slubitz76
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Rechtsgrundlage Internet bzw. Userüberwachung

Kennt jemand die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema?

Hallo zusammen,

mein momentaner Stand ist folgender:

Überwachung ist nur möglich, wenn die private Nutzung des Internets schriftlich verboten und persönlich unterzeichnet wurde bzw. wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt (sofern ein Betriebsrat vorhanden ist)
Ist das so korrekt? Gibt es dazu ein paar aussagekräftige Links?
Was ist mit der filterung/zugriffsbeschränkung (Porno/Warez/Games etc...) geht das auch ohne vereinbarung?

Ich hoffe wir können mit diesem Thread eine kleine Sammlung an Links und informationen zusammenstellen face-smile

Grüße,
Stefan

Content-ID: 148115

Url: https://administrator.de/forum/rechtsgrundlage-internet-bzw-userueberwachung-148115.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 20:12 Uhr

brammer
brammer 02.08.2010 um 12:32:00 Uhr
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Hallo,

der erste und umfangreichste Tipp geht zum Bundesdatenschtzgesetz
daneben ist das BSI sowie die jeweilgen Landesdatenschutzbeauftragten
auch jeweils eine gute Quelle für weitere Infos.

brammer
moebelwachs
moebelwachs 02.08.2010 um 13:11:04 Uhr
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Heikle Materie, theoretisch, schau mal bei der Bitkom hier
http://www.bitkom.org/files/documents/innovationsforum_vortrag_2310_110 ...

bei dieser Organisation findest du auch eine Musterbetriebsvereinbarung dazu.

Wirklich eineindeutige Aussagen und belastbare Anweisungen wirst du nur schwer finden, da entsprechende Kompetenz auf
der Seite der Justiz dünn gesät ist.

Gruß wolfgang