Protokollierungspflicht von Webzugriffen
Hallo zusammen,
in meinen Fall ist die private Internetnutzung untersagt im Unternehmen. Wie schaut es hier mit dem Webzugriffen aus?
Meine frage ist nun, muss/darf ich die Webzugriffe protokollieren oder nur in dem Fall, dass eine Website besucht wurde, die verboten wurde (Warez, porn, weapons...) oder ist es gar nicht erlaubt sowas zu protokollieren?
Wichtig wäre es für mich auch genau zu wissen, welche rechtliche Grundlage hierfür zuständig ist.
Vielen Dank
in meinen Fall ist die private Internetnutzung untersagt im Unternehmen. Wie schaut es hier mit dem Webzugriffen aus?
Meine frage ist nun, muss/darf ich die Webzugriffe protokollieren oder nur in dem Fall, dass eine Website besucht wurde, die verboten wurde (Warez, porn, weapons...) oder ist es gar nicht erlaubt sowas zu protokollieren?
Wichtig wäre es für mich auch genau zu wissen, welche rechtliche Grundlage hierfür zuständig ist.
Vielen Dank
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Ausgedruckt am: 04.11.2024 um 22:11 Uhr
5 Kommentare
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Hallo,
Betriebsrat
Anwalt der sich damit auskennt.
Gruß,
Peter
Zitat von @Yakilo:
Wichtig wäre es für mich auch genau zu wissen, welche rechtliche Grundlage hierfür zuständig ist.
DatenschutzbeauftragterWichtig wäre es für mich auch genau zu wissen, welche rechtliche Grundlage hierfür zuständig ist.
Betriebsrat
Anwalt der sich damit auskennt.
Gruß,
Peter
Moin,
Protokollieren mußt Du sie nicht. Wenn Du sie aber protokolieren willst, muß Du das rechtlich abklären. Da reden sowohl der datenschutzbeauftragte, als auch der betriebsrat mit hinein. Außerdem sollte die Prokollierung in einer Form geschehen, die nicht für illegale Leistungüberwachung der Arbeitnehmer genutzt werden kann.
Um da auf der sicheren Seite zu sein, läßt Du es entweder einafch oder konsultierst eine rechtverdreher Deiner Wahl.
lks
Protokollieren mußt Du sie nicht. Wenn Du sie aber protokolieren willst, muß Du das rechtlich abklären. Da reden sowohl der datenschutzbeauftragte, als auch der betriebsrat mit hinein. Außerdem sollte die Prokollierung in einer Form geschehen, die nicht für illegale Leistungüberwachung der Arbeitnehmer genutzt werden kann.
Um da auf der sicheren Seite zu sein, läßt Du es entweder einafch oder konsultierst eine rechtverdreher Deiner Wahl.
lks