VMWare-Player mit Windows XP Prof SP3 auf einem Igel Thin Clien
Hallo,
zu meinem Vorhaben:
ich würde gerne Windows XP Prof SP3 (min. Installation) auf meinem IGEL-M300C UD3 Thin Client Mini PC VIA eden 800 MHz 1GB RAM 8GB CF
mit Debian 7 in einem VMWare-Player laufen lassen, ist es überhaupt möglich?
Ist die Hardware vom Thin Client ausreichend?
Gruß
zu meinem Vorhaben:
ich würde gerne Windows XP Prof SP3 (min. Installation) auf meinem IGEL-M300C UD3 Thin Client Mini PC VIA eden 800 MHz 1GB RAM 8GB CF
mit Debian 7 in einem VMWare-Player laufen lassen, ist es überhaupt möglich?
Ist die Hardware vom Thin Client ausreichend?
Gruß
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10 Kommentare
Neuester Kommentar
Zitat von @zer0rez:
ich würde gerne Windows XP Prof SP3 (min. Installation) auf meinem IGEL-M300C UD3 Thin Client Mini PC VIA eden 800 MHz 1GB
RAM 8GB CF mit Debian 7 in einem VMWare-Player laufen lassen, ist es überhaupt möglich?
ich würde gerne Windows XP Prof SP3 (min. Installation) auf meinem IGEL-M300C UD3 Thin Client Mini PC VIA eden 800 MHz 1GB
RAM 8GB CF mit Debian 7 in einem VMWare-Player laufen lassen, ist es überhaupt möglich?
Möglich? Sicher. Sinnvoll? Steht auf einem anderen Blatt.
Ist die Hardware vom Thin Client ausreichend?
Kommt drauf an, was Du für Erwartungen hast. Zum Laufen bekommt man das bestimmt. Aber ob Du mit der Performance glücklich wirst, steht auf einem ganz anderen Blatt.
lks
PS: Wenn Du Deine Arbeitszeit, die du damit vergeudest in Geld umrechnest, wirst Du feststellen, daß der Kauf einer gebrauchten Kiste für 100€ inkusive XP deutlich günstiger ist.
Nachtrag: Wenn es aber nur ist, um damit zu "spielen", ist das sicher in gegeignetes Projekt, um zu lernen. Da kann man den Aufwand als "Lehrgeld" verbuchen. Und manchmal macht es auch einfach Spaß, Dinge zu tun, "einfach weil man es kann".
Moin,
kleiner Lizenzhinweis:
Gruß,
Dani
kleiner Lizenzhinweis:
auf dem Igel läuft nichts Besonderes ein minitool und auf dem XP in der VMware soll auch nur ein minitool (läuft leider nicht direkt unter Debian, drum soll die
In dem Fall brauchst du eigentlich eine Microsoft VDA - Lizenz. Oder die WindowsXP-Lizenz ist mit aktiven Software Asssurance ausgestattet.Gruß,
Dani
Zitat von @Dani:
Moin,
kleiner Lizenzhinweis:
> auf dem Igel läuft nichts Besonderes ein minitool und auf dem XP in der VMware soll auch nur ein minitool (läuft
leider nicht direkt unter Debian, drum soll die
In dem Fall brauchst du eigentlich eine Microsoft VDA - Lizenz. Oder die WindowsXP-Lizenz ist mit aktiven Software Asssurance
ausgestattet.
Moin,
kleiner Lizenzhinweis:
> auf dem Igel läuft nichts Besonderes ein minitool und auf dem XP in der VMware soll auch nur ein minitool (läuft
leider nicht direkt unter Debian, drum soll die
In dem Fall brauchst du eigentlich eine Microsoft VDA - Lizenz. Oder die WindowsXP-Lizenz ist mit aktiven Software Asssurance
ausgestattet.
Da gehen die Meinungen auseinander.
lks
Moin,
den Artikel kenne ich...
Meine EULA von WindowsXP Professional untersagt den Betrieb in einer vOSE.
Anders sieht es bei WIndows 7 Professional aus. Dort wird vOSE und pOSE erlaubt. Somit wäre kein Abo notwendig.
Um es abschließend sagen zu können, müsste er die EULAs/MSLTs als Anhang posten.
Gruß,
Dani
den Artikel kenne ich...
Meine EULA von WindowsXP Professional untersagt den Betrieb in einer vOSE.
Anders sieht es bei WIndows 7 Professional aus. Dort wird vOSE und pOSE erlaubt. Somit wäre kein Abo notwendig.
Um es abschließend sagen zu können, müsste er die EULAs/MSLTs als Anhang posten.
Gruß,
Dani
Tut mir Leid, wenn ich über den Tellerrand blicke. Ich bin hier tätig um anderen helfen. Darunter fällt auch der Hinweis auf richtige Lizenzierung der Produkte. Der eine ist dankbar für den Hinweis, der andere nicht.
Gruß,
Dani
zur Info XP Prof ist eine Vollversion und läuft auf keinem anderen Rechner.
Das mag schon sein, aber es zählt die EULA - Beispiel aus einem anderen Forum.Gruß,
Dani
Wobei man natürlich beachten muß, ab wann man die Möglichkeit der Kenntnisname der EULA hatte. Ist das die übliche "shrinkwrap-EULA", die man erst nach dem öffnen der Verpackung zu Gesicht bekommt, ist die i.d.R. ungültig., weil sie als AGB zählt und vor dem Kauf nicht ersichtlich war. Dann gelten die normalen Bedingungen aus dem BGB über das Kauf- oder Überlassungrecht von Software.
Aber wenn man da wirklich auf der sicheren Seite bleiben will, wird nichts drumherum führen als einen Rechtsverdreher aufzusuchen, dem man vertraut (oder MS einfach das Geld in den Rachen zu werfen).
lks