenn du das mal gelesen hast ... http://www.anwaltskanzlei-naujoks.com/kundigung-von-unkundbaren/
Ob sich das jemand Antut ist seine Entscheidung. Schön ist es definitiv für beide Seiten nicht. Ein klärendes Gespräch bringt meist wesentlich mehr auf friedlichem Wege, man muss sich nur gut vorbereiten und für den Fall des Falles genug Druckmittel bereithalten.

Ich denke, dass die menschenverachtenden Praktiken des Herrn Naujoks nichts zur Lösung des Problems beitragen.

Gruß

Uwe
itandme
itandme 07.12.2015 um 18:45:00 Uhr
Goto Top
Da ist auch viel Marketinggetöse zu hören face-wink

Was der Kollege da aufführt geht im Prinzip alles.
Aber Selbstläufer gibt es in diesem Bereich keine, besonders nicht, wenn der entsprechende Mitarbeiter noch nie wegen Minderleistung disziplinarisch angegangen worden ist. Nachdem er 12 Jahre dabei war, sieht es da wohl eher schlecht aus.
Wenn man sowas mal in der Praxis mitgemacht hat, wird es am Ende eben doch wieder teuer.
Und fürs Betriebsklima ist das natürlich optimal...
keine-ahnung
keine-ahnung 07.12.2015 um 18:50:43 Uhr
Goto Top
Wenistens kann man aus Katzen noch Kaninchenbraten machen, wenn sie keine Mäuse fangen wollen..
Du wurdest soeben von mir dysliked ...!!!!! face-wink
IThund
IThund 18.12.2015 um 09:18:30 Uhr
Goto Top
Moin, danke für alle Kommentare. Man hat sich fürs aussitzen entschieden. All unsere Anwälte sehen keine Chance.

Das ist wirklich ne harte Kiste, hätte ich nicht gedacht.

Also danke und frohes Spaghettimonster-Fest!

IThund

Ps: Abmahngefahr für mich besteht nicht, wie angedeutet. Neuer Account, keine einzige Angabe stimmt im Detail. Aber danke für den Hinweis.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 18.12.2015 um 09:25:07 Uhr
Goto Top
Zitat von @IThund:

Moin, danke für alle Kommentare. Man hat sich fürs aussitzen entschieden. All unsere Anwälte sehen keine Chance.

Hätte ich auch hen Anwaltlichen Rat sagen können. face-smile

Das ist wirklich ne harte Kiste, hätte ich nicht gedacht.

Der fehler wurde schon vor 12 Jahren gemacht udn spätestens beim "buyout" nochmal. Da läßt es sich dann halt nicht einfach aus der Welt schaffen, wenn sich so lange niemand daran gestört hat.

Also danke und frohes Spaghettimonster-Fest!

Die Pasta-Vorräte sind aufgefültl, das Fest kann kommen. face-smile

Ps: Abmahngefahr für mich besteht nicht, wie angedeutet. Neuer Account, keine einzige Angabe stimmt im Detail. Aber danke für den Hinweis.

Nunja, ich denke, diese Konstellation guibt es tausendfach. Von daher dürfte ein Rückschluß nciht so ohne weiteres möglich sein.


Frohes Fest.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 18.12.2015 um 09:25:42 Uhr
Goto Top
Zitat von @keine-ahnung:

Wenistens kann man aus Katzen noch Kaninchenbraten machen, wenn sie keine Mäuse fangen wollen..
Du wurdest soeben von mir dysliked ...!!!!! face-wink

Und wenn ich einen Single-Malt auf Dein Wohl hebe? Mag's Du mich dann wieder?

lks