Exchange 2016: Abwesenheitsnotiz für deaktivierten Benutzer
Hallo,
kann man über Regeln eine Abwesenheitsnotiz erstellen, in der darauf hingewiesen wird, dass der Benutzer nicht mehr im Unternehmen arbeitet?
Das Benutzerkonto ist deaktiviert und soll erst nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, d. h. der Benutzer wird nicht sofort nach dem Ausscheiden gelöscht. Out of Office oder ähnliches funktioniert nur, wenn das Benutzerkonto aktiviert ist.
Daher mein Gedanke mit einer Regel auf dem Exchange-Server...
kann man über Regeln eine Abwesenheitsnotiz erstellen, in der darauf hingewiesen wird, dass der Benutzer nicht mehr im Unternehmen arbeitet?
Das Benutzerkonto ist deaktiviert und soll erst nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, d. h. der Benutzer wird nicht sofort nach dem Ausscheiden gelöscht. Out of Office oder ähnliches funktioniert nur, wenn das Benutzerkonto aktiviert ist.
Daher mein Gedanke mit einer Regel auf dem Exchange-Server...
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 21:11 Uhr
14 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo honeybee,
was spricht gegen die Regel "Nachricht mit Erklärung ablehnen...".
Wähle diese aus und schau welche Optionen / Text Du eingeben kannst.
--- snip
Der / die Mitarbeiter(in) ist nicht mehr bei uns im Hause beschäftigt. Wenden Sie sich stattdessen bitte an <neuer Empfänger>
--- snap
<neuer Empfänger> musst Du dann sinngemäß ersetzen.
Gruss Penny
was spricht gegen die Regel "Nachricht mit Erklärung ablehnen...".
Wähle diese aus und schau welche Optionen / Text Du eingeben kannst.
--- snip
Der / die Mitarbeiter(in) ist nicht mehr bei uns im Hause beschäftigt. Wenden Sie sich stattdessen bitte an <neuer Empfänger>
--- snap
<neuer Empfänger> musst Du dann sinngemäß ersetzen.
Gruss Penny
Hallo,
Über den DSN.
Siehe hier:
https://docs.microsoft.com/en-us/powershell/module/exchange/mail-flow/Ne ...
VG
Über den DSN.
Siehe hier:
https://docs.microsoft.com/en-us/powershell/module/exchange/mail-flow/Ne ...
VG
@bastian23
was für ein Unfug, das hat evtl. Relevanz wenn die private Nutzung nicht untersagt wird, wenn man die private Nutzung untersagt (was der einzige und richtige Weg ist als Arbeitgeber) und das auch kontrolliert (was man dann auch muss) kannst du mit der Mailadresse machen was du willst als Arbeitgeber. Und der Arbeitgeber hat nach wie vor auch nach dem Arbeitsverhältnis berechtigtes Interesse an der Mailadresse.
Bei uns wird direkt bei der Einstellung darauf hingewiesen das die Mailadresse nur des einfacheren Ablaufes gleichlautend dem Namen ist und jederzeit geändert oder anderen Personen zugewiesen werden kann.
Du kannst und darfst z.T. Mailadressen nicht löschen, die müssen archiviert werden, vor allem wenn die Kollegin oder Kollege im Einkauf oder Verkauf tätig ist da es sich hierbei zum größten Teil um Geschäftsrelevante und fürs Finanzamt wichtige Korrespondenz handelt.
Gruß
@clSchak
was für ein Unfug, das hat evtl. Relevanz wenn die private Nutzung nicht untersagt wird, wenn man die private Nutzung untersagt (was der einzige und richtige Weg ist als Arbeitgeber) und das auch kontrolliert (was man dann auch muss) kannst du mit der Mailadresse machen was du willst als Arbeitgeber. Und der Arbeitgeber hat nach wie vor auch nach dem Arbeitsverhältnis berechtigtes Interesse an der Mailadresse.
Bei uns wird direkt bei der Einstellung darauf hingewiesen das die Mailadresse nur des einfacheren Ablaufes gleichlautend dem Namen ist und jederzeit geändert oder anderen Personen zugewiesen werden kann.
Du kannst und darfst z.T. Mailadressen nicht löschen, die müssen archiviert werden, vor allem wenn die Kollegin oder Kollege im Einkauf oder Verkauf tätig ist da es sich hierbei zum größten Teil um Geschäftsrelevante und fürs Finanzamt wichtige Korrespondenz handelt.
Gruß
@clSchak
Zitat von @bastian23:
Mailadresse archivieren, spricht für die Qualität Deiner Aussage. Wenn dann werden E-Mails archiviert!
Mailadresse archivieren, spricht für die Qualität Deiner Aussage. Wenn dann werden E-Mails archiviert!
Moin,
die Ausage von @clSchak ist richtig, Du wirst wohl nicht den kleinen Lapsus zum Anlass nehmen und die gesamte Aussage in Frage zu stellen. Es passiert jedem Mal, dass er mit seiner Info nicht ganz uptodate ist, na und? Dann schreibt man halt, danke für den Hinweis und hat was gelernt, dafür ist ein Forum ja auch gut.
Einziger Kritikpunkt: Unfug hätte er nicht schreiben müssen
Gruss
doch, die Formulierung ist absolut korrekt.
Hallo honeybee,
Vielleicht hilft dieses Link. Es zeigt wie man dies mit einem Drittanbieter-Tool handhaben kann, aber es gibt auch native Optionen.
https://www.codetwo.com/kb/manage-former-employees-email/
Grüße,
Adam
Vielleicht hilft dieses Link. Es zeigt wie man dies mit einem Drittanbieter-Tool handhaben kann, aber es gibt auch native Optionen.
https://www.codetwo.com/kb/manage-former-employees-email/
Grüße,
Adam