Verrechnung Fehlerbehebung in Online-Shop-System
Hallo zusammen,
wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen Webshop programmiert (sehr komplex, zum Einsatz kam PrestaShop). Die Webseite ging online und bei den ersten Bestellungen stellte sich heraus, dass das Grundsystem bei der Kaufabwicklung etwas fehlerhaft ist (klar wurde der Shop vorher getestet, doch die eigentlichen Fehler findet man ja erst, wenn das Produkt im Live-Betrieb ist). Die Bugs habe ich behoben, der Kunde will jedoch nichts dafür bezahlen, abgerechnet habe ich fifty-fifty - heißt: hälfte der Zeit verrechnet, den Rest habe ich auf meine Kappe genommen, obwohl ich für den Fehler nichts konnte, da sich dieser im Grundsystem "PrestaShop" und nicht im von mir erstellten Design versteckte. Ist eine Anfechtung der Rechnung durch den Kunden gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?
Vielen Dank!
Flo
wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen Webshop programmiert (sehr komplex, zum Einsatz kam PrestaShop). Die Webseite ging online und bei den ersten Bestellungen stellte sich heraus, dass das Grundsystem bei der Kaufabwicklung etwas fehlerhaft ist (klar wurde der Shop vorher getestet, doch die eigentlichen Fehler findet man ja erst, wenn das Produkt im Live-Betrieb ist). Die Bugs habe ich behoben, der Kunde will jedoch nichts dafür bezahlen, abgerechnet habe ich fifty-fifty - heißt: hälfte der Zeit verrechnet, den Rest habe ich auf meine Kappe genommen, obwohl ich für den Fehler nichts konnte, da sich dieser im Grundsystem "PrestaShop" und nicht im von mir erstellten Design versteckte. Ist eine Anfechtung der Rechnung durch den Kunden gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?
Vielen Dank!
Flo
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr
6 Kommentare
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Hi,
also das liegt daran was für ein Pflichtenheft ihr habt. Und ob die Website per Abnahmeprotokoll abgenommen wird.
Ich kenne es nur so, wenn eine Software oder Homepage entwickelt werden soll, wird vorher ein Pflichtenheft erstellt.
Nachdem alles soweit mit dem Pflichtenheft übereinstimmt, wird ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet (von beiden Parteien).
Wenn dies geschehen ist, wird jede weiter Arbeit an der Software oder Hompage per Aufwand berechnet, wenn Vertraglich nichts anderes festgelegt worden ist.
also das liegt daran was für ein Pflichtenheft ihr habt. Und ob die Website per Abnahmeprotokoll abgenommen wird.
Ich kenne es nur so, wenn eine Software oder Homepage entwickelt werden soll, wird vorher ein Pflichtenheft erstellt.
Nachdem alles soweit mit dem Pflichtenheft übereinstimmt, wird ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet (von beiden Parteien).
Wenn dies geschehen ist, wird jede weiter Arbeit an der Software oder Hompage per Aufwand berechnet, wenn Vertraglich nichts anderes festgelegt worden ist.
Moin,
ich kann dem Vorredner nur beipflichten - das hängt vom Pflichtenheft ab.
Weiterhin hängt das davon ab welche Testfälle ihr gemacht habt, was da vereinbart wurde. Denn wenn da einfach nur "wird getestet" steht ist das extrem ungenau. Bei einem solchen System sollte normal der Test schon genau dokumentiert und auch vom Kunden so abgezeichnet worden sein...
Ebenfalls hängt es davon ab: Wurde der Kunde in die Entwicklung einbezogen und hätte bei eigenen Tests diesen Fehler auch finden müssen?
Allerdings: Ob der Fehler in diesem "PrestaShop" liegt oder nicht DAS ist dem Kunden egal. DU hast dem das System so verkauft -> und entsprechend bist du der Ansprechpartner... Wenn in deinem Pflichtenheft also eine fehlerfreie Übergabe des Systems steht (was wahnsinn wäre - da keine nicht-triviale Software fehlerfrei ist) dann bist du auch dafür verantwortlich das ALLE übergebenen Softwareteile gut laufen. Steht im Vertrag nur das deine Haftung auf Fehler durch/im Design beschränkt ist und das ist hier nachweislich nicht der Fall kannst du den Kunden natürlich dazu verdonnern die Rechnung zu zahlen... Umgekehrt kann der Kunde dich aber - je nach Pflichtenheft - auch für verlorene Geschäfte haftbar halten...
Allerdings denke dann auch daran das du diesen Kunden ggf. nicht wiedersehen wirst... Hier hängt es von der Rechnungshöhe ab ob man das risikieren will oder ob man da nich einfach mal beide Augen zudrückt und das so laufen lässt... Beim nächsten mal wo denn was is kann man nämlich dem Kunden freundlich erklären das man diesmal ja schon alle Kosten übernommen hat -> und manchmal kann ein kleiner Joker in der Hinterhand mehr wert sein als eine bezahlte Rechnung...
ich kann dem Vorredner nur beipflichten - das hängt vom Pflichtenheft ab.
Weiterhin hängt das davon ab welche Testfälle ihr gemacht habt, was da vereinbart wurde. Denn wenn da einfach nur "wird getestet" steht ist das extrem ungenau. Bei einem solchen System sollte normal der Test schon genau dokumentiert und auch vom Kunden so abgezeichnet worden sein...
Ebenfalls hängt es davon ab: Wurde der Kunde in die Entwicklung einbezogen und hätte bei eigenen Tests diesen Fehler auch finden müssen?
Allerdings: Ob der Fehler in diesem "PrestaShop" liegt oder nicht DAS ist dem Kunden egal. DU hast dem das System so verkauft -> und entsprechend bist du der Ansprechpartner... Wenn in deinem Pflichtenheft also eine fehlerfreie Übergabe des Systems steht (was wahnsinn wäre - da keine nicht-triviale Software fehlerfrei ist) dann bist du auch dafür verantwortlich das ALLE übergebenen Softwareteile gut laufen. Steht im Vertrag nur das deine Haftung auf Fehler durch/im Design beschränkt ist und das ist hier nachweislich nicht der Fall kannst du den Kunden natürlich dazu verdonnern die Rechnung zu zahlen... Umgekehrt kann der Kunde dich aber - je nach Pflichtenheft - auch für verlorene Geschäfte haftbar halten...
Allerdings denke dann auch daran das du diesen Kunden ggf. nicht wiedersehen wirst... Hier hängt es von der Rechnungshöhe ab ob man das risikieren will oder ob man da nich einfach mal beide Augen zudrückt und das so laufen lässt... Beim nächsten mal wo denn was is kann man nämlich dem Kunden freundlich erklären das man diesmal ja schon alle Kosten übernommen hat -> und manchmal kann ein kleiner Joker in der Hinterhand mehr wert sein als eine bezahlte Rechnung...
Hi !
Wenn Du dich mit deinem Kunden nicht einigen kannst, ist das ein rein rechtliches Problem. Ohne erfahrenen Fachanwalt, wirst Du da nicht rauskommen. Wenn Du dich jetzt schon bei deiner Entlohnung auf fifty:fifty geeinigt hast, kommt es auf ein paar hundert Euro für eine Beratung beim Anwalt auch nicht mehr an.
Ist mir selber auch schon so gegangen, bei mir war ein Bekannter der Auftraggeber. Das sind meiner Erfahrung nach die Schlimmsten: Die Bekannten, Kumpels und sog. Freunde ala: "Du wir kennen uns doch von der Schulzeit, kannst Du mir nicht mal geschwind.... ".
Ne ne, bei mir wird seither ALLES nur noch vertraglich und/oder per Pflichtenheft geregelt. Das fängt bei Servicearbeiten an Servern an und hört bei Software Installationen und Programmierung noch lange nicht auf.
Es gibt Leute die reisen auf so einer Tour und warten nur bis dir mal ein (leichtsinniger) Fehler (jeder hat mal einen schlechten Tag) unterläuft, um dich dann so richtig in die Pfanne zu hauen. Alles schon erlebt
Wenn einer nicht unterschreiben will, dann Tschüss ! In so einen Fall ist beim im Bett bleiben und ausschlafen mehr verdient
mrtux
Zitat von @flo84:
Hallo zusammen,
wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen
Hallo zusammen,
wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen
Wenn Du dich mit deinem Kunden nicht einigen kannst, ist das ein rein rechtliches Problem. Ohne erfahrenen Fachanwalt, wirst Du da nicht rauskommen. Wenn Du dich jetzt schon bei deiner Entlohnung auf fifty:fifty geeinigt hast, kommt es auf ein paar hundert Euro für eine Beratung beim Anwalt auch nicht mehr an.
versteckte. Ist eine Anfechtung der Rechnung durch den Kunden
gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?
gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?
Ist mir selber auch schon so gegangen, bei mir war ein Bekannter der Auftraggeber. Das sind meiner Erfahrung nach die Schlimmsten: Die Bekannten, Kumpels und sog. Freunde ala: "Du wir kennen uns doch von der Schulzeit, kannst Du mir nicht mal geschwind.... ".
Ne ne, bei mir wird seither ALLES nur noch vertraglich und/oder per Pflichtenheft geregelt. Das fängt bei Servicearbeiten an Servern an und hört bei Software Installationen und Programmierung noch lange nicht auf.
Es gibt Leute die reisen auf so einer Tour und warten nur bis dir mal ein (leichtsinniger) Fehler (jeder hat mal einen schlechten Tag) unterläuft, um dich dann so richtig in die Pfanne zu hauen. Alles schon erlebt
Wenn einer nicht unterschreiben will, dann Tschüss ! In so einen Fall ist beim im Bett bleiben und ausschlafen mehr verdient
mrtux
Ist mir selber auch schon so gegangen, bei mir war ein Bekannter der
Auftraggeber. Das sind meiner Erfahrung nach die Schlimmsten: Die
Bekannten, Kumpels und sog. Freunde ala: "Du wir kennen uns doch
von der Schulzeit, kannst Du mir nicht mal geschwind.... ".
Es gibt Leute die reisen auf so einer Tour und warten nur bis dir mal
ein (leichtsinniger) Fehler (jeder hat mal einen schlechten Tag)
unterläuft, um dich dann so richtig in die Pfanne zu hauen. Alles
schon erlebt
Hallo,
sollen wir jetzt alle die Glaskugeln holen? Die Frage ist, was du vereinbart hast. Ich befürchte ja, von anderen bereits erwähntes Pflichtenheft wurde nicht erstellt. Was hast du dem Kunde denn verkauft? Einen Shop? Oder eine Anpassung des PrestaShops auf seine Bedürfnisse? Oder "Programmierdienstleistungen nach Aufwand"?
Sicher helfen kann dir sowieso nur ein Anwalt, und eine gütliche Einigung ist weiterhin immer vorzuziehen (meist besteht ja auch eine Gegenseitige Abhängigkeit, der Kunde braucht jemand für Wartung + Erweiterung, und du brauchst jemand für Aufträge).
Gruß
Filipp
sollen wir jetzt alle die Glaskugeln holen? Die Frage ist, was du vereinbart hast. Ich befürchte ja, von anderen bereits erwähntes Pflichtenheft wurde nicht erstellt. Was hast du dem Kunde denn verkauft? Einen Shop? Oder eine Anpassung des PrestaShops auf seine Bedürfnisse? Oder "Programmierdienstleistungen nach Aufwand"?
Sicher helfen kann dir sowieso nur ein Anwalt, und eine gütliche Einigung ist weiterhin immer vorzuziehen (meist besteht ja auch eine Gegenseitige Abhängigkeit, der Kunde braucht jemand für Wartung + Erweiterung, und du brauchst jemand für Aufträge).
Gruß
Filipp