bumblebeeman
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Risikoabtretung

Hi Leute!

Wie sieht es denn rechtlich mit Risikoabtretungen aus?

Ich habe einen Kunden, der sehr beratungsresistent ist und sich weigert in ein neues System zu investieren. Auf dem alten Server funktioniert das Backup nicht mehr, die Berechtgungen sind im Eimer usw. Es bleibt momentan nur noch neu aufsetzen oder in neues System zu investieren.

Mir geht nur leider momentan das Ar***wasser wenn ich an dem Server was machen soll.

Gibt es denn da die Möglichkeit mich/unsere Firma von Ansprüchen die entstehen könnten, falls das System abraucht, zu befreien?

Content-ID: 142534

Url: https://administrator.de/forum/risikoabtretung-142534.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

Petrof
Petrof 10.05.2010 um 17:23:24 Uhr
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Moin,

zur Not kann man sich ja auch weigern an dem System etwas zu machen.

Gruß
Peter
goscho
goscho 10.05.2010 um 17:37:52 Uhr
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Zitat von @Bumblebeeman:
Hi Leute!

Wie sieht es denn rechtlich mit Risikoabtretungen aus?

Hier sollte man einen Anwalt/Rechtsberater seines Vertrauens konsultieren.

Ich habe einen Kunden, der sehr beratungsresistent ist und sich weigert in ein neues System zu investieren. Auf dem alten Server
funktioniert das Backup nicht mehr, die Berechtgungen sind im Eimer usw.

Kann man das System herunterfahren und ein Image/Offlinesicherung des Servers erstellen?

Es bleibt momentan nur noch neu aufsetzen oder in neues
System zu investieren.

Mir geht nur leider momentan das Ar***wasser wenn ich an dem Server was machen soll.

Gibt es denn da die Möglichkeit mich/unsere Firma von Ansprüchen die entstehen könnten, falls das System abraucht,
zu befreien?

Was kann den dabei schief gehen?
Vorhandener Server wird neu eingerichtet:
Festplatten ausbauen -> beschriften -> zur Seite legen - neue HDDs einbauen -> einrichten
bei Fehler werden die alten wieder eingebaut und gebootet
Neuer Server
Hier kann ich gleich den ganzen alten Server zur Seite legen

Bzgl. deiner rechtlichen Aspekte gibt es einige Gerichtsurteile, die Dienstleister von einem Schadenersatzanspruch lossagen, wenn der Kunde sich nicht um sein Backup gekümmert hat.
Wenn das Backup jedoch der Auftrag an den Dienstleister war ...
mrtux
mrtux 10.05.2010 um 17:45:57 Uhr
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Hi !

Wenn ich mich komplett nicht irre, kannst Du (nach der neueren Rechtsprechung) die Haftung nicht mehr komplett ausschliessen, daher machen wir es so, dass wir solchen Kunden eine Haftungsbeschränkung zur Unterschrift vorlegen, in der wir die Haftung auf den Wert eines Hardwareteiles beschränken (z.B. den Wert einer Festplatte im Server oder bei grossen Projekten der Wert eines Servers usw.). Dadurch kannst Du maximal nur in dieser Höhe haftbar gemacht werden, die diesem Wert entspricht. Das Thema Software und Backup sollten in so einem Dokument auch ganz klar geregelt sein, denn man muss auch an evt. Folgeschäden (Verdienstausfall, Verluste des Betriebes durch den Ausfall oder Datenverlust usw.) denken und der Kunden sollte unbedingt auf seine Eigenverantwortung bei der Datensicherung hingewiesen werden...

Dies ist aber keine Rechtsberatung! Ihr solltet da besser zu einem Anwalt gehen, denn die gesetzlichen Vorgaben könnten sich schon wiedermal geändert haben...Und hier im Netz wirst Du zu dem Thema mehr Halbwahrheiten finden als dir lieb ist und das gilt selbstverständlich auch für mich selbst, denn ich bin kein Jurist!

Zitat von @goscho:
Was kann den dabei schief gehen?

Also mir fallen da auf Anhieb jede Menge schief Gehende ein und selbst der absolute Profi könnte auch mal einen schlechten Tag haben, dann....Ooops..und schon ist's ...äähm...heruntergefallen...Manchmal sind es eben die einfachen Dinge die tausendmal klappen aber das 1001. Mal eben nicht...

mrtux
goscho
goscho 10.05.2010 um 18:16:01 Uhr
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Zitat von @mrtux:


Also mir fallen da auf Anhieb jede Menge schief Gehende ein und selbst der absolute Profi könnte auch mal einen
schlechten Tag haben, dann....Ooops..und schon ist's ...äähm...heruntergefallen...Manchmal sind es eben die
einfachen Dinge die tausendmal klappen aber das 1001. Mal eben nicht...

Das stimmt schon, dafür hat man aber im Normalfall eine Firmenhaftpflicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hardwareschäden, verursacht durch einen Techniker des Dienstleisters, per Vertrag ausschließbar sind.
Solch einen Vertrag würde ich als Kunde nicht unterschreiben.

Anders sieht es natürlich für den Fall von Konfigurationsfehlern etc. aus, um die es hier wohl zu gehen scheint.

Aber prinzipiell sind wir uns einig, dass man dazu einen Rechtsberater aufsuchen und um Rat fragen sollte.
Angesichts vieler unterscheidlicher Urteile aus den letzten Jahren, dürfte das auch für Anwälte nicht gerade in einfacher Fall sein.
mrtux
mrtux 11.05.2010 um 19:44:43 Uhr
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Hi !

Zitat von @goscho:
Das stimmt schon, dafür hat man aber im Normalfall eine Firmenhaftpflicht.

Wenn Du mir eine (bezahlbare) Haftpflicht zeigst, die z.B. bei Datenverlust einspringt...... :-P
Ausserdem muss man sich bei der Firmenhaftpflicht genau darüber im Klaren sein was im Kleingedruckten steht.... face-wink

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hardwareschäden, verursacht durch einen Techniker des Dienstleisters, per Vertrag
ausschließbar sind.

Richtig! Habe ich doch auch geschrieben und darum kann man sowas auch nur begrenzen. Und in dem o.g. Beispiel ist auch nicht die defekte Platte (ein seriöser Dienstleister wird nicht wegen einer heruntergefallenen Platte mit seinem Kunden streiten) das Problem, sondern die Daten darauf! Schon allein beim Thema Daten gibt es enorm unterschiedliche Streitpunkte und Sichtweisen. Es soll Leute geben, die ihre MP3 Sammlung oder ihre Urlaubsbilder schon als überlebensnotwendig ansehen. Wie willst Du da einen Gegenwert ermitteln. Das kannst Du nicht! Nur der Eigentumer kann den Wert abschätzen, den seine Daten für ihn haben (und dann irgendwas behaupten), daher sind Daten auch als Sachwert nicht wirklich neutral bezifferbar und darum beschränken auch Versicherungen die Haftungssumme bei Datenverlust oder klammern den (über Umwege) gleich ganz aus: Kleingedrucktes lesen!

Solch einen Vertrag würde ich als Kunde nicht unterschreiben.

Es gibt ja auch noch andere Dienstleister... :-P

Anders sieht es natürlich für den Fall von Konfigurationsfehlern etc. aus, um die es hier wohl zu gehen scheint.

Im Nachhinein ist es völlig Wuscht, was letztendlich die Ursache für z.B. einen Datenverlust war. Den schwarzen Peter hat immer der, der da dann hin gefasst hat und bei einem Kunden, der keine Datensicherung vorzuweisen kann, würde ich auf so eine Unterschrift bestehen oder eben Finger von der Anlage lassen. Denn nach meiner Erfahrung sind das die, die dann sofort nach Schadensersatz rufen, denn wenn die Kohle schon für eine Datensicherung nicht gereicht hat....

Aber prinzipiell sind wir uns einig, dass man dazu einen Rechtsberater aufsuchen und um Rat fragen sollte.

So ist es !

mrtux
Ioan
Ioan 17.05.2010 um 21:30:07 Uhr
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Hallo,

Bitte den Kunden ein Angebot an. Wenn abgelehnt , weise auf euren AGB-s (hoffentlich ordenlich dargesestellt ->Der Kunde ist für seine Daten sebst veranwortlich. Für die Datensicherung ist der IT-Betreuer veantworltich).
Ist die Datensicherung (Backup oder Resrore), wegen veraltete Hard-Sofware nicht mehr gewähleistestet, bitte alles schriftlich belegen.
Ich betreue Steuer und Anwalts Kanzlein und ich weiss wovon ich rede.

Viel Glück

Ioan
curlybiggelow
curlybiggelow 18.05.2010 um 08:31:06 Uhr
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Hallo zusammen,

ja was schliesst denn deine Firma für seltsame Verträge ab ?

Aber gut - im nachhinein wird natürlich jeder schlauer sein.
Aber falls du dich im Desasterfall vor Gericht wiederfindest (und nach deiner Erzählung scheint das recht wahrscheinlich) geht es immer um die Glaubhaftmachung. Hilfreich dafür, dass das Gericht dir deine Bemühungen glaubt, ist das sammeln von Belegen. Da du deinen Kunden nicht dazu zwingen kannst, etwas zu unterschreiben, schreibst du möglichst genaue Aktenvermerke oder Berichte und zwar immer sofort dann, wenn deine Bemühungen wieder mal ins Leere gelaufen sind und unterschreibst sie eben selbst (Kundendienstberichte haben uns schon oft aus Beweisnöten gerettet).

Dann kannst du im schlimmst aller Fälle vor Gericht eher glaubhaft machen, was du alles unternommen hast, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Erfahrungsgemäß legen widerspenstige Kunden solche Belege über ihr irrationales Verhalten nicht an. Damit bist du vor Gericht im Vorteil.

.. und für die Zukunft schliesst deine Firma dann sicher rechtlich abgesicherte Verträge, in denen Sie nicht die Verantwortung für etwas übernimmt, was sie gar nicht selber beeinflussen kann. Risiken kann man nämlich nicht abtreten, sondern nur nicht eingehen.
Micki
Micki 25.07.2010 um 22:10:58 Uhr
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Hallo zusammen,
ich habe hier gelesen das mit der Firmenhaftpflicht argumentiert wurde, vorsicht was die abdeckt ist of der Penautsbereich nicht das was ins Geld geht, dazu brauchts eine Vermögensschadenshaftpflicht und die geht ins Geld.

Also ich würde in dem Fall mir vom Kunden unterschreiben lassen, macht nur sinn wenn du dafür nicht zuständig, daß er ein funktionsfähiges Backup hat. Wenn nicht dann Finger weg!