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13.09.2018, aktualisiert um 18:33:29 Uhr
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Rücktritt vom Kauf bei fehlerhaftem Lizenz-Key
Liebe Community,
Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der Rechte, die ein gewerblicher Kunde vom Rücktritt eines Kaufes hat.
Wir haben einen Router (normalerweise guter Hersteller) bei dem Händler unseres "Vertrauens" gekauft. Die Hardware ist in Ordnung und funktioniert auf den ersten Blick einwandfrei.
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
In den darauffolgenden Wochen wurde allerdings festgestellt, dass exakt dieser Lizenz-Key schon bei einer anderen, ausländischen Firma registriert ist?! Sehr sehr eigenartig...
Die Seriennummer wurde geprüft von externer Stelle und das Gerät an sich scheint sauber (keine Grau-Ware).
Soweit wäre das alles kein Problem, wenn wir uns nicht (zur Aktivierung weiterer essentieller Funkionen) einen zusätzlichen Service-Vertrag hätten kaufen müssen. Dies haben wir bei einem anderen Händler unseres Vertrauens gemacht und dort gibt es nun seit ca. 2 Wochen massive Probleme bei der Aktivierung des Service Vertrages. Auch hier weiß niemand den Grund. Aussage vom Hersteller ist, dass irgendetwas mit dem Gerät nicht zu stimmen scheint.
Der Verdacht liegt nahe, dass diese Probleme aufgrund des oben genannten Lizenz-Themas vorliegen. Wir haben nun langsam die Nase voll und wollten das Gerät zurückschicken und vom Kaufvertrag zurücktreten (Kauf liegt ca 4-6 Wochen zurück). Unser Händler hat sich darauf hin mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und folgende Auskunft erhalten:
- Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, da das Gerät ja einwandfrei funktioniert (selbst wenn die Keys nicht stimmen)
- Als Alternative kann angeboten werden:
- ein Umtausch des Gerätes (gleiches Modell)
- ein Umtausch des Gerätes (anderes Modell)
- Eine Stellungnahme vom Hersteller erfolgt nicht. Ganz im Gegenteil, trotz mehrfacher Nachfragen scheint sich einfach nichts zu rühren.
Was können wir tun? Wirklich nur "abwarten"?
Viele Grüße
niLuxx
Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der Rechte, die ein gewerblicher Kunde vom Rücktritt eines Kaufes hat.
Wir haben einen Router (normalerweise guter Hersteller) bei dem Händler unseres "Vertrauens" gekauft. Die Hardware ist in Ordnung und funktioniert auf den ersten Blick einwandfrei.
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
In den darauffolgenden Wochen wurde allerdings festgestellt, dass exakt dieser Lizenz-Key schon bei einer anderen, ausländischen Firma registriert ist?! Sehr sehr eigenartig...
Die Seriennummer wurde geprüft von externer Stelle und das Gerät an sich scheint sauber (keine Grau-Ware).
Soweit wäre das alles kein Problem, wenn wir uns nicht (zur Aktivierung weiterer essentieller Funkionen) einen zusätzlichen Service-Vertrag hätten kaufen müssen. Dies haben wir bei einem anderen Händler unseres Vertrauens gemacht und dort gibt es nun seit ca. 2 Wochen massive Probleme bei der Aktivierung des Service Vertrages. Auch hier weiß niemand den Grund. Aussage vom Hersteller ist, dass irgendetwas mit dem Gerät nicht zu stimmen scheint.
Der Verdacht liegt nahe, dass diese Probleme aufgrund des oben genannten Lizenz-Themas vorliegen. Wir haben nun langsam die Nase voll und wollten das Gerät zurückschicken und vom Kaufvertrag zurücktreten (Kauf liegt ca 4-6 Wochen zurück). Unser Händler hat sich darauf hin mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und folgende Auskunft erhalten:
- Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, da das Gerät ja einwandfrei funktioniert (selbst wenn die Keys nicht stimmen)
- Als Alternative kann angeboten werden:
- ein Umtausch des Gerätes (gleiches Modell)
- ein Umtausch des Gerätes (anderes Modell)
- Eine Stellungnahme vom Hersteller erfolgt nicht. Ganz im Gegenteil, trotz mehrfacher Nachfragen scheint sich einfach nichts zu rühren.
Was können wir tun? Wirklich nur "abwarten"?
Viele Grüße
niLuxx
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26 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
das solltet Ihr einen Rechtsanwalt fragen.
Ich glaube: Ihr habt das Gerät zusammen mit der Lizenz erworben. Damit ist es eine Einheit und muss zusammen betrachtet werden.
Wenn also die Lizenz nicht funktioniert, dann ist die Einheit nicht funktionsfähig und der Lieferant hat seinen Teil des Kaufvertrages schlicht nicht erfüllt. Also muss er seinen Kaufvertrag noch erfüllen oder Euch das Geld wiedergeben.
Stefan
das solltet Ihr einen Rechtsanwalt fragen.
Ich glaube: Ihr habt das Gerät zusammen mit der Lizenz erworben. Damit ist es eine Einheit und muss zusammen betrachtet werden.
Wenn also die Lizenz nicht funktioniert, dann ist die Einheit nicht funktionsfähig und der Lieferant hat seinen Teil des Kaufvertrages schlicht nicht erfüllt. Also muss er seinen Kaufvertrag noch erfüllen oder Euch das Geld wiedergeben.
Stefan
Ihr habt einen Vertrag mit dem Händler und der hat Euch zu liefern was bestellt ist. Wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, dann muss nachgebessert werden bis es passt.
Was Euer Händler mit dem Hersteller vereinbart ist erstmal nicht Euer Bier.
Der Angebot die Hardware gleichwertig zu ersetzen ist doch gut, aber ich vermute Ihr bekommt dann Probleme mit den Keys des zweiten Händlers?
Was Euer Händler mit dem Hersteller vereinbart ist erstmal nicht Euer Bier.
Der Angebot die Hardware gleichwertig zu ersetzen ist doch gut, aber ich vermute Ihr bekommt dann Probleme mit den Keys des zweiten Händlers?
Ihr habt einen Vertrag mit dem Händler und der hat Euch zu liefern was bestellt ist. Wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, dann muss nachgebessert werden bis es passt.
deswegen sind Foren toll, eben nicht. Der Anbieter hat zweimal das Recht nachzubessern, sprich drei Anläufe. Entweder durch Korrektur oder Neulieferung. Dann hast du das Recht zurück zu treten.
moin...
der Kauf war ein fehler bei Händler2, du hättest alles bei Händler1 kaufen sollen!
Händler1 darf 3 mal nachbesssern, und das Gerät zum Hersteller einsenden... klar, das kann schon mal einige wochen dauern. jetzt komm nicht auf die Idee zu sagen, gut, muss er ersatz stellen- nein, das muss er nicht- wenn dein geschäft an einem gerät gebunden ist, musst du selber für ersatz sorgen! Was Händler1 auch nicht muss, ist dafür sorge tragen das software oder Key´s von Händler2 läuft, dafür ist der Hersteller zuständig!
Frank
Wir haben einen Router (normalerweise guter Hersteller) bei dem Händler unseres "Vertrauens" gekauft. Die Hardware ist in Ordnung und funktioniert auf den ersten Blick einwandfrei.
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
lass mich raten... ein Lancom Router?Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
dann ist ja alles gut...Dies haben wir bei einem anderen Händler unseres Vertrauens gemacht und dort gibt es nun seit ca. 2 Wochen massive Probleme bei der Aktivierung des Service Vertrages.
Tja... dann ist erstmal Händler1 raus aus der Nummer, und Händler2 in der Pflicht.der Kauf war ein fehler bei Händler2, du hättest alles bei Händler1 kaufen sollen!
- ein Umtausch des Gerätes (gleiches Modell)
mach das...dann ist ja alles gut...Händler1 darf 3 mal nachbesssern, und das Gerät zum Hersteller einsenden... klar, das kann schon mal einige wochen dauern. jetzt komm nicht auf die Idee zu sagen, gut, muss er ersatz stellen- nein, das muss er nicht- wenn dein geschäft an einem gerät gebunden ist, musst du selber für ersatz sorgen! Was Händler1 auch nicht muss, ist dafür sorge tragen das software oder Key´s von Händler2 läuft, dafür ist der Hersteller zuständig!
Ein Rechtsweg wäre für uns nur das letzte Mittel und außerdem befürchte ich, dass wir damit keinen Erfolg hätten...
bis du den Rechtsweg gehen kannst, wird es noch etwas dauern... Händler1 darf mindestens 3 x nachbessern...Frank
nö... 3 mal... die Richter gestehen das in der Regel zu...
beim 3 x kann der Händler1 das gerät zum Hersteller einsenden, um den wert zu ermitteln- anders als im falle der nachlieferung muss der Kunde im Falle des rücktritts wertersatz für die nutzungen leisten!
ist das gerät durch fehlerhafte software bzw. key´s von Händler2 nicht mehr marktfähig, kann eine rücktritt ausgeschlossen werden!
Frank
beim 3 x kann der Händler1 das gerät zum Hersteller einsenden, um den wert zu ermitteln- anders als im falle der nachlieferung muss der Kunde im Falle des rücktritts wertersatz für die nutzungen leisten!
ist das gerät durch fehlerhafte software bzw. key´s von Händler2 nicht mehr marktfähig, kann eine rücktritt ausgeschlossen werden!
Frank
Zitat von @certifiedit.net:
echt? Naja, ich hatte solche Fälle noch nie. Daher kann ich nicht sagen, wie viele Versuche einem ein Richter hierfür zuspricht
echt? Naja, ich hatte solche Fälle noch nie. Daher kann ich nicht sagen, wie viele Versuche einem ein Richter hierfür zuspricht
Naja, wie oft jemand nachbessern darf, ist im Einzelfall vom konkreten Problem und der Laune des Richters abhängig. Das kann schon bei einem Mal genug sein oder manchmal ert nach fünf oder mehr Anläufen. Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.
Im obigen Fall hat man das Problem, daß zwei Händler involviert sind und es daher genau drauf ankommt,vwas mit wem vereinbart wurde oder ob einfach nur Produkt Y und Lizenz X bestellt wurde.
Aber das ist eher ein Fall für Juristen als für Admins.
lks
das hast du vom Stammtisch
Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Danke @Kraemer, so hatte ich das auch im Hinterkopf. Wenn auch nicht praktisch ausgelotet.
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Zitat von @StefanKittel:
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
ersteres ist freiwillig, letzteres erzwungen Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Bei Kraemer gehe ich aufgrund des Smileys davon aus.
Sonst... Nein.
Ich bin immer wieder erstaunt wieviele Personen das gar nicht oder falsch wissen.
Vertriebler, Selbstständige, Verkäufer. Sowohl bei kleinen als auch großen Firmen.
Einmal sogar Jemand aus dem Vorstand einer sehr großen Computerfirma...
Sonst... Nein.
Ich bin immer wieder erstaunt wieviele Personen das gar nicht oder falsch wissen.
Vertriebler, Selbstständige, Verkäufer. Sowohl bei kleinen als auch großen Firmen.
Einmal sogar Jemand aus dem Vorstand einer sehr großen Computerfirma...
Moin...
nicht wirklich...
Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
also doch 3 mal.... wenn du es richtig machst (Komplexität der Sache)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
tun wir ja auch...
Frank
nicht wirklich...
Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Frank
Nee, am Stammtisch redet man über wichtigeres wie z.B Frauen, Autos, Grillparties, etc.
Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).
Widerspricht ja nicht dem, was ich sagte. Wenn sich vor oder nach der ersten Nachbesserung herausstellt, das es nicht funktionieren kann, kann man gleich wandeln. und muß nicht weitere Versuche hinnehmen. Und wenn es besondere Umstände sind, darf es auch durchaus mehr als zwei Navhbesserungsversuche geben.
Bei den meisten (Stamm-)Kunden ist es oft kein Pr9blem, in Ausnahmefällen auch einen 3. Versuch zu machen, wenn man an anderer Stelle kulant ist.
Rein rechtlich ziehen die Gerichte natürlich meistens bei 2 Nachbesserungen den Schlußstrich.
lks
Zitat von @certifiedit.net:
du meinst, wie manche hier am Board Ihre Netze verpfuschen?
also doch 3 mal.... wenn du es richtig machst (Komplexität der Sache)
du meinst, wie manche hier am Board Ihre Netze verpfuschen?
das war mir ein herzchen wert...
Frank
Zitat von @Kraemer:
Zitat von @StefanKittel:
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
ersteres ist freiwillig, letzteres erzwungen Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Nee,
Gewährlleistung gibt es nur 6 Monate und Garantie nur auf dem Papier.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Nee, am Stammtisch redet man über wichtigeres wie z.B Frauen, Autos, Grillparties, etc.
Fußball hast du vergessen oder soll das etwa etc. sein? Nee, am Stammtisch redet man über wichtigeres wie z.B Frauen, Autos, Grillparties, etc.