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Wer ist Eigentümer von Texten und Bildern auf Webseite?

Wem "gehören" Texte und Bilder auf einer Webseite, die im Auftrag einer Firma von einer anderen Firma erstellt wurden?

Hallo Leute,

folgendes Problem:

Eine Firma (Firma1) (bzw. deren Inhaber) beauftragt eine andere Firma (Firma2) mit der Gestaltung und Wartung einer Webseite.

Firma2 setzt einen Virtuellen Linux-Webserver mit Apache auf und kümmert sich um dessen Wartung, um die Reservierung
von Domainnamen und auf Zuruf um einsetzten von Inhalten, die sich mit dem Content Management Tool nicht einpflegen lassen.
Außerdem entwerfen sie das Design und die komplette Gestaltung der Seite und setzen diese auch um.

Wenn nun Firma1 den Vertrag mit Firma2 fristgerecht kündigt und einen eigenen Mitarbeiter mit der Pflege und Gestaltung der Webseite
beauftragt, wessen Eingentum sind dann die Bilder, Texten und Webseiten als solches?

Im Prinzip hat ja Firma1 für die Gestaltung der Seiten bezahlt... also müssten sie dann doch auch in vollem Umfang Firma1 gehören oder?

Das Ding ist nämlich das das Design sehr gelungen ist und ich es nur geringfügig abändern möchte (ich bin der besagte eigene Mitarbeiter)...
der Grund für den Umzug der Seite wird mehr die fürstliche Rechnung, die weiten Wege (jedes Mal anfragen, sich zum Zuständigen
durchfragen und auf einen Termin warten) und der persönliche Faktor (extrem pampiger und unfreundlicher Kontakt) sein....

Darf ich die (im Auftag und zur Rechnung) meines Chefs erstellte Webseite (oder wenigstens das Design, die Bilder und die Texte)
kopieren und nach Kündigung des Vertrages mit der anderen Firma auf meiner Webseite weiter nutzen?

Wie ist hier die Rechtslage?

Content-ID: 138044

Url: https://administrator.de/contentid/138044

Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 23:11 Uhr

H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 12.03.2010 um 07:52:30 Uhr
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Guten Morgen,

heute ist wohl Tag der Rechtsangelegenheiten?? Die Stapeln sich immo =) hier. Daher hier keine Rechtsberatung. =)

Meine Persönliche Auffassung/Erfahrung:

Wenn Firma 1 das Design erstellt hat, besitzt diese Firma auch die Rechte an diesem.
Wenn nun Firma 2 sich eine Seite gestalten läßt mit diesem Design, dann ist das bauen dieser Seite eine Auftragsarbeit. Die Rechte an dem Design bleiben trotzdem bei Firma 1
ausser im Vertrag wird mit Firma 1 was anderes vereinbart. Nur wäre Firma 1 doch doof, wenn die die Rechte an den Designs abtreten, die sie evtl. für weitere Auftragsarbeiten
gebrauchen könnten.

Bei großen Konzernen habe ich das z.B. erlebt das der Rechteübergang immer Bestandteil der Auftragsarbeit waren, sprich der Entwickler trat alle seine Rechte an der Software ab.

Das stand aber immer schriftlich irgendwo. =)

Genauere Auskunft wird dir ein darauf spezialisierter Anwalt geben können. =)

Zum Benutzen nach Vertragsende:

Ihr habt das Produkt gekauft, somit kannst du sofern es in der Firma bleibt daran rumschrauben wie es dir passt. Nur darfst du das Design oder was auch immer die Arbeit von
Firma 1 war nicht als deine eigene ausgeben.

Meine private Auffassung. ^^
harald21
harald21 12.03.2010 um 08:07:21 Uhr
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Hallo,

das kommt auf die Details eures Vertrages an, genaues kann dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.

Hier kommt meine persönliche Meinung:
Texte: Diese sollten (falls es sich nicht um "literarisch-künstlerische" Werke handelt) weiterverwendet werden dürfen.
Design: ? Sollte in den Vertragsdetails festgelegt sein.
Bilder: Die Verwendung der Bilder sollte mit dem Urheber (Fotografen) geklärt werden.

mfg
Harald
n3ck5hot8o8
n3ck5hot8o8 12.03.2010 um 08:08:29 Uhr
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Danke für die Antwort.
Im Vertrag stand nix dazu... da die Erstellung (samt Design) eine Auftragsarbeit war nehme ich an das
mir entgültige Gewissheit nur ein Anwalt geben kann... aber meine Chancen eher schlecht stehen...

Thx. und schönes WE
nxclass
nxclass 12.03.2010 um 08:18:00 Uhr
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... also wenn Firma1 die Firma2 beauftragt hat ein Design zu entwerfen - dann ist das natürlich das Eigentum der Firma1, da es bezahlt wurde. (ich kenne keinen Fall wo eine Art Miete oder Pacht für ein Design gezahlt wird)
Weiterhin kannst Du auch nicht erwarten das Firma2 nach der Kündigung Dir in irgend einer Art hilft das Design anzupassen. (daher die Verhaltensweise der Firma2 !?)

auf meiner Webseite weiter nutzen
deine Private HP o. die der Firma1 ?

Wem das Design gehört wenn Du Änderungen machst - ist etwas schwieriger, da es vom Umfang deiner Änderungen abhängt.
Bei kleinen Änderungen wirst Du Probleme bekommen, da man dann davon ausgehen kann daß Du die ursprüngliche Webseite kopieren willst.
Wenn Du umfangreiche Änderungen machst - würde ich mich auf die 'künstlerische Freiheit' berufen.
StefanKittel
StefanKittel 12.03.2010 um 09:02:40 Uhr
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Moin,

auch dies natürlich keine qualifizierte Rechtsberatung!

Ich kenne dies aus dem Bereich Softwareentwicklung.
Es geht hier ja um das Urheberrecht.

Und da kommt es auf das Verhältniss an.

Wenn also der Auszuführende, sei es Arbeitnehmer oder Firma, die Ihr übertragenen Arbeiten innerhalb der normalen bezahlten Zeiten durchgeführt hat, erwibt Sie kein Eigentum an dieser Arbeit.
Wenn der Auszuführende dies aber in großen Teilen in unbezahlter Zeit durchgeführt hat, erwirbt er sehr wohl Eigentum an dieser Arbeit.

Also kurz: Die haben sich das "normal" bezahlen lassen und haben nicht im Eigeninteresse unbezahlt daran gearbeitet? Das ist das Euer Eigentum und Ihr habt das exklusive Nutzungsrecht.
Die dürfen weder eine Kopie behalten noch das Design als Grundlage für andere Produkte verwenden.

Stefan
Mitchell
Mitchell 12.03.2010 um 20:44:33 Uhr
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Hi n3ck5ot...,

ob Firma1 den Vertrag kündigt oder nicht, ist erstmal egal. Wenn nicht ausdrücklich was zu dem Nutzungsrecht drin steht (gestanden hat), dann hat der Urheber (Firma2) alle Rechte. Firma1 darf die Inhalte dann nur verwenden, wenn Firma2 zugestimmt hat. Ein anderes Thema wäre es wieder, wenn Firma2 pleite wäre oder den Betrieb nicht mehr weiterführt.

Mein Tipp: Bevor du irgendwas an Design weiterverwendest (außer - wie oben gesagt - es wurde im Vertrag geregelt), klär es mit Firma2 ab. Eine Urheberrechtsklage kann sehr ins Geld gehen. Falls du was dazu lesen möchtest, ist das UrhG an sich natürlich anzumerken, für dich wird §34 noch interessant sein.

Mfg
Mitchell