Schriftart in Logo und Text frei verwenden? (kommerziell)
Hallo,
ich plane die Realisierung einer kommerziellen Homepage. Zurzeit kümmere ich mich um das Logo.
Dabei bin ich auf die Frage gestoßen ob ich die gewünschte Schriftart auch dafür verwenden darf.
Leider habe ich im Netz keine klare Aussage darüber finden können. Ich hoffe, dass ich hier Unterstützung bekommen kann.
Zum einen würde ich gern generell wissen, welche Schriftarten ich für private UND kommerzielle Zwecke (Web, Print, etc) nutzen darf.
Zum anderen würde ich gern speziell zur Schriftart "Dito" eine Aussage finden. Leider habe ich im Netz nichts darüber finden können.
In beiden Fällen würde mich ebenfalls Interessieren, ob ich vermerke auf den Author setzten muss oder diesen per Mail darüber in Kenntnis setzten muss, dass ich seine Schriftart verwende. (Ich habe bei einigen freien" Schriftarten gesehen, dass dies von Nöten ist.)
Ich hoffe ich habe mein Anliegen im richtigen Thema gepostet.
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Danke und liebe Grüße
NetworkUser
ich plane die Realisierung einer kommerziellen Homepage. Zurzeit kümmere ich mich um das Logo.
Dabei bin ich auf die Frage gestoßen ob ich die gewünschte Schriftart auch dafür verwenden darf.
Leider habe ich im Netz keine klare Aussage darüber finden können. Ich hoffe, dass ich hier Unterstützung bekommen kann.
Zum einen würde ich gern generell wissen, welche Schriftarten ich für private UND kommerzielle Zwecke (Web, Print, etc) nutzen darf.
Zum anderen würde ich gern speziell zur Schriftart "Dito" eine Aussage finden. Leider habe ich im Netz nichts darüber finden können.
In beiden Fällen würde mich ebenfalls Interessieren, ob ich vermerke auf den Author setzten muss oder diesen per Mail darüber in Kenntnis setzten muss, dass ich seine Schriftart verwende. (Ich habe bei einigen freien" Schriftarten gesehen, dass dies von Nöten ist.)
Ich hoffe ich habe mein Anliegen im richtigen Thema gepostet.
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Danke und liebe Grüße
NetworkUser
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11 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
nachdem ich mich vor Jahren damit herumgeschlagen habe, war folgendes klar:
- Lizenzen werden sehr detailliert benötigt: Papier <> Web <> Logo <> Veröffentlichung mit großer Auflage (!)
- die kommerziell erhältlichen Schriften sind i.d.R. nicht gewerblich nutzbar, das steht oftmals im Kleingedruckten oder gar' nicht dabei, Du als Verwender bist dann für die Ermittlung des Lizenzumfangs verantwortlich
- es gibt dagegen wenige Ausnahmen der Profiliga: z.B. Linotype, Adobe
- und Semiprofiliga: z.B. Softmaker mit "Webfonts", hier sind die Lizenzangebote sehr detailliert beschrieben
Wenige Schriftarten sind definitiv frei zu verwenden: Linux-Libertine, Gentium, Charis - dabei gibt's eine "SIL Open Font License" (englische Wikipedia).
Für mich war danach die Lösung, genau letztere Schriftarten ausschließlich zu nutzen und eine Logo-Bildung (somit häufig eine Form-Änderung bei Zeichen, die auch schon wieder nicht lizenziert wäre) gänzlich zu vermeiden. Die Firma hat einen Namen, das Logo ist dieser in einer bestimmte Schriftart, Schnitt, Farbe, Größe, mehr nicht.
Fließtexte sind dazu passend aus der gleichen freien Schriftfamilie entnommen.
Damit bin ich in den letzten 10 Jahren als IT-Firma gut ausgekommen.
Zu Didot: auch zu ihm ist in der Wikipedia schon viel zu finden, der Mann erhebt auf seinen Schriftsatz keine Ansprüche mehr...
- aber: Linotype - wie auch viele andere haben die Gestaltungskriterien für diese Schriftart in TTFs/OFTs umgesetzt und erheben jetzt für diese Umsetzungsarbeit aktuell Ansprüche.
D.h. nur mit diesem Namen alleine weiß ich zwar, wie etwa die Schrift aussieht (dünne Serifen, teils sehr dünne Striche) aber ohne den Ersteller der Schriftart bleibt die Lizenzfrage damit trotzdem offen. Das gilt auch für die meisten anderen "Nachbauten".
HG
Mark
nachdem ich mich vor Jahren damit herumgeschlagen habe, war folgendes klar:
- Lizenzen werden sehr detailliert benötigt: Papier <> Web <> Logo <> Veröffentlichung mit großer Auflage (!)
- die kommerziell erhältlichen Schriften sind i.d.R. nicht gewerblich nutzbar, das steht oftmals im Kleingedruckten oder gar' nicht dabei, Du als Verwender bist dann für die Ermittlung des Lizenzumfangs verantwortlich
- es gibt dagegen wenige Ausnahmen der Profiliga: z.B. Linotype, Adobe
- und Semiprofiliga: z.B. Softmaker mit "Webfonts", hier sind die Lizenzangebote sehr detailliert beschrieben
Wenige Schriftarten sind definitiv frei zu verwenden: Linux-Libertine, Gentium, Charis - dabei gibt's eine "SIL Open Font License" (englische Wikipedia).
Für mich war danach die Lösung, genau letztere Schriftarten ausschließlich zu nutzen und eine Logo-Bildung (somit häufig eine Form-Änderung bei Zeichen, die auch schon wieder nicht lizenziert wäre) gänzlich zu vermeiden. Die Firma hat einen Namen, das Logo ist dieser in einer bestimmte Schriftart, Schnitt, Farbe, Größe, mehr nicht.
Fließtexte sind dazu passend aus der gleichen freien Schriftfamilie entnommen.
Damit bin ich in den letzten 10 Jahren als IT-Firma gut ausgekommen.
Zu Didot: auch zu ihm ist in der Wikipedia schon viel zu finden, der Mann erhebt auf seinen Schriftsatz keine Ansprüche mehr...
- aber: Linotype - wie auch viele andere haben die Gestaltungskriterien für diese Schriftart in TTFs/OFTs umgesetzt und erheben jetzt für diese Umsetzungsarbeit aktuell Ansprüche.
D.h. nur mit diesem Namen alleine weiß ich zwar, wie etwa die Schrift aussieht (dünne Serifen, teils sehr dünne Striche) aber ohne den Ersteller der Schriftart bleibt die Lizenzfrage damit trotzdem offen. Das gilt auch für die meisten anderen "Nachbauten".
HG
Mark
Leider großes NEIN!
Die Ersteller des Fonts bestimmen exakt wg. Urheber-, häufig Design- und manchmal Markenrecht, was Du machen darfst, kurz:
was nicht explizit vom wirklichen Urheber bzw. div. Lizenznehmer/Arbeitgeber des Künstlers und/oder Erstellers gewährt wird ist verboten und abmahnfähig.
Bei den Schriften die jetzt schon vom Betriebssystem oder Anwendungsprogrammen mitgeliefert wurden, haben die Software-Hersteller eine Lizenz von den Schriftenherstellern erworben, daß der Endkunde Dokumente damit privat ausdrucken darf.
- Manchmal die Dokumente dann auch weiterverbreiten darf, aber ernsthaft, ein PDF im Netz angeboten, was die Schriftart "nur verwendet" ist schon abmahnfähig - krank? krank!
So ist auch ein Logo, welches z.B. ein PNG ist bereits problematisch, die Form des Buchstabens hat ein Künstler entworfen, der die Lizenz für Veränderung aber auch Nutzung zur Logo-Erstellung nicht gegeben hat.
Z.B. von Microsoft gibt es durchaus im Netz diese EULA zu finden, daß Times New Roman nur zur Nutzung, nicht zur Weitergabe weiter lizenziert ist.
Daß das ganze in Deinem Fall höchst ärgerlich ist - und gesellschaftlich m.E. fragwürdig - nützt bei der konkreten Abmahnung leider nicht.
Google 'mal nach den von mir genannten Schriftarten und der "SIL Open Font License", dann findest Du die wenigen freien Ausnahmen, bei denen in der Regel dann dabeisteht, "alles erlaubt, ein Hinweis auf den Künstler ist nötig oder erwünscht"
Steht nichts dabei, ist es eine dubiose Schriftensammlung, dann ist alles kommerzielle verboten und Du haftest am Ende.
HG
Mark
Die Ersteller des Fonts bestimmen exakt wg. Urheber-, häufig Design- und manchmal Markenrecht, was Du machen darfst, kurz:
was nicht explizit vom wirklichen Urheber bzw. div. Lizenznehmer/Arbeitgeber des Künstlers und/oder Erstellers gewährt wird ist verboten und abmahnfähig.
Bei den Schriften die jetzt schon vom Betriebssystem oder Anwendungsprogrammen mitgeliefert wurden, haben die Software-Hersteller eine Lizenz von den Schriftenherstellern erworben, daß der Endkunde Dokumente damit privat ausdrucken darf.
- Manchmal die Dokumente dann auch weiterverbreiten darf, aber ernsthaft, ein PDF im Netz angeboten, was die Schriftart "nur verwendet" ist schon abmahnfähig - krank? krank!
So ist auch ein Logo, welches z.B. ein PNG ist bereits problematisch, die Form des Buchstabens hat ein Künstler entworfen, der die Lizenz für Veränderung aber auch Nutzung zur Logo-Erstellung nicht gegeben hat.
Z.B. von Microsoft gibt es durchaus im Netz diese EULA zu finden, daß Times New Roman nur zur Nutzung, nicht zur Weitergabe weiter lizenziert ist.
Daß das ganze in Deinem Fall höchst ärgerlich ist - und gesellschaftlich m.E. fragwürdig - nützt bei der konkreten Abmahnung leider nicht.
Google 'mal nach den von mir genannten Schriftarten und der "SIL Open Font License", dann findest Du die wenigen freien Ausnahmen, bei denen in der Regel dann dabeisteht, "alles erlaubt, ein Hinweis auf den Künstler ist nötig oder erwünscht"
Steht nichts dabei, ist es eine dubiose Schriftensammlung, dann ist alles kommerzielle verboten und Du haftest am Ende.
HG
Mark
das Mißverständnis liegt bei "Nutzung":
die von z.B. Adobe PDF-Reader, den Betriebssystemen und Textverarbeitungsprogrammen mitgelieferten Schriftarten dürfen "natürlich" zum Ausdrucken und Angucken verwendet werden, beim Programmieren macht man sie sich auch i.d.R. nicht zu eigen, sondern erstellt eine Software, die die Schriftarten der Zielplattform (die wieder korrekt lizenziert ist) nutzt.
Browser mit Standardschriftarten nutzen einfach die installierten Schriftarten vom Betriebssystem - alles ok.
Beim Einbetten in Dokumente wird's grenzwertig, der Empfänger muß dann ja nicht mehr die Schriftart selbst installiert und dabei auch ggf. Lizenzverträge anerkannt haben.
Eine neuartige Verwendung ist dann eindeutig außerhalb der üblichen Lizenzverträge: auf der Website z.B. für Überschriften einbetten oder Logos erstellen, bei Programmierprojekten Schriftarten selbst mit ausrollen.
Da reicht es nicht mehr aus, die Schriftart "zur eigenen Verwendung" zu kaufen - z.B. 20 Euro pro Schriftschnitt bei Linotype oder Shareware oder "Die große DataBecker/Francis/wieauchimmer-Schriftsammlung", sondern dann verbreitet man selbst die Schriftart ja weiter ("Distribution").
Das kann man bei den großen z.B. für 2000 User lizenzieren - zu entsprechenden Kosten.
Das Abmahnen ist deshalb so tückisch, weil der Abmahner von Streitwerten ausgehen kann, die einem erfolgreichen Projekt zugrunde liegen: gewiß haben/hätten tausende Anwender diese Website gesehen/das Dokument ausgedruckt, der Entwickler aufgrund der tollen Schriftart den großen Werbeerfolg/den Verkauf erzielt - daraus ergibt sich ein hoher Streitwert und daraus hohe Gebühren/Nachlizenzierungen.
Beim Finden dieser Lizenzverstöße darf man nicht auf "übersehen werden" hoffen: dafür stellt die IT ja Webcrawler und spezialisierte Suchmaschinen (als Frontend) bereit.
HG
Mark
die von z.B. Adobe PDF-Reader, den Betriebssystemen und Textverarbeitungsprogrammen mitgelieferten Schriftarten dürfen "natürlich" zum Ausdrucken und Angucken verwendet werden, beim Programmieren macht man sie sich auch i.d.R. nicht zu eigen, sondern erstellt eine Software, die die Schriftarten der Zielplattform (die wieder korrekt lizenziert ist) nutzt.
Browser mit Standardschriftarten nutzen einfach die installierten Schriftarten vom Betriebssystem - alles ok.
Beim Einbetten in Dokumente wird's grenzwertig, der Empfänger muß dann ja nicht mehr die Schriftart selbst installiert und dabei auch ggf. Lizenzverträge anerkannt haben.
Eine neuartige Verwendung ist dann eindeutig außerhalb der üblichen Lizenzverträge: auf der Website z.B. für Überschriften einbetten oder Logos erstellen, bei Programmierprojekten Schriftarten selbst mit ausrollen.
Da reicht es nicht mehr aus, die Schriftart "zur eigenen Verwendung" zu kaufen - z.B. 20 Euro pro Schriftschnitt bei Linotype oder Shareware oder "Die große DataBecker/Francis/wieauchimmer-Schriftsammlung", sondern dann verbreitet man selbst die Schriftart ja weiter ("Distribution").
Das kann man bei den großen z.B. für 2000 User lizenzieren - zu entsprechenden Kosten.
Das Abmahnen ist deshalb so tückisch, weil der Abmahner von Streitwerten ausgehen kann, die einem erfolgreichen Projekt zugrunde liegen: gewiß haben/hätten tausende Anwender diese Website gesehen/das Dokument ausgedruckt, der Entwickler aufgrund der tollen Schriftart den großen Werbeerfolg/den Verkauf erzielt - daraus ergibt sich ein hoher Streitwert und daraus hohe Gebühren/Nachlizenzierungen.
Beim Finden dieser Lizenzverstöße darf man nicht auf "übersehen werden" hoffen: dafür stellt die IT ja Webcrawler und spezialisierte Suchmaschinen (als Frontend) bereit.
HG
Mark
ich weiß nicht, ob's wirklich verständlich war, noch ein Versuch mit anderen Worten:
wenn Du die Schriftart nicht mit einbettest, ärgert sich zwar vielleicht der Endkunde, aber kann seine Lizenzen - die er 'eh hat - nutzen (Arial, Times, ...) und bekommt einen akzeptablen Ausdruck/Programmaufruf.
Der LibreOffice-Nutzer auf Linux hat nicht Arial (weil MS ihm die nicht schenkt), sondern Helvetica, er bekommt verrutschte Seitenumbrüche, kennt das aber schon und lebt damit.
Ergebnis: alles umsonst
Auch auf einer Website kann man in HTML schreiben: "benutze Times New Roman, ersatzweise eine Serifen-Schrift, sonst irgendwas" und der Browser des Endkunden macht daraus "irgendwas" mit Serifen, wenn er nicht TNR hat.
ABER: benutzt man ein CMS (z.B. TYPO3) und möchte die Überschriften in der eigenen Hausschrift anzeigen lassen - die der Endkunde nicht installiert hat - benutzt man etwas PHP-Magic (graphicsmagic oder imagemagic), einen "Webfont" (z.B. eine .ttf auf den Server geschoben) und das CMS schickt die Überschriften als Grafiken an den Endkunden, dann nutzt man die Schriftart nicht mehr als Endkunde.
Gleiches (einfacher verständlich) wenn man die Schriftart einfach mit zum Download anbieten würde, damit das PDF hübsch aussieht.
Dafür hat man zumindest die Schrift nicht von MS mit dem Betriebssystem gekauft (den Server betreibt man unter Linux).
Der Flyer in Deinem Beispiel darf also Arial und TNR nutzen, aber nicht einbetten, dann ist alles ok.
Sonst brauchst Du die Erlaubnis - sprich Volumenlizenz - des Schriftendistributors.
Der Flyer gedruckt ist häufig erlaubt oder Grauzone: MS erlaubt gewerbsmäßige Nutzung bei Professional-Software, die Chance, daß ein "Mißbrauch" bemerkt wird (wurde mit Office-home oder mit Office-professional gedruckt?), ist erstmal recht gering - eben wie oben geschrieben, völlig anders als im Netz.
Wenn Du also mit Linux-Libertine (und auch Biolinum auf der gleichen Seite) klarkommst, nimm's, da braucht man Abmahnung nicht fürchten, frei beliebig (kostenlos) weitergeben, Dank in's Impressum - Recht erledigt. (gleiches bei den obigen anderen Beispielen, nur finde ich die Libertine so schön )
HG
Mark
wenn Du die Schriftart nicht mit einbettest, ärgert sich zwar vielleicht der Endkunde, aber kann seine Lizenzen - die er 'eh hat - nutzen (Arial, Times, ...) und bekommt einen akzeptablen Ausdruck/Programmaufruf.
Der LibreOffice-Nutzer auf Linux hat nicht Arial (weil MS ihm die nicht schenkt), sondern Helvetica, er bekommt verrutschte Seitenumbrüche, kennt das aber schon und lebt damit.
Ergebnis: alles umsonst
Auch auf einer Website kann man in HTML schreiben: "benutze Times New Roman, ersatzweise eine Serifen-Schrift, sonst irgendwas" und der Browser des Endkunden macht daraus "irgendwas" mit Serifen, wenn er nicht TNR hat.
ABER: benutzt man ein CMS (z.B. TYPO3) und möchte die Überschriften in der eigenen Hausschrift anzeigen lassen - die der Endkunde nicht installiert hat - benutzt man etwas PHP-Magic (graphicsmagic oder imagemagic), einen "Webfont" (z.B. eine .ttf auf den Server geschoben) und das CMS schickt die Überschriften als Grafiken an den Endkunden, dann nutzt man die Schriftart nicht mehr als Endkunde.
Gleiches (einfacher verständlich) wenn man die Schriftart einfach mit zum Download anbieten würde, damit das PDF hübsch aussieht.
Dafür hat man zumindest die Schrift nicht von MS mit dem Betriebssystem gekauft (den Server betreibt man unter Linux).
Der Flyer in Deinem Beispiel darf also Arial und TNR nutzen, aber nicht einbetten, dann ist alles ok.
Sonst brauchst Du die Erlaubnis - sprich Volumenlizenz - des Schriftendistributors.
Der Flyer gedruckt ist häufig erlaubt oder Grauzone: MS erlaubt gewerbsmäßige Nutzung bei Professional-Software, die Chance, daß ein "Mißbrauch" bemerkt wird (wurde mit Office-home oder mit Office-professional gedruckt?), ist erstmal recht gering - eben wie oben geschrieben, völlig anders als im Netz.
Wenn Du also mit Linux-Libertine (und auch Biolinum auf der gleichen Seite) klarkommst, nimm's, da braucht man Abmahnung nicht fürchten, frei beliebig (kostenlos) weitergeben, Dank in's Impressum - Recht erledigt. (gleiches bei den obigen anderen Beispielen, nur finde ich die Libertine so schön )
HG
Mark