117471
12.12.2016
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Anschreiben BSA Alliance
Hallo,
ein Kunde von mir hat ein Anschreiben von einer Business Software Alliance bekommen. In diesem Schreiben wird er aufgefordert, sich mit eigens kreierten Zugangsdaten auf deren Homepage anzumelden und sein Unternehmen mit den dort angebotenen Tools auf illegal verwendete Software zu überprüfen.
Die Motivation, aufgrund der das Schreiben erstellt wurde, ist für uns nicht erkennbar (gehen die die "Gelben Seiten" durch?).
"Eigentlich müsste alles sauber lizenziert sein" und wir sehen einer Überprüfung "eher gelassen entgegen", zumal der Laden relativ übersichtlich ist (fünf Arbeitsplätze mit Windows und Office, eine Workgroup mit einem Server).
Da die Bearbeitung dieses Anliegens einen gewissen Zeitaufwand nach sich zieht (den ich natürlich in Rechnung stelle), stellt sich meinem Kunden die Frage, inwieweit er der BSA zuarbeitet.
Hat schon mal jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Wie reagiert Ihr auf derartige Schreiben? Es geht wie gesagt nicht darum, illegale Software zu betreiben / zu verstecken sondern schlichtweg darum, den monetären Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Gruß,
Jörg
ein Kunde von mir hat ein Anschreiben von einer Business Software Alliance bekommen. In diesem Schreiben wird er aufgefordert, sich mit eigens kreierten Zugangsdaten auf deren Homepage anzumelden und sein Unternehmen mit den dort angebotenen Tools auf illegal verwendete Software zu überprüfen.
Die Motivation, aufgrund der das Schreiben erstellt wurde, ist für uns nicht erkennbar (gehen die die "Gelben Seiten" durch?).
"Eigentlich müsste alles sauber lizenziert sein" und wir sehen einer Überprüfung "eher gelassen entgegen", zumal der Laden relativ übersichtlich ist (fünf Arbeitsplätze mit Windows und Office, eine Workgroup mit einem Server).
Da die Bearbeitung dieses Anliegens einen gewissen Zeitaufwand nach sich zieht (den ich natürlich in Rechnung stelle), stellt sich meinem Kunden die Frage, inwieweit er der BSA zuarbeitet.
Hat schon mal jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Wie reagiert Ihr auf derartige Schreiben? Es geht wie gesagt nicht darum, illegale Software zu betreiben / zu verstecken sondern schlichtweg darum, den monetären Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Gruß,
Jörg
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30 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Software_Alliance
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-business-software-allian ...
Bei der Business Software Alliance handelt es sich um einen internationalen Interessenverband von Softwareanbietern. Ein Tätigkeitsschwerpunkt dieses Verbandes ist es, nicht- oder falschlizenzierten Softwareeinsatz zu ahnden. So wird die BSA beispielsweise dann tätig, wenn ihr zu Ohren kommt, dass ein Unternehmen Software ihrer Verbandsmitglieder ohne Lizenz geschäftlich verwendet. In solchen Fällen erfolgt dann nicht selten eine Abmahnung, die nicht nur den konkreten Verstoß gegen das Urheberrecht ahndet, sondern darüber hinaus auch Auskunftsansprüche geltend macht.
Fragen die nett nach, oder gehen die gerichtlich gegen den Kunden vor?
Einfach so mal ein Tool runterladen und die komplette eigene IT scannen lassen? Wohl eher nicht.
Viele Grüße
Stefan
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Software_Alliance
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-business-software-allian ...
Bei der Business Software Alliance handelt es sich um einen internationalen Interessenverband von Softwareanbietern. Ein Tätigkeitsschwerpunkt dieses Verbandes ist es, nicht- oder falschlizenzierten Softwareeinsatz zu ahnden. So wird die BSA beispielsweise dann tätig, wenn ihr zu Ohren kommt, dass ein Unternehmen Software ihrer Verbandsmitglieder ohne Lizenz geschäftlich verwendet. In solchen Fällen erfolgt dann nicht selten eine Abmahnung, die nicht nur den konkreten Verstoß gegen das Urheberrecht ahndet, sondern darüber hinaus auch Auskunftsansprüche geltend macht.
Fragen die nett nach, oder gehen die gerichtlich gegen den Kunden vor?
Einfach so mal ein Tool runterladen und die komplette eigene IT scannen lassen? Wohl eher nicht.
Viele Grüße
Stefan
Moin ...
Das ist schwierig zu beurteilen, zumindest würde ich dem zunächst nicht nachkommen, weil ich für deren Handeln keine Rechtsgrundlage erkennen kann.
Ich denke in dem Fall würde ich Geld in eine Rechtsberatung investieren wie z.B. hier https://www.recht-freundlich.de/category/abmahnung-bsa-business-software ...
VG
Ashnod
Das ist schwierig zu beurteilen, zumindest würde ich dem zunächst nicht nachkommen, weil ich für deren Handeln keine Rechtsgrundlage erkennen kann.
Ich denke in dem Fall würde ich Geld in eine Rechtsberatung investieren wie z.B. hier https://www.recht-freundlich.de/category/abmahnung-bsa-business-software ...
VG
Ashnod
Moin,
Aufgrund von erhöhtem Aufkommen von Ransonware würde ich schlicht und einfach das Ding in die Rundablage befördern. Denn es wäre nicht das erste mal, daß ein Papierschreiben so ehrlich tut und dann die Leute auf eine Trojanerseite lockt.
Oder geben die konkret an, wie man verifizieren kann, daß die tools dort keine ransomware sind?
lks
Aufgrund von erhöhtem Aufkommen von Ransonware würde ich schlicht und einfach das Ding in die Rundablage befördern. Denn es wäre nicht das erste mal, daß ein Papierschreiben so ehrlich tut und dann die Leute auf eine Trojanerseite lockt.
Oder geben die konkret an, wie man verifizieren kann, daß die tools dort keine ransomware sind?
lks
Zitat von @keine-ahnung:
da gibt es IMHO schon den automatischen BSA-Anfragenbeantwortungsautomaten ...
da gibt es IMHO schon den automatischen BSA-Anfragenbeantwortungsautomaten ...
In der Tendenz wäre ich bei dir, aber Ihm geht es ja um den Kunden und warum soll er sich um dessen rechtsgeschichten nen Kopf machen.
Dafür gibt es andere Personenkreise,
Spaßig wäre, wenn du die Tools nutzen sollst und die BSA dir dann erklärt das du für diese Tools gar keine Lizenz hast
Überlege grade ob mir diese Geschäftsmodell gefallen könnte
VG
Ashnod
Zitat von @ashnod:
In der Tendenz wäre ich bei dir, aber Ihm geht es ja um den Kunden und warum soll er sich um dessen rechtsgeschichten nen Kopf machen.
Dafür gibt es andere Personenkreise,
In der Tendenz wäre ich bei dir, aber Ihm geht es ja um den Kunden und warum soll er sich um dessen rechtsgeschichten nen Kopf machen.
Dafür gibt es andere Personenkreise,
Die aber vermutlich mehr Geld kosten als der IT-Fachmann.
Schade, daß man den genauen Wortlaut des Schreibens nicht kennt, Ansonsten könnte man noch mehr über den Angriffsvektor um Ransomware einzuschleußen spekulieren.
Die BSA hat normalerweise keine Rechtsgrundlage für so eine Aktion, es sei denn, man hat eine direkten Vertrag mit Microsoft oder einem der anderen Mitglieder geschlossen, in dem vereinbart wurde, daß die BSA nachhaken darf. Die Shrink-WrapLizenzen von MS gelten da nicht ohne weiteres.
lks (ianal!)
Da würde ich mich unzuständig erklären.
Entweder der Unternehmer ist mutig und trägt seine Entscheidung mit allen Konsequenzen und landet dann beim Anwalt, oder er klärt das im Vorfeld.
Dumm ist wenn die Anhaltspunkte haben und diese rechtlich durchsetzen.
Im schlimmsten Fall steht dann die Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahme vor der Tür.
Mag weit hergeholt sein, aber du bist dann der dumme IT-Fachmann und evtl sogar Regresspflichtig .... deshalb meine Entscheidung > Fachpersonal befragen
VG
Ashnod
Hi.
Wir haben vor wenigen Wochen eine Freikarte für einen MS Lizenzaudit gewonnen (digital signierte Mail von Microsoft). Kurze Zeit später meldete sich die BSA.
Meine Theorie: Die BSA erfährt von MS, wen MS auditiert. Es ergibt sich eine Win-Win-Situation: BSA macht den Firmen Angst, nicht korrekt lizenziert zu sein und daraufhin kaufen die Firmen BSA's Lizenzprüfschrottotool und dabei gewinnt dann wieder MS, da auf diese Weise mit Sicherheit diverse Lizenzungereimtheiten entdeckt werden.
Ergo: Du brauchst die BSA nicht, aber sie dich.
Wir haben vor wenigen Wochen eine Freikarte für einen MS Lizenzaudit gewonnen (digital signierte Mail von Microsoft). Kurze Zeit später meldete sich die BSA.
Meine Theorie: Die BSA erfährt von MS, wen MS auditiert. Es ergibt sich eine Win-Win-Situation: BSA macht den Firmen Angst, nicht korrekt lizenziert zu sein und daraufhin kaufen die Firmen BSA's Lizenzprüfschrottotool und dabei gewinnt dann wieder MS, da auf diese Weise mit Sicherheit diverse Lizenzungereimtheiten entdeckt werden.
Ergo: Du brauchst die BSA nicht, aber sie dich.
Moin,
dazu gehört aber auch zu wissen was man nicht kann.
Das hier ist keine technische sondern eine rechtliche Frage.
Die BSA ist legal in diesem Bereich tätig. Aber die arbeiten auch viel auf Verdacht und zuruf.
Wenn die was konkretes hätte würden die das schreiben oder gleich eine Abmahnung schicken.
Stefan
dazu gehört aber auch zu wissen was man nicht kann.
Das hier ist keine technische sondern eine rechtliche Frage.
Die BSA ist legal in diesem Bereich tätig. Aber die arbeiten auch viel auf Verdacht und zuruf.
Wenn die was konkretes hätte würden die das schreiben oder gleich eine Abmahnung schicken.
Stefan
Zitat von @117471:
Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.
Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.
Das ist doch das kleinste Problem .. hier wurde schon viel geschrieben das dir helfen kann.
Das kannst du genauso weitergeben, genauso die Aussage das du keine verbindliche Rechtsauskunft geben kannst.
Die Organisation selbst dürfte keine Rechtsgrundlage für Ihr Handeln haben .. die Frage ist aber welche Lawine können die lostreten?
Es obliegt dem Unternehmer darauf zu reagieren. Kein Problem für ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung oder einem Unternehmen das Rechtsstreitigkeiten aus der Portokasse zahlt. Wie sieht es bei deinem Kunden aus?
Wenn der Unternehmer mutig ist fragt er einfach mal nach.
Was ist die Grundlage für die Anfrage?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die von der Organisation begehrte Auskunftsplicht?
MfG
Hat nen bisserl was von ehemals GEZ
Ashnod
Gewagte Aussage!
War da nicht was im Grundgesetz von wegen - Legislative, Executive und Judikative
Ashnod
Zitat von @117471:
Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.
Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.
Es kann keiner von Dir erwarten, daß Du als IT-Spezialist auch rechtliche Fragen beantworten kannst. Dafür gibt es andere Spezialisten,, nennen sich rechtsanwälte oder Juristen.
Ich habe kein Problem damit, meinen Kunden zu sagen, daß für rechtliche Fragen der Anwalt der bessere Ansprechpartner ist. Und meine Kunden erwarten von mir nur, daß ich in der IT fit bin, nicht ind erJuristerei, obwohl ich manchmal den Eindruck habe, daß mancher Jurist weniger weiß als ich.
lks
Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass die BSA lediglich einen Dienst anbietet?
Dem müsst Ihr nicht folgen.
Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.
Dem müsst Ihr nicht folgen.
Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.
Hatte wir in ähnlicher Form auch schon. Das Problem liegt darin das sich wohl auch die Juristen nicht gerne mit MS anlegen und deshalb deren "Ratschläge" auch eher im Bereich "wasch mich aber mach mich nicht nass" liegen...
Bei uns wurde daraus ein monatelanger Eiertanz und es wurden auf Verdacht ein paar Lizenzen nachgekauft. Wahrscheinlich war das auch schon Sinn und Zweck des ganzen.
Ist für mich ein weiterer Grund auf das MS gefrickel soweit wie möglich zu verzichten und der Geschäftsführung einen weiteren Kostenblock zu präsentieren wenn mal wieder MS Office auf den Terminal Server soll.
Gruß
Andi
Bei uns wurde daraus ein monatelanger Eiertanz und es wurden auf Verdacht ein paar Lizenzen nachgekauft. Wahrscheinlich war das auch schon Sinn und Zweck des ganzen.
Ist für mich ein weiterer Grund auf das MS gefrickel soweit wie möglich zu verzichten und der Geschäftsführung einen weiteren Kostenblock zu präsentieren wenn mal wieder MS Office auf den Terminal Server soll.
Gruß
Andi
Zitat von @117471:
Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*
Gruß,
Jörg
Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*
Gruß,
Jörg
Darin sehe ich kein Problem.
Rechtsberatung ist, genau so wie z.B. Steuerberatung, bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Im Fall eines worst case szenario kannst Du dafür sogar Ärger bekommen.
Worst case II: es entsteht ein Haftungsfall für die Berufshaftpflicht und diese verweist auf Paragraph x und lehnt die Regulierung ab, da Rechtsberatung nicht mitversichert ist.
Meiner Meinung nach ist es auch keine Schande, auf einen Spezialisten zu verweisen. Das machen auch Ärzte, Architekten, Ingenieure, ...
Gruß
Holger
Zitat von @117471:
Hallo,
die Frage ist wie gesagt, woher die die Anschrift haben.
Der Kunde hat keinen Volumenlizenzvertrag.
Ich vermute, dass:
http://www.koesterblog.com/schreiben-der-business-software-alliance-bsa ...
Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*
Gruß,
Jörg
moin,Hallo,
die Frage ist wie gesagt, woher die die Anschrift haben.
Der Kunde hat keinen Volumenlizenzvertrag.
Ich vermute, dass:
- ein Mitbewerber "einfach mal pauschal seine ganze Konkurrenz angeschwärzt hat"
- die Adresse gekauft wurde
http://www.koesterblog.com/schreiben-der-business-software-alliance-bsa ...
Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*
Gruß,
Jörg
also wenn kein Volumenvertrag besteht bzw. der im schreiben aufgeführt wird, gehört die mail gelöscht!
sag deinem kunden, er soll einen Anwalt fragen, in der regel ist das aber viel wind um Nix!
Frank
Unsere Kunden erhalten derzeit auch wider die BSA Schreiben. Wir raten auch allen Kunden davon ab das online Tool der BSA zu nutzen, da Fehler bei der Lizenzierung so sofort an den Hersteller weitergeleitet und angezeigt werden. Wendet man sich hingegen an einen Hersteller unabhängigen SAM Berater, so kann man eventuelle Fehllizenzierungen noch vor der BSA-prüfung bereinigen. Näheres in unserem Blog: http://www.blog.u-s-c.de/risiko-von-compliance-verstoessen-bei-der-soft ...
Bei Fragen einfach melden, Gruß Peter
Bei Fragen einfach melden, Gruß Peter
Ich habe gestern schon im Müll gewühlt, aber deren Schreiben leider ncht mehr gefunden. Wie beschrieben, dort stand völlug harmlos: "sie haben natürlich keinerlei Verpflichtung, auf unser Angebot zurückzukommen". Es ist nichts als aufdringliche Werbung/Kaltaquise, die sich die Angst vieler zu Nutze macht.
Zitat von @DerWoWusste:
Wie beschrieben, dort stand völlug harmlos: "sie haben natürlich keinerlei Verpflichtung, auf unser Angebot zurückzukommen". Es ist nichts als aufdringliche Werbung/Kaltaquise, die sich die Angst vieler zu Nutze macht.
Wie beschrieben, dort stand völlug harmlos: "sie haben natürlich keinerlei Verpflichtung, auf unser Angebot zurückzukommen". Es ist nichts als aufdringliche Werbung/Kaltaquise, die sich die Angst vieler zu Nutze macht.
Wie schon mehrmals gesagt, wäre der genaue Wortlaut des Schreibens den der Kunde des TO bekommen hat, sehr hilfreich, das rechtlich einzuordnen.
lks
Guten Morgen ..
Ich fasse mal kurz und absichtlich zusammen:
Auf Administrator.de wurde die Frage zu einem Schreiben der BSA-Allianz wie folgt beantwortet:
DIe Frage wurde im Fourm als gelöst markiert.
Sorry, für mein evtl dummes Rechtsverständnis aber das halte ich selbst für den Foren-Betreiber kritisch.
Und für alle ITler da draußen .... Ihr müsst kein schlechtes Gewissen haben wenn Ihr euch bei Kunden bedeckt haltet:
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007B ...
Ein Kommentar dazu von der Handwerkskammer Potsdam: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/rechtsdienstleistungsgesetz-9,744,851 ...
Und auf gruender-welt.com wird das Thema Lizenz-Audit zusätzlich aus der Sicht eines Anwalts beleuchtet.
Wenn man zwischen den Zeilen liest erkennt man selbst dort rungeeier.
http://www.gruender-welt.com/was-tun-wenn-microsoft-zur-offenlegung-all ...
Die Frage richtete sich ja an IT-Dienstleister - und hier kann die Empfehlung nur lauten - Finger weg, das ist nicht eure Baustelle.
Natürlich auch ein super Marketing von MS zu Volumenlizenzen
VG
Ashnod
Ich fasse mal kurz und absichtlich zusammen:
Auf Administrator.de wurde die Frage zu einem Schreiben der BSA-Allianz wie folgt beantwortet:
Zitat von @DerWoWusste:
Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass die BSA lediglich einen Dienst anbietet?
Dem müsst Ihr nicht folgen.
Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.
Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass die BSA lediglich einen Dienst anbietet?
Dem müsst Ihr nicht folgen.
Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.
DIe Frage wurde im Fourm als gelöst markiert.
Sorry, für mein evtl dummes Rechtsverständnis aber das halte ich selbst für den Foren-Betreiber kritisch.
Und für alle ITler da draußen .... Ihr müsst kein schlechtes Gewissen haben wenn Ihr euch bei Kunden bedeckt haltet:
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007B ...
Ein Kommentar dazu von der Handwerkskammer Potsdam: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/rechtsdienstleistungsgesetz-9,744,851 ...
Und auf gruender-welt.com wird das Thema Lizenz-Audit zusätzlich aus der Sicht eines Anwalts beleuchtet.
Wenn man zwischen den Zeilen liest erkennt man selbst dort rungeeier.
http://www.gruender-welt.com/was-tun-wenn-microsoft-zur-offenlegung-all ...
Die Frage richtete sich ja an IT-Dienstleister - und hier kann die Empfehlung nur lauten - Finger weg, das ist nicht eure Baustelle.
Natürlich auch ein super Marketing von MS zu Volumenlizenzen
VG
Ashnod
Eines nehme ich mir gerne zu Herzen und damit hast du Recht "Was geht mich das Elend anderer an".
Aus Gründen der "Fairness" und weil ich hier noch beteiligt war, werde ich diesen Beitrag "melden" damit die Verantwortlichen die Chance haben selbst eine Bewertung vorzunehmen.
Sollten meine Einträge unpassend sein, dann dürfen diese gerne gelöscht werden.
Ashnod
Aus Gründen der "Fairness" und weil ich hier noch beteiligt war, werde ich diesen Beitrag "melden" damit die Verantwortlichen die Chance haben selbst eine Bewertung vorzunehmen.
Sollten meine Einträge unpassend sein, dann dürfen diese gerne gelöscht werden.
Ashnod
Hi,
hmm ... nach kurzem durchlesen würde ich das so interpretieren:
Der Autor hat nach persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema gefragt. Die User haben ihm jeweils die persönlichen Meinung dazu geschrieben. Da hier aus meiner Sicht niemand einen Auftrag für eine konkrete Dienstleistung vergegeben hat, handelt es sich auch nicht um eine nach §6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen oder einer gewerbliche Rechtsberatung. Es wurden lediglich unverbindliche Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn die bisherigen Aussagen dem Autor des Beitrags geholfen haben und er die Frage auf "gelöst" setzt, sehe ich da kein Probleme auf uns zukommen. Damit sind wir raus.
Zum eigentlichen Thema kann ich leider nicht viel sagen, da wir ausschließlich OpenSource einsetzten und wir bis auf einen paar Ausnahmen (Apple und Windows Rechner zum Testen) keine Lizenzen benötigen.
Allerdings sollte man solche "Interessenverbände" nicht unterschätzen. Die haben sehr viel Geld und noch mehr Geduld. Bekommt man so einen Brief war es meist ein Tipp gefolgt von einer Belohnung für den Tippgeber. Als Dienstleister würde ich mich nicht verrückt machen, da letztendlich immer noch die Firma, die das Schreiben betrifft, in der Schuld steht, die Lizenzierung zu beweisen (es sei denn der Dienstleister ist dafür verantwortlich, dann wir die Firma den Dienstleister natürlich an den neu entstandenen Kosten später beteiligen). Ich persönlich würde eine vernünftigen Kostenvoranschlag abgeben und warten. Der Firma zu raten, dass Schreiben zu ignorieren, würde ich nicht machen, da das aus meiner Sicht nicht in der Verantwortung des Dienstleisters liegt. Die Verantwortung der Lizenzen liegen in der Regel bei dem, der angeschrieben wurde.
Und hier noch ein schöner Satz aus dem Wikipedia Artikel:
Gruß
Frank
Gruß
Frank
Sorry, für mein evtl dummes Rechtsverständnis aber das halte ich selbst für den Foren-Betreiber kritisch.
hmm ... nach kurzem durchlesen würde ich das so interpretieren:
Der Autor hat nach persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema gefragt. Die User haben ihm jeweils die persönlichen Meinung dazu geschrieben. Da hier aus meiner Sicht niemand einen Auftrag für eine konkrete Dienstleistung vergegeben hat, handelt es sich auch nicht um eine nach §6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen oder einer gewerbliche Rechtsberatung. Es wurden lediglich unverbindliche Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn die bisherigen Aussagen dem Autor des Beitrags geholfen haben und er die Frage auf "gelöst" setzt, sehe ich da kein Probleme auf uns zukommen. Damit sind wir raus.
Zum eigentlichen Thema kann ich leider nicht viel sagen, da wir ausschließlich OpenSource einsetzten und wir bis auf einen paar Ausnahmen (Apple und Windows Rechner zum Testen) keine Lizenzen benötigen.
Allerdings sollte man solche "Interessenverbände" nicht unterschätzen. Die haben sehr viel Geld und noch mehr Geduld. Bekommt man so einen Brief war es meist ein Tipp gefolgt von einer Belohnung für den Tippgeber. Als Dienstleister würde ich mich nicht verrückt machen, da letztendlich immer noch die Firma, die das Schreiben betrifft, in der Schuld steht, die Lizenzierung zu beweisen (es sei denn der Dienstleister ist dafür verantwortlich, dann wir die Firma den Dienstleister natürlich an den neu entstandenen Kosten später beteiligen). Ich persönlich würde eine vernünftigen Kostenvoranschlag abgeben und warten. Der Firma zu raten, dass Schreiben zu ignorieren, würde ich nicht machen, da das aus meiner Sicht nicht in der Verantwortung des Dienstleisters liegt. Die Verantwortung der Lizenzen liegen in der Regel bei dem, der angeschrieben wurde.
Und hier noch ein schöner Satz aus dem Wikipedia Artikel:
Aus Insiderkreisen ist zu hören, dass die Verunsicherung, die durch die Kampagnen der BSA resultiert, gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark zu einer höheren Akzeptanz ungefährlicher Open-Source-Alternativen führt.
Gruß
Frank
Gruß
Frank