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Rücktritt vom Kauf bei fehlerhaftem Lizenz-Key

Liebe Community,

Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der Rechte, die ein gewerblicher Kunde vom Rücktritt eines Kaufes hat.
Wir haben einen Router (normalerweise guter Hersteller) bei dem Händler unseres "Vertrauens" gekauft. Die Hardware ist in Ordnung und funktioniert auf den ersten Blick einwandfrei.
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).

In den darauffolgenden Wochen wurde allerdings festgestellt, dass exakt dieser Lizenz-Key schon bei einer anderen, ausländischen Firma registriert ist?! Sehr sehr eigenartig...
Die Seriennummer wurde geprüft von externer Stelle und das Gerät an sich scheint sauber (keine Grau-Ware).
Soweit wäre das alles kein Problem, wenn wir uns nicht (zur Aktivierung weiterer essentieller Funkionen) einen zusätzlichen Service-Vertrag hätten kaufen müssen. Dies haben wir bei einem anderen Händler unseres Vertrauens gemacht und dort gibt es nun seit ca. 2 Wochen massive Probleme bei der Aktivierung des Service Vertrages. Auch hier weiß niemand den Grund. Aussage vom Hersteller ist, dass irgendetwas mit dem Gerät nicht zu stimmen scheint.

Der Verdacht liegt nahe, dass diese Probleme aufgrund des oben genannten Lizenz-Themas vorliegen. Wir haben nun langsam die Nase voll und wollten das Gerät zurückschicken und vom Kaufvertrag zurücktreten (Kauf liegt ca 4-6 Wochen zurück). Unser Händler hat sich darauf hin mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und folgende Auskunft erhalten:
- Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, da das Gerät ja einwandfrei funktioniert (selbst wenn die Keys nicht stimmen)
- Als Alternative kann angeboten werden:
- ein Umtausch des Gerätes (gleiches Modell)
- ein Umtausch des Gerätes (anderes Modell)
- Eine Stellungnahme vom Hersteller erfolgt nicht. Ganz im Gegenteil, trotz mehrfacher Nachfragen scheint sich einfach nichts zu rühren.

Was können wir tun? Wirklich nur "abwarten"?

Viele Grüße
niLuxx

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 09:03 Uhr

Mitglied: Penny.Cilin
Penny.Cilin 13.09.2018 um 18:35:07 Uhr
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Hallo,

geht zum Rechtsanwalt Eures Vertrauens. Wir im Forum können keine Rechtsberatung geben.

Gruss Penny
Mitglied: 136423
136423 13.09.2018 um 18:37:19 Uhr
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Hallo Penny,

Das kann ich absolut verstehen und möchte auch nochmal betonen, dass ich hier keine "bindende" Rechtsberatung oder dergleichen erwarte. Ich hatte nur gehofft, dass es hier vielleicht jemanden mit ähnlicher Erfahrung gibt.

Ein Rechtsweg wäre für uns nur das letzte Mittel und außerdem befürchte ich, dass wir damit keinen Erfolg hätten...

Viele Grüße
niLuxx
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 13.09.2018 um 18:38:00 Uhr
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Hallo,

das solltet Ihr einen Rechtsanwalt fragen.

Ich glaube: Ihr habt das Gerät zusammen mit der Lizenz erworben. Damit ist es eine Einheit und muss zusammen betrachtet werden.
Wenn also die Lizenz nicht funktioniert, dann ist die Einheit nicht funktionsfähig und der Lieferant hat seinen Teil des Kaufvertrages schlicht nicht erfüllt. Also muss er seinen Kaufvertrag noch erfüllen oder Euch das Geld wiedergeben.

Stefan
Mitglied: St-Andreas
St-Andreas 13.09.2018 um 18:38:12 Uhr
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Ihr habt einen Vertrag mit dem Händler und der hat Euch zu liefern was bestellt ist. Wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, dann muss nachgebessert werden bis es passt.
Was Euer Händler mit dem Hersteller vereinbart ist erstmal nicht Euer Bier.

Der Angebot die Hardware gleichwertig zu ersetzen ist doch gut, aber ich vermute Ihr bekommt dann Probleme mit den Keys des zweiten Händlers?
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.09.2018 um 18:41:00 Uhr
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Zitat von @136423:

Was können wir tun? Wirklich nur "abwarten"?


Kommt auf den Vertrag an. Ich würde dem Händler auf die Füße treten, aber frag einen Anwalt Deines Vertrauens.

lks

PS: Wenn Ihr immer noch so ein Gerät haben wollt, laßt es gegen ein anderes Exemplar (kostenfrei!) tauschen.
Mitglied: 136423
136423 13.09.2018 um 18:47:15 Uhr
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Hallo zusammen,

Danke für eure schnellen Antworten.

Ganz ehrlich. Man will ja keine falschen Unterstellungen machen, aber ich traue dem ganzen Konstrukt nicht mehr. Wie kann es denn sein, dass eine solche Lizenz in einem anderen Land noch aktiv ist... Wirklich nur ein Fehler oder vielleicht doch keine Neuware?

Problem ist immer wieder das jeder das Problem sieht, aber die Hardware getrennt von der Lizenz betrachtet. Selbst auch der Rechnung stehen die getrennt und nun kann natürlich jeder sagen:
=> Artikel XYZ funktioniert einwandfrei
=> Artikel ABC (=Lizenz) halt nicht, das bessern wir nach

Grüße
niLuxx
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 13.09.2018 um 19:33:22 Uhr
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Hallo niLuxx,

normalerweise hat der Verkäufer das Recht zweimal nachzubessern.

Aber generell: Rechtsanwalt. Klingt hier nicht so ganz koscher - war das auch der Händler, der euch davor beraten hat?

VG
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 13.09.2018 um 19:34:33 Uhr
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Ihr habt einen Vertrag mit dem Händler und der hat Euch zu liefern was bestellt ist. Wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, dann muss nachgebessert werden bis es passt.

deswegen sind Foren toll, eben nicht. Der Anbieter hat zweimal das Recht nachzubessern, sprich drei Anläufe. Entweder durch Korrektur oder Neulieferung. Dann hast du das Recht zurück zu treten.
Mitglied: Vision2015
Vision2015 13.09.2018 um 19:40:08 Uhr
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moin...

Wir haben einen Router (normalerweise guter Hersteller) bei dem Händler unseres "Vertrauens" gekauft. Die Hardware ist in Ordnung und funktioniert auf den ersten Blick einwandfrei.
Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
lass mich raten... ein Lancom Router?

Dazu gab es einen geschlossenen Briefumschlag mit einem Lizenz-Key (für die Garantie).
dann ist ja alles gut...
Dies haben wir bei einem anderen Händler unseres Vertrauens gemacht und dort gibt es nun seit ca. 2 Wochen massive Probleme bei der Aktivierung des Service Vertrages.
Tja... dann ist erstmal Händler1 raus aus der Nummer, und Händler2 in der Pflicht.
der Kauf war ein fehler bei Händler2, du hättest alles bei Händler1 kaufen sollen!
- ein Umtausch des Gerätes (gleiches Modell)
mach das...dann ist ja alles gut...
Händler1 darf 3 mal nachbesssern, und das Gerät zum Hersteller einsenden... klar, das kann schon mal einige wochen dauern. jetzt komm nicht auf die Idee zu sagen, gut, muss er ersatz stellen- nein, das muss er nicht- wenn dein geschäft an einem gerät gebunden ist, musst du selber für ersatz sorgen! Was Händler1 auch nicht muss, ist dafür sorge tragen das software oder Key´s von Händler2 läuft, dafür ist der Hersteller zuständig!
Ein Rechtsweg wäre für uns nur das letzte Mittel und außerdem befürchte ich, dass wir damit keinen Erfolg hätten...
bis du den Rechtsweg gehen kannst, wird es noch etwas dauern... Händler1 darf mindestens 3 x nachbessern...

Frank
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 13.09.2018 um 19:47:58 Uhr
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@Frank,

war es nicht 2x nachbessern? ;)
Mitglied: Vision2015
Vision2015 13.09.2018 um 20:06:18 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

@Frank,

war es nicht 2x nachbessern? ;)
nö... 3 mal... die Richter gestehen das in der Regel zu...
beim 3 x kann der Händler1 das gerät zum Hersteller einsenden, um den wert zu ermitteln- anders als im falle der nachlieferung muss der Kunde im Falle des rücktritts wertersatz für die nutzungen leisten!
ist das gerät durch fehlerhafte software bzw. key´s von Händler2 nicht mehr marktfähig, kann eine rücktritt ausgeschlossen werden!

Frank
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 13.09.2018 um 20:17:28 Uhr
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echt? Naja, ich hatte solche Fälle noch nie. Daher kann ich nicht sagen, wie viele Versuche einem ein Richter hierfür zuspricht face-big-smile
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.09.2018 um 20:35:43 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

echt? Naja, ich hatte solche Fälle noch nie. Daher kann ich nicht sagen, wie viele Versuche einem ein Richter hierfür zuspricht face-big-smile

Naja, wie oft jemand nachbessern darf, ist im Einzelfall vom konkreten Problem und der Laune des Richters abhängig. Das kann schon bei einem Mal genug sein oder manchmal ert nach fünf oder mehr Anläufen. Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.

Im obigen Fall hat man das Problem, daß zwei Händler involviert sind und es daher genau drauf ankommt,vwas mit wem vereinbart wurde oder ob einfach nur Produkt Y und Lizenz X bestellt wurde.

Aber das ist eher ein Fall für Juristen als für Admins.

lks
Mitglied: Kraemer
Kraemer 14.09.2018 um 08:28:24 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.
das hast du vom Stammtisch face-wink

Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 14.09.2018 um 08:41:08 Uhr
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Danke @Kraemer, so hatte ich das auch im Hinterkopf. Wenn auch nicht praktisch ausgelotet.
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 14.09.2018 um 08:41:37 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie face-smile
Mitglied: Kraemer
Kraemer 14.09.2018 um 08:46:50 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:

Zitat von @Kraemer:
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie face-smile
ersteres ist freiwillig, letzteres erzwungen face-wink
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 14.09.2018 um 08:58:09 Uhr
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Ist das nun ein scherz?

Garantie: Vertraglich vereinbart in Art der Ausführung und Länge.

Gewährleistung, gesetzlich geregelt.
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 14.09.2018 um 09:11:17 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:
Ist das nun ein scherz?
Bei Kraemer gehe ich aufgrund des Smileys davon aus.
Sonst... Nein.

Ich bin immer wieder erstaunt wieviele Personen das gar nicht oder falsch wissen.
Vertriebler, Selbstständige, Verkäufer. Sowohl bei kleinen als auch großen Firmen.
Einmal sogar Jemand aus dem Vorstand einer sehr großen Computerfirma...
Mitglied: Vision2015
Vision2015 14.09.2018 um 09:19:46 Uhr
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Moin...
Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Lochkartenstanzer:
Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.
das hast du vom Stammtisch face-wink
nicht wirklich... face-smile

Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).
also doch 3 mal.... wenn du es richtig machst (Komplexität der Sache)
tun wir ja auch... face-smile

Frank
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 14.09.2018 um 09:22:43 Uhr
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also doch 3 mal.... wenn du es richtig machst (Komplexität der Sache)

du meinst, wie manche hier am Board Ihre Netze verpfuschen? face-wink
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 14.09.2018 um 09:26:33 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Lochkartenstanzer:
Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.
das hast du vom Stammtisch face-wink

Nee, am Stammtisch redet man über wichtigeres wie z.B Frauen, Autos, Grillparties, etc.

Nach 2 Nacherfüllungen gilt das Thema generell als gescheitert. Kleine Ausnahme:
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen etwa bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 unter Tz. 15).


Widerspricht ja nicht dem, was ich sagte. Wenn sich vor oder nach der ersten Nachbesserung herausstellt, das es nicht funktionieren kann, kann man gleich wandeln. und muß nicht weitere Versuche hinnehmen. Und wenn es besondere Umstände sind, darf es auch durchaus mehr als zwei Navhbesserungsversuche geben.

Bei den meisten (Stamm-)Kunden ist es oft kein Pr9blem, in Ausnahmefällen auch einen 3. Versuch zu machen, wenn man an anderer Stelle kulant ist.

Rein rechtlich ziehen die Gerichte natürlich meistens bei 2 Nachbesserungen den Schlußstrich.

lks
Mitglied: Vision2015
Vision2015 14.09.2018 um 09:26:41 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

also doch 3 mal.... wenn du es richtig machst (Komplexität der Sache)

du meinst, wie manche hier am Board Ihre Netze verpfuschen? face-wink

das war mir ein herzchen wert... face-smile

Frank
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 14.09.2018 aktualisiert um 09:28:23 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @StefanKittel:

Zitat von @Kraemer:
Komisch - gerade die Selbständigen hier sollten das alle wissen!
Dann frag doch hier mal nach dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie face-smile
ersteres ist freiwillig, letzteres erzwungen face-wink

Nee,

Gewährlleistung gibt es nur 6 Monate und Garantie nur auf dem Papier. face-smile

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 14.09.2018 um 09:29:17 Uhr
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Richtig und nur das Gerichtliche ist der Punkt.

Die Frage ist dann natürlich auch, was ist eine Nachbesserung, bzw wo fängt diese an. face-wink

Aber anderes Ding, optimalerweise klappt natürlich alles vor der ersten Bitte um endgültige Abnahme.
Mitglied: goscho
goscho 14.09.2018 um 10:07:33 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Lochkartenstanzer:
Als Pi mal Daumen geht man von 2 bis 3 Mal aus.
das hast du vom Stammtisch face-wink

Nee, am Stammtisch redet man über wichtigeres wie z.B Frauen, Autos, Grillparties, etc.
Fußball hast du vergessen oder soll das etwa etc. sein? face-wink