Verboten, Nag-Screens zu verstecken?
Hallo Gemeinde,
Ich habe da eine Lizenzrechtliche Frage in der Grauzone:
Gilt es als Lizenzbruch, Nag-screens zu verstecken, wenn die restliche Software trotzdem weiterläuft?
Ich habe da eine Lizenzrechtliche Frage in der Grauzone:
Gilt es als Lizenzbruch, Nag-screens zu verstecken, wenn die restliche Software trotzdem weiterläuft?
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 221911
Url: https://administrator.de/contentid/221911
Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 04:11 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi Snowman,
normalerweise ja, kommt aber auch drauf an was im NAG-Screen und in den Lizenzbedingungen der Software steht. Das entfernen solcher Screens ist in den meisten Fällen illegal und stellt einen Lizenzbruch dar.
Grüße Uwe
normalerweise ja, kommt aber auch drauf an was im NAG-Screen und in den Lizenzbedingungen der Software steht. Das entfernen solcher Screens ist in den meisten Fällen illegal und stellt einen Lizenzbruch dar.
Grüße Uwe
Hi!
naja steht in den AGBs du darfst die SW xx Tage nutzen und dann nur wenn du sie kaufst? Oder steht irgendwas in die Richtung, dass du sie nach xx Tagen kaufen musst oder halt die Werbung wegklicken musst...
das kommt meiner Meinung ganz auf die SW an. Mit einem illegalen key läuft Windows auch weiter ^^
sg Dirm
naja steht in den AGBs du darfst die SW xx Tage nutzen und dann nur wenn du sie kaufst? Oder steht irgendwas in die Richtung, dass du sie nach xx Tagen kaufen musst oder halt die Werbung wegklicken musst...
das kommt meiner Meinung ganz auf die SW an. Mit einem illegalen key läuft Windows auch weiter ^^
sg Dirm
Hi!
was willst du denn jetzt hören? Wo kein Kläger da kein Richter?
suchst du dir die AGB/Lizenz zu dem Programm zur Erweiterung der Windows Taskleiste um das es sich dreht und liest nach...
Die Entwickler hoffen halt, wenn sie kulant sind, dann entschließest man sich nach einem halben Jahr doch mal die paar € zu investieren. Leider ein Irrglaube wie das ende von so mancher guten Donationware gezeigt hat...
sg Dirm
was willst du denn jetzt hören? Wo kein Kläger da kein Richter?
suchst du dir die AGB/Lizenz zu dem Programm zur Erweiterung der Windows Taskleiste um das es sich dreht und liest nach...
Die Entwickler hoffen halt, wenn sie kulant sind, dann entschließest man sich nach einem halben Jahr doch mal die paar € zu investieren. Leider ein Irrglaube wie das ende von so mancher guten Donationware gezeigt hat...
sg Dirm
Zitat von @Snowman25:
Eine Registrierung würde mir E-Mail Support, meinen Namen im "About"-Dialog und günstigere weitere Lizenzen
bescheren. Alles unnütz für mich. Ausserdem kommt der NAG-Screen dann nicht mehr ...
Eine Registrierung würde mir E-Mail Support, meinen Namen im "About"-Dialog und günstigere weitere Lizenzen
bescheren. Alles unnütz für mich. Ausserdem kommt der NAG-Screen dann nicht mehr ...
das ist doch genau was Du willst und wie es der Autor vorgesehen hat. Registrier Dich und der NagScreen ist weg. Alles Lizenzkonform.
lks
PS: Wenn der Autor nciht mal geld dafür will, solltest Du nicht über den Bruch eines Lizenzvertrages nachdenken.
Nachtrag: zur Deiner urprünglichen frage:
Ob das legal oder illegal ist, hängt ganz davon ab, welchem Lizenzvertrag Du zugestimmt hast. Du darfst dir Softwar jedenfalls nciht ohen weiteres verändern.
Zitat von @Snowman25:
Verändert habe ich die Software nicht. Ich ignoriere nur den NAG-Screen sehr effektiv (quasi hinter dem Desktop).
Verändert habe ich die Software nicht. Ich ignoriere nur den NAG-Screen sehr effektiv (quasi hinter dem Desktop).
Kontn dauf an, wie Du ihn ignorierst. Sofern das in der Software vorgesehen ist, daß Du den in den hintergrudn schicken kannst udn dann weiterarbeiten darfst, ist das vollkommen in Ordnung. Wenn Du hingegen durch "Utilities" das Fentser "nach hinten schiebst", ist das eher ein Linzenzbruch.
Und wenn der Autor nicht vorgesehen hat, daß Du die Software nach 30 tagen immer noch nutzt, ist das auch ein Lizenzbruch. Wie ich schon sagte, wenn es eine kostenlose Regritrierung ist, soltle man dem doch einacfh stattgeben.
lks