flo84
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Verrechnung Fehlerbehebung in Online-Shop-System

Hallo zusammen,

wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen Webshop programmiert (sehr komplex, zum Einsatz kam PrestaShop). Die Webseite ging online und bei den ersten Bestellungen stellte sich heraus, dass das Grundsystem bei der Kaufabwicklung etwas fehlerhaft ist (klar wurde der Shop vorher getestet, doch die eigentlichen Fehler findet man ja erst, wenn das Produkt im Live-Betrieb ist). Die Bugs habe ich behoben, der Kunde will jedoch nichts dafür bezahlen, abgerechnet habe ich fifty-fifty - heißt: hälfte der Zeit verrechnet, den Rest habe ich auf meine Kappe genommen, obwohl ich für den Fehler nichts konnte, da sich dieser im Grundsystem "PrestaShop" und nicht im von mir erstellten Design versteckte. Ist eine Anfechtung der Rechnung durch den Kunden gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?

Vielen Dank!
Flo

Content-ID: 115141

Url: https://administrator.de/forum/verrechnung-fehlerbehebung-in-online-shop-system-115141.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr

Patrick-W
Patrick-W 02.05.2009 um 16:10:14 Uhr
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Hi,

also das liegt daran was für ein Pflichtenheft ihr habt. Und ob die Website per Abnahmeprotokoll abgenommen wird.

Ich kenne es nur so, wenn eine Software oder Homepage entwickelt werden soll, wird vorher ein Pflichtenheft erstellt.
Nachdem alles soweit mit dem Pflichtenheft übereinstimmt, wird ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet (von beiden Parteien).

Wenn dies geschehen ist, wird jede weiter Arbeit an der Software oder Hompage per Aufwand berechnet, wenn Vertraglich nichts anderes festgelegt worden ist.
maretz
maretz 02.05.2009 um 16:22:35 Uhr
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Moin,

ich kann dem Vorredner nur beipflichten - das hängt vom Pflichtenheft ab.

Weiterhin hängt das davon ab welche Testfälle ihr gemacht habt, was da vereinbart wurde. Denn wenn da einfach nur "wird getestet" steht ist das extrem ungenau. Bei einem solchen System sollte normal der Test schon genau dokumentiert und auch vom Kunden so abgezeichnet worden sein...

Ebenfalls hängt es davon ab: Wurde der Kunde in die Entwicklung einbezogen und hätte bei eigenen Tests diesen Fehler auch finden müssen?

Allerdings: Ob der Fehler in diesem "PrestaShop" liegt oder nicht DAS ist dem Kunden egal. DU hast dem das System so verkauft -> und entsprechend bist du der Ansprechpartner... Wenn in deinem Pflichtenheft also eine fehlerfreie Übergabe des Systems steht (was wahnsinn wäre - da keine nicht-triviale Software fehlerfrei ist) dann bist du auch dafür verantwortlich das ALLE übergebenen Softwareteile gut laufen. Steht im Vertrag nur das deine Haftung auf Fehler durch/im Design beschränkt ist und das ist hier nachweislich nicht der Fall kannst du den Kunden natürlich dazu verdonnern die Rechnung zu zahlen... Umgekehrt kann der Kunde dich aber - je nach Pflichtenheft - auch für verlorene Geschäfte haftbar halten...

Allerdings denke dann auch daran das du diesen Kunden ggf. nicht wiedersehen wirst... Hier hängt es von der Rechnungshöhe ab ob man das risikieren will oder ob man da nich einfach mal beide Augen zudrückt und das so laufen lässt... Beim nächsten mal wo denn was is kann man nämlich dem Kunden freundlich erklären das man diesmal ja schon alle Kosten übernommen hat -> und manchmal kann ein kleiner Joker in der Hinterhand mehr wert sein als eine bezahlte Rechnung...
mrtux
mrtux 02.05.2009 um 17:51:38 Uhr
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Hi !

Zitat von @flo84:
Hallo zusammen,

wer kann mir in folgender Sache eine Auskunft geben: ich habe einen

Wenn Du dich mit deinem Kunden nicht einigen kannst, ist das ein rein rechtliches Problem. Ohne erfahrenen Fachanwalt, wirst Du da nicht rauskommen. Wenn Du dich jetzt schon bei deiner Entlohnung auf fifty:fifty geeinigt hast, kommt es auf ein paar hundert Euro für eine Beratung beim Anwalt auch nicht mehr an.

versteckte. Ist eine Anfechtung der Rechnung durch den Kunden
gerechtfertigt? Müssen Fehler kostenlos ausgebessert werden?

Ist mir selber auch schon so gegangen, bei mir war ein Bekannter der Auftraggeber. Das sind meiner Erfahrung nach die Schlimmsten: Die Bekannten, Kumpels und sog. Freunde ala: "Du wir kennen uns doch von der Schulzeit, kannst Du mir nicht mal geschwind.... ".

Ne ne, bei mir wird seither ALLES nur noch vertraglich und/oder per Pflichtenheft geregelt. Das fängt bei Servicearbeiten an Servern an und hört bei Software Installationen und Programmierung noch lange nicht auf.

Es gibt Leute die reisen auf so einer Tour und warten nur bis dir mal ein (leichtsinniger) Fehler (jeder hat mal einen schlechten Tag) unterläuft, um dich dann so richtig in die Pfanne zu hauen. Alles schon erlebt face-smile

Wenn einer nicht unterschreiben will, dann Tschüss ! In so einen Fall ist beim im Bett bleiben und ausschlafen mehr verdient face-smile

mrtux
HightopOne
HightopOne 02.05.2009 um 22:21:07 Uhr
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Zitat von @mrtux:


Ist mir selber auch schon so gegangen, bei mir war ein Bekannter der
Auftraggeber. Das sind meiner Erfahrung nach die Schlimmsten: Die
Bekannten, Kumpels und sog. Freunde ala: "Du wir kennen uns doch
von der Schulzeit, kannst Du mir nicht mal geschwind.... ".

Es gibt Leute die reisen auf so einer Tour und warten nur bis dir mal
ein (leichtsinniger) Fehler (jeder hat mal einen schlechten Tag)
unterläuft, um dich dann so richtig in die Pfanne zu hauen. Alles
schon erlebt face-smile

hmm,den letzten Freund den ich vertraut habe und von dem ich mich Beraten lassen habe,hat mich sauber wegen 50€ Provision über den Tisch gezogen,ende vom Lied war,dass ich eine 10 jahre alte Freundschaft aufgekündigt habe und eine Freundliche Rechnung von knapp 2000€ zu zahlen hatte...,naja soviel zum Thema Freunde...,
filippg
filippg 02.05.2009 um 23:53:56 Uhr
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Hallo,

sollen wir jetzt alle die Glaskugeln holen? Die Frage ist, was du vereinbart hast. Ich befürchte ja, von anderen bereits erwähntes Pflichtenheft wurde nicht erstellt. Was hast du dem Kunde denn verkauft? Einen Shop? Oder eine Anpassung des PrestaShops auf seine Bedürfnisse? Oder "Programmierdienstleistungen nach Aufwand"?

Sicher helfen kann dir sowieso nur ein Anwalt, und eine gütliche Einigung ist weiterhin immer vorzuziehen (meist besteht ja auch eine Gegenseitige Abhängigkeit, der Kunde braucht jemand für Wartung + Erweiterung, und du brauchst jemand für Aufträge).

Gruß

Filipp
flo84
flo84 03.05.2009 um 01:17:36 Uhr
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Zunächst mal Danke für eure Antworten und Ratschläge.

Pflichtenheft wurde keines erstellt - richtig vermutet.

Was hast du dem Kunde denn verkauft? Einen Shop? Oder eine Anpassung des PrestaShops auf seine Bedürfnisse? Oder "Programmierdienstleistungen nach Aufwand"?

Eigentlich alles face-smile Ich habe den Shop nach Kundenwunsch designed, div. Änderungen an PrestaShop selbst vorgenommen (z. B. die Bugs behoben ^^) und dann nach Programmierdienstleistung (stundenweiße) abgerechnet.

Ich denke, ich verzichte auf irgendwelche "Eintreibungsmaßnahmen" - ich hab weder Lust noch Zeit mich damit rumzuärgern face-smile Das Gute ist ja: ich mach dieses Geschäft neben meiner eigentlichen Tätigkeit als IT-Admin, bin also auf nichts angewiesen. Werde mir das aber "hinter die Ohren" schreiben, ein Pflichtenheft zu erstellen.

Nochmals Danke für eure Antworten!
Flo