eBilling
Hallo hat jemend eine Ahnung in welchen Ländern eBilling derzeit gültig ist?
Wir sind eine Handelsfirma die mit China, Russland, USA, Kanada u. Australien Kundenbeziehungen hat!
Soll ich jetzt ein eBilling einführen ja oder nein?
Angebote hab ich viele, nur habe ich gelesen das China derzeit eBilling nicht akzeptiert!
Hoffe es hat jemand ne Ahnung!
lg
Robert
Edit: Habe folgendes derzeit herraus gefunden
eBilling als boomender Markt
Während die elektronische Rechnungslegung in Österreich immer stärkere Verbreitung erfährt, stellen sich die Anwender rasch die Frage, wie denn die verschiedenen nationalen Regelungen zur Rechnungslegung aussehen.
Nicht nur Großunternehmen, auch "kleine" eCommerceanbieter sind immer wieder mit der Frage der korrekten transnationalen Rechnungslegung konfrontiert.
Bislang bestand dazu eine große Informationslücke, abgesehen von einer - teilweise veralteten - EU-Website zu den innergemeinschaftlichen Regelungen, war die Information über nationale Rechnungslegungspflichten eine mühsame und teure Angelegenheit.
Mit dem Buch "Global (E-)Invoicing & (E-)Archiving" hat nun das Beratungsunternehmen Price Waterhouse & Coopers dankenswerterweise eine wichtige Informationslücke im globalen Business geschlossen.
Erstaunliche Details
Um es gleich vorweg zu nehmen, alle Länder wurden nicht dokumentiert, aber immerhin die 41 "wichtigsten", darunter alle 25 EU-Staaten, ein EWR-Land, drei Staaten die in Beitrittsverhandlungen mit der EU stehen bzw. knapp vor dem Beitritt sind und 12 weitere Staaten.
In sieben der untersuchten Länder ist elektronische Rechnungslegung derzeit nicht möglich, darunter so prominente wie China, Indien, Japan, Russland und die Türkei. Auch Rumänien, das ja bald EU-Mitglied sein will, kennt noch keine elektronische Rechnungslegung, hier ist also raschester Anpassungsbedarf gegeben.
Die Länder mit erhöhten Anforderungen (qualifizierte Signaturverfahren) in der elektronischen Rechnungslegung halten sich mit den Ländern die "nur" fortgeschrittene Signaturverfahren verlangen ziemlich genau die Waage.
17 der 34 Länder verlangen qualifizierte Signaturverfahren, darunter bekannte Länder wie, Deutschland, Italien und Spanien, die 17 anderen Länder, darunter Frankreich, Schweden, Kanada, Belgien, Niederlande und natürlich Österreich verwenden fortgeschrittene Signaturverfahren bzw. verlangenen keine digitale Signatur (etwa USA).
Insgesamt geht der Trend in Richtung vereinfachte Rechnungslegungsverfahren, dies wurde etwa im Fall Deutschland deutlich, das bis 2004 nur von akkreditierten Anbietern ausgegebene Signaturverfahren für die Rechnungslegung zuließ.
Umfangreicher Grundlagenteil
Neben der detaillierten Länderübersicht, die etwa zwei Drittel des Buches ausmacht, enthält das Werk auch einen umfangreichen Grundlagenteil. Neben rechtlichen Aspekten, kommen dabei auch technische und organisatorische Problemstellungen nicht zu kurz. So werden unter anderem die verschiedenen Methoden der Rechnungslegung, Fragen des Outsorcings der Rechnungslegung und der verschiedenen technischen Lösungen (EDI, EBPP, ERP, Gutschriftverfahren, Self-Billing usw) vorgestellt.
Wichtige Lektüre
Nicht nur für Steuerberater stellt das Werk eine wichtige Lektüre dar. Auch Anwender können sich einen ersten Überblick über die zu erwartenden Anforderungen verschaffen, wenn sie in ein neues Land expandieren wollen.
Softwareentwickler, die Buchhaltungs-, Archivierungs- oder eBillinglösungen international anbieten wollen, sind ebenfalls gut beraten, einen Blick auf die Bestimmungen ihres zukünftigen Absatzmarktes zu werfen. Einige Überraschungen können erspart werden.
Eigene Recherche notwendig
So bemüht das Buch auch recherchiert sein mag und einen kompetenten Einstieg in die Materie vermittelt, es muss jedem Leser bewusst sein, dass sich gerade dieser Bereich in einer starken Umbruchsphase befindet. Auch unterschiedliche (steuer)rechtliche Gepflogenheiten und Auslegungen machen den Vergleich schwierig. Man ist daher immer gut beraten die konkreten Anforderungen für sein Unternehmen bei der zuständigen Finanzbehörde oder einem örtlichen Steuerberater zu erkunden.
Vielleicht hat jemand noch mehr Info!
Wir sind eine Handelsfirma die mit China, Russland, USA, Kanada u. Australien Kundenbeziehungen hat!
Soll ich jetzt ein eBilling einführen ja oder nein?
Angebote hab ich viele, nur habe ich gelesen das China derzeit eBilling nicht akzeptiert!
Hoffe es hat jemand ne Ahnung!
lg
Robert
Edit: Habe folgendes derzeit herraus gefunden
eBilling als boomender Markt
Während die elektronische Rechnungslegung in Österreich immer stärkere Verbreitung erfährt, stellen sich die Anwender rasch die Frage, wie denn die verschiedenen nationalen Regelungen zur Rechnungslegung aussehen.
Nicht nur Großunternehmen, auch "kleine" eCommerceanbieter sind immer wieder mit der Frage der korrekten transnationalen Rechnungslegung konfrontiert.
Bislang bestand dazu eine große Informationslücke, abgesehen von einer - teilweise veralteten - EU-Website zu den innergemeinschaftlichen Regelungen, war die Information über nationale Rechnungslegungspflichten eine mühsame und teure Angelegenheit.
Mit dem Buch "Global (E-)Invoicing & (E-)Archiving" hat nun das Beratungsunternehmen Price Waterhouse & Coopers dankenswerterweise eine wichtige Informationslücke im globalen Business geschlossen.
Erstaunliche Details
Um es gleich vorweg zu nehmen, alle Länder wurden nicht dokumentiert, aber immerhin die 41 "wichtigsten", darunter alle 25 EU-Staaten, ein EWR-Land, drei Staaten die in Beitrittsverhandlungen mit der EU stehen bzw. knapp vor dem Beitritt sind und 12 weitere Staaten.
In sieben der untersuchten Länder ist elektronische Rechnungslegung derzeit nicht möglich, darunter so prominente wie China, Indien, Japan, Russland und die Türkei. Auch Rumänien, das ja bald EU-Mitglied sein will, kennt noch keine elektronische Rechnungslegung, hier ist also raschester Anpassungsbedarf gegeben.
Die Länder mit erhöhten Anforderungen (qualifizierte Signaturverfahren) in der elektronischen Rechnungslegung halten sich mit den Ländern die "nur" fortgeschrittene Signaturverfahren verlangen ziemlich genau die Waage.
17 der 34 Länder verlangen qualifizierte Signaturverfahren, darunter bekannte Länder wie, Deutschland, Italien und Spanien, die 17 anderen Länder, darunter Frankreich, Schweden, Kanada, Belgien, Niederlande und natürlich Österreich verwenden fortgeschrittene Signaturverfahren bzw. verlangenen keine digitale Signatur (etwa USA).
Insgesamt geht der Trend in Richtung vereinfachte Rechnungslegungsverfahren, dies wurde etwa im Fall Deutschland deutlich, das bis 2004 nur von akkreditierten Anbietern ausgegebene Signaturverfahren für die Rechnungslegung zuließ.
Umfangreicher Grundlagenteil
Neben der detaillierten Länderübersicht, die etwa zwei Drittel des Buches ausmacht, enthält das Werk auch einen umfangreichen Grundlagenteil. Neben rechtlichen Aspekten, kommen dabei auch technische und organisatorische Problemstellungen nicht zu kurz. So werden unter anderem die verschiedenen Methoden der Rechnungslegung, Fragen des Outsorcings der Rechnungslegung und der verschiedenen technischen Lösungen (EDI, EBPP, ERP, Gutschriftverfahren, Self-Billing usw) vorgestellt.
Wichtige Lektüre
Nicht nur für Steuerberater stellt das Werk eine wichtige Lektüre dar. Auch Anwender können sich einen ersten Überblick über die zu erwartenden Anforderungen verschaffen, wenn sie in ein neues Land expandieren wollen.
Softwareentwickler, die Buchhaltungs-, Archivierungs- oder eBillinglösungen international anbieten wollen, sind ebenfalls gut beraten, einen Blick auf die Bestimmungen ihres zukünftigen Absatzmarktes zu werfen. Einige Überraschungen können erspart werden.
Eigene Recherche notwendig
So bemüht das Buch auch recherchiert sein mag und einen kompetenten Einstieg in die Materie vermittelt, es muss jedem Leser bewusst sein, dass sich gerade dieser Bereich in einer starken Umbruchsphase befindet. Auch unterschiedliche (steuer)rechtliche Gepflogenheiten und Auslegungen machen den Vergleich schwierig. Man ist daher immer gut beraten die konkreten Anforderungen für sein Unternehmen bei der zuständigen Finanzbehörde oder einem örtlichen Steuerberater zu erkunden.
Vielleicht hat jemand noch mehr Info!
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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 02:11 Uhr