77282

Vorratsspeicherung ab wann?

Hallo zusammen, wieder einmal kommt die Vorratsdatenspeicherung.
Spätestens seit dem Redtube Skandal wissen wir das die Telekom schon lange Verbindungsdaten speichert, Vodafone aber bisher noch nicht.
Da es jetzt ein Gesetz ist (meiner Meinung nach im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise) muss jetzt wohl auch Vodafone die Daten ihrer Kunden speichern. Kann mir einer sagen ab wann das Gesetz gültig ist?
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Content-ID: 286359

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Ausgedruckt am: 19.06.2025 um 07:06 Uhr

Dilbert-MD
Lösung Dilbert-MD 22.10.2015 aktualisiert um 15:41:12 Uhr
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hallo
dem Gesetzesentwurf nach (Seite 20) nach dem Tag der Verkündigung.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 22.10.2015 aktualisiert um 12:43:38 Uhr
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Zitat von @77282:

Vodafone aber bisher noch nicht.

Denkst aber auch nur Du. face-smile

Vodafone speichert auch verschidenes. Nur machen die den zugriff darauf nicht so einfach wie die Telekom. face-smile

lks

PS: Wer Angst vor der Voratsdatenspeicherung hat, muß sich nach alternativen Kommunikationsmethoden umsehen. face-smile
Dilbert-MD
Dilbert-MD 22.10.2015 um 13:35:44 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
PS: Wer Angst vor der Voratsdatenspeicherung hat, muß sich nach alternativen Kommunikationsmethoden umsehen. face-smile

Walkie Talkie und Fernrohr

Und für diejenigen, die nur ein wenig Angst haben: Opas altes Prepaid-Handy mit Prepaid-Karte von neunzehnhundert##

Schönes WE !
Nomutra
Nomutra 22.10.2015 um 16:48:38 Uhr
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na stimmt aber nicht wirklich. Zwar ist das Gesetz da, aber das heißt nicht dass schon gespeichert wird. Es müssen erst noch die Richtlinien festgelegt werden unter denen gespeichert werden darf

http://logbuch-netzpolitik.de/lnp157-ich-habe-den-flux-kompensator-fals ...
brammer
brammer 22.10.2015 um 17:20:47 Uhr
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Hallo,

und neben den Richtlinien muss noch geklärt werden was mit den Kosten passiert die ja auf die armen TK Anbieter zukommen, den die müssen die Daten ja auf eigener Hardware speichern... und das werden die sich bezahlen lassen (wollen)...
Selbst wenn ein solches Gesetz zum Termin X in Kraft tritt, es wird noch länger dauern bis es dann auch in Funktion ist

brammer
Dilbert-MD
Dilbert-MD 22.10.2015 um 17:31:25 Uhr
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Hallo,

eine kleine Grundausstattung ist ja bei den Anbietern schon vorhanden. Denn für Abrechnungszwecke, zur Aufstellung von Einzelverbindungsnachweisen und zur Fütterung von Abmahnanwälten gibt es ja gewisse Datenbanken deren Inhalt bis zu den Einspruchsfristen für gestellte Rechnungen aufbewahrt wird.

Holger
Nomutra
Nomutra 22.10.2015 um 17:42:31 Uhr
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ja, aber das was das VDS Gesetz machen soll, ist ja genau diese SPeicherung zu vereinheitlichen. Bisher speichert jeder ISP nach gutdünken und seinen eigenem Bedarf, also für abrechnung und technische zwecke. Aus diesem fundus können sich polizei etc. auch heute schon bedienen. Das VDS Gesetz soll aber klare richtlinien bringen, was, wie lange und wie gespeichert wird, auch im hinblick auf Datensicherheit etc.

Also faktische wird es so kommen, dass die sich jetzt in den nächsten Monaten treffen, mit den ISPs abquatschen wie die das bisher machen und dann mit denen einen standrad aushandeln für den die möglichst nicht mehr viel machen müssen. Obwohl bezahlt wird das dann warhscheinlich sowieso von steuern, und gekippt wird es hoffentlich auch wieder.