Abmahnung wegen angeblichen Filesharing
Moin,
wir haben gerade eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings eines Pornos erhalten (wen's interessiert: U+C aus Regensburg).
Das tolle ist: der Vorfall hat sich am 05.05. ereignet und jetzt ist die Abmahnung (also zwei Monate später, zufälligerweise in den Ferien) mit einer Frist von 7 Tagen gekommen. Man wollte also erst mal ordentlich verteilen, um dann abzusahnen. Wahrscheinlich haben die das noch selber hoch geladen, weil sonst niemand den Film anschaut ... egal ....
Ich habe das ganze natürlich an den Rechtsanwalt gegeben und nach einer ersten Prüfung habe ich die IP auch nicht uns zuordnen können. Da wir natürlich ein paar einsame DSL Anschlüsse haben, welche ohne IT-Kontrolle betrieben werden (Gründe sind jetzt mal egal), kann ich es nicht völlig ausschließen, dass es doch jemand von uns war. Der Anschluss ist nämlich nicht angegeben worden.
Deshalb meine Frage: hat hier jemand auch eine schon eine Abmahnung erhalten und ist da der Anschluss korrekt angegeben worden oder nicht? Außerdem interessiert mich natürlich: wie ist das ausgegangenen?
Gruß
Nagus
wir haben gerade eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings eines Pornos erhalten (wen's interessiert: U+C aus Regensburg).
Das tolle ist: der Vorfall hat sich am 05.05. ereignet und jetzt ist die Abmahnung (also zwei Monate später, zufälligerweise in den Ferien) mit einer Frist von 7 Tagen gekommen. Man wollte also erst mal ordentlich verteilen, um dann abzusahnen. Wahrscheinlich haben die das noch selber hoch geladen, weil sonst niemand den Film anschaut ... egal ....
Ich habe das ganze natürlich an den Rechtsanwalt gegeben und nach einer ersten Prüfung habe ich die IP auch nicht uns zuordnen können. Da wir natürlich ein paar einsame DSL Anschlüsse haben, welche ohne IT-Kontrolle betrieben werden (Gründe sind jetzt mal egal), kann ich es nicht völlig ausschließen, dass es doch jemand von uns war. Der Anschluss ist nämlich nicht angegeben worden.
Deshalb meine Frage: hat hier jemand auch eine schon eine Abmahnung erhalten und ist da der Anschluss korrekt angegeben worden oder nicht? Außerdem interessiert mich natürlich: wie ist das ausgegangenen?
Gruß
Nagus
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11 Kommentare
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Hi,
geh am besten direkt zum Anwalt damit. Hört sich zwar blöd an is aber so.
Der Anwalt kann an die entsprechende Kanzlei eine Auskunftsforderung stellen, um so die IP zu erhalten. Folgend kann er bei der Telekommunikationsbehörde, einen Antrag (mit IP und Datum + Uhrzeit) stellen, auf auskuft des Leitungsinhabers. Sollte der Fall eintreten das sire doch zu euch gehört, weiter dem Anwalt geben.
Der Regelt alles weitere.
geh am besten direkt zum Anwalt damit. Hört sich zwar blöd an is aber so.
Der Anwalt kann an die entsprechende Kanzlei eine Auskunftsforderung stellen, um so die IP zu erhalten. Folgend kann er bei der Telekommunikationsbehörde, einen Antrag (mit IP und Datum + Uhrzeit) stellen, auf auskuft des Leitungsinhabers. Sollte der Fall eintreten das sire doch zu euch gehört, weiter dem Anwalt geben.
Der Regelt alles weitere.
Hallo Nagus...
http://www.heise.de/ct/meldung/OLG-Koeln-zweifelt-IP-Adressen-Erfassung ...
Es gab mal einen Bericht in der C´t, wo die auf die Probleme der IP-Adressenrecherche eingegangen sind (ist höchstens ein Jahr her), leider finde ich ihn auf die schnelle nicht...
Aber vielleicht hilft dir der obige schon ein wenig weiter...
Gruß und toi toi toi
Carsten
http://www.heise.de/ct/meldung/OLG-Koeln-zweifelt-IP-Adressen-Erfassung ...
Es gab mal einen Bericht in der C´t, wo die auf die Probleme der IP-Adressenrecherche eingegangen sind (ist höchstens ein Jahr her), leider finde ich ihn auf die schnelle nicht...
Aber vielleicht hilft dir der obige schon ein wenig weiter...
Gruß und toi toi toi
Carsten
Hallo,
also wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe, ist er schon beim Rechtsanwalt gewesen...
Normalerweise wird der Abmahnung ein Auszug aus der IP-Liste mitgegeben,
aus der hervorgeht, welche IP es war... Und die kann damit zumindest dem Anschluss zugeordnet werden.
Wer es über den Anschluss gezogen hat, dass muß man selbst klären.
Generell ist der Anschluss-Inhaber dafür haftbar!!!
Also am besten Anwalt das machen lassen und "schriftverkehr" mit der Gegenseite erzeugen.
Die meisten Anwälte sind nur auf Abmahnungen eingestellt und es besteht die möglichkeit, dass sie
(weil sie keine Lust auf Gerichtsverfahren usw haben) den Vorfall unter den Tisch fallen lassen.
(Ich kenne solche Fälle)
Gruß, Michael
also wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe, ist er schon beim Rechtsanwalt gewesen...
Normalerweise wird der Abmahnung ein Auszug aus der IP-Liste mitgegeben,
aus der hervorgeht, welche IP es war... Und die kann damit zumindest dem Anschluss zugeordnet werden.
Wer es über den Anschluss gezogen hat, dass muß man selbst klären.
Generell ist der Anschluss-Inhaber dafür haftbar!!!
Also am besten Anwalt das machen lassen und "schriftverkehr" mit der Gegenseite erzeugen.
Die meisten Anwälte sind nur auf Abmahnungen eingestellt und es besteht die möglichkeit, dass sie
(weil sie keine Lust auf Gerichtsverfahren usw haben) den Vorfall unter den Tisch fallen lassen.
(Ich kenne solche Fälle)
Gruß, Michael
Hi !
Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Firmensitz des Provider ab, so einfach ist das...
Hier etwas Lesestoff zu dem Thema! Das Problem bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass mit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes von 2003 die Beweislast bei solch einer Urheberrechtsverletzung faktisch umgekehrt wurde.
Praktisch bedeutet das, wenn Du mich jetzt umbringen würdest, müsste man dir diesen Mord haarklein nachweisen. Bei einer Urheberrechtsverletzung musst aber quasi Du beweisen, dass Du es nicht warst, was eigentlich unser Rechtssystem ins Umgekehrte verdreht. Im Zweifel ist der Inhaber des Internetzuganges ein "Störer" und haftet mit. Man sieht schon recht deutlich, wo die Prioritäten in unserer Gesellschaft liegen und wie weit man heute mit "guter" Lobbyarbeit kommen kann...
Noch ein wichtiger Hinweis:
Auf keinen Fall den eigenen Haus, Hof und Wiesen- Anwalt einschalten! Immer einen, auf solche Fälle spezialisierten, Fachanwalt für Urheberrecht (Einige Anwälte habe sich genau auf das Thema spezialisiert! Siehe obigen Lesestoff) einschalten und keine vorgefertigten Abmahnungen unterschreiben, sondern diese dem Fachanwalt vorlegen und anpassen lassen. Die sind nämlich fast immer zum Nachteil des Abgemahnten verfasst und einmal unterschrieben, gelten die 30 Jahre!
Das ist ja auch der Sinn der Sache: Ihr sollt nicht nachvollziehen können sondern zahlen.....dürfen...
mrtux
Zitat von @Nagus:
Die haben bei uns das Landgericht Köln zur Herausgabe der Daten genutzt ... ob das gut ist -.-
Die haben bei uns das Landgericht Köln zur Herausgabe der Daten genutzt ... ob das gut ist -.-
Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Firmensitz des Provider ab, so einfach ist das...
Hier etwas Lesestoff zu dem Thema! Das Problem bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass mit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes von 2003 die Beweislast bei solch einer Urheberrechtsverletzung faktisch umgekehrt wurde.
Praktisch bedeutet das, wenn Du mich jetzt umbringen würdest, müsste man dir diesen Mord haarklein nachweisen. Bei einer Urheberrechtsverletzung musst aber quasi Du beweisen, dass Du es nicht warst, was eigentlich unser Rechtssystem ins Umgekehrte verdreht. Im Zweifel ist der Inhaber des Internetzuganges ein "Störer" und haftet mit. Man sieht schon recht deutlich, wo die Prioritäten in unserer Gesellschaft liegen und wie weit man heute mit "guter" Lobbyarbeit kommen kann...
Noch ein wichtiger Hinweis:
Auf keinen Fall den eigenen Haus, Hof und Wiesen- Anwalt einschalten! Immer einen, auf solche Fälle spezialisierten, Fachanwalt für Urheberrecht (Einige Anwälte habe sich genau auf das Thema spezialisiert! Siehe obigen Lesestoff) einschalten und keine vorgefertigten Abmahnungen unterschreiben, sondern diese dem Fachanwalt vorlegen und anpassen lassen. Die sind nämlich fast immer zum Nachteil des Abgemahnten verfasst und einmal unterschrieben, gelten die 30 Jahre!
IP Adresse haben die ja auch benannt, aber ich kann die derzeit keinem Anschluss zu ordnen, da die DSL Anschlüsse auf denen
das passiert sein kann, eigentlich unter einem anderen Anschlussinhaber laufen müssten. Das ist es auch was mich irritiert.
das passiert sein kann, eigentlich unter einem anderen Anschlussinhaber laufen müssten. Das ist es auch was mich irritiert.
Das ist ja auch der Sinn der Sache: Ihr sollt nicht nachvollziehen können sondern zahlen.....dürfen...
mrtux
Hi !
Du hast es erfasst.
Falls es dann später einmal zu einer richtigen Anklage kommen sollte, kann dann auch das örtliche Gericht am Standort des Rechteinhabers zuständig sein, hier geht es aber nur um das Abgreifen der IP-Adresse, um also die tatsächliche, postalische Adresse des Anschlussinhabers herauszubekommen. Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der meist vom zuständigen Gericht, oftmals auch wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" wieder eingestellt wird, dann sind die IP-Adressen aber schon raus, der Anschlussinhaber bekannt und die Sache geht ihren Lauf...
Und was mich dabei wundert, laut BGH Urteil von letztem Jahr dürfen doch angeblich keine Verbindungsdaten mehr auf Vorrat erfasst werden (als Kompromiss ist momentan eine Speicherung von 7 Tagen im Gespräch), wie kann dann zum aktuellen Zeitpunkt (wo doch eigentlich das BGH Urteil gilt) der Provider die IP-Adresse zum passenden Inhaber zuordnen, wenn die IP angeblich sofort gelöscht wird? Und bei Flatrates ist die Erfassung der IP aus Abrechnungsgründen auch nicht erforderlich! Halten sich da etwa einige Provider nicht an geltendes Recht? Naja solange das Einnahmen erzeugt, es ist aber trotzdem eine seltsame Sache....
mrtux
Zitat von @Nagus:
PS: aber die Telekomiker sind doch nicht Köln sondern Bonn ... oder ist das gleiche Landgericht?
PS: aber die Telekomiker sind doch nicht Köln sondern Bonn ... oder ist das gleiche Landgericht?
Du hast es erfasst.
Falls es dann später einmal zu einer richtigen Anklage kommen sollte, kann dann auch das örtliche Gericht am Standort des Rechteinhabers zuständig sein, hier geht es aber nur um das Abgreifen der IP-Adresse, um also die tatsächliche, postalische Adresse des Anschlussinhabers herauszubekommen. Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der meist vom zuständigen Gericht, oftmals auch wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" wieder eingestellt wird, dann sind die IP-Adressen aber schon raus, der Anschlussinhaber bekannt und die Sache geht ihren Lauf...
Und was mich dabei wundert, laut BGH Urteil von letztem Jahr dürfen doch angeblich keine Verbindungsdaten mehr auf Vorrat erfasst werden (als Kompromiss ist momentan eine Speicherung von 7 Tagen im Gespräch), wie kann dann zum aktuellen Zeitpunkt (wo doch eigentlich das BGH Urteil gilt) der Provider die IP-Adresse zum passenden Inhaber zuordnen, wenn die IP angeblich sofort gelöscht wird? Und bei Flatrates ist die Erfassung der IP aus Abrechnungsgründen auch nicht erforderlich! Halten sich da etwa einige Provider nicht an geltendes Recht? Naja solange das Einnahmen erzeugt, es ist aber trotzdem eine seltsame Sache....
mrtux
Sieh mal, das hab ich gefunden, vielleicht hilft dir das ja auch irgendwie weiter, zumindet wird da ein Rechtsanwalt zitiert. Den kannst du ja mal kontaktieren, der macht Urheberrecht: http://www.webseiten-betreiben.de/2011/07/15/die-sache-mit-den-quellen/
Grüße.
Grüße.