maikhsw
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Filehosting, aktuelle Rechtslage und eure Meinung dazu

Derzeit ist es ja wieder sehr aktiv in den Medien: Filehosting. Aber wie ist die Lage wirklich?

Hey zusammen.
Derzeit ist es medial ja wieder wunderbar vertreten: Filehosting und böse böse Raubkopierer.
Erneut wurde ein Betreiber verhaftet weil auf seiner Plattform Urheberrechte verletzt wurden.
Das hat mich irritiert, denn m.E. gab es ein Urteil wo Plattformen wie rapidshare und ähnlichen zugesprochen wurde, nicht prüfen zu müssen weil es nicht möglich ist.
Der aktuelle Prozess zeigt aber ein anderes Verhalten.

Meine Sicht der Dinge:
Als Anbieter einer Plattform kann ich ja nur darauf hinweisen, dass es verboten ist und ich es ggf. sperre wenn ich es erwische.
Akzeptiert ein User diese AGB (was er wohl immer tun wird) kann ich es nicht ändern.
Bei mehreren GB bis TB täglich kann ich auch nicht jedes Bit prüfen, zumal die Daten auch in ein verschlüsseltes Archiv gelegt werden können.
Wer dann weiß wie und wo hat das Kennwort, wer nicht (das wäre ja dann ich als Anbieter) hat Pech.
Also wie soll ich das, rein technisch betrachtet, unterbinden?
Ist eigentlich nicht möglich.

Die Konsequenz wäre eine komplette Sperrung dieser Angebote und nur noch Angebote á la Dropbox zu erlauben.
Wobei da dann das nächste Thema wird dass die Leute einfach die Accounts veröffentlichen und sich die Leute dort einloggen.

Ich sehe die Entwicklung sehr kritisch, denn für mich kommt das deutlich in den Bereich Zensur und zu starke Kontrolle von außen.
Zumal ich als Betreiber da ja gar nichts tun kann so richtig, aber haften darf ich .

Wie seht ihr das?
Kennt ihr da die genaueren rechtlichen Hintergründe warum das so ist?
Welche Lösungen sehr ihr?


Gruß

Content-ID: 179442

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brammer
brammer 24.01.2012 um 12:01:46 Uhr
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Hallo,

Kennt ihr da die genaueren rechtlichen Hintergründe warum das so ist?

Hier wirst du keine Rechtsberatung bekommen!
Die technischen Fakten können wir bestimmt beurteilen, bei den rechtlichen tun sich ja sogar die Anwälte schwer.
Insbesondere da hier mehrere lokale Rechte und Internationales Recht zum tragen kommt.

Als Anbieter einer Plattform kann ich ja nur darauf hinweisen, dass es verboten ist und ich es ggf. sperre wenn ich es erwische.

Woraus sich schon mal die Pflicht ergibt regelmässig und aktiv zu prüfen!

Also wie soll ich das, rein technisch betrachtet, unterbinden?

Zum Beispiel könntest du die Ablage von Dateien auf bestimmte Fromate begrenzen.



brammer
eisbein
eisbein 24.01.2012 um 12:29:14 Uhr
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Hallo!

Ich kann mich brammer nur anschließen!
Das ist ein sehr heißes Eisen und mehr etwas für Rechtsgelehrte als Administratoren. Und da in besagten Fällen eine große Lobby dahinter steht, können sich die gesetzlichen Bedingungen sehr rasch ändern (oder anders ausgelegt werden)...!

Also wie soll ich das, rein technisch betrachtet, unterbinden?

Sobald jemend die Möglichkeit eines Uploads hat, gibts immer eine Möglichkeit etwas zu umgehen.

@brammer: Eine Begrenzung auf bestimmte Formate schreckt mich zB. überhaupt nicht ab... ;o)

Es verhält sich fast wie beim Haftungshinweis einer Website, da du Einfluß auf den Inhalt deiner Seite hast, bist du haftbar, bei Verlinkungen (die du vorher geprüft hast) aber keinen Einfluß hast, spielst du den Ball weiter...

Ich gehe davon aus, dass Filehosting mit der Begründung "wirtschaftlicher Schaden" künftig sehr stark gestutzt wird.

eisbein
C.R.S.
C.R.S. 24.01.2012 um 12:50:52 Uhr
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Zitat von @MaikHSW:
Hey zusammen.
Derzeit ist es medial ja wieder wunderbar vertreten: Filehosting und böse böse Raubkopierer.
Erneut wurde ein Betreiber verhaftet weil auf seiner Plattform Urheberrechte verletzt wurden.
Das hat mich irritiert, denn m.E. gab es ein Urteil wo Plattformen wie rapidshare und ähnlichen zugesprochen wurde, nicht
prüfen zu müssen weil es nicht möglich ist.
Der aktuelle Prozess zeigt aber ein anderes Verhalten.

Zu der Frage der (zivilrechtlichen) Haftung besteht auch nach deutschem Recht keine Rechtssicherheit. Im jeweiligen Einzelfall geht es darum, welche Vorkehrungen ein Gericht geeignet und dem Betreiber für zumutbar hält.
Soweit ich das der Berichterstattung entnehmen konnte, teilen in dem konkreten Fall wohl die beteiligten Rechtsordnungen diese Wertungen so ähnlich. Es wird aber gerade darauf abgestellt (anhand bestimmter Kommunikationsvorgänge), dass die Beschuldigten die rechtswidrige Nutzung ihres Dienstes billigten und aktiv förderten.

Also wie soll ich das, rein technisch betrachtet, unterbinden?
Ist eigentlich nicht möglich.

Es ist nicht so ungewöhnlich, dass aus begrenzten technischen Möglichkeiten auch die rechtliche Nichtdurchführbarkeit folgen. Jeder, der in irgendeiner Weise Daten verarbeitet, seien es urheberrechtlich, datenschutzrechtlich oder anders geschützte, muss sich damit auseinandersetzen oder im Zweifelsfall entscheiden, ob er das Haftungsrisiko trägt. Ansonsten haut ein Geschäftsmodell eben nicht hin.

Ich sehe die Entwicklung sehr kritisch, denn für mich kommt das deutlich in den Bereich Zensur und zu starke Kontrolle von
außen.

Die Kontrolle ergibt sich aus dem Gesetz und damit im Idealfall aus der Mitte demokratischer Gesellschaften. Ob das Innen oder Außen ist, bestimmt der eigene Standpunkt. Natürlich kann man bezweifeln, ob der Idealfall irgendwo Realität ist. Eine nicht ideale Beeinflussung der Entscheidungsprozesse angenommen, muss ich mich aber fragen, wer die größte Lobbyarbeit für SOPA, PIPA und Co. macht. Das sind in meinen Augen nicht allein die Branchenverbände, sondern ebenso ein Teil der selbsternannten Aktivisten des "freien Internets", dem Sozialkompetenz und Judiz soweit abhanden gekommen sind, dass er (ohne von irgendwem dazu legitimiert zu sein) eine Freiheit propagiert, die in der systematischen Schädigung ihrer Mitmenschen (und seien sie auch in Konzernen organisiert) besteht.
Unabhängig von der Frage, wer nun "im Recht" sein mag, ist es ein ganz simples Problem sozialer Wechselwirkung: Ich kann nicht in meinem persönlichen Alltag dem Grundrecht auf Eigentum die lange Nase zeigen und fremde Wirtschaftsgüter eigenmächtig verteilen, und gleichzeitig erwarten, dass die Geschädigten sich in ihren Netzwerken für die Erhaltung der Nichtanfälligkeit eines Mediums für Zensur einsetzen. Wenn man grundlegend egoistische Verhaltensweisen zum Prinzip erhebt, muss man sich daran auch messen lassen. Wenn die Konfrontation dabei die Gefahr von Zensur impliziert, hat man schlichtweg seinen Anteil daran.

Grüße
Richard
Logan000
Logan000 24.01.2012 um 12:57:23 Uhr
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Moin Moin

Der aktuelle Prozess zeigt aber ein anderes Verhalten.
Mich würde interessieren welchen "aktuellen" Prozess du meinst?
Mega-Upload?
Da kann ich brammer nur zustimmen...
Insbesondere da hier mehrere lokale Rechte und Internationales Recht zum tragen kommt.
Da ist meine leienhafte, europäisch geprägte Rechtsauffsssung etwas überfordert.

Mir fallen dazu nur 2 dinge ein:
1. Wer urheberrechtlich geschützte inhalte zum Download anbietet macht sich im Allgemeinen (auch in unserem Land) starfbar
2. Nicht wissen schützt vor Strafe nicht.

Das ist wie gesagt die Dichtweise eines Justizlaien und keine fundierte Rechtsauskunft.

Gruß L.
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 24.01.2012 um 13:26:24 Uhr
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Na sowas,

Wenn es wirklich gegen die Drahtzieher geht - bekommt man kein Feedback Erfolgreicher schlag - MegaUpload down ?
Warscheinlich ist es doch den Meisten völlig (L- / ill- / Sch...)egal.
Wieso sollte man fragen stellen über etwas, was täglich geschieht aber trotzdem wegeschaut wird.

Zu dem Thema: Wenn der Betreiber dazu noch ein Belohnungssytem
für "Aktuelles" bring mehr Punkte als schon "älteres Material"
dann noch Geld für diese DL abkassiert - na ich weis ja nicht!
Wer sich dazu noch so einen Link beschafft - Hö - selbst Schuld.

Jetzt soll der Schritt Webhosting in diese Richtung gehen:
Ein Account == ein Passwortgeschützter Account == ein Nutzer

Nun kann aber ein Austausch von Daten - also welche die Daten aus Berufsgründen zB. Korresspondenz, Berichte etc. Nicht mehr so von statten gehen.

Man sollte aber tunlichst Vermeiden ein Problem zu umgehen anstatt es richtig anzupacken und zu lösen.
Erst wurden Kassenten Überspielt; dann CD's; dann gab es P2P; und nun Filehosting.

Das Problem ist: Die Kopie wird zur Kopie - jetzt noch einfacher.
  • Wer sowas richtig anbieten will kann auf eine Ausweisverifikation plädieren.
  • Und wer Daten empfangen will muss auch einen Account haben,
  • der Download für Fremdaccounts mus vom AccounNutzer bestätig werden.
  • Desweiteren sollte der Accountnutzer für jeden angenommenen FremdDownload eine Downloadgebühr zahlen. Nicht der Downloader!
  • Und im Vorfeld muss angegeben werden wer wieviele Male Herunterladen Dürfte.
Das ist nicht mehr Aufwand als jetzt schon.

Fazit:
solange keine Lösung dafür vorliegt sollte Web-Hosting Nicht gemacht werden dürfen.

Gruß Phil
MaikHSW
MaikHSW 24.01.2012 um 13:43:30 Uhr
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Hey zusammen.
Erstmal danke für die Antworten.
@ Brammer
Sorry, ich schreibe oft in der Ich-Form.
Ich bin kein Betreiber und brauche daher auch keine Rechtsberatung.
Mich interessiert als Admin nur die rechtlichen Aspekte so eines Falls.

Regelmäßig und aktiv prüfen ist massiv schwierig, denn wie soll der Anbieter (um die Ich-Form mal zu meiden) differenzieren ob die MP3 ein illegales Musikstück ist oder einfach nur das Gebrabbel eines Kindes?
Jede Anhören geht ab einer gewissen Masse einfach nicht mehr, das kann ja keiner zahlen.
Die Formatsbegrenzung ist genau so hinfällig.
Denn ein .avi kann nunmal ein Kinofilm oder doch nur der selbst produzierte Film sein.
Wo will man da differenzieren?
Selbst im .doc kann man meines Wissens nach multimediale Inhalte einbinden also kann der Betreiber das nicht mal wirksam verhindern.
Zumal das Ändern der Endung nun echt kein Hexenwerk ist....

@ eisbein
Genau, bei einer Homepage kann man den Ball weitergeben durch einen Hinweis auf externe Links.
Wenn wir ehrlich sind wird wohl ein hoher Prozentsatz des Filesharing nicht legale Inhalte beinhalten.
Aber ich z.B. nutze es schon mal gerne um problemlos größere Dateien hin und her zu schieben bzw. sie jemanden zukommen zu lassen.
Das ist alles meins, also nichts geklautes oder dergleichen.

@ Richard
Wenn man das Geschäftsmodell aber als nicht tragbar definiert muss man schlicht und ergreifend jeden Hoster schließen.
Das können dann im Übrigen auch Fotohoster sein, denn theoretisch kann man da ja auch Bilder mit Urheberrecht hin und her tauschen.
Also auch keine Lösung oder halt absolutes Verbot.

@ Logan
Ja, ich meine die Festnahme im Fall Megaupload.
Und ja, in unserem Land ist es verboten solche Dinge anzubieten und nicht Wissen schützt nicht vor Strafe.
Allerdings muss man dann das Geschäftsmodell des Hosting klar umreißen.
Denn im Prinzip gibt dir ein Hoster ja nur reinen Plattenplatz und Verfügbarkeit, hat aber keinerlei Einfluss auf die Inhalte.
Analog ist es ja, wenn du dir einen V-Server mietest.
Ob du von da aus Angriffe startest oder da eine verbotene DVD-Sammlung besitzt weiß ja der Hoster nicht, kann ihm aber auch egal sein.
Alternatives Beispiel:
Wenn du eine Wohnung mietest und dann dort Drogen produzierst wirst du ja zur Rechenschaft gezogen, nicht der Vermieter.
Mit dieser Logik würde ich auch annehmen, das Hoster die Sachen sperren und ggf. mit Rechtsorganen zusammenarbeiten müssen.
Aber mehr eben auch nicht.
Ich rate genau so wie du und versuche zu verstehen, Anwalt bin ich nun beim besten Willen auch nicht.

@ Phil
Du beschreibst in deinem anderen Beitrag auch gesellschaftliche Probleme.
Und genau da sehe ich die Ursache.
Es ist selten die Plattform kriminell sondern meist die Leute, die die Sachen hochladen oder runterladen.
Und diese "Szene" wird immer größer denke ich.
Nur ist es eigentlich kein Weg dann einfach das Filesharing zu unterbinden denn dann gibt es andere Wege.
Die Stichworte in diesem Zusammenhang sind doch Bit Torrent und ähnliches.
Sprich alles was auch nicht legal nutzbar ist verbieten weil es halt nicht legal nutzbar ist?
Das wäre ja sehr fatal.... Eher sollte man doch die Ursachen finden und nicht Symptome bekämpfen.
Denn wie gesagt, ich nutze solche Dienste zwar selten aber wenn dann nur legal.


Gruß
SlainteMhath
SlainteMhath 24.01.2012 um 13:47:56 Uhr
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Moin,

ich stimme Logan000
1. Wer urheberrechtlich geschützte inhalte zum Download anbietet macht sich im Allgemeinen (auch in unserem Land) starfbar
2. Nicht wissen schützt vor Strafe nicht.

und dem TE zu:
Also wie soll ich das, rein technisch betrachtet, unterbinden?
Ist eigentlich nicht möglich.

Ergo: Jeder Websharing Anbieter macht sich unweigerlich(!) strafbar und nimmt das, angesichts der wohl dicken Margen, in Kauf.

lg,
Slainte