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Bildschirmschoner verwenden ohne Sperrbildschirm

Hallo Zusammen,

bevor mir Windows weiter die nerven raubt hoffe ich hier hilfe zu erhalten.

Das Management wünscht die Verwendung eines einheitlichen Bildschirmschoners auf allen Geräten. Soweit so unspektakulär. Wir haben schon immer eine Richtlinie, die nach einer gewissen Zeit den Sperrbildschirm triggert. Weiterhin ist jeder dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz zu sperren sobald man ihn verlässt.

Daher sollte der Bildschirmschoner nach 5 Minuten aktiviert werden und der Sperrbildschirm soll erst nach 15 Minuten erscheinen. Heisst also, nach 6 Minuten soll der Mitarbeiter nicht erneut den Rechner entsperren müssen.

Das sollte doch möglich sein?

Für den Bildschirmschoner wurden die Benutzer Settings in einer GPO angepasst.

Ändern des Bildschirmschoners verhindern Aktiviert  
Bestimmten Bildschirmschoner erzwingen Aktiviert  
Programmname des Bildschirmschoners %systemroot%\screensaver\screensaver.scr 
 
Bildschirmschoner aktivieren Aktiviert  
Kennwortschutz für den Bildschirmschoner verwenden Deaktiviert  
Zeitlimit für Bildschirmschoner Aktiviert  
Wartezeit (in Sekunden), bis der Bildschirmschoner aktiviert wird 
Sekunden: 300 
 

Die Richtlinie "Kennwortschutz für den Bildschirmschoner verwenden" soll wohl veraltet sein.

Der Sperrbildschirm wurde über eine Computer GPO eingerichtet.
Interaktive Anmeldung: Inaktivitätsgrenze des Computers 900 Sekunden 

Trotz dieser Einstellungen gelange ich immer auf den Sperrbildschirm sobald der Bildschirmschoner auslöst.

Nach etwas google habe ich diese einstellungen noch gefunden, haben aber keine Verbersserung gebracht.
Kennwort anfordern, wenn ein Computer reaktiviert wird (Akkubetrieb) Deaktiviert  
Kennwort anfordern, wenn ein Computer reaktiviert wird (Netzbetrieb) Deaktiviert 

Wir setzen Windows 10 Prof. ein.

Ist unser vorhaben gar nicht möglich?

Content-ID: 9977693891

Url: https://administrator.de/forum/bildschirmschoner-verwenden-ohne-sperrbildschirm-9977693891.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 06:12 Uhr

ThePinky777
ThePinky777 14.02.2024 aktualisiert um 11:51:56 Uhr
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GPO

Aber meines erachtens musst du dich entscheiden, entweder willst du den PC per PW absichern wenn er sperrt oder eben nicht, und bildschirmschoner gibt halt die option wenn der aktiv geht, sperren oder nicht.
Irgendwas erst nach x minuten nachdem der bildschirmschoner angegeht wäre für mich neu.

bedeutet klassisch, nach 15 minuten sperren und dann aktiviert sich auch der bildschirmschoner...

ist mein wissensstand...

tricksen könnte man mit Energieoptionen und Monitor nach 5 minuten ausschalten.... dann dürfte er nicht gesperrt sein face-smile
Aber dann hast auch keinen Bildschirmschoner...
LordXearo
LordXearo 14.02.2024 aktualisiert um 12:03:55 Uhr
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Wir würden auch gerne gebrauch von einem personalisierten Lockscreen machen, aber das ist leider nur Enterprise Versionen vorbehalten.

Bildschirmschoner nach 15 Minuten, also zur gleichen Zeit wo die Computersperre erfolgen soll find ich sinnlos. Da würde man dann bestenfalls nur erkennen, wer seinen Rechner nicht ordnungsgemäß gesperrt hat.
So soll er halt nach 5 minuten angehen, wenn man sich z.B. mit Kollegen unterhält, telefoniert etc. aber mit einer mausbewegung wieder verschwinden ohne Passwort Eingabe.
ThePinky777
ThePinky777 14.02.2024 um 13:17:27 Uhr
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wie gesagt ich bezweifel das das geht (siehe oben).

Und warum soll er den angehen? damit man sieht das der Kollege 5 minuten schon nicht mehr arbeitet?
hat effektiv ja keinen unterschied, technisch gesehen - Schutz bietet es nicht.
Kano90
Kano90 14.02.2024 um 20:13:46 Uhr
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LordXearo
LordXearo 14.02.2024 um 20:27:59 Uhr
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Danke, dass sieht interessant aus. Eine GPO gibt es dafür nicht, dann müsste ich einen registry Wert verteilen. In einem anderem Forum steht, dass aber wohl nur bis zu 60 sekunden zugelassen sind, das wäre schlecht.

Ich versteh aber auch nicht, wieso Windows danach überhaupt auf dem Anmeldebildschirm landet, obwohl es ausgeschaltet ist. Die Energiespareinstellungen hatte ich testweise auch hoch gesetzt.

Kann es damit zusammenhängen, dass ich einer Seits einen Bildschirmschoner eingerictet habe und andererseits per Computerrichtlinie eine Sperre eingerichtet habe?

Versuche morgen nochmal etwas zu testen.