jan4321
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Admininstratoren haften für ihre User?

Hi, im Grunde ist meine frage ziemlich simpel, hafte ich als Privatperson, wenn ich Leuten zu meinem Rotserver Zugang gewähre (zwecks Gameserver) ?

Ich habe bei der Hetzner Online AG einen Rootserver angemietet, den ich überwiegend als VPN und Virtualisierungsserver für Testumgebungen Nutze. Als mich jemand Bekanntes angesprochen hat, ob ich nicht seine Clanserver hosten könnte (Call of Duty, CS:S etz. und Teamspeak). Klar kein ding Traffik bei Hetzner is eh genug und sonst IDELt der Server ja meist eh nur rum. Das Problem ist jetzt, dass mich Hetzner angerufen hat und meinte sie hätten ein FAX mit einem Gesuch zur Herausgabe der meiner Kontaktdaten, da wohl jemand von meiner IP aus einen Film (wirklich nur ein einziger) bei Rapidshare hoch geladen hat und ich solle mich darum Kümmern, da sie nicht ohne weiteres Herausgeben (muss ich Hetzner wirklich für loben). Nun habe ich nachgeschaut und laut Ereigninssprotokoll hatte sich zum Zeitpunkt des Uplodes nur dieser Benutzer Acc von dem Bekannten eingeloggt.
Wer Haftet in diesem Fall, da ich Zweifelsfrei beweisen kann, das ich da nicht eingeloggt war?

Ich habe auch schon mit meinem Bekannten gesprochen und er meint er war es nicht. Nun vermuten wir, das sich jemand das Password für seinen Benutzeracc geklaut hat (Trojaner Keyloger) und damit diese Straftat begangen hat.

Kann ich trotzdem haftbar gemacht werden, oder der User?
Ich bin meiner sorgfallspflicht vollkommen nachgekommen, da der Server 1. die Firewall aktiviert hatte, 2. die Standard Server 2008 R2 Password Regeln griffen (gewisse Komplexität muss gegeben sein) 3. der Server full Patcht war und 4. ich aufgrund der Normalen Anmeldung von einem Legitimen Einloggen ausgehen musst. Und macht das irgendwas , das Ich Privatperson bin?

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goscho
goscho 18.05.2011 um 16:16:00 Uhr
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Zitat von @jan4321:
Hi, im Grunde ist meine frage ziemlich simpel, hafte ich als Privatperson, wenn ich Leuten zu meinem Rotserver Zugang gewähre (zwecks Gameserver) ?

Hi Jan,
im Grunde ist die einzige Antwort, die wir dir geben dürfen auch sehr simpel:

Bitte geh zu einem Anwalt deines Vertrauens damit, am besten zu einem der sich auf Abmahngeschichten spezialisiert hat.

Du weißt doch sicherlich, dass Rechtsberatung in Foren nicht erlaubt ist und deshalb dein Beitrag ziemlich schnell geschlossen werden wird, oder?
jan4321
jan4321 18.05.2011 um 16:21:41 Uhr
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Nö? Warum gibt es dann so ein Unterforum dafür? Ich will vorher nur nen Paar Meinungen einholen, da ich nicht lust habe, einen teuren Anwalt dafür Geld zu bezahlen. Oder kennt jemand nen Anwalt, der mir diese Frage beantworten kann, ohne ein Honorar zu verlangen? Ich bin Azubi als Fachinformatiker und da tut jeder € weh.
danielmuc
danielmuc 18.05.2011 um 16:33:17 Uhr
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Hallo Jan,

da kann ich goscho nur beipflichten - such dir um Gottes willen einen Anwalt eine Erstberatung sollte in dem Fall nicht viel Kosten.

So wie ich das lese hast du noch keine Abmahnung bekommen oder ? Dann würd ich mich erstmal nicht verrückt machen lassen und wenn doch was kommt nix unterschreiben nichts zahlen. Zu Anwalt gehen.

Schau zu das dein Server sicher ist und Bekannte oder Kumpels würde ich niemals auf meine Root Server lassen - die können sonstwas fürn ### machen und du bist im Zweifel als Besitzer der Public IP erstmal haftbar und musst das Gegenteil beweisen.

Gruss Daniel.
nEmEsIs
nEmEsIs 18.05.2011 um 16:40:41 Uhr
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Hi

Aber nen Root Server bei Hetzner bezahlen können ...
Siehst du nicht von welcher ip sich derjenige der das pw usw. Von deinem Bekannten geklaut hat in den Logs?? Der Ip Schonmal nachgegangen ggf. ist der uploader über nen öffentlichen Proxy gegangen oder es liegt ein anderer Server hinter der IP???
Aber wie gesagt kontaktiere einen Anwalt. Sichere ggf. Alle Logs usw nicht das jemand damit nicht nur Filme hochgeladen hat...
MfG Nemesis
Xaero1982
Xaero1982 18.05.2011 um 17:09:29 Uhr
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Hi,

wie schon gesagt wurde: Rechtsberatung können wir nicht geben bzw. dürfen es nicht.

Da du aber als Geringverdiener durchgehen wirst solltest du wohl problemlos Prozesskostenbeihilfe... sollte dich ein Anwalt beraten können, aber es arbeitet nicht jeder Anwalt auf dieser Basis - muss er leider auch nicht.

Ansonsten wie nemesis schon sagte ...

VG
Biber
Biber 18.05.2011 um 17:38:21 Uhr
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Moin jan4321,

willkommen im Forum.

Ergänzend zu den Vorpostern und weit entfernt vom Anspruch einer rechtsverbindlichen Beratung noch meine Anmerkung:
Zitat von @jan4321:
Nun habe ich nachgeschaut und laut Ereigninssprotokoll hatte sich zum Zeitpunkt des Uplodes
nur dieser Benutzer Acc von dem Bekannten eingeloggt.
Sorry, ein Nicht-Fachmann wie ich würde jetzt sagen: Er war es. Und du hast ihm das (=dein dir anvertrautes) Password gegeben.
Wer Haftet in diesem Fall, da ich Zweifelsfrei beweisen kann, das ich da nicht eingeloggt war?
Du, wenn du ihm deine Rechte abgetreten hast, aber keine Pflichten.

Ich habe auch schon mit meinem Bekannten gesprochen und er meint er war es nicht.
Daraufhin hätte ich ihm ins Gesicht gelacht.

Nun vermuten wir, das sich jemand das Password für seinen Benutzeracc geklaut hat (Trojaner Keyloger) und damit diese Straftat begangen hat.
Wenn du diese Theorie bei einer Anhörung loslässt, dann kost' das 2000.- Euro extra.
Das mag keiner, wenn er für deppert gehalten wird.

Kann ich trotzdem haftbar gemacht werden, oder der User?
WTF meinst du mit "trotzdem"?????

Ich bin meiner sorgfallspflicht vollkommen nachgekommen, ...
Verwende um Himmels willen auch diese Formulierungen nicht, wenn es zu einer Anhörung kommt. Die lachen dich aus.

Selbst mir fällt es schwer, an derartige Naivität zu glauben, und ich habe schon einige naive Menschen kennengelernt.

Und falls es noch niemand geschrieben hat: Ändere umgehend das Root-Passwort.

Grüße
Biber
biotentakel
biotentakel 18.05.2011 um 18:02:24 Uhr
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Hi Jan4321,

Zu deinen Rechtsfragen kann ich dir leider keine Antwort geben. Zudem wurde ja auch schon alles wichtige gesagt.

Aber zu deiner Aussage:
Zitat von @jan4321:
Ich bin Azubi als Fachinformatiker und da tut jeder € weh.

Hier kann ich dich beruhigen. Als Person mit geringem Einkommen hast du die Möglichkeit einen Beratungsschein beim Amtsgericht an deinem Wohnsitz zu beantragen.
Damit kannst du einen Anwalt deines Vertrauens besuchen und alle diese Fragen, die du oben gestellt hast, beantworten lassen.
Aber eben nur Fragen stellen. Nicht mehr und nciht weniger.

evtl hilft dir das ja weiter.

Grüüße
Biotentakel
goscho
goscho 18.05.2011 um 18:35:46 Uhr
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Zitat von @jan4321:
Nö? Warum gibt es dann so ein Unterforum dafür?
Sorry, wusste nicht, dass es extra ein Forum für rechtlich Relevantes gibt.
Allerdings gibt's hier schon wieder das Problem, dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen, auch wenn wir es alle könnten. face-wink
Ich will vorher nur nen Paar Meinungen einholen,
Na gut, Meinung ist okay. face-smile

Ich hatte (zufällig auch heute) einen ähnlichen Fall:
Eine Frau kam zu mir und berichtete, sie hätte eine Abmahnung erhalten und wollte wissen, wie sie die IP-Adresse ihres Anschlusses für den Anschuldigungszeitraum erfahren kann.
Ich sagte ihr, dass es der Provider wissen könnte und wir kontaktierten diesen gemeinsam per Mail.
Sie zeigte mir dann das Mahnschreiben. Dort wurde sie konkret beschuldigt, im Mai 2010 per Torrent eine Filmdatei zum Upload angeboten zu haben.
BTW: Das Schreiben des Abmahnanwaltes war vom September 2010.
Sie habe bisher nicht reagiert, weil es angeblich keinen Grund dazu gäbe, da sie ja unschuldig sei und hätte sich auch so beraten lassen (wer berät so?)
Mittlerweile scheint wohl schon ein weiteres Schreiben eines Abmahnanwaltes und zuletzt ein Vollstreckungsbescheid eines Gerichtes gekommen zu sein.
Jetzt wurd's natürlich allerhöchste Eisenbahn, zu reagieren.

Ich vermute, dass der Provider keine andere IP-Adresse mitteilen wird, als die aus dem Mahnschreiben (und auch nur, wenn diese auf Grund der Anfrage des Anwaltes als Beweissicherung gespeichert werden muss).
Natürlich hat sie mir beteuert, dass sie niemals Torrent nutze (oder überhaupt kenne), jedoch an ihrem Internetzugang 2 PCs hängen würden, die teilweise auch von Freunden und Bekannten genutzt würden.
Müsse sie dafür haften, war ihre Frage, obwohl sie doch nichts gemacht habe?

Meine Antwort war:

Bitte gehen sie zu einem Anwalt, möglichst einem mit Erfahrung in diesem Bereich.

einen teuren Anwalt dafür Geld zu bezahlen. Oder kennt jemand nen Anwalt, der mir diese Frage beantworten kann, ohne ein
Honorar zu verlangen?
Wenn du einen in der Verwandtschaft oder Freundeskreis hast, könnt's billiger werden.
Ich bin Azubi als Fachinformatiker und da tut jeder € weh.
Das tut jedem weh, egal ob Azubi oder Schüler oder Beamter oder Angestellter.
Aber am Ende werden die Schmerzen bestimmt geringer sein, als wenn du alles einfach auf dich zukommen lässt und diese paar Kröten für die Erstberatung beim Anwalt sparst.


Hier ist ein Link zu einer frei zugänglichen Seite, mit Hintergrundinfos zu dem Thema:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/index.html
Chris1312
Chris1312 18.05.2011 um 19:38:26 Uhr
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Hi Jan,

das Problem kenn ich nur zu gut.

Im allgemeinen ist es wie folgt:

Du bist Serverbetreiber auch Serverinhaber. Wenn du Accounts einrichtest für deine Freunde bleibst du weiterhin der Betreiber sowie der Ansprechpartner auch Endkunde der die Aufsichtspflicht für dieses Netzerk / Server hat.
Aus dieser Nummer, denke ich würdest du nur rauskommen wenn Ihr 2 untereinander einen Vertrag mit Rechte , Aufsichtspflichts Abtritt erstellt habt. Ansonsten bist immer leider du der "dumme" der dafür haftbar gemacht wird.

Wenn du einen Server bestellst oder mietest irgendwo gibt es auch die so genannten "AGB`s" wo solche Dinge klar niedergeschrieben sind. Und den Vertrag hast du ja auch unterschrieben face-smile
Hoffe ich hab dir weitergeholfen.

Gruß Chris
transocean
transocean 18.05.2011 um 21:15:06 Uhr
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Mein lieber Schwan,

das ist eine ganz brisante Geschichte, in die Du da geraten bist. Mittäterschaft bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Da kennt der Richter kein Pardon.
Da stehen mindestens drei Jahre im Cafe Viereck drauf. Wenn Du Glück hast, ein Jahr davon im offenen Vollzug. Aber da musst Du schon einen sehr gnädigen Schwarzrock auf dem Richterstuhl zu sitzen haben. Du solltest Muttern schon mal bitten, für die kommenden Geburtstagstorten eine entsprechende Anzahl geeigneter Feilen und Sägeblätter parat zu halten. Ich glaube, die kannst Du gut gebrauchen.


Spaß beiseite. Mach es wie bereits angeraten und konsultiere einen Anwalt deines Vertrauens.

Gruß

Uwe
KowaKowalski
KowaKowalski 19.05.2011 um 00:54:10 Uhr
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Zitat von @jan4321:
...Wer Haftet in diesem Fall, da ich Zweifelsfrei beweisen kann, das ich da nicht eingeloggt war? ....


Wie sieht denn der zweifelsfreie Beweis aus?

"Das war ´n Freitag undzwar abends um kurz nach elf, da bin ich immer inne Disco!"
Roswitha1234
Roswitha1234 23.05.2011 um 16:39:55 Uhr
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ich habe eine cd von meinem handy die muß ich istalieren wen ich lieder hochladen will auf meinem handy aber das geht nich was soll ich tun
Don-Michelangelo
Don-Michelangelo 24.05.2011 um 11:18:59 Uhr
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Hallo!

Ob Du deiner Sorgfallspflicht nachgekommen bist, sollte ein entsprechender Medienanwalt, bzw ein spezialisierter Anwalt auf Internetrecht beantworten können.
Da es sich außerdem in deinem Fall nicht um die 08/15 Privatperson handelt die angeblich einen illegalen Torrent angeboten hat und die Sachlage für mich ein bisschen anders aussieht (wegen Upload auf RS), kann ich echt auch wie die anderen nur empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren.

Dass Du eine Privatperson bist macht der Abmahnindustrie überhaupt nichts aus. Die machen vor gar nichts halt.

Und wie goscho schon schrieb, würde ich dir empfehlen auf den Websites des Verein gegen den Abmahnwahn und auch in das netzwelt.de Forum reinzuschauen.
Trotzdem: Nimm besser Kontakt mit einem Anwalt auf.
Biber
Biber 24.05.2011 um 19:48:27 Uhr
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Moin Roswitha1234,

willkommen im Forum.

Zitat von @Roswitha1234:
ich habe eine cd von meinem handy die muß ich istalieren wen ich lieder hochladen will auf meinem handy aber das geht nich was soll ich tun

1) Auf gar keinen Fall die CD mit Gewalt in das Handy einschieben. Auch nicht mit Olivenöl oder Gleitcreme.

2) Niemals mit solchen Fragen in einen friedlichen Dialog unter mehr oder weniger Erwachsenen hineinplatzen, wenn die sich so wie hier über ganz etwas anderes unterhalten. Merke: Auch Menschen, die mehrsilbige Worte schreiben könnten werden dann einsilbig.

3) Am einfachsten fragst du jemanden, mit dem du direkt Auge in Auge das schildern kannst. In einem Handy-Laden zum beispiel. und nimm dein Handy und die CD mit.

Dieses so genannte "Gespräch" oder wie es in deiner Generation genannt wird "IRL chat" ist zielführender für dich als hier einen neuen Beitrag zu eröffnen.

Viel Glück
Biber
jan4321
jan4321 23.03.2012 um 10:52:15 Uhr
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So für alle die es interessiert:

Da dies das erste mal war, habe ich einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und fertig. Bis jetzt haben die sich nicht wieder gemeldet und beim Hoster ist auch kein Gerichtsbeschluss eingegangen.