chrischieeee
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Verpflegungsmehraufwand

Hallo zusammen,

mir geht gerade die Frage durch den Kopf: steht mir Verpflegungsmehraufwand zu?

Folgende Situation:
Ich wohne im Ort A
Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ort B (ca. 15km vom Wohnort entfernt)
Der Kunde hat seinen Sitz im Ort C (ca. 25 km vom Wohnort entfernt)

Mein Chef hat mich beim Kunden "verkauft" und ich arbeite dort derzeit 35h/Woche. Ich verlasse jeden Tag um 7 Uhr die Wohnung, fahre dann mit der Bahn zum Kunden (Ort C). Ich habe ein Monatsticket, welches ich vom Arbeitgeber bezahlt bekomme. Beim Kunde arbeite ich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Mo – Do 8h + 30min Pause und Fr 3h). Zu Hause bin ich dann 17:15 Uhr, ich bin also 10h und 15min unterwegs, außer Freitags.
Kann ich nun 6€/Tag geltend machen?

Ps. Vertraglich (Arbeitgeber) arbeite ich als Außendienstler, unabhängig von der jetzigen Situation. Bevor ich fest beim Kunden (35h/Woche) eingesetzt bin, war ich täglich bei verschiedenen Kunden unterwegs (als Außendienstler).

Gruß Christian

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Member: chrischieeee
chrischieeee Jun 07, 2011 at 12:42:54 (UTC)
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Hallo,

hier mal ein Auszug:

Nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kann er dafür Verpflegungsmehraufwände in der Steuererklärung gelten machen oder der AG ersetzt ihm den Verpflegungsmehraufwand (kann er, muss er aber nicht).

http://bundesrecht.juris.de/estg/__4.html
Member: mustafayalciner
mustafayalciner Jun 14, 2011 at 20:18:13 (UTC)
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Soweit ich informiert bin kannst Du nur 6 Euro / Tag geltend machen. Erst ab 14h aufwärts erhöht sich das ganze. Entweder kannst Du dir das direkt von deinem Arbeitgeber direkt oder am Jahresende vom Finanzamt erstatten lassen. Ab einem Dauereinsatz länger als 3 Monate wird der Kundenstandort zu Deinem "quasi-Arbeitsort", sodass sogar die 6 Euro dann nicht mehr möglich sind.

Hoffe, dass dies dir irgendwie hilft.


PRINCE2 und ITIL
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Member: chrischieeee
chrischieeee Jun 15, 2011 at 06:40:23 (UTC)
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Hallo mustafayalciner,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Nun stellt sich mir die Frage, wie´s sich verhält, wenn ich zwischendurch noch für andere Kunden arbeite?
Bsp.: 35h/W Kunde A + 5-10h/W Kunden BCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Gilt dann auch die 3 Monatsfrist?
Zumal es sich immer um 3 Monatsveträge handelt.

Gruß
Christian
Member: mustafayalciner
mustafayalciner Jun 15, 2011 at 07:19:42 (UTC)
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Das kann ich dir nicht ganz beantworten. Ich weiß z.B., dass wenn ich jetzt für einen Kunden in FFM arbeite und ich 3 Monate im Einsatz bin für mich der Verpflegungsmehraufwand entfällt. Wenn ich dann verlängert werde beim gleichen Kunden, und der mich offiziell für das Nachbarbebäude anmeldet, ich dann wieder Anspruch auf diesen Aufwand habe.
Also vorher Kunde A in Str. xyz 12 und nach 3 Monaten Kunde A wieder in Str xyz aber Hausnummer 13.... face-smile)

Ich würde aber vermuten, wenn Du zwischendurch auch regelmäßig für andere Kunden arbeitest, hast du auch weiterhin anspruch auf die Tagesspesen. Um sicher zu sein, würde ich mich an meinen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden. Die müssen das wissen.


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Member: chrischieeee
chrischieeee Jun 15, 2011 at 07:40:17 (UTC)
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Hätte es für mich irgendwelche Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber aus Unwissenheit die 3 Monatsregeln nicht beachtet?

Ich war mal für mehrere Wochen in Berlin eingesetzt, ursprünglich waren Monate geplant. Der Einsatz war von Montag bis Freitag 40h/W. Wenn ich dann nach 3 Monaten keinen Anspruch mehr auf Verpflegungsmehraufwand habe, dann kann ich ja froh sein, dass es in Berlin ein relativ kurzer Einsatz war.
Wäre dann automatisch der Einsatz in Berlin, nach den 3 Monaten, als Zweitwohnsitz? Übernachtet habe ich in einem Hotel.
Nur mal so aus Neugier.

Gruß
Christian
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jun 15, 2011 at 08:21:50 (UTC)
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Zitat von @chrischieeee:
Wäre dann automatisch der Einsatz in Berlin, nach den 3 Monaten, als Zweitwohnsitz? Übernachtet habe ich in einem Hotel.

Nur wenn Du dort gemeldet bist. Dann kannst Du aber doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Member: chrischieeee
chrischieeee Jun 15, 2011 at 08:45:38 (UTC)
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Dazu hätte ich aber eine zweite Wohnung in Berlin nehmen müssen, oder?

Und wie verhält sich das nun in meiner ursprünglichen Situation? Eine Zweitwohnung in 25 km Entfernung macht ja keinen Sinn.

Muss als Voraussetzung vielleicht auch ein direkter Arbeitsvertrag mit dem Kunden bzw., in dieser Frage, Arbeitgeber bestehen, damit nach den 3 Monaten eventuell ein Zweitwohnsitz Sinn machen würde?
Ach das macht ja auch kein Sinn. Dann wäre ich ja direkt beim Kunden angestellt und könnte so wiederum die Kilometerpauschale geltend machen.

Es ist und bleibt nur ein Kunde meines Arbeitgebers! Im Grunde genommen trägt der Arbeitnehmer ja quasi nach 3 Monaten die Verpflegungskosten selbst!?. "Chef verdient und Mitarbeiter darf zahlen"
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jun 15, 2011 at 08:55:46 (UTC)
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Zitat von @chrischieeee:
Dazu hätte ich aber eine zweite Wohnung in Berlin nehmen müssen, oder?

Hotel zählt auch, iirc. Aber frag dazu lieber Dein Finanzamt oder Steuerberater.

Eine Zweitwohnung in 25 km Entfernung macht ja keinen Sinn.

Es wird wohl von den Umständen abhängen. Wenn Du z.B. in Notfällen wegen SLAs innerhalb kürzester Zeit am Einsatzort sein mußt, kann es sehr wohl berufliche Gründe geben dort eine Zweitwohnung zu haben. Aber in den meisten Fällen, wird sich das vermutlich nciht begründen lassen.
Member: chrischieeee
chrischieeee Jun 15, 2011 at 09:21:34 (UTC)
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So, ich habe mal dem Finanzamt Offenbach am Main I telefoniert, die für mein Gebiet zuständig ist.
Der nette SA sagte, dass ich auch nach den 3 Monaten Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand habe.
Da es für mich nicht Gewinnbringend ist und ich Arbeitnehmer bin blablabla... Hab nur die Hälfte verstandenface-sad
Ich habe die Möglichkeit entweder über dem Arbeitgeber oder Finanzamt (für das komplette Jahr) den Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen.
Wobei mir AG besser gefällt, dann bekomme ich jeden Monat die Kohleface-smile