Unbefugter zugriff auf exchangeserver bei dynascher ip wie lange nachverfolgbar
Hallo werte Forenmitglieder,
kann mir jemand hier sagen,
wie lange und ob ein unbefugter Zugriff (bedingt durch laxes Passwortmanagement) auf einen Exchangeserver via web bei dynamischer IP Adresse nachverfolft werden kann..., sowie
wie so etwas ggf strafrechtlich geahndet wird..
Mit Dank
Hubi
kann mir jemand hier sagen,
wie lange und ob ein unbefugter Zugriff (bedingt durch laxes Passwortmanagement) auf einen Exchangeserver via web bei dynamischer IP Adresse nachverfolft werden kann..., sowie
wie so etwas ggf strafrechtlich geahndet wird..
Mit Dank
Hubi
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Ausgedruckt am: 23.04.2025 um 23:04 Uhr
6 Kommentare
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Zitat von @hubi2012:
kann mir jemand hier sagen,
wie lange und ob ein unbefugter Zugriff (bedingt durch laxes Passwortmanagement) auf einen Exchangeserver via web bei dynamischer
IP Adresse nachverfolft werden kann...,
kann mir jemand hier sagen,
wie lange und ob ein unbefugter Zugriff (bedingt durch laxes Passwortmanagement) auf einen Exchangeserver via web bei dynamischer
IP Adresse nachverfolft werden kann...,
Solange, wie der Provider die Daten aufhebt. Je nachdem kann das nur eine Woche oder ein Jahrzehnt sein (auch wenn das nicht erlaubt ist). Einfach mal die Abuse-Abteilung des Providers/Carriers kontaktieren, dem die IP-Adresse gehört. Eventuell könne die ja einen "quick-freeze" machen, sofern mann ihnen klar macht, was da passiert ist.
sowie
wie so etwas ggf strafrechtlich geahndet wird..
wie so etwas ggf strafrechtlich geahndet wird..
Nur wenn Du Anzeige erstattest und eine Straftat begangen wurde.
lks
Hi,
Denk besser erst gar nicht dran ... u.U. muss die Familie dann ein paar mal singen kommen
LG, Thomas
Zitat von @hubi2012:
ist denn der zugriff auf einen fremden firmenmailaccount, durch einen arbeitnehmer der dass sehr simple passwort kennt eine
straftat..., sowie wie wird dieses geahndet...
ist denn der zugriff auf einen fremden firmenmailaccount, durch einen arbeitnehmer der dass sehr simple passwort kennt eine
straftat..., sowie wie wird dieses geahndet...
Denk besser erst gar nicht dran ... u.U. muss die Familie dann ein paar mal singen kommen
LG, Thomas
Sobald Daten nicht freizugänglich sind, sprich ein zentrales Datenlaufwerk, auf das jeder Zugriff hat und man verschafft sich mit Zugangscodes, welche man nicht erhalten hat, unerlaubt Zugriff auf einen Datenbestand, egal ob das Passwort nur ein Zeichen hat oder das Passwortfeld in der Benutzerdatenbank sprengt, gilt es als Ausspähen von Daten und ist strafbar. Was der Richter daraus macht ist eine andere Sache.
Es kommt darauf an, um was für einen Internetanschluss es sich beim "Eindringling" handelt. Wenn es ein volumen- oder zeitabhängiger Anschluss ist, dürfen die Daten bis zur erfolgten Abrechnung, höchstens aber 80 Tage aufbewahrt werden, bei Flatratekunden gibts ein Urteil, dass diese nicht aufbewahrt werden dürfen, wobei nur T-Online sich daran halten muss, alle anderen Provider werden sich vermutlich an die 80 Tage-Regel halten.
Wenn die Vorratsdatenspeicherung mal wieder aktiv werden sollte, so wie diese schon aktiv war, sind es 6 Monate.
Aber der Staatsanwalt/Richter werden vermutlich bei solchen Bagatellen das Verfahren ohne Abfrage der Daten beim Provider einstellen.
Es kommt darauf an, um was für einen Internetanschluss es sich beim "Eindringling" handelt. Wenn es ein volumen- oder zeitabhängiger Anschluss ist, dürfen die Daten bis zur erfolgten Abrechnung, höchstens aber 80 Tage aufbewahrt werden, bei Flatratekunden gibts ein Urteil, dass diese nicht aufbewahrt werden dürfen, wobei nur T-Online sich daran halten muss, alle anderen Provider werden sich vermutlich an die 80 Tage-Regel halten.
Wenn die Vorratsdatenspeicherung mal wieder aktiv werden sollte, so wie diese schon aktiv war, sind es 6 Monate.
Aber der Staatsanwalt/Richter werden vermutlich bei solchen Bagatellen das Verfahren ohne Abfrage der Daten beim Provider einstellen.