Verpflegungsmehraufwand
Hallo zusammen,
mir geht gerade die Frage durch den Kopf: steht mir Verpflegungsmehraufwand zu?
Folgende Situation:
Ich wohne im Ort A
Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ort B (ca. 15km vom Wohnort entfernt)
Der Kunde hat seinen Sitz im Ort C (ca. 25 km vom Wohnort entfernt)
Mein Chef hat mich beim Kunden "verkauft" und ich arbeite dort derzeit 35h/Woche. Ich verlasse jeden Tag um 7 Uhr die Wohnung, fahre dann mit der Bahn zum Kunden (Ort C). Ich habe ein Monatsticket, welches ich vom Arbeitgeber bezahlt bekomme. Beim Kunde arbeite ich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Mo – Do 8h + 30min Pause und Fr 3h). Zu Hause bin ich dann 17:15 Uhr, ich bin also 10h und 15min unterwegs, außer Freitags.
Kann ich nun 6€/Tag geltend machen?
Ps. Vertraglich (Arbeitgeber) arbeite ich als Außendienstler, unabhängig von der jetzigen Situation. Bevor ich fest beim Kunden (35h/Woche) eingesetzt bin, war ich täglich bei verschiedenen Kunden unterwegs (als Außendienstler).
Gruß Christian
mir geht gerade die Frage durch den Kopf: steht mir Verpflegungsmehraufwand zu?
Folgende Situation:
Ich wohne im Ort A
Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ort B (ca. 15km vom Wohnort entfernt)
Der Kunde hat seinen Sitz im Ort C (ca. 25 km vom Wohnort entfernt)
Mein Chef hat mich beim Kunden "verkauft" und ich arbeite dort derzeit 35h/Woche. Ich verlasse jeden Tag um 7 Uhr die Wohnung, fahre dann mit der Bahn zum Kunden (Ort C). Ich habe ein Monatsticket, welches ich vom Arbeitgeber bezahlt bekomme. Beim Kunde arbeite ich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Mo – Do 8h + 30min Pause und Fr 3h). Zu Hause bin ich dann 17:15 Uhr, ich bin also 10h und 15min unterwegs, außer Freitags.
Kann ich nun 6€/Tag geltend machen?
Ps. Vertraglich (Arbeitgeber) arbeite ich als Außendienstler, unabhängig von der jetzigen Situation. Bevor ich fest beim Kunden (35h/Woche) eingesetzt bin, war ich täglich bei verschiedenen Kunden unterwegs (als Außendienstler).
Gruß Christian
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 15:12 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Soweit ich informiert bin kannst Du nur 6 Euro / Tag geltend machen. Erst ab 14h aufwärts erhöht sich das ganze. Entweder kannst Du dir das direkt von deinem Arbeitgeber direkt oder am Jahresende vom Finanzamt erstatten lassen. Ab einem Dauereinsatz länger als 3 Monate wird der Kundenstandort zu Deinem "quasi-Arbeitsort", sodass sogar die 6 Euro dann nicht mehr möglich sind.
Hoffe, dass dies dir irgendwie hilft.
PRINCE2 und ITIL
http://www.act-online.de
Hoffe, dass dies dir irgendwie hilft.
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Das kann ich dir nicht ganz beantworten. Ich weiß z.B., dass wenn ich jetzt für einen Kunden in FFM arbeite und ich 3 Monate im Einsatz bin für mich der Verpflegungsmehraufwand entfällt. Wenn ich dann verlängert werde beim gleichen Kunden, und der mich offiziell für das Nachbarbebäude anmeldet, ich dann wieder Anspruch auf diesen Aufwand habe.
Also vorher Kunde A in Str. xyz 12 und nach 3 Monaten Kunde A wieder in Str xyz aber Hausnummer 13.... )
Ich würde aber vermuten, wenn Du zwischendurch auch regelmäßig für andere Kunden arbeitest, hast du auch weiterhin anspruch auf die Tagesspesen. Um sicher zu sein, würde ich mich an meinen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden. Die müssen das wissen.
PRINCE2 und ITIL
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Also vorher Kunde A in Str. xyz 12 und nach 3 Monaten Kunde A wieder in Str xyz aber Hausnummer 13.... )
Ich würde aber vermuten, wenn Du zwischendurch auch regelmäßig für andere Kunden arbeitest, hast du auch weiterhin anspruch auf die Tagesspesen. Um sicher zu sein, würde ich mich an meinen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden. Die müssen das wissen.
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Zitat von @chrischieeee:
Wäre dann automatisch der Einsatz in Berlin, nach den 3 Monaten, als Zweitwohnsitz? Übernachtet habe ich in einem Hotel.
Wäre dann automatisch der Einsatz in Berlin, nach den 3 Monaten, als Zweitwohnsitz? Übernachtet habe ich in einem Hotel.
Nur wenn Du dort gemeldet bist. Dann kannst Du aber doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Hotel zählt auch, iirc. Aber frag dazu lieber Dein Finanzamt oder Steuerberater.
Eine Zweitwohnung in 25 km Entfernung macht ja keinen Sinn.
Es wird wohl von den Umständen abhängen. Wenn Du z.B. in Notfällen wegen SLAs innerhalb kürzester Zeit am Einsatzort sein mußt, kann es sehr wohl berufliche Gründe geben dort eine Zweitwohnung zu haben. Aber in den meisten Fällen, wird sich das vermutlich nciht begründen lassen.